Rechtsprechung
   BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6950
BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09 (1) (https://dejure.org/2009,6950)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.2009 - 1 BvR 728/09 (1) (https://dejure.org/2009,6950)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 728/09 (1) (https://dejure.org/2009,6950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93c Abs. 1

  • fr-blog.com

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • fr-blog.com

    Anforderungen an Sorgerechtsentzug (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Verfassungswidrigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe bei schweren Verfahrensmängeln des erstinstanzlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 587
  • FamRZ 2009, 1654
  • AnwBl 2009, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09
    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleich gestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf jedoch nicht dazu führen, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert wird und dieses an die Stelle des Hauptverfahrens tritt; denn das Prozesskostenhilfeverfahren soll den verfassungsrechtlich geforderten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 1993, S. 664 f.).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf jedoch nicht dazu führen, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert wird und dieses an die Stelle des Hauptverfahrens tritt; denn das Prozesskostenhilfeverfahren soll den verfassungsrechtlich geforderten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 1993, S. 664 f.).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 728/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • LSG Bayern, 28.01.2020 - L 20 VG 5/19

    Sozialgerichtsverfahren: Begriff der summarischen Prüfung hinreichender

    Nicht entfernt in diesem Sinne ist die Erfolgsaussicht nach ständiger Rspr. - über die Fälle hinaus, in denen schon die Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass einiges für einen Erfolg spricht -, wenn der Ausgang des angedachten gerichtlichen Verfahrens von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage oder von der noch ausstehenden Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen abhängt (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 02.02.1993, 1 BvR 1697/91, vom 30.06.2009, 1 BvR 728/09, und vom 28.10.2019, 2 BvR 1813/18).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 17/16

    Rechtsschutzgleichheit; Prozesskostenhilfe; Amtshaftung; hinreichende

    Dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. Beschlüsse vom 30. September 2010 - VfGBbg 52/09 - vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 - vom 19. September 2014 - VfGBbg 19/14 - vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; siehe zum Bundesrecht z.B. BVerfGE 81, 347, 357; BVerfGK 15, 587, 589; 17, 156, 160; 19, 384, 386).
  • KG, 30.05.2014 - 17 WF 52/14

    Notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung: Unabänderlichkeit des

    Denn nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass die in der Hauptsache zu treffende Entscheidung vorweggenommen und unzulässigerweise in ein Nebenverfahren verlagert wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 728/09 -, FamRZ 2009, 1654 [bei juris LS 1 und Rz. 10]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 2/19

    Gegenstandswert einer Verfassungsbeschwerde

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen schließt sich für die Festsetzung des Gegenstandswertes nach diesen Vorschriften der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an (vgl. zu den im Allgemeinen maßgebenden Gesichtspunkten insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 79, 357 = juris, Rn. 8 ff., und - 1 BvR 1291/85 -, BVerfGE 79, 365 = juris, Rn. 5 ff., sowie zu einer erfolgreichen, aber in ihrer Bedeutung nicht über den Einzelfall hinausreichenden Verfassungsbeschwerde im Besonderen etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 728/09 -, juris, Rn. 14, sowie vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, juris, Rn. 17, jeweils in Verfahren wegen verfassungswidriger Versagung von Prozesskostenhilfe; dazu auch Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 23. Auflage 2017, § 37 Rn. 19 sowie Anhang IX. "Verfassungsgerichtsbarkeit" B. "Gegenstandswerte von A - Z" Rn. 30 "Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe" und Rn. 45 "Verfassungsbeschwerde" jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 2 WF 77/10

    Umgangsvermittlungsverfahren: Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, FamRZ 2009, 1654 m.w.N.) gebietet Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2011 - 6 WF 72/11

    Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren: Vorwegnehmende Beurteilung einer

    Die vertiefte Erörterung im Hauptsacheverfahren wird nicht selten Anlass bieten, die Rechtsmeinung, die sich das Gericht zunächst bildet, zu überdenken (vgl. zum Ganzen BVerfGE 81, 347; BVerfG NJW 2010, 3083; FamRZ 2009, 1654; 2007, 273; 2005, 1893; Senatsbeschluss vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, NJW 2011, 1460 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - L 19 AS 1953/12
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf jedoch nicht dazu führen, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert wird und dieses an die Stelle des Hauptverfahrens tritt, denn das Prozesskostenhilfeverfahren soll den verfassungsrechtlich geforderten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (Zusammenfassung in BVerfG Beschluss vom 30.06.2009 - 1 BvR 728/09; insbesondere zu der Möglichkeit begrenzter Beweisantizipation vgl. BVerfG Beschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - 6 WF 140/10

    Verfahrenskostenhilfe: Aufhebung einer erst im Nachhinein getroffenen

    (vgl. BVerfGE 81, 347; BVerfG FamRZ 2009, 1654; 2007, 273; 2005, 1893).
  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2134/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde teils wegen prozessualer Überholung,

    Es hat auch die im erstinstanzlichen Verfahren unterbliebene Anhörung der damals 5- und 6-jährigen Kinder und die Bestellung eines Verfahrensbeistandes in nicht zu beanstandender Weise durchgeführt (vgl. dazu BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 728/09 -, Rn. 11; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvR 886/20 -, Rn. 5 ff. m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 6 WF 22/20

    1. Bei der Frage, ob für einen gegen einen Unterhaltstitel gerichteten

    In solchen Fällen muss das Gericht dem Antragsteller bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen selbst dann Verfahrenskostenhilfe bewilligen, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Antragstellers zu entscheiden ist (vgl. zum Ganzen BVerfGE 81, 347; BVerfG NJW 2010, 3083; FamRZ 2009, 1654; 2007, 273; 2005, 1893; Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2018 - 6 WF 60/18 -, vom 29. Juli 2011 - 6 WF 72/11 -, FamRZ 2012, 807, und vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, NJW 2011, 1460; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 4. Juni 2019 - 9 WF 7/19 -, FuR 2019, 675).
  • OLG Hamburg, 04.12.2009 - 7 W 130/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht