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   BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08   

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BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08 (https://dejure.org/2009,1653)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08 (https://dejure.org/2009,1653)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - VII ZB 111/08 (https://dejure.org/2009,1653)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Vertrauen in die Bewilligung der mit Einwilligung des Gegners beantragten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BGH beseitigt eine Hürde zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit Einwillgung des Gegners

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BGH beseitigt eine Hürde zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit Einwillgung des Gegners

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer Begründungsfrist mit Einverständnis der Gegenpartei und ohne Darlegung von erheblichen Gründen; Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauen einer Partei in eine erstmalig beantragten Verlängerung einer Begründungsfrist mit Einverständnis der Gegenpartei und ohne Darlegung von erheblichen Gründen; Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    §§ 233, 520 ZPO
    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit Einwillgung des Gegners

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristverlängerung mit Einverständnis des Gegners

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Zweite Fristverlängerung: Einverständnis des Gegners reicht aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung - Vorsicht Falle: Fristverlängerungsantrag richtig begründen

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fristverlängerung und Einwilligung des Gegners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Zustimmung des Gegners ohne weitere Begründung (IBR 2009, 1309)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3100
  • MDR 2009, 1181
  • FamRZ 2009, 1745
  • AnwBl 2009, 872
  • ZfBR 2009, 772
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
    Das wiederum ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist der Fall, sofern dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wurde (BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 m.w.N.; zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F.: BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430 m.w.N.).

    Eine strengere Gerichtspraxis, die solche erheblichen Gründe generell nicht für ausreichend hält, bewegt sich nicht im Rahmen zulässiger, am Einzelfall orientierter Ermessensausübung; auf eine solche Praxis braucht sich der Anwalt nicht einzustellen (BVerfG, NJW 1989, 1147 ; BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430).

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZB 14/96

    Erfolgsaussichten eines dritten Verlängerungsantrages

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, jeweils m.w.N.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht (§ 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F.) grundsätzlich in Zweifel gezogen, ob der Rechtsmittelführer auch darauf vertrauen darf, dass einem zweiten ordnungsgemäß begründeten Verlängerungsantrag stattgegeben wird (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99; NJW-RR 2000, 947; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; offengelassen von BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155).

  • BGH, 21.02.2000 - II ZB 16/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947, jeweils m.w.N.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht (§ 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F.) grundsätzlich in Zweifel gezogen, ob der Rechtsmittelführer auch darauf vertrauen darf, dass einem zweiten ordnungsgemäß begründeten Verlängerungsantrag stattgegeben wird (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99; NJW-RR 2000, 947; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; offengelassen von BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155).

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof für das frühere Recht (§ 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F.) grundsätzlich in Zweifel gezogen, ob der Rechtsmittelführer auch darauf vertrauen darf, dass einem zweiten ordnungsgemäß begründeten Verlängerungsantrag stattgegeben wird (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99; NJW-RR 2000, 947; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742; offengelassen von BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155).
  • BGH, 06.12.2006 - XII ZB 99/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
    Damit sind die mit jenem Beschluss ebenfalls ausgesprochene Verwerfung der Berufung und die auch dagegen vorsorglich eingelegte Rechtsbeschwerde des Klägers gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2006 - XII ZB 99/06, NJW 2007, 1455 und vom 15. Januar 2008 - XI ZB 11/07, NJW 2008, 1164).
  • BGH, 15.01.2008 - XI ZB 11/07

    Frist für die beantragende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
    Damit sind die mit jenem Beschluss ebenfalls ausgesprochene Verwerfung der Berufung und die auch dagegen vorsorglich eingelegte Rechtsbeschwerde des Klägers gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2006 - XII ZB 99/06, NJW 2007, 1455 und vom 15. Januar 2008 - XI ZB 11/07, NJW 2008, 1164).
  • BGH, 16.04.2009 - VII ZB 66/08

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der Kläger um Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nur bis zum 10. September 2008 nachgesucht und diese sich selbst gesetzte Frist überschritten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2009 - VII ZB 66/08 und VII ZB 67/08 m.w.N., in [...]).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
    Eine strengere Gerichtspraxis, die solche erheblichen Gründe generell nicht für ausreichend hält, bewegt sich nicht im Rahmen zulässiger, am Einzelfall orientierter Ermessensausübung; auf eine solche Praxis braucht sich der Anwalt nicht einzustellen (BVerfG, NJW 1989, 1147 ; BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07

    Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - VII ZB 111/08
    Das wiederum ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist der Fall, sofern dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wurde (BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 m.w.N.; zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F.: BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die

    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Berufungsführer nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Gewährung der beantragten Fristverlängerung berufen, wenn diese mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007, IV ZR 132/06, FamRZ 2007, 1808 Rn. 5; vom 9. Juli 2009, VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; jeweils mwN).

    Dies wiederum ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dann der Fall, wenn dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007, IV ZR 132/06, aaO; vom 15. August 2007, XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 Rn. 10; vom 16. Oktober 2007, VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9; vom 9. Juli 2009, VII ZB 111/08, aaO; vom 26. Januar 2017, IX ZB 34/16, juris Rn. 10; jeweils mwN).

    Daher kann er sich im Wiedereinsetzungsverfahren nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, FamRZ 2007, 1808 Rn. 5; vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; jeweils mwN; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134 unter [III] 2 a; vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, VersR 1999, 1559 unter [II] 2 a [jeweils zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF]).

    b) Das ist jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist im Allgemeinen der Fall, sofern dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, aaO; vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07, NJW-RR 2008, 76 Rn. 10; vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9; vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, aaO; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, juris Rn. 10; jeweils mwN; Senatsbeschluss vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, aaO mwN [zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF]).

