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   OLG München, 27.11.2006 - 11 W 2770/06   

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https://dejure.org/2006,27544
OLG München, 27.11.2006 - 11 W 2770/06 (https://dejure.org/2006,27544)
OLG München, Entscheidung vom 27.11.2006 - 11 W 2770/06 (https://dejure.org/2006,27544)
OLG München, Entscheidung vom 27. November 2006 - 11 W 2770/06 (https://dejure.org/2006,27544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 913
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.2017 - VI ZB 21/16

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Erlass eines

    bb) Demgegenüber überwiegt die Auffassung, die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG falle auch dann an, wenn das Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne den erforderlichen Antrag ergeht (z.B. KGR Berlin 2008, 806, 807; OLG München, FamRZ 2008, 913, 914; OLG Jena, MDR 2006, 1196, 1197; Hansens, RVGreport 2006, 321, 323; Mayer in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 6. Aufl., Nr. 3105 VV Rn. 17; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl., VV 3105 Rn. 33; AnwK-RVG/Onderka, RVG, 7. Aufl., VV 3105 Rn. 38; Schneider, RVGreport 2013, 82; Hartung/Schons/Enders/Schons, 3. Aufl., Nr. 3105 VV Rn. 22 f.).
  • OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08

    Nichtentstehung einer Terminsgebühr bei vorliegendem Verfahrensfehler eines

    Überdies müsse der Kläger gemäß § 139 ZPO auf das Fehlen des Antrags hingewiesen werden und der Beklagte werde durch die Festsetzung der Gebühr nicht beschwert (Thüringer OLG, MDR 2006, 1196. OLG München, JurBüro 2007, 589).
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