Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 22.05.2008

Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3135
OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08 (https://dejure.org/2008,3135)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2008 - 31 Wx 3/08 (https://dejure.org/2008,3135)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 31 Wx 3/08 (https://dejure.org/2008,3135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des Umgangs mit Mietkautionen und der Testamentsvollstreckervergütung

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 2199; ; BGB § 2200; ; BGB § 2227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2199; BGB § 2200; BGB § 2237
    Erlassung des Testamentsvollstreckers wegen Pflichtverletzungen bei der Verwaltungsvollstreckung; Auslegung der Ermächtigung des Testamentsvollstreckers zur Ernennung eines Nachfolgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus seinem Amt; Eigenmächtige Erhöhung der Testamentsvollstreckervergütung durch Abänderung der Bemessungsgrundlage als wichtiger Grund für die Amtsentlassung eines Testamentsvollstreckers; Möglichkeit der ...

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Grob fehlerhafte Berechnung seiner Vergütung führt zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - Entlassung eines Testamentsvollstreckers bei Verwaltungsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1690
  • DNotZ 2009, 71
  • FGPrax 2008, 212
  • FamRZ 2008, 2153
  • Rpfleger 2008, 575
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 17.03.1998 - 5 W 44/98

    Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Missachtung des

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
    d) Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 472).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
    d) Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 472).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
    Grundsätzlich ist daher dem zu entlassenden Testamentsvollstrecker vor einer seiner Entlassung Gelegenheit zur Ausübung seines Bestimmungsrechts zu geben (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2007, 878).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkung nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; BayObLG FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkung nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; BayObLG FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08
    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstreckers durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (BayObLGZ 1997, 1/26; MünchKomm BGB/Zimmermann 4. Aufl. § 2227 Rn. 11; Palandt/Edenhofer BGB 67. Aufl. § 2227 Rn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2018 - 5 W 2/18

    Entlassung des Testamentsvollstreckers bei grober Pflichtverletzung

    Daher ist an eine Entlassung wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die (Senat, Beschl. v. 30.10.2017 - 5 W 31/17; OLG München FamRZ 2008, 2153; BayObLG FamRZ 2004, 740).

    Das Amtsgericht wird daher vor der Entlassung darüber zu befinden haben, ob ein Benennungsrecht der Beteiligten zu 4 und 5 für einen Nachfolger besteht oder ob das Testament - was aus Sicht des Senats naheliegt - dahin auszulegen ist, dass das Benennungsrecht entfallen soll, wenn der Testamentsvollstrecker, wie hier, wegen erheblicher Verdachtsmomente im Sinne einer eigenen Bevorteilung und grober Verkennung und Vernachlässigung der den Erben gegenüber bestehenden Pflichten entlassen wird (vgl. dazu OLG München, FamRZ 2008, 2153).

  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten

    Letzteres wird das Amtsgericht ebenfalls zu prüfen haben (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 1690, 1691 f.).
  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 -, NJW-RR 2011, 511-513 - zitiert nach juris: Rdnr. 10; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2008 - 31 Wx 3/08 -, NJW-RR 2008, 1690-1692 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 unter Hinweis auf: …

    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 -,NJW-RR 2011, 511-513 - zitiert nach juris: Rdnr. 11 m. w. Nachw.; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2008 - 31 Wx 3/08 -, NJW-RR 2008, 1690-1692 - zitiert nach juris: Rdnr.13 m. w. Nachw.).

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben

    Dabei ist für eine Entlassung wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; denn die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (Senat, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 5 W 50/14; Beschluss vom 6. August 2018 - 5 W 2/18, ZEV 2019, 29; BayObLG, NJW-RR 2004, 366; OLG München, FamRZ 2008, 2153).
  • OLG Hamburg, 09.02.2021 - 2 W 53/20

    Testamentsvollstreckung: Auswirkungen der Pflichtverletzung eines

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem der Entscheidung des OLG München vom 9.7.2008 (31 Wx 003/08, FamRZ 2008, 2153; vgl. auch OLG Schleswig, U.v. 18.3.2014 - 3 U 34/13, FamRZ 2015, 542) zugrundeliegenden, weswegen die Ausführungen des Amtsgerichts in der angefochtenen Entscheidung unter II)1)b)aa) insoweit im Ergebnis richtig, aber für die Entscheidung eigentlich unerheblich sind.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7451
OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08 (https://dejure.org/2008,7451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2008 - 20 W 38/08 (https://dejure.org/2008,7451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 20 W 38/08 (https://dejure.org/2008,7451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836 Abs 2 BGB, § 1908 Abs 1 BGB, § 1908i BGB, § 3 VBVG, § 4 VBVG
    Betreuervergütung: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und mit der Betreuungstätigkeit verbundener Verantwortung