  • BGH, 10.10.2023 - XI ZB 1/23

    Nachweis vorübergehender technischer Unmöglichkeit durch Screenshot?

    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155, vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8, und vom 31. Juli 2023 - VIa ZB 1/23, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 09.01.2024 - VIII ZB 31/23

    Anforderungen an (erstmaligen) Antrag auf Verlängerung der

    Ohne Verschulden im Sinne von § 233 ZPO handelt der Rechtsanwalt daher nur dann, wenn (und soweit) er auf die Fristverlängerung vertrauen durfte, das heißt, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 11; vom 14. September 2021 - VI ZB 58/19, juris Rn. 11; vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21, aaO Rn. 23; vom 10. Oktober 2023 - XI ZB 1/23, NJW 2023, 3799 Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZB 46/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten in

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der anderen Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1999 - II ZB 25/98 - NJW 1999, 3051 f.; vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 - VersR 1985, 972 f.; vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06 - VersR 2007, 1583 f.; vom 23. Oktober 2003 - V ZB 44/03 - NJW-RR 2004, 785; vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 - VersR 1997, 258 f.; vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08 - NJW 2009, 3100 f.; vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - VersR 1999, 1559 f.; vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01 - VersR 2002, 1576 f.; vom 11. Februar 1998 - XII ZB 184/97 - NJW-RR 1998, 787 f.; vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07 - NJW-RR 2008, 76 ff.).
  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    (2) Gleichwohl hatte die Klägerin keinen (durchsetzbaren) Anspruch auf Gewährung der begehrten Fristverlängerung, weil das Gesetz die Entscheidung hierüber in das pflichtgemäße Ermessen des Vorsitzenden des Berufungsgerichts stellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, aaO Rn. 11; vgl. ferner Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947 unter II 2 [zu § 519 Abs. 2 ZPO aF]).
  • OLG Jena, 29.01.2020 - 4 U 880/19

    Schuldhafte Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist aufgrund Vertrauen auf eine

    b) Von seinen Prozessbevollmächtigten wäre die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ebenfalls nicht verschuldet, wenn sie aus objektiven Gründen an der Einhaltung der Frist verhindert waren oder auf eine Verlängerung über den 30.12.2020 hinaus vertrauen durften (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08 -, juris).

    Im Wiedereinsetzungsverfahren kann sich der Rechtsmittelführer deshalb nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in eine Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08 -, juris; Beschluss vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96, NJW 1996, 3155; Beschluss vom 21.02.2000 - II ZB 16/99, jeweils m.w.N.).

    Ebenso soll das Vertrauen auf eine Verlängerung bei einem Erstantrag auch ohne Angabe erheblicher Gründe berechtigt sein, wenn der Gegner zugestimmt hat (BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08 -, juris).

    Ferner hat der Bundesgerichtshof das Vertrauen auf Fristverlängerung auch bei einem Zweitantrag, mit dem eine Verlängerung um 7 Tage begehrt wurde, ohne Darlegung erheblicher Gründe aber bei vorliegender gegnerischer Zustimmung für berechtigt erachtet (BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - VII ZB 111/08 -, juris).

    Indem der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.07.2009 (a.a.O.) erklärt, die mit der Neuregelung der Fristverlängerung in § 520 ZPO bezweckte Vereinfachung bestehe nach dem Regelungszusammenhang zwischen § 520 Abs. 2 Satz 2 und § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO darin, dass allein die Einwilligung des Gegners die vom Gericht zu treffende Ermessensentscheidung eröffne, lässt er im Gegenteil keinen Zweifel daran, dass auch bei Vorliegen der gegnerischen Einwilligung die Verlängerung der Begründungsfrist im Ermessen des Gerichts steht.

  • BGH, 20.02.2018 - VI ZB 47/17

    Entsprechen eines ersten Antrags eines Rechtsanwalts auf Verlängerung der

    Daher kann er sich im Wiedereinsetzungsverfahren nur dann mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 11; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 10; vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen

    Dies ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dann der Fall, wenn entweder der Antragsgegner bereits seine Einwilligung erklärt hat (§ 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO) oder vom Antragsteller erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht werden (BGH Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08 - FamRZ 2009, 1745 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 02.07.2020 - VII ZB 46/19

    Rechtswidrige Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dies ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dann der Fall, wenn entweder der Antragsgegner bereits seine Einwilligung erklärt hat (§ 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO) oder vom Antragsteller erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 Rn. 19, NJW 2018, 1400; Beschluss vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08 Rn. 8 m.w.N., NJW 2009, 3100).
  • OLG Dresden, 01.06.2021 - 4 U 351/21

    Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen; Antrag auf Verlängerung einer

    Zwar kann sich ein Berufungskläger im Wiedereinsetzungsverfahren auf sein Vertrauen in die Fristverlängerung berufen, wenn deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 11; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 10; vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08, NJW 2009, 3100 Rn. 8; jeweils mwN), was nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist im Allgemeinen der Fall ist, sofern dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt wird.
  • BGH, 30.01.2023 - VIa ZB 15/22

    Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 12.12.2017 - VI ZB 24/17

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2010 - 8 U 367/09

    Kaufvertrag: Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung bzw. wegen Sachmängeln;

  • BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23

    Auf Fristverlängerungsantrag ohne Begründung darf Anwalt nicht vertrauen

  • BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei

  • BGH, 31.07.2023 - VIa ZB 1/23

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist mit

  • BGH, 14.09.2021 - VI ZB 58/19

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung des Antrags auf

  • BGH, 05.10.2016 - VII ZB 51/15

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde durch den BGH

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