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   OLG Schleswig, 23.06.2009 - 8 UF 16/09   

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https://dejure.org/2009,6274
OLG Schleswig, 23.06.2009 - 8 UF 16/09 (https://dejure.org/2009,6274)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.06.2009 - 8 UF 16/09 (https://dejure.org/2009,6274)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 8 UF 16/09 (https://dejure.org/2009,6274)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Umfang von Auskunftsansprüchen des Scheinvaters gegen die Mutter des Kindes

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Holtstein: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1924
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Paderborn, 30.01.1992 - 1 S 296/91
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2009 - 8 UF 16/09
    Nach Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 261 Rn. 8; vgl. allgemein zum Streitstand betreffend den Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Benennung des Erzeugers Wohlgemuth, in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., 4.2.5; vgl. weiter einen Anspruch - zwischen Ehegatten - bejahend LG Bonn, MDR 1993, 655; aus § 1615b Abs. 1 BGB a. F. Amtsgericht Philippsburg, DAVorm 1988, 426 unter Bezug auf OLG Stuttgart, Urt. v. 10. Oktober 1984, Az.: 4 U 76/84; nur für den Fall des § 826 BGB bejahend LG Heilbronn, FamRZ 2005, 474 und Palandt/Diederichsen, a.a.O., Einf v § 1591 Rn. 4; einen Anspruch auf Auskunft verneinend LG Ansbach, NJW-RR 1993, 135; LG Paderborn, NJW-RR 1992, 966).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 144/06

    Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2009 - 8 UF 16/09
    Der Kläger weiß nicht und kann ohne die Beklagte nicht wissen, wer ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit (§ 1600d Abs. 3 Satz 1 BGB) beigewohnt hat und gegen wen er nach §§ 1607 Abs. 3 Satz 2 und 1, 1601, 1602 Abs. 1 1610 Abs. 1, 1615l Abs. 3 Satz 1 und Abs. 1 und 2 BGB möglicher Weise übergegangene Ansprüche geltend machen kann, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ungeachtet des § 1600d Abs. 4 BGB (BGHZ 176, 327 = FamRZ 2008, 1424).
  • LG Ansbach, 24.04.1992 - 1 S 3/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2009 - 8 UF 16/09
    Nach Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 261 Rn. 8; vgl. allgemein zum Streitstand betreffend den Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Benennung des Erzeugers Wohlgemuth, in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., 4.2.5; vgl. weiter einen Anspruch - zwischen Ehegatten - bejahend LG Bonn, MDR 1993, 655; aus § 1615b Abs. 1 BGB a. F. Amtsgericht Philippsburg, DAVorm 1988, 426 unter Bezug auf OLG Stuttgart, Urt. v. 10. Oktober 1984, Az.: 4 U 76/84; nur für den Fall des § 826 BGB bejahend LG Heilbronn, FamRZ 2005, 474 und Palandt/Diederichsen, a.a.O., Einf v § 1591 Rn. 4; einen Anspruch auf Auskunft verneinend LG Ansbach, NJW-RR 1993, 135; LG Paderborn, NJW-RR 1992, 966).
  • LG Heilbronn, 10.06.2004 - 3 T 5/04

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters über Identität des wirklichen Vaters

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2009 - 8 UF 16/09
    Nach Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 261 Rn. 8; vgl. allgemein zum Streitstand betreffend den Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Benennung des Erzeugers Wohlgemuth, in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., 4.2.5; vgl. weiter einen Anspruch - zwischen Ehegatten - bejahend LG Bonn, MDR 1993, 655; aus § 1615b Abs. 1 BGB a. F. Amtsgericht Philippsburg, DAVorm 1988, 426 unter Bezug auf OLG Stuttgart, Urt. v. 10. Oktober 1984, Az.: 4 U 76/84; nur für den Fall des § 826 BGB bejahend LG Heilbronn, FamRZ 2005, 474 und Palandt/Diederichsen, a.a.O., Einf v § 1591 Rn. 4; einen Anspruch auf Auskunft verneinend LG Ansbach, NJW-RR 1993, 135; LG Paderborn, NJW-RR 1992, 966).
  • LG Bonn, 09.12.1992 - 17 O 154/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.06.2009 - 8 UF 16/09
    Nach Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 261 Rn. 8; vgl. allgemein zum Streitstand betreffend den Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Benennung des Erzeugers Wohlgemuth, in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl., 4.2.5; vgl. weiter einen Anspruch - zwischen Ehegatten - bejahend LG Bonn, MDR 1993, 655; aus § 1615b Abs. 1 BGB a. F. Amtsgericht Philippsburg, DAVorm 1988, 426 unter Bezug auf OLG Stuttgart, Urt. v. 10. Oktober 1984, Az.: 4 U 76/84; nur für den Fall des § 826 BGB bejahend LG Heilbronn, FamRZ 2005, 474 und Palandt/Diederichsen, a.a.O., Einf v § 1591 Rn. 4; einen Anspruch auf Auskunft verneinend LG Ansbach, NJW-RR 1993, 135; LG Paderborn, NJW-RR 1992, 966).
  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2009, 1924 veröffentlicht ist, hat eine Auskunftspflicht der Beklagten bejaht.
  • OLG Jena, 02.11.2010 - 1 WF 353/10

    Treu und Glauben: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen den Erzeuger zur

    Nach Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Auflage, § 261 Rn. 8; vgl. allgemein zum Streitstand betreffend den Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter auf Benennung des Erzeugers (vgl. OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2009, 1924 m w N).
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