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   BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07   

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BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07 (https://dejure.org/2007,26152)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07 (https://dejure.org/2007,26152)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 (https://dejure.org/2007,26152)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 472
  • FamRZ 2008, 494
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Sie beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085).
  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 150/19

    Einschränkungen der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung: Begriff der

    Bei der Risikoeinschätzung zu berücksichtigen ist demgegenüber auch eine mögliche Hemmschwelle pädophiler Täter gegenüber einem sexuellen Missbrauch des eigenen leiblichen Kindes (vgl. Salzgeber Familienpsychologische Gutachten 7. Aufl. Rn. 1006, 1008; vgl. auch BVerfG FamRZ 2008, 494, 495 zur Einschränkung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 4 BGB).

    Dies stellt nicht nur das Elternrecht des Umgangsberechtigten unverhältnismäßig hintan, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit seinem umgangsberechtigten Elternteil grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu haben (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494 f. und FamRZ 2005, 1816, 1817).

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 62/14

    Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien;

    Sie beschränkt nicht nur den umgangsberechtigten Elternteil massiv in seinem Elternrecht und bedeutet im Regelfall für diesen eine erhebliche Zumutung, sondern greift auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit jenem grundsätzlich ohne Beobachtung durch Dritte Umgang zu pflegen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 494 m. Anm. Völker in FamRB 2008, 139; BGHZ 51, 219; Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 -, FamRZ 2010, 2085; siehe zum Ganzen auch Senatsbeschluss vom 15. März 2012 - 6 UF 22/12 -).
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