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   OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 47/07   

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OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 47/07 (https://dejure.org/2007,10198)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2007 - 10 UF 47/07 (https://dejure.org/2007,10198)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 10 UF 47/07 (https://dejure.org/2007,10198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anhebung titulierten Kindesunterhalts im Wege einer Abänderungsklage; Ermittlung des Unterhaltsbedarfs von Kindern anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    Regelbetrag-VO § 2; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 1612 a Abs. 1; ; BGB § 1612 a Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1612 b Abs. 5; ; BGB § 1613 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsberechnung bei Unterhaltsschuldner mit Aufenthalt in der Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1279
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 661/12

    Kindesunterhalt: Bemessung des Unterhalts eines im Inland lebenden minderjährigen

    Die nach diesem Maßstab vorzunehmende Kaufkraftbereinigung habe entgegen der vom Oberlandesgericht Brandenburg vertretenen Auffassung (FamRZ 2008, 1279) nicht durch eine Anpassung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Unterhaltssätze, sondern durch eine entsprechende Korrektur des in der Währung des Heimatlandes des Antragsgegners ermittelten unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens zu erfolgen.

    (3) Ebenso wenig ist etwas dagegen zu erinnern, dass das Oberlandesgericht die sich im Rahmen der Kaufkraftbereinigung ergebende Anpassung schon beim unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des Antragsgegners und nicht erst bei den in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Unterhaltssätzen der Antragsteller vorgenommen hat (so aber OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1279).

  • OLG Oldenburg, 19.10.2012 - 11 UF 55/12

    Kaufkraftbereinigung in der Schweiz erzielten Erwerbseinkommens bei Ermittlung

    Sodann ist im Hinblick auf das danach auf CHF 5.141,52 zu bemessene unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Antragsgegners eine Kaufkraftbereinigung vorzunehmen; d.h. dieses Einkommen muss angesichts der im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland erhöhten Lebenshaltungskosten in der Schweiz an die deutschen Verhältnisse angepasst werden (vgl. u.a. OLG Brandenburg, FamRZ 2008, S. 1279 ff.; Büttner/Niepmann/Schwamb: Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage 2010, Rz. 308).

    Maßstab für die Anpassung der höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz auf das deutsche Niveau kann grundsätzlich die Kaufkraft des Euro in der Schweiz sein (vgl. hierzu OLG Brandenburg, FamRZ 2008, S. 1279 ff.; Wendl/Dose: a.a.O., § 9 Rz. 38 ff.).

    Die nach diesem Maßstab vorzunehmende Kaufkraftbereinigung hat entgegen der vom OLG Brandenburg vertretenden Auffassung (FamRZ 2008, S. 1279 ff.) nicht durch eine Anpassung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Unterhaltssätze sondern durch eine entsprechende Korrektur des in der Währung des Heimatlandes des Antragsgegners ermittelten unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens zu erfolgen.

    Nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg (FamRZ 2008, S. 1279 ff.) soll eine etwaige Kaufkraftbereinigung nicht bereits bei der Einkommensermittlung vorgenommen werden.

    Denn einerseits bedarf die Frage der Anpassung des Unterhaltsbedarf eines im Inland lebenden Unterhaltsberechtigten bei einem im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen sowohl hinsichtlich des Anrechnungsmaßstabes als auch hinsichtlich der Anrechnungsmethode höchstrichterlicher Klärung, während anderseits der Senat mit dieser Entscheidung in der Wahl der Anrechnungsmethode von der insoweit vom OLG Brandenburg (FamRZ 2008, S. 1279 ff.) vertretenen Auffassung abgewichen ist.

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2016 - 5 UF 87/14

    Kindesunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines in der Schweiz lebenden

    Wie auch der vorliegende Fall zeigt (siehe dazu unten), kann außerdem nur auf diese Weise der in Deutschland erforderliche Mindestkindesunterhalt gewahrt werden (vgl. auch OLG Oldenburg vom 19.10.2012 - 11 UF 55/12, Juris Rn. 71 f.), anders als wenn die Bedarfsbeträge der Düsseldorfer Tabelle für das im Inland unterhaltsbedürftige Kind wegen des ausländischen Vaters mit einem Preisabschlag versehen werden (so aber ohne nähere Begründung OLG Brandenburg vom 11.10.2007 - 10 UF 47/07, Juris Rn. 37; Wendl/Dose, 6. Auflage, § 7 Rn. 22 ff.).

    Die Prüfung des Selbstbehalts kann nicht dadurch erfolgen, dass das ausländische Einkommen an die Kaufkraft im Inland angepasst und am inländischen Selbstbehalt gemessen wird (in diese Richtung aber etwa BGH vom 09.07.2014 - XII ZB 661/12, Juris Rn. 44; nach beiden Methoden prüft OLG Brandenburg vom 11.10.2007 - 10 UF 47/07, Juris Rn. 56 ff.; vgl. dazu auch Rahm/Künkel/Breuer, a.a.O., B Rn. 393), insbesondere ist dies nicht ergebnisneutral.

  • BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

    b) Umrechnungsmaßstab ist - sofern wie im Streitfall vorhanden - der Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (bis zum 31. Dezember 2008, der an der Frankfurter Devisenbörse amtlich festgestellte Devisenkurs; vgl. BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Oktober 2007 10 UF 47/07, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2008, 1279).
  • KG, 31.07.2008 - 16 UF 189/07

    Fehlende Leistungsfähigkeit bei Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen -

    Da konkrete Anhaltspunkte für die Höhe des Verpflegungsaufwands, den der Beklagte als Kraftfahrer hat, fehlen, rechnet der Senat die Spesen zu einem Drittel, das sind monatlich 101, 33 EUR, einkommenserhöhend an (vgl. auch Ziffer 1.4 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts, sowie OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1279 ).
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