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   OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07   

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https://dejure.org/2007,4644
OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07 (https://dejure.org/2007,4644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.2007 - 8 W 313/07 (https://dejure.org/2007,4644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 8 W 313/07 (https://dejure.org/2007,4644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Unterbringung des Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimunterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung der heimmäßigen Unterbringung zu der Form eines "Betreuten Wohnens"; Berechnung der Höhe einer Vergütung für einen Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Unterbringung in einer Pflegefamilie als Heimunterbringung

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 2; ; VBVG § 5 Abs. 3; ; HeimG § 1 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuervergütung bei Unterbringung des Betreuten in einer Pflegefamilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei Unterbringung in Pflegefamilie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 688 (Ls.)
  • FGPrax 2008, 27
  • FamRZ 2008, 444
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 312/07

    Betreuervergütung: Unterbringung des Betreuten in einer Pflegefamilie als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07
    Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn die Unterbringung in der Pflegefamilie von einem Heimträger veranlasst und von diesem überwacht wird, weil die Pflegefamilie in die Gesamtorganisation des Heimträgers integriert ist (Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2007, Az. 8 W 312/07).

    Wird die Unterbringung in der Pflegefamilie von einem Heimträger veranlasst, der weiterhin durch einen Familienpfleger begleitend präsent bleibt und sich zur Wiederaufnahme des Betreuten im Heim selbst verpflichtet, kann bei der Unterbringung in der Pflegefamilie ausnahmsweise von einem Heimaufenthalt ausgegangen werden, da dann die Betreuung und deren Überwachung wiederum im wesentlichen dem Heimträger obliegt und der Arbeitsaufwand des Betreuers ebenfalls entsprechend reduziert ist (Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2007, Az. 8 W 312/07).

  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07
    Bei der Berechnung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VBVG (mittellos/Heim) oder nach § 5 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VBVG (mittellos/nicht im Heim) fällt die Unterbringung in einer Pflegefamilie grundsätzlich nicht unter den Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG i. V. m. § 1 Abs. 2 HeimG (entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1710).

    Der Senat sieht sich an einer die Rechtsauffassung der Beschwerdeinstanz bestätigenden Entscheidung gehindert durch den Beschluss des OLG Oldenburg vom 2. Mai 2006, Az. 5 W 48/06, veröffentlicht in FamRZ 2006, 1710.

  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Mit der Einführung des VBVG im Rahmen des Zweiten BtÄndG hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, durch pauschalisierende Stundenansätze die Abrechnung der Betreuervergütung zu vereinfachen (vgl. OLG Stuttgart BtPrax 2008, 36 = FGPrax 2008, 27).
  • OLG Hamm, 31.05.2010 - 15 Wx 388/09

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Mit der Einführung des VBVG im Rahmen des Zweiten BtÄndG hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, durch pauschalisierende Stundenansätze die Abrechnung der Betreuervergütung zu vereinfachen (vgl. OLG Stuttgart BtPrax 2008, 36 = FGPrax 2008, 27).
  • OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 312/07
    Bei der Berechnung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 S 1 Nr. 4 VBVG (mittellos/Heim) oder nach § 5 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VBVG (mittellos/nicht im Heim) fällt die Unterbringung in einer Pflegefamilie im Regelfall nicht unter den Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG i. V. m. § 1 Abs. 2 HeimG (Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2007, Az. 8 W 313/07; entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1710).
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