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   OLG Düsseldorf, 03.09.2007 - II-7 UF 87/07   

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https://dejure.org/2007,7424
OLG Düsseldorf, 03.09.2007 - II-7 UF 87/07 (https://dejure.org/2007,7424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2007 - II-7 UF 87/07 (https://dejure.org/2007,7424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2007 - II-7 UF 87/07 (https://dejure.org/2007,7424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 672
  • FamRZ 2008, 895
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93

    Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2007 - 7 UF 87/07
    Da aber auch Mieter solchen Aufwand wie Grundsteuer und Versicherungsbeträge im Allgemeinen über die Umlage ebenfalls tragen müssen, kommt hierfür ein besonderer Ansatz nicht in Betracht; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und steht auch derjenigen des Bundesgerichtshofs nicht entgegen (s.o.), der von einer Gegenüberstellung der Aufwendungen eines Mieters einerseits und eines Eigentümers andererseits spricht (schon BGH FamRZ 1985, 354 ff. und FamRZ 1994, 1100).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2007 - 7 UF 87/07
    Da aber auch Mieter solchen Aufwand wie Grundsteuer und Versicherungsbeträge im Allgemeinen über die Umlage ebenfalls tragen müssen, kommt hierfür ein besonderer Ansatz nicht in Betracht; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und steht auch derjenigen des Bundesgerichtshofs nicht entgegen (s.o.), der von einer Gegenüberstellung der Aufwendungen eines Mieters einerseits und eines Eigentümers andererseits spricht (schon BGH FamRZ 1985, 354 ff. und FamRZ 1994, 1100).
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2007 - 7 UF 87/07
    Dies liegt darin begründet, dass der Wohnvorteil denjenigen merkantil zu bemessenden Wert und damit verbundenen Vorteil der aus dem gemeinsam erwirtschafteten Vermögen gezogenen Nutzungen erfassen soll, den der Eigentümer und Eigennutzer eines Hauses gegenüber einem Mieter hat (vgl. BGH FamRZ 1995, 869).
  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Diese Unterscheidung ist in Rechtsprechung und Literatur angezweifelt worden (OLG Hamm FamRZ 2003, 460 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 895; Leitlinien des OLG Düsseldorf unter Nr. 5 und des OLG Hamm unter Nr. 5.2; Wendl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 1 Rdn. 337; Quack FamRZ 2000, 665; differenzierend Wohlgemuth in: Eschenbruch/Klinkhammer Der Unterhaltsprozess 5. Aufl. Kap. 6. Rdn. 258; vgl. auch Finke FPR 2008, 94, 95).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08

    Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt

    Denn bei der Berechnung des Wohnvorteils sind auch verbrauchsunabhängige Nebenkosten nicht abzugsfähig (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 672; Soyka, Fk 2008, 3, 8).
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