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   OLG Frankfurt, 21.11.2008 - 20 W 170/08   

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https://dejure.org/2008,12670
OLG Frankfurt, 21.11.2008 - 20 W 170/08 (https://dejure.org/2008,12670)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2008 - 20 W 170/08 (https://dejure.org/2008,12670)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2008 - 20 W 170/08 (https://dejure.org/2008,12670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 56g Abs 5 FGG, § 69e Abs 1 FGG, § 8 JVEG, § 4 VBVG, § 5 VBVG
    Betreuervergütung: Anspruch eines Berufbetreuers auf Erstattung von Dolmetscherkosten

  • Judicialis

    FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 69 e Abs. 1; ; JVEG § 8; ; VBVG § 4; ; VBVG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Aufwendungen eines Berufsbetreuers für die Beauftragung eines Dolmetschers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dolmetscherkosten muss der Betreuer selber tragen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der Aufwendungen eines Berufsbetreuers für die Beauftragung eines Dolmetschers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Aufwendungen eines Berufsbetreuers für Dolmetscher

Verfahrensgang

  • LG Kassel - 3 T 123/08
  • LG Kassel - 3 T 206/08
  • OLG Frankfurt, 21.11.2008 - 20 W 170/08

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1008
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 25.05.2007 - 25 T 1187/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erstattung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2008 - 20 W 170/08
    Deshalb kommt die Erstattung von Kosten für einen herangezogenen Dolmetscher neben der Vergütung des Berufsbetreuers nicht mehr in Betracht (so auch LG Düsseldorf, FamRZ 2007, 2108 und Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 5. Aufl., Rn. 241).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02

    Obliegenheiten des Betreuers eines ausländischen Betroffenen - Beschaffung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2008 - 20 W 170/08
    Bei den Kosten, die einem Berufsbetreuer durch die eigene Beauftragung eines Dolmetschers entstehen, handelt es sich um anlässlich der Betreuung entstandene Aufwendungen, die deshalb nach früherem Rechtszustand bis zum Inkrafttreten des VBVG vor dem 1. Juli 2005 zu den dem Berufsbetreuer gesondert nach § 1835 Abs. 3 BGB erstattungsfähigen Aufwendungen zählten (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 405; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1835 Rn. 11; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, § 1835 Rn. 20).
  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13

    Tätigkeit und Vergütung des Berufsbetreuers: Beiordnung eines

    Benötigt ein Betreuer für die Kommunikation mit dem Betreuten einen Dolmetscher, stellen die Kosten für dessen Beauftragung ebenfalls Aufwendungen i.S.v. § 4 Abs. 2 Satz 1 VBVG dar, die von der Pauschalvergütung des Betreuers erfasst werden und daher nicht gesondert geltend gemacht werden können (OLG Schleswig FamRZ 2009, 1180, 1181 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1008 f.; Knittel Betreuungsrecht [September 2011] § 4 VBVG Rn. 51; HK-BUR/Lütgens [2005] § 4 VBVG Rn. 10; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 45; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. Anh. zu § 1836 § 4 VBVG Rn. 21; Jürgens/Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 4 VBVG Rn. 1).
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