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   BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09   

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BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09 (https://dejure.org/2009,2668)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09 (https://dejure.org/2009,2668)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2009 - 1 BvR 1248/09 (https://dejure.org/2009,2668)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entzug der elterlichen Sorge - keine hinreichend sichere Erkennbarkeit einer Gefährdung des Kindeswohls aufgrund fachgerichtlicher Feststellungen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung der elterlichen Sorge für ein im April 2000 geborenes Kind auf den Kindesvater; Ordnungsgemäße Prüfung der Voraussetzungen für die Trennung eines Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen durch das Gericht; Beurteilung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 5; ; BGB § 1666 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 1

  • fr-blog.com

    Entzug der elterlichen Sorge

  • fr-blog.com

    Entzug der elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1897
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (BVerfGE 60, 79 ).

    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfGE 60, 79 ).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 in Verbindung mit § 1666a BGB eine Regelung geschaffen hat, die es dem Familiengericht ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ).

    Daher können neben der Frage, ob die angefochtene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 in Verbindung mit § 1666a BGB eine Regelung geschaffen hat, die es dem Familiengericht ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ).

    Sie hängen namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab (BVerfGE 72, 122 ; stRspr).

    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern oder Elternteilen das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 GG Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Aus der grundrechtlichen Gewährleistung des Elternrechts wie auch aus der Verpflichtung des Staates, über dessen Ausübung im Interesse des Kindeswohls zu wachen, ergeben sich auch Folgerungen für das Prozessrecht und seine Handhabung in Sorgerechtsverfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Die Fachgerichte sind danach verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

    Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern oder Elternteilen das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, besteht wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 GG Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ).

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).

    Für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Sorge fehlen, bedarf das Elternrecht der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Daher können neben der Frage, ob die angefochtene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 1 BvR 526/04

    Verletzung des Elternrechts des Vaters aus Art 6 Abs 2 S 1 GG durch langfristige

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Wenn sie aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2006 - 1 BvR 526/04 -, [...]; BVerfGK 9, 274 ).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Sorge fehlen, bedarf das Elternrecht der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Wenn sie aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2006 - 1 BvR 526/04 -, [...]; BVerfGK 9, 274 ).
  • BVerfG, 18.12.1995 - 1 BvR 1208/92

    Zurechnung fiktiven Einkommens nach Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
    Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1995 - 1 BvR 1208/92 -, [...]).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Dabei wirken das Elternrecht sowie das staatliche Wächteramt auch auf das Verfahrensrecht und seine Handhabung in Sorgerechtsverfahren ein (BVerfG FamRZ 2009, 1897 Tz. 18 m.w.N.).

    Das Verfahren muss geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (BVerfG FamRZ 2009, 1897 Tz. 18 m.w.N.).

    d) Um schließlich eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen, kann es insbesondere bei Entscheidungen von großer Tragweite ferner erforderlich sein, ein psychologisches Sachverständigen-Gutachten einzuholen, das etwa zur Qualität der Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen und zu den in Betracht kommenden familiengerichtlichen Maßnahmen näheren Aufschluss geben kann (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1897, 1899).

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Das Verfahren muss geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 30 unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2009, 1897 Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2016 - 13 UF 12/15

    Entziehung der elterlichen Sorge bei Kindeswohlgefährdung: Grundlagen der

    Auch offensichtliche Nachteile, die das Kind auf Grund der Erziehungsmethoden seiner Eltern im Vergleich zu seinen Geschwistern oder zu Kindern anderer Eltern erleidet, dürfen nicht durch staatlichen Eingriff abgewehrt oder korrigiert werden (BVerfG, FamRZ 2014, 907, Rn. 18; 2014, 1270, Rn. 21; 2009, 1897; 2008, 492; BeckRS 2014, 49403, Rn. 28; NJW 2010, 2333, Rn. 33).
  • BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2102/14

    Strenger Maßstab für Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung (§ 1696 BGB)

    Diese Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1248/09 -, juris, Rn. 17; stRspr).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2017 - 10 UF 21/16

    Sorgerechtsverfahren: Erteilung von Auflagen an einen Elternteil;

    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, FamRZ 2009, 1897; FamRZ 2017, 1055 Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12

    Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des

    Insbesondere bei Entscheidungen von großer Tragweite kann es allerdings erforderlich sein, ein psychologisches Sachverständigengutachten einzuholen, das etwa zu Qualität der Bindungen des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil, seinem wirklichen Willen und den in Betracht kommenden familiengerichtlichen Maßnahmen näheren Aufschluss geben kann (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1897; BGH FamRZ 2010, 1060).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 9 UF 35/10

    Sorgerechtsentscheidung: Notwendiger Umfang der vom Gericht durchzuführenden

    Das Verfahren muss geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (BGH, aaO; BVerfG FamRZ 2009, 1897, m.w.N).

