Rechtsprechung
EuGH, 18.07.2007 - C-213/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung - Soziale Vergünstigung - Wohnsitzvoraussetzung
- Europäischer Gerichtshof
Geven
Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung - Soziale Vergünstigung - Wohnsitzvoraussetzung
- EU-Kommission
Geven
Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung - Soziale Vergünstigung - Wohnsitzvoraussetzung
- EU-Kommission
Geven
Freizügigkeit der Arbeitnehmer
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung der Verordnung EWG Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Antrag einer in Deutschland geringfügigen beschäftigten und in den Niederlanden wohnenden Niederländerin auf Gewährung ...
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 7 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freizügigkeit: Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung - Soziale Vergünstigung - Wohnsitzvoraussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Geven
Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung - Soziale Vergünstigung - Wohnsitzvoraussetzung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundessozialgerichts vom 10. Februar 2005 in Sachen Wendy Geven gegen Land Nordrhein-Westfalen.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Bundessozialgericht - Auslegung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) - Soziale Vergünstigung - Nationale ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- EuZW 2007, 576
- NZA 2007, 887
- NZS 2008, 32
- FamRZ 2008, 581 (Ls.)
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 27.11.1997 - C-57/96
Meints
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-213/05
Der Bezug auf die "sozialen Vergünstigungen" in dieser Bestimmung darf nicht eng ausgelegt werden (Urteil vom 27. November 1997, Meints, C-57/96, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 39).Nach ständiger Rechtsprechung sind unter "sozialen Vergünstigungen" nämlich alle Vergünstigungen zu verstehen, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern in erster Linie wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland allgemein gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu erleichtern (vgl. Urteile vom 14. Januar 1982, Reina, 65/81, Slg. 1982, 33, Randnr. 12; Meints, Randnr. 39, und Urteil vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 25).
Die Verordnung sieht in ihrem vierten Erwägungsgrund ausdrücklich vor, dass das Recht der Freizügigkeit "gleichermaßen Dauerarbeitnehmern, Saisonarbeitern, Grenzarbeitnehmern oder Arbeitnehmern zu[steht], die ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Dienstleistung ausüben", und bezieht sich in ihrem Art. 7 ohne irgendeinen Vorbehalt auf den "Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist" (Urteil Meints, Randnr. 50).
Der Grundsatz der Gleichbehandlung, der sowohl in Art. 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 39 EG) als auch in Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegt ist, verbietet nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungskriterien tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteil Meints, Randnr. 44).
Eine Vorschrift des nationalen Rechts ist, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (Urteil Meints, Randnr. 45).
- EuGH, 14.12.1995 - C-444/93
Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-213/05
Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 1995, Megner und Scheffel (C-444/93, Slg. 1995, I-4741, Randnrn. 18 bis 21 und 29), entschieden hat, ist eine Person, die eine geringfügige Beschäftigung wie die in der Vorabentscheidungsfrage bezeichnete ausübt, zwar "Arbeitnehmer" im Sinne von Art. 39 EG, doch sind beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts die Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik zuständig und verfügen bei der Ausübung dieser Zuständigkeit über einen weiten Entscheidungsspielraum.39 und 40, und entsprechend für die Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer Urteile Megner und Scheffel, und vom 11. September 2003, Steinicke, C-77/02, Slg. 2003, I-9027, Randnrn.
Bei der Ausübung seiner Zuständigkeit hat der nationale Gesetzgeber durchaus die Ansicht vertreten können, dass es eine im Hinblick auf das in der vorstehenden Randnummer bezeichnete Ziel geeignete und angemessene Maßnahme darstellt, diejenigen gebietsfremden Arbeitnehmer, die in diesem Mitgliedstaat einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die die Grenze der Geringfügigkeit im Sinne des nationalen Rechts nicht übersteigt, von der fraglichen Leistung auszuschließen (vgl. entsprechend Urteil Megner und Scheffel, Randnr. 30).
- EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-213/05
Nach ständiger Rechtsprechung sind unter "sozialen Vergünstigungen" nämlich alle Vergünstigungen zu verstehen, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern in erster Linie wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland allgemein gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu erleichtern (vgl. Urteile vom 14. Januar 1982, Reina, 65/81, Slg. 1982, 33, Randnr. 12; Meints, Randnr. 39, und Urteil vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 25).Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass das deutsche Erziehungsgeld eine "soziale Vergünstigung" im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 ist (vgl. Urteil Martínez Sala, Randnr. 26).
- EuGH, 14.01.1982 - 65/81
Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-213/05
Nach ständiger Rechtsprechung sind unter "sozialen Vergünstigungen" nämlich alle Vergünstigungen zu verstehen, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern in erster Linie wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland allgemein gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu erleichtern (vgl. Urteile vom 14. Januar 1982, Reina, 65/81, Slg. 1982, 33, Randnr. 12; Meints, Randnr. 39, und Urteil vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 25). - EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-213/05
Außerdem ist daran zu erinnern, dass jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (und somit unter die Verordnung Nr. 1612/68) fällt (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 1982, Levin, 53/81, Slg. 1982, 1035, Randnr. 17). - EuGH, 11.01.2007 - C-208/05
ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-213/05
Allerdings darf dieser Entscheidungsspielraum nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechte führen, die der Einzelne aus den Bestimmungen des Vertrags herleiten kann, in denen seine Grundfreiheiten verankert sind (vgl. in Bezug auf Art. 39 EG Urteile vom 26. Januar 1999, Terhoeve, C-18/95, Slg. 1999, I-345, Randnr. 44, und vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-0000, Randnrn. - EuGH, 11.09.2003 - C-77/02
Steinicke
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-213/05
39 und 40, und entsprechend für die Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer Urteile Megner und Scheffel, und vom 11. September 2003, Steinicke, C-77/02, Slg. 2003, I-9027, Randnrn. - EuGH, 26.01.1999 - C-18/95
Terhoeve
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-213/05
Allerdings darf dieser Entscheidungsspielraum nicht zu einer Beeinträchtigung der Rechte führen, die der Einzelne aus den Bestimmungen des Vertrags herleiten kann, in denen seine Grundfreiheiten verankert sind (vgl. in Bezug auf Art. 39 EG Urteile vom 26. Januar 1999, Terhoeve, C-18/95, Slg. 1999, I-345, Randnr. 44, und vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.
- EuGH, 04.02.2010 - C-14/09
Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Tatsache, dass das Einkommen des Arbeitnehmers nicht seinen ganzen Lebensunterhalt deckt, ihm nicht die Eigenschaft eines Erwerbstätigen nimmt und dass der Umstand, dass die Bezahlung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis unter dem Existenzminimum liegt oder die normale Arbeitszeit selbst zehn Stunden pro Woche nicht übersteigt, nicht hindert, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 39 EG anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, Slg. 2007, I-6347, Randnr. 27, sowie Megner und Scheffel, Randnr. 18). - BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder
Die Beteiligten streiten - wie mit ihnen in der mündlichen Verhandlung erörtert - zu Recht nicht darüber, dass in Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteile vom 18. Juli 2007 - C-213/05 [ECLI:EU:C:2007:438], Geven - Rn. 15 …und vom 18. Juli 2007 - C-212/05 [ECLI:EU:C:2007:437], Hartmann - Rn. 20;… vom 20. Juni 2013 - C-20/12 [ECLI:EU:C:2013:411], Giersch - Rn. 37;… vom 14. Dezember 2016 - C-238/15 [ECLI:EU:C:2016:949], Verruga u.a. - Rn. 39 …und vom 15. Dezember 2016 - C-401/15 bis 403/15 [ECLI:EU:C:2016:955], Depesme u.a. - Rn. 37) kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass sich die Mutter der Kläger, die auch in Portugal einen Wohnsitz hat und in Deutschland arbeitet, gegenüber ihrem Herkunftsstaat, der Bundesrepublik Deutschland, auf das Arbeitnehmerfreizügigkeitsrecht des Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1612/68 berufen kann.Das Wohnsitzerfordernis dient zum einen dazu, diejenigen zu unterstützen, die durch die Wahl ihres Wohnsitzes eine besondere Bindung zur deutschen Gesellschaft eingegangen sind (so die Aussage der Bundesregierung zum vergleichbaren Wohnsitzerfordernis des BErzGG, vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-213/05 - Rn. 22).
