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   OLG Stuttgart, 07.11.2007 - 16 WF 181/07   

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https://dejure.org/2007,4325
OLG Stuttgart, 07.11.2007 - 16 WF 181/07 (https://dejure.org/2007,4325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.11.2007 - 16 WF 181/07 (https://dejure.org/2007,4325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. November 2007 - 16 WF 181/07 (https://dejure.org/2007,4325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Antrag einer Kindesmutter auf Feststellung des Bestehens der alleinigen Sorgeberechtigung; Sorgeerklärung eines Mannes bei Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge eines Beteiligten für ein Kind; Notwendigkeit eines besonderen Feststellungsinteresses; Zulässigkeit von Feststellungsanträgen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; BGB § 1626e

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256; BGB § 1626e
    Zulässigkeit eines Feststellungsantrages zur elterlichen Sorge - Sorgeerklärung des Mannes bei unwirksamer Vaterschaftsanerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 24
  • FamRZ 2008, 538
  • FamRZ 2008, 539
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZB 158/02

    Abgabe einer Sorgeerklärung durch den leiblichen Vater bei noch bestehender Ehe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.2007 - 16 WF 181/07
    Zwar würde die Abweisung des hilfsweise gestellten Antrags auf Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1671 BGB wegen Fehlens der in dieser Vorschrift vorausgesetzten gemeinsamen elterlichen Sorge inzident ebenfalls eine gewisse Klärung der Sorgerechtsfrage herbeiführen (vgl. Staudinger - Coester, a.a.O., § 1671 RN 107; aus den Gründen der Entscheidung BGH FamRZ 2004, 802 ist zu entnehmen, dass die Vorinstanz - OLG Frankfurt, B. v. 19.8.2002, Az: 2 UF 79/02 - in einem Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge die Feststellung getroffen hatte, dass die alleinige elterliche Sorge der Mutter fortbesteht).

    Der BGH (FamRZ 2004, 802 = BGHZ 158, 74) hat sich dem zwar nicht angeschlossen, sondern ist in einem Fall, in dem der Mann die Vaterschaft nach § 1599 Abs. 2 BGB anerkannt hatte, der Ansicht gefolgt, wonach eine bis zum rechtskräftigen Abschluss des vor der Geburt des Kindes anhängig gewordenen Scheidungsverfahrens zwischen der Mutter und ihrem Ehemann abgegebene Sorgeerklärung nicht nichtig, sondern zunächst nur schwebend unwirksam ist.

  • OLG Hamm, 09.02.1999 - 2 WF 29/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.2007 - 16 WF 181/07
    Darüber hinaus ist auch im Bereich der elterlichen Sorge weitgehend anerkannt, dass ein Antrag auf Feststellung des Bestehens der gemeinsamen elterlichen Sorge, jedenfalls aber ein diesbezüglicher gerichtlicher Ausspruch, unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 804; OLG Hamm FamRZ 1999, 803; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 506; Palandt - Diederichsen, BGB, 66. A. § 1671 RN 7; MünchKomm - Finger, BGB, 4. A. § 1671 RN 14; Bamberger/Roth - Veit, BGB, § 1671 RN 17; Staudinger - Coester, BGB, Bearb. 2004, § 1671 RN 51, 107; zurückhaltend Bumiller/Winkler, FGG, 8. A. § 12 RN 13).
  • OLG Stuttgart, 24.02.1999 - 15 UF 455/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.2007 - 16 WF 181/07
    Darüber hinaus ist auch im Bereich der elterlichen Sorge weitgehend anerkannt, dass ein Antrag auf Feststellung des Bestehens der gemeinsamen elterlichen Sorge, jedenfalls aber ein diesbezüglicher gerichtlicher Ausspruch, unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 804; OLG Hamm FamRZ 1999, 803; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 506; Palandt - Diederichsen, BGB, 66. A. § 1671 RN 7; MünchKomm - Finger, BGB, 4. A. § 1671 RN 14; Bamberger/Roth - Veit, BGB, § 1671 RN 17; Staudinger - Coester, BGB, Bearb. 2004, § 1671 RN 51, 107; zurückhaltend Bumiller/Winkler, FGG, 8. A. § 12 RN 13).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 UF 26/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.11.2007 - 16 WF 181/07
    Darüber hinaus ist auch im Bereich der elterlichen Sorge weitgehend anerkannt, dass ein Antrag auf Feststellung des Bestehens der gemeinsamen elterlichen Sorge, jedenfalls aber ein diesbezüglicher gerichtlicher Ausspruch, unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 804; OLG Hamm FamRZ 1999, 803; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 506; Palandt - Diederichsen, BGB, 66. A. § 1671 RN 7; MünchKomm - Finger, BGB, 4. A. § 1671 RN 14; Bamberger/Roth - Veit, BGB, § 1671 RN 17; Staudinger - Coester, BGB, Bearb. 2004, § 1671 RN 51, 107; zurückhaltend Bumiller/Winkler, FGG, 8. A. § 12 RN 13).
  • AG Bergen auf Rügen, 29.04.2015 - 41 F 107/15

    Erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung

    Ob der hier angekündigte Feststellungsantrag - im Anschluss an OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 539 f. - als solcher bzw. im Allgemeinen überhaupt zulässig ist, kann dahinstehen, denn jedenfalls fehlt im vorliegenden Fall das analog § 256 Abs. 1 ZPO notwendige rechtliche Feststellungsinteresse.
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