Weitere Entscheidungen unten: BFH, 01.07.2008 | BSG, 17.04.2008

Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2008 - I ZB 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2559
BGH, 14.08.2008 - I ZB 20/08 (https://dejure.org/2008,2559)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2008 - I ZB 20/08 (https://dejure.org/2008,2559)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2008 - I ZB 20/08 (https://dejure.org/2008,2559)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Offenbarungsversicherung durch den Schuldner oder seinen Vertreter bei Fehlen eines Einwilligungsvorbehalts; Geltung der Bestimmung des § 53 Zivilprozessordnung (ZPO) im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, ob der Vertreter (Betreuer) oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abzugeben hat, wenn für die Vermögenssorge des Schuldners ein Vertreter bestellt ist

  • rabüro.de

    Zur Frage, ob der Betreuer oder der Schuldner die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abzugeben hat

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögen des Betreuten, Eidesstattliche Versicherung

  • Judicialis

    ZPO § 807; ; BGB § 1902

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 807; BGB § 1902
    Abgabe der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung bei Bestellung eines Vertreters für die Vermögenssorge des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1
  • MDR 2008, 1357
  • FamRZ 2008, 2109
  • WM 2008, 2264
  • Rpfleger 2009, 37
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 20.06.2018 - 6 W 78/18

    Vertretung des Antragstellers im Erbscheinsverfahren durch den

    Letztlich obliegt die Entscheidung über die Frage, ob der Antragsteller selbst oder sein Vorsorgebevollmächtigter die eidesstattliche Versicherung betreffend die Richtigkeit der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben, insbesondere die negativen Tatsachen, gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben hat, jedoch dem Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. zur entsprechenden Frage für die Abgabe einer Vermögensauskunft (früher Offenbarungsversicherung) durch den Betreuer: BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 20/08 = WM 2008, 2264, Rn. 11/12, zit. nach juris).
  • BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18

    Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen

    c) Nicht prozessfähige Schuldner werden bei der Abgabe der Vermögensauskunft durch einen gesetzlichen Vertreter wie insbesondere einen Betreuer vertreten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 20/08, NJW-RR 2009, 1 Rn. 10; Zöller/Seibel, ZPO, 32. Aufl., § 802c Rn. 6 und 10; MünchKomm.ZPO/Wagner aaO § 802c Rn. 10; Würdinger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 802c Rn. 46).

    Dies gilt insbesondere für die Vorschriften über die Parteien gemäß §§ 50 bis 58 ZPO (Zöller/Seibel aaO Vor § 704 Rn. 5; vgl. auch BGH, NJW-RR 2009, 1 Rn. 8 f. zu § 53 ZPO).

    (1) Die Abgabe einer Vermögensauskunft fällt in den Bereich der Vermögenssorge (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 1 Rn. 10; Staudinger/Bienwald aaO § 1902 Rn. 146 aE; BeckOK.BGB/Müller-Engels aaO § 1902 Rn. 6; Locher, FamRB 2009, 48).

    Die Bestimmung des § 53 ZPO verhindert daher, dass der Vertretene in einen Rechtsstreit, der in seinem Namen durch den Betreuer oder Pfleger geführt wird, selbst oder durch Bevollmächtigte wirksam eingreifen und sich in Widerspruch zu der Prozessführung des Vertreters setzen kann (Jacoby in Stein/Jonas aaO § 53 Rn. 9), wobei sie auch im Zwangsvollstreckungsverfahren gilt (BGH, NJW-RR 2009, 1 Rn. 8 f.).