(a) Vielmehr kann dem gesetzgeberischen Ziel der Verbundenheit mit dem die soziale Vergünstigung erbringenden Mitgliedstaat im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteile vom 18. Juli 2007 - C-213/05 - Rn. 26, 28 - 30;… vom 18. Juli 2007 - C-212/05 - Rn. 35 …und vom 14. Dezember 2016 - C-238/15 - Rn. 49 ff.) gleich wirksam, aber das Freizügigkeitsrecht weniger belastend dadurch Rechnung getragen werden, dass die Unterhaltsvorschussleistungen davon abhängig gemacht werden, dass der in einem anderen Mitgliedstaat wohnende alleinerziehende Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgeht, die die Grenze der Geringfügigkeit übersteigt.
- EuGH, 10.09.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Der deutsche Gesetzgeber wolle diejenigen Personen, die eine hinreichend enge Bindung zur deutschen Gesellschaft im Sinne des Urteils vom 18. Juli 2007, Geven (C-213/05, Slg. 2007, I-6347, Randnr. 28), aufwiesen, beim Aufbau einer individuellen Altersvorsorge unterstützen, ohne die Gewährung der fraglichen Vergünstigungen strikt an den Wohnsitz im Inland zu knüpfen.Nach ständiger Rechtsprechung können sich Grenzarbeitnehmer ebenso wie alle anderen von Art. 7 erfassten Arbeitnehmer auf diese Vorschrift berufen (Urteil Geven, Randnr. 15).
Diese Feststellung kann nicht durch das auf das Urteil Geven gestützte Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt werden, wonach das Fehlen einer hinreichend engen Bindung zur deutschen Gesellschaft die Versagung einer sozialen Vergünstigung rechtfertigen könne.
- BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in …
Der Begriff der "sozialen Vergünstigung" umfasst alle Sozialleistungen, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnortes im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern (Urteil des EuGH vom 18.7.2007 in der Rechtssache C-213/05, Geven, Slg 2007, I-6347 RdNr 12; Urteil des EuGH vom 12.5.1998 in der Rechtssache C-85/96, Sala, Slg 1998, I-2691 RdNr 25;… Fuchs in Europäisches Sozialrecht, 5. Aufl 2010, Einführung RdNr 22) .Der Begriff des Arbeitnehmers nach Art. 7 EWGV 1612/68 erfasst auch (ehemalige) Grenzgänger, die sich ebenso auf die Gleichbehandlung bei sozialen Vergünstigungen berufen können wie die anderen von der Bestimmung erfassten Arbeitnehmer (EuGH Urteil vom 18.7.2007 in der Rechtssache C-213/05, Geven, Slg 2007, I-6347 ff RdNr 15) .