    Um schließlich eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen, kann es insbesondere bei Entscheidungen von - wie hier für den Antragsgegner - großer Tragweite ferner erforderlich sein, ein psychologisches Sachverständigengutachten einzuholen, das etwa zur Qualität der Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen und zu den in Betracht kommenden familiengerichtlichen Maßnahmen näheren Aufschluss geben kann (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1897, 1899).

    Dies gilt umso mehr, als an die Einschränkung oder den Ausschluss des Sorgerechts eines Elternteils strenge Maßstäbe anzulegen sind, deren Wahrung das Familiengericht von Amts wegen - und zwar wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, 1897)- zu überprüfen hat.

    Wenn sie aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (BVerfG, Beschl.v. 10. September 2009, 1 BvR 1248/09 FamRZ 2009, 1897, m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 9 UF 49/18

    Beschwerde im Sorgerechtsverfahren: Bestellung eines Verfahrensbeistands für das

    Um schließlich eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen, kann es insbesondere bei Entscheidungen von großer Tragweite ferner erforderlich sein, ein psychologisches Sachverständigengutachten einzuholen, das etwa zur Qualität der Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen und zu den in Betracht kommenden familiengerichtlichen Maßnahmen näheren Aufschluss geben kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, 1897, 1899).

    Wenn sie aber von der Beiziehung eines Sachverständigen absehen, müssen sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 1248/09 -, FamRZ 2009, 1897, mwN).

  • OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 2 UF 142/19

    Weitergabe von Gutachten an Dritte

    Die Fachgerichte sind danach verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen, wenn sie anderweit über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.09.2014 - 1 BvR 2102/14 -, Rn. 13, 19, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09 -, Rn. 18, juris).

    Die Frage, wann die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens erforderlich ist, um eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu erhalten, ist höchstrichterlich bereits entschieden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.09.2014 - 1 BvR 2102/14 -, Rn. 13, 19, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09 -, Rn. 18, juris).

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2017 - 18 UF 154/17

    Inobhutnahme und Fremdunterbringung eines minderjährigen Kindes:

    Daraus folgt zugleich, dass nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat berechtigen, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschließen (BVerfG vom 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09, FamRZ 2009, 1897, juris Rn. 16, und vom 29.01.2010 - 1 BvR 374/09, FamRZ 2010, 713, juris Rn. 34).
  • OLG Schleswig, 19.12.2013 - 15 UF 55/13

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für die Anordnung des sog. Wechselmodells

  • OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 UF 167/18

    Geteilte Betreuung und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • OLG Köln, 31.07.2012 - 4 UF 262/11

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter allein

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2018 - 18 UF 254/18

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerdebefugnis des Jugendamtes bei vorläufiger

  • OLG Celle, 25.02.2011 - 10 WF 48/11

    Ablehnung von Mitarbeitern des Jugendamts wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Wx 27/12

    Erbscheinsverfahren; Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich

  • OLG Stuttgart, 29.07.2014 - 16 UF 74/14

    Elterliche Sorge: Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil wegen

  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
  • OLG Köln, 25.07.2011 - 4 UF 18/11

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil bei

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

  • KG, 14.03.2013 - 13 UF 234/12

    Aufenthaltsbestimmungsrecht: Anordnung eines Betreuungs-Wechselmodells bei

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2017 - 18 UF 159/16

    Entziehung der elterlichen Sorge bei schwerwiegender Kindesmisshandlung in der

  • OLG Brandenburg, 19.09.2012 - 13 UF 9/11

    Kindschaftsrecht: Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht nach

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16
  • OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11

    Ausgestaltung des Umgangsrechts des Kindesvaters

  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 122-IV-10
  • AG Erfurt, 01.10.2014 - 36 F 1663/13

    Sorge- bzw. Umgangsrecht: Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines

  • OLG Hamm, 26.10.2011 - 2 UF 140/11
  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 8 UF 211/09

    Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt, da die nach

  • OLG Brandenburg, 19.04.2022 - 9 UF 209/21

    Beschwerde gegen einen auf 2 Jahre befristeten Umgangsausschluss; Gefährdung des

  • OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 9 UF 209/21
  • OLG Köln, 21.12.2011 - 4 UF 204/11

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil

  • OLG Celle, 11.04.2011 - 10 WF 91/11

    Anwaltsbeiordnung im Verfahren betreffend die elterliche Sorge

  • AG Leverkusen, 07.09.2022 - 32 F 210/22
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