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   OLG Karlsruhe, 27.06.2008 - 5 UF 13/08   

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https://dejure.org/2008,16642
OLG Karlsruhe, 27.06.2008 - 5 UF 13/08 (https://dejure.org/2008,16642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2008 - 5 UF 13/08 (https://dejure.org/2008,16642)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 5 UF 13/08 (https://dejure.org/2008,16642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Herabsetzung eines Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB des geschiedenen Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf; Bemessung eines angemessenen Lebensbedarfs i.S.v. § 1578b BGB; Beschränkung des Unterhaltsanspruchs als Ausnahmeregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578b; BGB § 1579; BGB § 1585
    Beschränkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2008 - 5 UF 13/08
    Die Dauer der Ehe führt dabei für sich gesehen nicht zwangsläufig zu einem Nachteil, so dass auch bei länger andauernden Ehen eine Befristung oder Herabsetzung in Betracht kommt (BGH FamRZ 2008, 134 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1187 ).

    Entscheidend ist deshalb, ob eine nacheheliche Einkommensdifferenz, die den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt begründen könnte, ihre Ursache in ehebedingten Nachteilen findet, die einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigen können (BGH FamRZ 2008, 134 ; zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. Dose FamRZ 2007, 1289, 1294 f.).

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 807/80

    Anschließung an ein Rechtsmittel - Zweitinstanzliche Entscheidung - Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2008 - 5 UF 13/08
    Sie erfasst nur die Kosten des Berufungsrechtszuges (BGH FamRZ 1983, 683).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06

    Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2008 - 5 UF 13/08
    Die Dauer der Ehe führt dabei für sich gesehen nicht zwangsläufig zu einem Nachteil, so dass auch bei länger andauernden Ehen eine Befristung oder Herabsetzung in Betracht kommt (BGH FamRZ 2008, 134 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 1187 ).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2008 - 5 UF 13/08
    Der Unterhalt ist ab Rechtskraft der Scheidung monatlich im voraus zu zahlen, § 1585 BGB (BGH FamRZ 1988, 370, 372).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2009 - 3 UF 275/08

    Begrenzung von Aufstockungsunterhalt

    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Befristung eines Unterhaltsanspruchs im Hinblick darauf abgelehnt, dass die Unterhaltsberechtigte die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder betreut und auf jegliche berufliche Weiterbildung oder Eingliederung verzichtet hat, während der Unterhaltsberechtigte seine berufliche Tätigkeit ungehindert und erfolgreich fortführen konnte (FamRZ 2008, 2206).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2010 - 5 UF 42/09

    Nachehelichenunterhalt: Begrenzung bei ehebedingten Nachteilen

    Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass die Beschränkung des Unterhaltsanspruchs nach der gesetzlichen Systematik als Ausnahme konzipiert ist (vgl. zuletzt BGH, FamRZ 2010, 1633); allerdings bietet der Aufstockungsunterhalt keine - von ehebedingten Nachteilen unabhängige - Lebensstandardgarantie im Sinne einer fortwirkenden Mitverantwortung des früheren Ehegatten (OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 2206).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 18 UF 10/09

    Versorgungsausgleich: Ausgleich angleichungsdynamischer und

    Ehebedingte Nachteile in diesem Sinne sind etwa anzunehmen, wenn wegen der Ehe eine berufliche Ausbildung nicht aufgenommen oder beendet worden ist oder ein Wiedereinstieg in den während der Ehe ausgeübten Beruf erschwert ist, aber auch dann, wenn sich als Folge von Belastungen in der Ehe Gesundheitsbeeinträchtigungen eingestellt haben oder durch die Dauer der Ehe ein Lebensalter erreicht worden ist, in dem keine Möglichkeit mehr besteht, eine den Unterhaltsbedarf deckende Beschäftigung zu finden (siehe dazu BGH FamRZ 2008, 1325 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 2206 ; OLG Karlsruhe FF 2008, 466 ).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2009 - 5 UF 11/09

    Anerkennung einer Bagatellgrenze beim Aufstockungsunterhalt

    Die ausdrückliche Erwähnung des Billigkeitsmaßstabs der "ehebedingten Nachteile" und die Konkretisierung der Umstände, die zu einem solchen Nachteil führen können (Dauer der Kinderbetreuung, Arbeitsteilung während der Ehe und Dauer der Ehe) machen deutlich, dass es nicht um ein Fehlverhalten oder Verschulden des unterhaltsberechtigten Ehegatten geht, sondern allein um die wertende Würdigung objektiver Umstände (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 2206 ; BGH, FamRZ 2008, 1325 ; BGH, FamRZ 2008, 1508).
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