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   OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07   

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OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 (https://dejure.org/2008,5548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 (https://dejure.org/2008,5548)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 2008 - I-25 Wx 114/07 (https://dejure.org/2008,5548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FGG § 13 a Abs. 2; ; FGG § 16 a; ; FGG § 16 a Nr. 4; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 2; ; AdWirkG § 2 Abs. 2; ; AdWirkG § 5 Abs. 4 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdWirkG § 2 Abs. 2; AdWirkG § 5 Abs. 4 S. 2
    Anerkennung einer ausländischen Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1078
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99

    Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07
    Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das erkennende Gericht das Kindeswohl berücksichtigt hat (vgl. BayObLGZ 2000, 180).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich aus der Entscheidung gegenteilige Anhaltspunkte ergeben (vgl. BayObLGZ 2000, 180).

    Es führt auch nicht zur Begründetheit der weiteren Beschwerde, dass für die Beurteilung des ordre-public Verstoßes auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (BGH FamRZ 1989, 378; BayObLGZ 1987, 439; BayObLGZ 2000, 180), also zugunsten der Antragstellerin auch solche das Kindeswohl betreffende Tatsachen zu berücksichtigen sind, die sich zeitlich nach der ausländischen Entscheidung ergeben haben.

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07
    Es führt auch nicht zur Begründetheit der weiteren Beschwerde, dass für die Beurteilung des ordre-public Verstoßes auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (BGH FamRZ 1989, 378; BayObLGZ 1987, 439; BayObLGZ 2000, 180), also zugunsten der Antragstellerin auch solche das Kindeswohl betreffende Tatsachen zu berücksichtigen sind, die sich zeitlich nach der ausländischen Entscheidung ergeben haben.
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 6/87

    Anerkennungsvoraussetzungen; Anerkennungsfähigkeit; Anerkennungsentscheidung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07
    Es führt auch nicht zur Begründetheit der weiteren Beschwerde, dass für die Beurteilung des ordre-public Verstoßes auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (BGH FamRZ 1989, 378; BayObLGZ 1987, 439; BayObLGZ 2000, 180), also zugunsten der Antragstellerin auch solche das Kindeswohl betreffende Tatsachen zu berücksichtigen sind, die sich zeitlich nach der ausländischen Entscheidung ergeben haben.
  • VG Berlin, 17.05.2006 - 4 V 53.04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07
    Denn auch dann wurde die Entscheidung nicht am Kindeswohl orientiert (vgl. insoweit das Urteil des VG Berlin vom 17.05.2006 - 4 V 53.04, bei juris RZ 27).
  • AG Hamm, 03.02.2006 - XVI 41/05

    In Sambia getroffene Adoptionsentscheidung kann bei offensichtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07
    Insbesondere gibt deshalb das Anerkennungsverfahren keine Veranlassung, dass das zur Entscheidung über die Anerkennung berufene Gericht eine am ordre-public orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre-public widrigen ausländischen Entscheidung setzt (vgl. auch Weitzel JAmt 2006, 333, 334 VG Berlin, a.a.O., Rz 27, AG Hamm JAmt 2006, 361 f.).
  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07
    Dies ist der Fall, wenn eine Verletzung des Kindeswohls von einigem Gewicht vorliegt (vgl. KG FamRZ 2006, 1405), insbesondere wenn im ausländischen Adoptionsverfahren die vorgeschriebene Kindeswohlprüfung von den Beteiligten umgangen wurde (vgl. KG a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - 25 Wx 15/10

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung insbesondere dann ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung keine oder nur eine unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat oder eine solche vorgesehene Prüfung von den Beteiligten umgangen wurde (vgl. OLG Düsseldorf (Senat) Beschluss vom 19.08.2008 (I-25 Wx 114/07), KG FamRZ 2006, 1405, 1406; OLG Köln FamRZ 2009, 1607; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.10.2008, 2-9 T 295/08).

    Das Verfahren diene nicht dazu, eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre-public-widrigen ausländischen Entscheidung zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf (Senat), Beschluss vom 19.08.2008 (I-25 Wx 114/07); OLG Celle FamRZ 2008, 1109 m. Anm. von Weitzel; OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1608 f.; LG Potsdam FamRZ 2008, 1108; LG Dresden JAmt 2006, 360; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2008 - 2 - 9 T 295/08; Weitzel JAmt 2006, 333, Weitzel IPRax 2007, 308).

    Denn dies würde im Ergebnis dazu führen, dass von dem Gericht, das ausschließlich über die Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung zu entscheiden hat, eine neue und eigene Adoptionsentscheidung zu treffen wäre (vgl. OLG Düsseldorf (Senat) , Beschluss vom 19.08.2008 (I-25 Wx 114/07); OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1609; LG Dresden JAmt 2006, 360; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, 5 T 133/07).

  • LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 56/08

    Thailändische Adoptionsentscheidung wird wegen fehlender Bewilligung der Adoption

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung insbesondere dann ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung keine oder nur eine völlig unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat (vgl. KG NJOZ 2006, 2655 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2008, 2-9 T 295/08).

    Denn dies würde im Ergebnis dazu führen, dass von dem Gericht, dass ausschließlich über die Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung zu entscheiden hat, eine neue und eigene Adoptionsentscheidung zu treffen wäre (vgl. LG Dresden, JAmt 2006, 360; LG Potsdam, Beschluss vom 04.10.2007, 5 T 133/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07).

    Insbesondere gibt das Anerkennungsverfahren keine Veranlassung, dass das zur Entscheidung über die Anerkennung berufene Gericht eine am ordre public orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre public-widrigen ausländischen Entscheidung setzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, I-25 Wx 114/07).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10

    Anerkennung einer äthiopischen Adoptionsentscheidung

    Nach allgemeiner Ansicht ist aber die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung insbesondere dann ausgeschlossen, wenn vor der Entscheidung keine oder nur eine unzureichende Kindeswohlprüfung stattgefunden hat und eine solche vorgesehene Prüfung von den Beteiligten umgangen wurde (vgl. OLG Düsseldorf (Senat) Beschluss vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 - und Beschluss vom 22.06.2010 - I- 25 Wx 15/10; KG FamRZ 2006, 1405, 1406; OLG Köln FamRZ 2009, 1607; LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.10.2008 - 2-9 T 295/08).

    Denn dies würde zu dem Ergebnis führen, dass von dem Gericht, dass ausschließlich über die Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung zu entscheiden hat, eine neue und eigene Adoptionsentscheidung zu treffen wäre (vgl. OLG Düsseldorf (Senat), Beschlüsse vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 und vom 22.06.2010 - I-25 Wx 15/10; OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1609; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 11 Wx 113/09; LG Dresden JAmt 2006, 360; LG Potsdam, Beschluss vom 14.10.2007 - 5 T 133/07).

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