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   OLG Koblenz, 25.02.2009 - 11 WF 166/09   

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https://dejure.org/2009,6904
OLG Koblenz, 25.02.2009 - 11 WF 166/09 (https://dejure.org/2009,6904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.02.2009 - 11 WF 166/09 (https://dejure.org/2009,6904)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 11 WF 166/09 (https://dejure.org/2009,6904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Androhung von Zwangsgeld zur Durchsetzung einer Auskunft vor Ablauf eines Trennungsjahres trotz fehlender Auskunftsverpflichtung

  • Judicialis

    VAHRG § 11; ; FGG § 33

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 11; FGG § 33
    Durchsetzung der Auskunftsverpflichtung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs Vor Ablauf des Trennungsjahrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auskunft im Versorgungsausgleich bei Streit über Ablauf des Trennungsjahres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1018
  • FamRZ 2009, 1836
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.12.1986 - 10 WF 293/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2009 - 11 WF 166/09
    Es besteht keine Auskunftsverpflichtung in der Folgesache Versorgungsausgleich gemäß § 11 VAHRG, die gemäß § 33 FGG durchgesetzt werden kann, solange der Scheidungsantrag mangels Ablauf des Trennungsjahres gemäß § 1565 II BGB unschlüssig ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf FamRZ 87, 618, Palandt, 68. Aufl., Randn. 5 zu § 11 VAHRG).
  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 438/18

    Auskunftsverpflichtung der Ehegatten in der Folgesache Versorgungsausgleich;

    bb) Ob im Hinblick auf die Auskunftspflicht der Ehegatten nach § 220 FamFG ausnahmsweise etwas Anderes gelten kann, wenn der Scheidungsantrag offensichtlich unzulässig (Wick Der Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 147; Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht 3. Aufl. § 220 FamFG Rn. 10) oder offensichtlich unschlüssig ist, weil schon nach dem eigenen Vorbringen des Antragstellers in der Antragsschrift das Trennungsjahr (noch) nicht abgelaufen ist und seinem Vortrag auch keine tragfähigen Gründe für eine Anwendung der Härteklausel (§ 1565 Abs. 2 BGB) zu entnehmen sind (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2009, 1836; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 618, 619, jeweils zu § 11 Abs. 2 VAHRG), braucht nicht entschieden zu werden, denn so liegt der Fall hier nicht.
  • OLG Oldenburg, 21.06.2011 - 14 WF 114/11

    Auskunftsverpflichtung eines Ehegatten über Grund und Höhe der in der Ehezeit

    Der gegenteiligen Auffassung (OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 618 -619; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1836 ; mit Einschränkungen OLG München, OLGR 1994, 150) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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