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   LG Essen, 05.03.2009 - 13 T 8/09   

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https://dejure.org/2009,23029
LG Essen, 05.03.2009 - 13 T 8/09 (https://dejure.org/2009,23029)
LG Essen, Entscheidung vom 05.03.2009 - 13 T 8/09 (https://dejure.org/2009,23029)
LG Essen, Entscheidung vom 05. März 2009 - 13 T 8/09 (https://dejure.org/2009,23029)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1454
  • FamRZ 2009, 1695
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.2009 - 5 C 23.08
    Auszug aus LG Essen, 05.03.2009 - 13 T 8/09
    Der Antragsteller versuchte nun in den Verfahren 5 C 109/07 und 5 C 23/08 im Eilverfahren die Feststellung zu erwirken, dass er durch die Teilnahme an einem Gespräch beim Jugendamt F am 20.06.2007 bzw. durch die Teilnahme an einem Gespräch bei der Familienberatungsstelle der Caritas am 14.01.2008 nicht gegen das am 10.03.2005 vereinbarte Annäherungsverbot verstoße.

    Dass der Antragsteller durch den Vollstreckungstitel beeinträchtigt ist, wird durch die Vorverfahren 5 C 109/07 und 5 C 23/08 dokumentiert.

  • BGH, 14.05.1987 - BLw 5/86

    Geltendmachung von Einwendungen gegenüber einem Prozeßvergleich

    Auszug aus LG Essen, 05.03.2009 - 13 T 8/09
    Die Präklusionsvorschrift ist auf Prozessvergleiche nach allgemeiner Meinung nicht anwendbar (BGH NJW-RR 1987, 1022; Musielak-Lackmann, aaO, § 767 Rn. 31).
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07

    Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels

    Auszug aus LG Essen, 05.03.2009 - 13 T 8/09
    Dies war in Rechtsprechung und Literatur lange umstritten, ist aber nunmehr durch die Entscheidung des BGH vom 14.03.2008 klargestellt (vgl. Urteil vom 14.03.2008 - V ZR 16/07 - NJW 2008, 1446).
  • BGH, 14.12.1977 - VIII ZR 34/76

    Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für die Übertragung eines

    Auszug aus LG Essen, 05.03.2009 - 13 T 8/09
    Mit der Vollstreckungsgegenklage kann der Schuldner nämlich u.a. geltend machen, dass die Geschäftsgrundlage des bestehenden Vollstreckungstitels weggefallen sei (vgl. BGH JZ 1978, 148 zitiert bei Musielak-Lackmann, 6. Aufl. 2008, § 767 Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.2015 - 20 WF 33/15

    Zwangsvollstreckung im Gewaltschutzverfahren: Prozessvergleich als

    Da die Beteiligten mit dem Vergleich vom 2.4.2014 wohl nicht nur eine vorläufige, sondern eine endgültige Regelung getroffen haben, dürfte hier ein Vollstreckungsgegenantrag gemäß §§ 95 FamFG, 767 ZPO (hierzu Keidel/Giers, § 95 Rn. 19; LG Essen, FamRZ 2009, 1695) in Betracht kommen mit der Begründung, die Anordnungsvoraussetzungen seien nunmehr entfallen.
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