Zwar können gerade (ehemalige) Grenzgänger (noch) enge Bezüge zum Arbeitsort und -umfeld haben und sind Fallgestaltungen denkbar, in denen - etwa in Form einer Teilzeitbeschäftigung ggf mit ergänzenden SGB II-Leistungen - (weiterhin) ein Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (vgl zu diesem Kriterium im Zusammenhang mit der Bewilligung von Erziehungsgeld: EuGH Urteil vom 18.7.2007, Rs C-213/05, Geven, Slg 2007, I-6347 RdNr 25 sowie EuGH Urteil vom 18.7.2007, Rs C-212/05, Hartmann, Slg 2007, I-6303 RdNr 36) oder ergänzend SGB II-Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach Maßgabe der §§ 14 bis 18 SGB II vorrangig im bisherigen Beschäftigungsstaat Deutschland erbracht werden, also weiterhin eine enge Beziehung zum Arbeitsmarkt des bisherigen Beschäftigungsstaats besteht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20
Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro Gehalt für zehn Stunden Arbeit pro Monat
Allein von einer bestimmten geringen Wochen-oder Monatsarbeitszeit, einem nicht existenzsichernden Lohn oder dem Umstand, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft auf "Abruf" zu erbringen hat, kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 26.02.1992 - C 357/89 Raulin, vom 14.12.1995 - C-444/93 und vom 18.7.2007 - C-213/05 Geven). - BFH, 18.07.2013 - III R 59/11
Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 …
Danach fällt zwar jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt --mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt--, unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und somit unter die VO Nr. 1612/68 (EuGH-Urteil vom 18. Juli 2007 C-213/05, Geven, Slg. 2007, I-6347, Rdnrn. 16 ff.).Es ist einem Mitgliedstaat aber für den Fall, dass er mit einer Vergünstigung sozialpolitische Zwecke verfolgt, die eine hinreichende Bindung zur inländischen Gesellschaft voraussetzen, nicht versagt, einem EU-Arbeitnehmer die Gewährung dieser Sozialleistung mangels gesellschaftlicher Bindung zu versagen, wenn er in dem Mitgliedstaat nur geringfügig beschäftigt ist und dort weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat (EuGH-Urteil in Geven, Slg. 2007, I-6347, zum deutschen Elterngeld).
So lassen sich die vom EuGH in dem Urteil in Geven Slg. 2007, I-6347 aufgestellten Grundsätze auf den Streitfall übertragen.
- BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland - …
Auch versicherungsfreie geringfügige Beschäftigungen nach § 8 SGB IV sowie geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten nach § 8a SGB IV fallen unter den Beschäftigungsbegriff (zur Legaldefinition s Art. 1 Buchst a VO Nr. 883/2004; vgl Otting in Hauck/Noftz, EU-Sozialrecht, VO 883/04 - K Art. 1 RdNr 10; zum Begriff des "Arbeitnehmers" iS der VO Nr. 1408/71 EuGH Urteile vom 18.7.2007 - C-213/05 - Juris RdNr 15 ff und vom 3.5.1990 - C-2/89 - Juris RdNr 7 ff) . - EuGH, 14.12.2016 - C-238/15
Luxemburg hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass es die Gewährung einer …
51 Der Gerichtshof hat jedoch bereits festgestellt, dass eine nationale Regelung, die eine mittelbare Ungleichbehandlung bewirkt und die Gewährung sozialer Vergünstigungen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 für Grenzgänger beschränkt, die keine ausreichende Verbundenheit mit der Gesellschaft aufweisen, in der sie eine Tätigkeit ausüben, ohne dort zu wohnen, objektiv gerechtfertigt und im Hinblick auf das verfolgte Ziel angemessen sein kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Hartmann, C-212/05, EU:C:2007:437, Rn. 30 bis 35 und Rn. 37, vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 26…, vom 11. September 2007, Hendrix, C-287/05, EU:C:2007:494, Rn. 54 und 55, …sowie vom 20. Juni 2013, Giersch u. a., C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 64).52 So hat der Gerichtshof in den Rn. 26 und 28 bis 30 des Urteils vom 18. Juli 2007, Geven (C-213/05, EU:C:2007:438), entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats nicht entgegenstand, nach der nur diejenigen Arbeitnehmer Anspruch auf eine soziale Vergünstigung im Sinne dieser Bestimmung hatten, die durch die Wahl ihres Wohnsitzes eine besondere Bindung zur Gesellschaft dieses Mitgliedstaats hergestellt hatten, sowie unter Grenzgängern, die eine berufliche Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat ausübten und in einem anderen Mitgliedstaat wohnten, nur diejenigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgingen, die die Grenze der Geringfügigkeit überstieg, da ein objektiver Beitrag zum nationalen Arbeitsmarkt ebenfalls als ausreichendes Kriterium für die Integration in die Gesellschaft des betreffenden Mitgliedstaats angesehen wurde.
