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   OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07   

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https://dejure.org/2008,4216
OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07 (https://dejure.org/2008,4216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.2008 - 2 UF 173/07 (https://dejure.org/2008,4216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 2 UF 173/07 (https://dejure.org/2008,4216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 3 a Abs. 1 VAHRG, 138, 242 BGB
    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Ehefrau auf Zahlung einer Betriebsrente; Auslegung der Aufhebung einer Hinterbliebenenversorgung im Anstellungsvertrag als Vertrag zugunsten Dritter; Berücksichtigung von Wertveränderungen einer betrieblichen Rentenanwartschaft nach der Ehescheidung

  • Judicialis

    VAHRG § 3 a Abs. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 3a Abs. 1; BGB § 138; BGB § 242
    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Aufhebung einer individualrechtlich in Aussicht gestellten betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich - Aufhebung der Hinterbliebenenversorgung unwirksam?

Verfahrensgang

  • AG Essen - 101 F 422/06
  • OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1100
  • FamRZ 2008, 2124
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07
    Da er dabei - im Verhältnis zum Versorgungsträger der Betriebsrente - nicht gehindert ist, ausschließlich seine eigenen Interessen zu berücksichtigen, findet eine Inhaltskontrolle unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht statt (vgl. BAG NJW 2005, 3305, 3309; Palandt-Weidenkaff, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. A., Einf. v. § 611 Rz. 75a, 80).
  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95

    Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07
    Da die Regelung in der Pensionsvereinbarung nicht in eine gefestigte Rechtsposition der Antragstellerin eingreift und ihr auch keine Rechtspflichten auferlegt, kommt eine Versagung der mit der Vereinbarung geregelten Rechtsfolgen wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nur dann in Betracht, wenn die Vertragsparteien den (mit der Vereinbarung der Hinterbliebenenversorgung abgeschlossenen) Vertrag vom 19.12.1973 im bewußtem Zusammenwirken aufgehoben haben, mit dem Vorsatz, die Antragstellerin zu schädigen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 869; Palandt-Heinrichs, a. a. O., § 138 Rz. 61).
  • BGH, 18.09.1996 - XII ZB 58/95

    Feststellungsinteresse für Entscheidung über den verlängerten schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07
    Die in Aussicht gestellte Hinterbliebenenversorgung stellt einen eigenständigen Anspruch der Antragstellerin dar, der jedoch nicht bereits mit der Pensionsvereinbarung, sondern erst mit dem Tode des versicherten Ehemannes der Antragstellerin entsteht (vgl. BGH FamRZ 1996, 1465).
  • BGH, 17.11.2004 - XII ZB 46/01

    Versorgungsausgleich bei Wiederverheiratung des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07
    Da das Gesetz selbst für die Fälle des Versorgungsausgleichs aus einer Betriebsrente eine Hinterbliebenenversorgung nicht vorsieht, kann die Antragstellerin ihren Anspruch nur auf eine private oder betriebliche Vereinbarung ihres geschiedenen Ehemannes mit der Antragsgegnerin, bzw. deren Rechtsvorgängerin stützen (vgl. BGH FamRZ 2005, 189, 190).
  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Beschränkung und die Aufhebung der Hinterbliebenenversorgung insoweit der Inhaltskontrolle unterworfen, als es einen durch Betriebsvereinbarung vorgenommenen Eingriff in eine bereits zugesagte Witwenversorgung für unwirksam erachtet hat, wenn die Art und der Umfang der konkreten Änderung keine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellen (vgl. BAG VersR 2001, 1537 ff.; BB 2005, 945 f.).
  • OLG Hamm, 08.07.2004 - 1 UF 44/04
    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07
    Dem steht nicht entgegen, dass nach Ehescheidung eingetretene Wertveränderungen einer betrieblichen Rentenanwartschaft, die keinen sachlichen Bezug zur Ehezeit haben, bei der Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben haben (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 810, 812).
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00

    Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf Anwärtertod

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2008 - 2 UF 173/07
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Beschränkung und die Aufhebung der Hinterbliebenenversorgung insoweit der Inhaltskontrolle unterworfen, als es einen durch Betriebsvereinbarung vorgenommenen Eingriff in eine bereits zugesagte Witwenversorgung für unwirksam erachtet hat, wenn die Art und der Umfang der konkreten Änderung keine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellen (vgl. BAG VersR 2001, 1537 ff.; BB 2005, 945 f.).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2015 - 16 UF 124/15

    Teilhabeanspruch an der Hinterbliebenenversorgung: Bemessung der fiktiven

    An diese dauerhafte vergleichsweise Herabsetzung ihrer schuldrechtlichen Ausgleichsrente ist die Antragstellerin weiterhin gebunden, und zwar auch nach dem Tode des Ausgleichspflichtigen im Verfahren über schuldrechtliche Teilhabeansprüche gegen den Versorgungsträger (vgl. für die Berücksichtigung von Vereinbarungen zwischen dem Ausgleichspflichtigen und dem Versorgungsträger OLG Hamm FamRZ 2008, 2124; Erman/ Norpoth , BGB 14. Aufl., § 25 Rn. 14).
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