  • LG Saarbrücken, 22.04.2009 - 5 T 136/09
    Ein auf diese Weise bestellter Betreuer kann und ­ gegebenenfalls ­ muss die Eidesstattliche Versicherung für den Betroffenen abgeben (vgl. BGH vom 14. August 2008 ­ I ZB 20/08 ­ juris Rdnr. 10 ­ NJW-RR 2009, S. 1).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.07.2008 - II R 71/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1474
BFH, 01.07.2008 - II R 71/06 (https://dejure.org/2008,1474)
BFH, Entscheidung vom 01.07.2008 - II R 71/06 (https://dejure.org/2008,1474)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - II R 71/06 (https://dejure.org/2008,1474)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ansatz einer Zugewinnausgleichsverpflichtung mit dem Nennwert; Rechtsverfolgungskosten in Wertfeststellungsverfahren keine erwerbsmindernden Nachlasskosten i.S. des 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG

  • Simons & Moll-Simons
  • IWW
  • Judicialis

    ErbStG § 3; ; ErbStG § ... 5 Abs. 2; ; ErbStG § 10 Abs. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3; ; ErbStG § 10 Abs. 8; ; ErbStG § 12 Abs. 1; ; BGB § 1371 Abs. 2; ; BGB § 1373 Abs. 2; ; BGB § 1922 Abs. 1; ; BewG § 12 Abs. 1; ; BewG § 31

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Nachlassverbindlichkeiten aus Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsansprüchen ? Rechtsberatungs- und Wertgutachterkosten ? Bewertung eines im EU-Ausland belegenen Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Ansatz einer Zugewinnausgleichsverpflichtung mit dem Nennwert; Rechtsverfolgungskosten in Wertfeststellungsverfahren keine erwerbsmindernden Nachlasskosten i.S. des 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG

  • datenbank.nwb.de

    Ansatz einer Zugewinnausgleichsverpflichtung mit dem Nennwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleichsverpflichtung des Erben

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer - Zugewinnausgleichsforderung als Nachlassverbindlichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugewinnausgleichsverpflichtung des Erben

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich mindert Erbschaftssteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung der Zugewinnausgleichsforderung eines weder Erbe noch Vermächtnisnehmer gewordenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit in Form der Erblasserschuld beim Erben; Übertragbarkeit der Grundsätze zum Erbvergleich auf die vergleichsweise Einigung zwischen einem ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zahlung des Zugewinnausgleichs mindert Erbschaftssteuer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleichsforderung kann eine mit dem Nennwert zu bewertende Nachlassverbindlichkeit sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nachlassverbindlichkeit - Bewertung des Zugewinnausgleichs mit dem Nennwert

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs bei der Erbschaftsteuer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3, ErbStG § 12, BewG § 31, FGO § 74
    Ausländischer Grundbesitz; Aussetzung; EG-Recht; Erbschaftsteuer; Nachlassverbindlichkeit; Pflichtteil; Steuerberatung; Zugewinnausgleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 63
  • NJW-RR 2008, 1686
  • FamRZ 2008, 2109
  • DB 2008, 2343
  • BStBl II 2008, 874
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BFH, 09.12.2009 - II R 37/08

    Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als

    Nach der dem § 10 Abs. 8 ErbStG zugrunde liegenden Wertung erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf die einem Erwerber entstehenden Rechtsverfolgungskosten, die er zur Abwehr der von ihm zu entrichtenden eigenen Erbschaftsteuer aufwendet (ebenso BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 71/06, BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874, unter II. 2. b bb).

    Wie der BFH bereits entschieden hat (BFH-Urteil in BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874, unter II. 2. b bb), sind die dem Alleinerben entstandenen Gutachterkosten für die Ermittlung des Verkehrswerts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, wenn diese in einem zivilrechtlichen Klageverfahren eines Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben angefallen sind.

    Auf die vom Kläger erhobenen Verfahrensrügen braucht danach nicht eingegangen zu werden (BFH-Urteil in BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874, unter II. 2. b dd).

  • BFH, 04.05.2011 - II R 34/09

    Zur Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten

    Die erbschaftsteuerrechtliche Anerkennung des sog. Erbvergleichs stellt eine nicht weiter verallgemeinerungsfähige Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass weder die Miterben noch sonst am Nachlass beteiligte Personen berechtigt sind, den Kreis der steuerpflichtigen Personen oder den Umfang der steuerpflichtigen Bereicherung nach dem Erbfall durch freie Vereinbarung eigenmächtig neu zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 71/06, BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874, m.w.N.).

    Ein solcher Vergleich kann nur insoweit Verbindlichkeit im Besteuerungsverfahren beanspruchen, als er seinen letzten Rechtsgrund noch im Erbrecht findet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874).