- EuGH, 20.06.2013 - C-20/12
Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung, …
Diese Bestimmung kommt gleichermaßen sowohl den in einem Aufnahmemitgliedstaat wohnenden Wanderarbeitnehmern als auch den Grenzarbeitnehmern zugute, die ihre unselbständige Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat ausüben, aber in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (Urteile vom 18. Juli 2007, Geven, C-213/05, Slg. 2007, I-6347, Randnr. 15, und vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, Randnr. 33).35 und 36, Geven, Randnr. 26, und Hendrix, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-238/15
Bragança Linares Verruga u.a.
17 - Vgl. in diesem Sinne O'Leary, S., "The curious case of frontier workers and study finance: Giersch" , CML Rev. , 51, 2014, S. 601 bis 622, insbesondere S. 609. Vgl. auch Kommentar von Martin, D., der zum Urteil vom 18. Juli 2007, Hartmann (C-212/05, EU:C:2007:437), schreibt: "Not only the acceptance of a social policy cause of justification in the field of free movement is a reversal of a consistent case-law " (Martin, D., "Comments on Jia v. Migrationsverket [Case C-1/05 of 9 January 2007], Hartmann v. Freistaat Bayern [Case C-213/05 of 18 July 2007] and Hendrix v. Raad van Bestuur van het Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen [Case C-287/05 of 11 September 2007]", European Journal of Migration and Law , 9, 2007, S. 457 bis 471, insbesondere S. 467; Hervorhebung nur hier).18 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Hartmann (…C-212/05, EU:C:2007:437, Rn. 24), vom 18. Juli 2007, Geven (C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 15), vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande (…C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 33), und vom 20. Juni 2013, Giersch u. a. (…C-20/12, EU:C:2013:411, Rn. 37).
20 - Urteile vom 18. Juli 2007, Hartmann (…C-212/05, EU:C:2007:437, Rn. 36), und vom 18. Juli 2007, Geven (C-213/05, EU:C:2007:438, Rn. 26).
23 - Vgl. in diesem Sinne Martin, D., "Comments on Jia v. Migrationsverket (Case C-1/05 of 9 January 2007), Hartmann v. Freistaat Bayern (Case C-213/05 of 18 July 2007) and Hendrix v. Raad van Bestuur van het Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (Case C-287/05 of 11 September 2007)", European Journal of Migration and Law , 9, 2007, S. 457 bis 471, insbesondere S. 467.
- EuGH, 02.04.2020 - C-830/18
Eine Maßnahme, die einem Bundesland erlaubt, die Übernahme der Schülerbeförderung …
- SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16
Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem …
- SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 4289/15
Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung …
- EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer …
- LSG Hamburg, 24.10.2019 - L 1 EG 8/13
Voraussetzungen der Gewährung von Erziehungsgeld für einen Unionsbürger
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 9 AS 1580/15
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für italienische Staatsangehörige; …
- EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 12 B 15.10
Türkei; türkische Staatsangehörige; Raumpflegerin; Assoziationsrecht; …
- OVG Hamburg, 22.04.2008 - 4 Bf 104/06
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; Verfolgung gemeinnütziger Ziele
- EuGH, 11.09.2008 - C-228/07
Petersen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1 …
- LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 84/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erwerbsfähigkeit einer rumänischen Studentin …
- EuGH, 10.07.2019 - C-410/18
Aubriet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - …
- SG Reutlingen, 29.04.2008 - S 2 AS 2952/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 29 AS 1244/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ausländische …
- VG Osnabrück, 10.12.2015 - 4 A 253/14
Anspruchsberechtigung; Arbeitnehmer; Arbeitnehmereigenschaft; Arbeitsvertrag; …
- LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
Vorläufige Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB …
- LSG Sachsen, 21.10.2013 - L 7 AS 1144/13
Arbeitnehmer; EU-Ausländer; geringfügige Beschäftigung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - L 20 B 184/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - L 2 AS 507/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; EU-Ausländer; …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-27/23
Hocinx
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 2 A 11358/18
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2017 - L 2 AS 127/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- OVG Niedersachsen, 21.06.2017 - 13 LA 27/17
Feststellung des Verlusts des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts; …
- SG Gelsenkirchen, 07.03.2017 - S 31 AS 370/17
Leistungsausschluss wegen Aufenthaltsrechts eines Ausländers zum Zwecke der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2015 - L 2 AS 14/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- EuGH, 13.09.2018 - C-618/16
Prefeta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV - …
- SG Berlin, 14.01.2016 - S 26 AS 12515/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08
Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 …
- OVG Hamburg, 05.01.2012 - 3 Bs 179/11
Arbeitnehmereigenschaft trotz hohen Alters; Interesse des EU-Ausländers an …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-480/08
Teixeira - Freier Personenverkehr - Aufenthaltsrecht - Bedingungen - Ehemaliger …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 70/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 20 B 76/07
Sozialhilfe
- LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
Rechtliche Erwerbsfähigkeit einer ausländischen Studentin
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - L 10 AS 617/09
Arbeitnehmerbegriff bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen an einen …
- VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
Freizügigkeitsrecht; Niederlassungsfreiheit; rechtsmissbräuchlich; selbständige …
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4095/22
Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht; …
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 1598/22
Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht; …
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 AS 1094/16
- LSG Bayern, 01.09.2009 - L 12 EG 75/08
Bayerisches Landeserziehungsgeld - Arbeitsplatz in Bayern - Wohnsitz in Hessen - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2017 - L 9 AS 1157/16
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2022 - 8 K 4561/22
Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft, …
- SG Gelsenkirchen, 21.08.2019 - S 50 AS 2089/19
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
Gottwald - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der …
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4561/22
Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft, …
- SG Würzburg, 21.10.2008 - S 4 EG 13/07
Anspruch eines in Hessen wohnhaften und in Bayern beschäftigten Vaters auf …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2013 - L 15 AS 334/13
- VG Gelsenkirchen, 07.03.2019 - 8 K 3298/17
Freizügigkeitsrecht, Arbeitnehmer, Rechtsmissbräuchliches Verhalten, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2018 - L 7 AS 966/18
- SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2016 - L 7 AS 695/16
- SG Duisburg, 06.04.2010 - S 5 AS 881/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SG Nürnberg, 09.10.2009 - S 19 AS 835/09
Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts …
- VG Hannover, 08.03.2018 - 3 A 8742/17
BAföG-Anspruch; BAföG-Leistungen; EU-Arbeitnehmer; EU-Arbeitnehmereigenschaft; …
- SG Karlsruhe, 13.01.2016 - S 17 AS 4258/15
Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung für einen Unionsbürger mit einem …
- SG Nürnberg, 09.10.2009 - S 19 AS 834/09
Arbeitnehmerstatus eines griechischen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit …
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.12.2019 - L 2 AS 627/19
- SG Hamburg, 05.01.2015 - S 10 AS 4323/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den …
- SG Berlin, 23.09.2009 - S 174 AS 30694/09
SGB II, Unionsbürger, einstweilige Anordnung, Aufenthalt zum Zweck der …
Rechtsprechung
BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Ablehnung einer Befreiung von der Schulpflicht; Auslegung des Merkmals der "hinreichenden Erfolgsaussicht" der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verkennung des Maßstabs für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
VwGO § 131; ; VwGO § ... 131 Abs. 3 Nr. 1; ; VwGO § 124; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 114 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; RVG § 37 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3
- netzwerk-bildungsfreiheit.de
- rechtsportal.de
ZPO § 114; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe in einem Verwaltungsprozess - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 28.02.2000 - 4 K 121/99
- OVG Bremen, 12.12.2000 - 1 A 217/00
- VG Bremen, 08.11.2006 - 7 K 1774/06
- VG Bremen, 29.12.2006 - 7 K 1774/06
- OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 A 21/07
- OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 S 15/07
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
- OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07
- BVerwG, 15.10.2009 - 6 B 27.09
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 581
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
e) Schließlich verkenne ein Fachgericht die Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit, wenn es § 114 Satz 1 ZPO dahin auslege, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren durchentschieden werden könnten (Bezugnahme auf BVerfGE 81, 347).a) Die Grundgesetznormen des Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gebieten Rechtsschutzgleichheit im Sinne einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
Das Prozesskostenhilfeverfahren soll den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern nur zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
Das ist namentlich dann der Fall, wenn durch eine Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht der Zweck der Prozesskostenhilfe deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
- BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
Wird ein Prozesskostenhilfeantrag aber lediglich mit der Begründung abgelehnt, dass "die Berufung aus den Gründen des Urteils ... keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet", so ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, JURIS).Lässt ein Gericht die Berufung zu, weil es vom Vorliegen eines der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO ausgeht, und hat es zudem das Erscheinen eines Rechtsschutzsuchenden zum Zwecke seiner ausführlichen Befragung in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich für ratsam gehalten, so tritt klar zu Tage, dass das Gericht die Erfolgsaussichten der Klage für noch offen hält (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, JURIS).
- BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02
Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
Das Prozesskostenhilfe-Verfahren für die Berufung stellt ein selbständiges Nebenverfahren dar, so dass die Berufungszulassung durch das Verwaltungsgericht insoweit keine Bindungswirkung entfaltet (vgl. für eine zivilprozessuale Revisionszulassung BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 -, JURIS; Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03 -, JURIS).
- BGH, 24.06.2003 - VI ZR 130/03
Erfolgsaussichten der Revision; Schadenseratz bei fehlgeschlagenem …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
Das Prozesskostenhilfe-Verfahren für die Berufung stellt ein selbständiges Nebenverfahren dar, so dass die Berufungszulassung durch das Verwaltungsgericht insoweit keine Bindungswirkung entfaltet (vgl. für eine zivilprozessuale Revisionszulassung BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02 -, JURIS; Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03 -, JURIS). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
Die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit ist auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswertes im verfassungsgerichtlichen Verfahren gestützt (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 A 21/07
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 2. Juli 2007 - 1 A 21/07 -,. - BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05
Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei …
Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07
Mit der Verweisung des Prozesskostenhilfe-Beschlusses auf das zuvor ergangene Urteil werden die Anforderungen der Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG an die Auslegung des Merkmals der "hinreichenden Erfolgsaussicht" hier jedenfalls deshalb verfehlt, weil das in Bezug genommene Urteil das Geschehen in der mündlichen Verhandlung würdigt, die erst nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfe-Antrags stattfand (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, JURIS, zur Bezugnahme auf eine Hauptsacheentscheidung mit darin enthaltener Beweiswürdigung).
- LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13
Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe
a) Der aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG folgende Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG, 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581) verwehrt es den Gerichten nicht nur, schwierige und bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen bereits im Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden.Vielmehr wird der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit auch dann verletzt, wenn das Gericht gleichzeitig oder erst nach seiner Hauptsacheentscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet und sich zur Begründung seiner Ablehnung auf die Gründe seiner Hauptsacheentscheidung stützt (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).
Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten kann dies kein Grund sein, dem Rechtschutzbegehren - gewissermaßen nachträglich - die Erfolgsaussichten abzusprechen, die zuvor bestanden haben (vgl. BVerfG, 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).
Die Prozesskostenhilfe prämiert nicht den Erfolg in der Hauptsache, sondern ermöglicht nur den Rechtsschutz im Verfahren (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).
Zu Beginn bestehende Erfolgsaussichten können gerade nicht nachträglich wieder abgesprochen werden (vgl. BVerfG, 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).
Die Prozesskostenhilfe prämiert nicht den Erfolg in der Hauptsache, sondern ermöglicht nur den Rechtsschutz für das Verfahren, in dem dieser von der bedürftigen Partei angestrebt wird (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).
- OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07
Homeschooling: Eltern vor OVG erfolglos - Elternrecht; Freizügigkeit; …
Eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07 -, FamRZ 2008, 581). - LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht eines mit …
Der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebots des Art. 20 Abs. 3 GG wird (auch) dann verletzt, wenn das Gericht gleichzeitig oder erst nach seiner Hauptsacheentscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet und sich zur Begründung seiner Ablehnung auf die Gründe seiner Hauptsacheentscheidung stützt (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten kann dies kein Grund sein, dem Rechtschutzbegehren - gewissermaßen nachträglich - die Erfolgsaussichten abzusprechen, die zuvor bestanden haben (vgl. BVerfG, 19. Dezember 2007, a. a. O.).
- LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12
Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht
Die Verfahrensweise des Arbeitsgerichts, über das Prozesskostenhilfegesuch erst nach Erteilung der Auskunft zu entscheiden, stellt eine unzulässige Betrachtung im Nachhinein dar und verkennt damit die Anforderungen aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtstaatsprinzip (vgl. BVerfG, 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581). - LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 310/13
Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Prozesskostenhilfe keine wohlwollend von Gesetzgeber und Gerichten gewährte soziale Wohltat ist, sondern ein aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG folgender Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG, 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581), was gesetzlich nicht begründeten und damit nur vermeintlich formalen Anforderungen Grenzen setzt. - OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2019 - 4 O 238/19
Prozesskostenhilfe: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung hinreichender …
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 (- 1 BvR 2036/07 -, juris) angenommen, dass die aus einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisse, nach denen die Klage im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg habe, unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten kein Grund sein könne, der Klage in einem Prozesskostenhilfeverfahren die Erfolgsaussichten - gewissermaßen nachträglich - abzusprechen (…vgl. BVerfG, a.a.O., Rn. 30). - OVG Bremen, 06.03.2009 - 1 S 497/08
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Klärung komplexer Tatsachenfragen im …
Das Prozesskostenhilfeverfahren soll den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern nur zugänglich machen (st. Rspr. des BVerfG, vgl. B. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347; zuletzt etwa B. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07 - FamRZ 2008, 581). - OVG Bremen, 17.09.2008 - S3 S 355/08
Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; Berufungsgrenze; Rechtsmittelklarheit
Dem hat auch das Prozesskostenhilfeverfahren Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07 -, FamRZ 2008, 581). - LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 529/13
Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Prozesskostenhilfe keine wohlwollend von Gesetzgeber und Gerichten gewährte soziale Wohltat ist, sondern ein aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG folgender Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG, 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581), was gesetzlich nicht begründeten und damit nur vermeintlich formalen Anforderungen Grenzen setzt. - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - L 19 B 34/08
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Voraussetzungen für eine formgerechten Antrag
Zwar hat das Sozialgericht erst nach Verkündung des Urteils vom 08.09.2008 und damit verfahrensfehlerhaft über den am Beginn des Klageverfahrens gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch Beschluss vom 19.09.2008 entschieden und die Ablehnung des Antrags mit dem aus dem Urteil ersichtlichen Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage begründet (vgl. BSG, Beschluss vom 04.1.2007, B 2 U 165/06 B m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 2036/07). - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2012 - L 14/3 U 97/10
- VGH Bayern, 07.11.2012 - 7 C 12.2143
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Vorprüfung im …
- OVG Bremen, 01.12.2010 - 2 S 14/10
Zulassung einer Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung i.R.e Gewährung von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2011 - L 14 U 225/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 14 U 216/10
- OVG Bremen, 07.02.2018 - 1 PA 311/16
Prozesskostenhilfe; Vergleich; Ausländerrecht; Aufenthalt
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2013 - L 14 U 146/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2012 - L 14 U 254/11
- OVG Bremen, 15.10.2008 - S2 S 384/08
- OVG Bremen, 15.10.2008 - S 2 S 384/08
- OVG Bremen, 17.09.2008 - S 2 S 1/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 14 U 53/12
- OVG Bremen, 02.07.2007 - 1 A 21/07