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   OLG Bremen, 10.04.2008 - 4 UF 6/08   

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https://dejure.org/2008,4818
OLG Bremen, 10.04.2008 - 4 UF 6/08 (https://dejure.org/2008,4818)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.04.2008 - 4 UF 6/08 (https://dejure.org/2008,4818)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. April 2008 - 4 UF 6/08 (https://dejure.org/2008,4818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 1578b Abs. 1, 1573 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung in einem Verfahren um einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Errechnung eines nachehelichen Unterhalts insbesondere unter Berücksichtigung anrechenbaren Einkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts auf den angemessenen Unterhalt - Billigkeitsentscheidung bei fehlenden Nachteilen in der Erwerbsbiographie einer ungelernten Arbeitskraft - keine Absenkung des Unterhalts unter Ehegattenselbstbehalt - - Absenkung des Unterhalts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch auch nach 27 Ehejahren begrenzbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1957
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Bremen, 10.04.2008 - 4 UF 6/08
    Die Vermögenswirksamen Leistungen sind entgegen dem erstinstanzlichen Urteil in Abzug zu bringen, da der Antragsteller bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens für seine Altersvorsorge zusätzlich aufwenden darf (BGH, FamRZ 2005, 1817).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85

    Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 10.04.2008 - 4 UF 6/08
    Die fehlende Unterschrift unter der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist im vorliegenden Fall aber unschädlich, da feststeht, dass die Erklärung vom Antragsteller stammt und dass er zur Richtigkeit der dort gemachten Angaben steht (BGH, NJW 1986, 62).
  • BGH, 04.09.2002 - XII ZB 130/98

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei Übernahme ehegemeinschaftlicher Schulden;

    Auszug aus OLG Bremen, 10.04.2008 - 4 UF 6/08
    Dem angemessenen Bedarf sind entsprechend dem Antrag der Antragsgegnerin die Kosten der Altersvorsorge hinzuzurechnen, da der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf umfasst (§ 1578 Abs. 1 und Abs. 3 BGB) und damit auch die Altersvorsorge (Hoppenz/Hülsmann, a.a.O., Rdnr. 11; Viefhues, a.a.O.; Gerhardt, a.a.O.; s. auch OLG München, FuR 2003, 32, 327).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils; Pflicht des

    Wird der Unterhalt auf einen angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt, indem er auf einen Nachteilsausgleich nach der eigenen Lebensstellung des Berechtigten beschränkt worden ist, umfasst der Unterhaltsbedarf auch den Altersvorsorgebedarf (Anschluss OLG Bremen FamRZ 2008, 1957).

    Nach verbreiteter Ansicht kann daher auf den herabgesetzten (Elementar) Unterhalt auch ein Altersvorsorgeunterhalt verlangt werden (vgl. OLG Bremen FamRZ 2008, 1957, 1958. OLG München FuR 2003, 326, 327. FAFamR/Gerhardt. 6. Auflage Kap. 6 Rn. 424. Palandt/Brudermüller 68. Auflage § 1578b Rn. 15. Viefhues FPR 2008, 36).

  • OLG Celle, 02.06.2008 - 17 WF 66/08

    Begrenzung des Aufstockungsunterhalts nach neuem Unterhaltsrecht; Voraussetzung

    Zum anderen wird sich gerade bei Ehegatten ohne Berufsausbildung oder einer geringen beruflichen Qualifikation in den meisten Fällen ohnehin nur schwer die Feststellung treffen lassen, dass ihnen nach dem Scheitern der Ehe Erwerbsmöglichkeiten und damit Einkommensquellen verschlossen bleiben, die sich ihnen ohne die in der Ehezeit eingelegte Berufspause tatsächlich eröffnet hätten (vgl. auch OLG Bremen Beschluss vom 10. April 2008 - 4 UF 6/08 - veröffentlicht bei juris. Schürmann FuR 2008, 183, 186).
  • OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08

    Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller

    aa) Nach einer verbreiteten Auffassung in Schrifttum und Literatur wird eine über den Ablauf der Übergangsfrist hinausgehende Fortzahlung eines nachehelichen Unterhalts dann in Betracht gezogen, wenn der Unterhaltsberechtigte mit den Eigeneinkünften voraussichtlich nicht einmal seinen eigenen eheangemessenen Selbstbehalt von derzeit 1.000 EUR nachhaltig decken könnte und es deshalb angesichts der Ehedauer und der sonstigen Umstände des Einzelfalls - insbesondere des Alters des Unterhaltsberechtigten - geboten erscheint, das Einkommen des Unterhaltsberechtigten dauerhaft zumindest auf den eheangemessenen Selbstbehalt aufzustocken (vgl. dazu OLGR Bremen 2008, 442, 443 m.w.N.. vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Juni 2008 aaO S. 2450).
  • OLG Celle, 11.03.2010 - 17 UF 154/09

    Erwebsobliegenheit der geschiedenen Ehefrau eines Zahnarztes; Berücksichtigung

    Auch eine nach der Scheidung ausgeübte ungelernte Berufstätigkeit des Unterhaltsberechtigten kann das Nichtbestehen ehebedingter Nachteile indizieren, wenn er keinen Beruf erlernt hat und angesichts seiner vorehelichen Erwerbsbiographie und seiner gesamten Lebensumstände anzunehmen war, dass sich der Berechtigte auch ohne die Ehe auf die Ausübung ungelernter Tätigkeiten beschränkt hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2008 - 17 WF 66/08 - NJW 2008, 2449, 2550; OLG Bremen FamRZ 2008, 1957, 1958).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08

    Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt

    Auch die Begrenzungsgesichtspunkte der Entscheidung des OLG Bremen FF 2008 259 lagen hier nicht vor.
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