  • BFH, 19.06.2013 - II R 20/12

    Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als

    Außerdem unterliegen dem Abzugsverbot die Rechtsverfolgungskosten, die mit den gesonderten Feststellungen der Grundbesitzwerte des zum Nachlass gehörenden Grundvermögens zusammenhängen (BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 71/06, BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874).
  • BFH, 05.09.2019 - V R 57/17

    Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

    Da die Vorentscheidung bereits aus materiell-rechtlichen Gründen aufzuheben und der Klage stattzugeben war, bedarf es keines Eingehens auf die Verfahrensrüge der Klägerin (vgl. BFH-Urteile vom 13.12.2011 - II R 52/09, BFH/NV 2012, 695, unter II.2., sowie vom 01.07.2008 - II R 71/06, BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874, unter II.2.b dd).
  • BFH, 27.09.2012 - II R 52/11

    Auslegung eines Erbvergleichs über Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsanspruch

    In diesem Fall kann er nur aus dem niedrigeren Wert besteuert werden (BFH-Urteile in BFHE 213, 122, BStBl II 2006, 718, und vom 1. Juli 2008 II R 71/06, BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2010 - II R 3/10

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines Erbbaurechts mit zu errichtendem

    Auf die von der Klägerin erhobenen Verfahrensrügen braucht danach nicht eingegangen zu werden (BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 71/06, BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874, unter II.2.b dd).
  • FG Nürnberg, 22.03.2012 - 4 K 1692/11

    Gutachterkosten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks

    Der BFH hat mit Urteilen vom 20.06.2007 II R 29/06 (BStBl. II 2007, 722, BFHE 217, 187) und vom 01.07.2008 II R 71/06 (BStBl. II 2008, 874, BFHE 222, 63; vorgehend FG Nürnberg, Urteil vom 20.09.2005 IV 31/2004) entschieden, dass Rechtsverfolgungskosten, welche ein Erwerber zur Abwehr der von ihm zu entrichtenden eigenen Erbschaftsteuer aufwendet sowie welche mit gesonderten Feststellungen der Grundbesitzwerte des zum Nachlass gehörenden Grundvermögens zusammenhängen, nicht als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen sind, da auch die vom Erwerber zu entrichtende eigene Erbschaftsteuer gemäß § 10 Abs. 8 ErbStG nicht als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig ist.

    Lediglich im dortigen Streitfall II R 71/06 umfasste das Abzugsverbot nicht auch die Gutachterkosten aus dem Grund, dass diese in einem zivilrechtlichen Klageverfahren eines Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben und damit unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstanden waren.

  • OLG Celle, 22.03.2021 - 17 AR 3/21

    Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft: Stufenantrag der Ehefrau gegen

    Beim Anspruch nach § 1371 Abs. 2 BGB handelt es sich nach ganz h.M. um eine Erblasserschuld im Sinne des § 1967 Abs. 2 BGB (vgl. BFH FamRZ 2008, 2109; Palandt/Weidlich, aaO, § 1967 Rn. 5; MüKoBGB/Koch, 8. Aufl. 2019, § 1371 Rn. 48; MüKoBGB/Küpper, 8. Aufl. 2020, § 1967 Rn. 7; Staudinger/Thiele, BGB Neubearbeitung 2017, § 1371 Rn. 67; BeckOGK/Grüne, Stand 15.12.2020, BGB § 1967 Rn. 113; Jauernig/Stürner, BGB, 18. Aufl. 2021, § 1967 Rn. 1; Joachim in: Buhrandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl. 2019, BGB § 1967 Rn. 11; aA Erman/Horn, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1967 Rn. 6: Erbfallschuld).§ 28 ZPO erfasst über den bereits in § 27 ZPO enthaltenen Kreis von Erbfallschulden hinausgehende Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 1967 BGB (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 28 Rn. 2; Gierl in: Buhrandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl. 2019, ZPO § 28 Rn. 3; Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 28 Rn. 3; BeckOK ZPO/Toussaint, 39. Edition Stand 01.12.2020, § 28 Rn. 2).
  • BFH, 13.12.2011 - II R 52/09