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908 Abs. 1; ; BGB § 1908 i; ; VBVG § 3; ; VBVG § 4; ; VBVG § 5

  • rechtsportal.de

    Kontroll- oder Höchstwert für Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausnahmevergütung des ehrenamtlichen Betreuers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit eines Rückgriffs auf die Vergütung eines Berufsbetreuers als Kontrollwert oder Höchstwert für eine einem ehrenamtlichen Betreuer nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichts ausnahmsweise zuzubilligenden Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).

    In Bezug auf eine Vermögensverwaltung können sich derartige Schwierigkeiten auch aus dem Umfang, der Art und der Zusammensetzung des zu verwaltenden Vermögens ergeben; überdurchschnittliche Schwierigkeiten können des Weiteren aber auch bei der Erledigung anderer Aufgabenkreise auftreten (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1138; MünchKomm./ Wagenitz, a.a.O., Rn. 67; Palandt/Diedrichsen, a.a.O., Rn. 9 m.w.N.).

    Bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG wurde bisher in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass die Vergütung, die einem Berufsbetreuer für die Führung der konkreten Betreuung zu bewilligen wäre, als Kontroll- und Höchstwert der Vergütung des ehrenamtlich tätigen Betreuers herangezogen werden kann, da eine Kommerzialisierung der ehrenamtlichen Betreuung nicht dem gesetzlichen Leitbild entspricht und die nur in Ausnahmefällen zu bewilligende Vergütung so bemessen werden soll, dass sie dem Betreuer für die Aufgabenerfüllung unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einen Ausgleich schaffen soll (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1138; MünchKomm./Wagenitz, a.a.O., § 1836 Rn. 71).

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).
  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Dabei war bereits zu der bis zum Inkrafttreten des 2. BtÄndG zum 01. Juli 2005 geltenden, wortgleichen Vorgängervorschrift des § 1836 Abs. 3 BGB a.F. anerkannt, dass es für den Umfang der Betreuungsgeschäfte im Wesentlichen auf den mit der Führung der Betreuungsgeschäfte verbundenen Zeitaufwand ankommt, der nicht im einzelnen nach Stunden berechnet werden muss, jedoch in seiner ungefähren Größenordnung im Wege der Schätzung festgestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 854; 1998, 1052 und 2004, 1138 sowie OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533 ).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatzanspruch: Anspruch eines ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08
    Hierzu hat bereits das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2007, 1084) zutreffend darauf hingewiesen, dass nach Einführung des VBVG im Unterschied zur Rechtslage nach dem BVormVG die Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers erstmals nicht mehr von dem zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten einzelnen Betreuung abhängig ist, sondern nunmehr ein System der Pauschalierung der Vergütung der Berufsbetreuer auch bezüglich des Zeitansatzes eingeführt wurde, bei dem für vermögende Betreute eine Differenzierung nur noch bezüglich der Zeitdauer der laufenden Betreuung sowie des ständigen Aufenthaltes des Betreuten innerhalb oder außerhalb einer Heimeinrichtung vorgenommen wird.
  • LG Mainz, 18.02.2013 - 8 T 225/12

    Betreuung: Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 22. Mai 2008, BeckRS 2008, 15523) schließt eine Heranziehung der Vergütung nach §§ 4,5 VBVG gerade aus.
  • LG Kassel, 10.07.2009 - 3 T 783/08

    Vergütung eines Behördenbetreuers: Begrenzung auf die Höhe der Vergütung eines

    So ist das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 01.03.2007 (11 Wx 74/06; zustimmend LG München II FamRZ 2008, 1118; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.05.2008, Az. 20 W 38/08; Palandt, BGB, 68. Auflage, § 1836 Rn. 10) der erstgenannten Auffassung mit der Begründung entgegengetreten, dass die Höhe der dem Berufsbetreuer zu gewährenden Vergütung nach Inkrafttreten des VBVG nicht mehr vom zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten Betreuung abhänge.
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