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   BGH, 03.09.2008 - XII ZB 203/06   

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https://dejure.org/2008,2437
BGH, 03.09.2008 - XII ZB 203/06 (https://dejure.org/2008,2437)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2008 - XII ZB 203/06 (https://dejure.org/2008,2437)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2008 - XII ZB 203/06 (https://dejure.org/2008,2437)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1587, 1587 b, 1587 f, 1587 g; VAHRG §§ 1, 2, 3 b
    Kein öffentlich-rechtlicher, sondern nur schuldrechtlicher Ausgleich einer niederländischen AOW-Pension möglich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit einer niederländischen AOW-Pension i.R.e. Versorgungsausgleichs; Schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Zustehen einer niederländischen AOW-Pension an den ausgleichspflichtigen Ehegatten gegen diesen

  • Judicialis

    BGB § 1587; ; BGB § 1587 b; ; BGB § 1587 f; ; BGB § 1587 g; ; VAHRG § 1; ; VAHRG § 2; ; VAHRG § 3 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung einer niederländischen AOW-Pension in den Versorgungsausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Berücksichtigung der niederländischen AOW-Pension

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 219
  • MDR 2009, 91
  • FamRZ 2008, 2263
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 66/07

    Berücksichtigung einer niederländischen AOW-Pension im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 03.09.2008 - XII ZB 203/06
    Steht sie dem ausgleichspflichtigen Ehegatten zu, kann sie jedoch selbst nicht in den Formen des öffentlich rechtlichen Ausgleichs, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen (§§ 1587 f, 1587 g BGB) nur schuldrechtlich ausgeglichen werden (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. Februar 2008 XII ZB 66/07 FamRZ 2008, 770).

    Wie der Senat - nach Erlass des angefochtenen Beschlusses - entschieden hat, stellt die niederländische AOW-Rente eine gesetzliche Altersversorgung dar, die trotz ihres Charakters als Volksrente als Grundversicherung unter § 1587 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2008 - XII ZB 66/07 - FamRZ 2008, 770 f.).

  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 495/12

    Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs: Behandlung eines

    Einem solchen Vorbehalt käme nur deklaratorische Bedeutung zu (Senatsbeschluss vom 3. September 2008 - XII ZB 203/06 - FamRZ 2008, 2263 Rn. 11).
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 166/13

    VersAusglG §§ 51, 52; FamFG § 48 Abs. 2, 226 Abs. 2; ZPO §§ 256, 580 Nr. 7 b

    Damit steht im Einklang, dass dem nach § 224 Abs. 4 FamFG im Scheidungsbeschluss enthaltenen Vorbehalt eines späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 2015 - XII ZB 495/12 - juris Rn. 21 und vom 3. September 2008 - XII ZB 203/06 - FamRZ 2008, 2263 Rn. 11).
  • BGH, 11.02.2009 - XII ZB 101/05

    Voraussetzungen für eine materielle Kenntnis eines berufenen ausländischen

    Das folgt zum einen daraus, dass auch nach den Maßstäben des deutschen Rechts für den angemessenen Ausgleich ausländischer Versorgungsanrechte nur der schuldrechtliche Wertausgleich zur Verfügung steht (vgl. Senatsbeschluss vom 3. September 2008 - XII ZB 203/06 - FamRZ 2008, 2263 f.; Johannsen/Henrich/Hahne aaO § 1587 a Rdn. 243; BR-Drucks. 16/10144, S. 113).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die niederländische AOW-Pension allerdings trotz ihres Charakters als Grundversorgung gemäß § 1587 Abs. 1 BGB im deutschen Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse vom 3. September 2008 - XII ZB 203/06 - FamRZ 2008, 2263 und vom 6. Februar 2008 - XII ZB 66/07 - FamRZ 2008, 770, 771 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2015 - 5 UF 167/14

    Versorgungsausgleich: Aufnahme einer Ausgleichssperre in den Urteilstenor;

    Einem solchen Ausspruch käme ohnehin nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 03.09.2008 - XII ZB 203/06, juris Rn. 11).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2010 - 6 UF 124/09

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Amtsermittlung bei ausländischen Anwartschaften

    Ein öffentlich-rechtlicher Ausgleich der luxemburgischen Anwartschaften des Antragstellers kann hier - was auch die Antragsgegnerin nicht anzweifelt - nicht vorgenommen werden, und zwar auch nicht im Wege des erweiterten Splittings oder der Anordnung der Beitragszahlung nach § 3 b Abs. 1 VAHRG, weil § 3 b Abs. 2 VAHRG dies hinsichtlich ausländischer Anwartschaften ausdrücklich ausschließt (BGH FamRZ 2008, 2263), was zu beanstanden sich das Bundesverfassungsgericht nicht veranlasst gesehen hat (BVerfG FamRZ 1992, 1036).

    Nachdem gegen die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs bezüglich der beiderseitigen Anwartschaften der Parteien bei der Deutschen Rentenversicherung von den Beteiligten weder Einwendungen erhoben wurden noch solche ersichtlich sind, ist die Beschwerde mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen, wobei der den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich betreffende Teil der erstinstanzlichen Entscheidungsformel zum Versorgungsausgleich klarstellend dahin zu berichtigen ist, dass im Übrigen ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich nicht stattfindet (vgl. BGH FamRZ 2008, 2263).

  • OLG Köln, 21.04.2010 - 26 UF 115/08

    Behandlung von Anwartschaften auf eine Betriebsrente im Versorgungsausgleich

    Dies ist deshalb ohne Belang, weil sich ein Anspruch auf die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und einem solchen Vorbehalt daher nur deklaratorische Bedeutung zukäme (BGH FamRZ 2008, 2263; OLG Karlsruhe vom 13.1.2009 - 18 UF 22/08 - zit. nach juris; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 f Rdn. 22).
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