    Nachforderungsbescheid gegen einen Versicherer - Beginn der Festsetzungsfrist -

    Auf die von der Klägerin erhobene Verfahrensrüge braucht danach nicht eingegangen zu werden (BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 71/06, BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874, unter II.2.b dd).
  • BFH, 16.02.2011 - II R 1/10

    Umgebauter Geländewagen als Zugmaschine i. S. des KraftStG

    Auf die vom FA erhobene Verfahrensrüge braucht danach nicht eingegangen zu werden (BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 71/06, BFHE 222, 63, BStBl II 2008, 874, unter II.2.b dd).
  • FG Münster, 21.06.2012 - 3 K 2835/11

    Gutachterkosten als Nachlassverbindlichkeiten

  • FG München, 08.07.2015 - 4 K 2514/12

    Erbvergleich als rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO -

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 4 K 2215/11

    Abzug von Prozesszinsen als Nachlassverbindlichkeit - Zugrundelegung eines

  • FG Nürnberg, 07.12.2006 - IV 240/04

    Abtretung eines GmbH-Anteils zur Erfüllung eines geltend gemachten

  • FG Düsseldorf, 07.09.2011 - 4 K 803/11

    Pauschale Abgeltung der Ansprüche des überlebenden Ehegatten auf

  • FG München, 06.09.2017 - 4 K 1916/16

    Verpflichtung zur unentgeltlichen Übertragung von Geschäftsanteilen an einer

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Rechtsprechung
   BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4299
BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R (https://dejure.org/2008,4299)
BSG, Entscheidung vom 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R (https://dejure.org/2008,4299)
BSG, Entscheidung vom 17. April 2008 - B 13/4 R 41/06 R (https://dejure.org/2008,4299)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Hinterbliebenenrente - Einkommensanrechnung - Zusammentreffen von Erwerbsersatzeinkommen und Erwerbseinkommen - Einkommensänderung - Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung

  • openjur.de

    Hinterbliebenenrente; Einkommensanrechnung; Einkommensänderung; "vom Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung an"; "vom nächstfolgenden 1. Juli an"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung des Begehrens einer höheren Witwenrente mit der Minderung des anzurechnenden Einkommens; Rechtfertigung des Eingriff in den durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Anspruch auf diese Rente durch Gesichtspunkte der Verwaltungsvereinfachung; Zumutbarkeit der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Witwenrente - anzurechnendes Einkommen - zeitliche Einschränkung der Berücksichtigung kleinerer Einkommensminderungen - verfassungskonforme Auslegung des § 18d Abs. 1 SGB IV

  • Judicialis

    SGB VI § 97 Abs 1; ; SGB IV F: 21.03.2001 § 18d Abs... 1 S 1 Halbs 1; ; SGB IV F: 21.03.2001 § 18d Abs 1 S 2; ; SGB IV F: 21.03.2001 § 18d Abs 2 S 1; ; RAAG; ; SGB VI u.a. ÄndG II Art 2; ; RWWgG Art 2 Nr 1; ; GG Art 2 Abs 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2; SGB IV § 18a § 18b § 18d; SGB VI § 97
    Einkommensanrechnung beim Anspruch auf Hinterbliebenenrente, Zeitpunkt der nächsten Rentenanpassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 288 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 2109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 31.01.2012 - L 13 R 708/09

    Bei dem Streit um die Höhe der Anrechnung von Einkommen auf eine Witwenrente

    Der Prozessbevollmächtigte weist auf das Urteil des BSG vom 17.04.2008 - B 13/4 R 41/06 R hin und will daraus ableiten, dass auch kleinere Minderungen des laufenden Einkommens spätestens einmal im Jahr zu berücksichtigen seien, auch wenn die Minderung nicht 10% betrage.

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 17.04.2008 (B 13/4 R 41/06 R, SozR 4-2400 § 18d Nr. 1, juris) ausgeführt hat, liegt in der aufschiebenden Berücksichtigung einer Einkommensminderung ein Eingriff in den ansonsten bestehenden und durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Anspruch auf Witwenrente.

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