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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08 AS   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08 AS (https://dejure.org/2008,10170)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2008 - L 20 B 4/08 AS (https://dejure.org/2008,10170)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2008 - L 20 B 4/08 AS (https://dejure.org/2008,10170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleiniges Vertretungsrecht des Vaters eines minderjährigen Antragstellers zur Sicherung des Umgangsrechts; Vorliegen der Gefahr einer Vereitelung des Umgangsrechts eines Vaters; Erfordernis einer Verteilung der für das Existenzminimum der einzelnen Personen notwendigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - L 20 B 227/07

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Form

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass die Vertretungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Lichte dieses Rechtes auszulegen sind (hierzu eingehend BVerfG, Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, Rn. 70 f bei juris; BVerfG, Beschluss vom 25.10.1994, 1 BvR 1197/93 = NJW 1995, 1342; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2007, L 8 AS 491/05, Rn. 32 bei juris), wobei sich in verfassungskonformer Auslegung der §§ 1626 ff., 1687 Abs. 1 S. 2 BGB jedenfalls insoweit ein alleiniges Vertretungsrecht des Antragstellers zu 1) für die Antragsteller zu 2) und 3) ergibt (vgl. hierzu eingehend Urteil des Senates v. 21.04.2008, L 20 AS 112/06, offen gelassen im Beschluss vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER), allerdings nur für die Zeiten, zu denen diese gemeinsam mit ihm in einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft leben.

    Zwar hat die Antragsgegnerin zu Recht darauf hingewiesen, dass den Antragstellern zu 2) und 3) mit der Zahlung des Kindergeldes und des Unterhaltsvorschusses Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).

    müssen die Kinder mit Teilen ihres Anspruchs nach dem SGB II bzw. sonstigen Einkünften zur Versorgung in einer Bedarfsgemeinschaft beitragen (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 10.05.2007, L 20 B 24/07 SO ER = FEVS 58, 555, sowie Beschluss des Senates vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).

    Der Senat hält daher an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach der Anspruch der Kinder dadurch als erfüllt angesehen wurde, dass diesen Regelleistungen in der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter bewilligt worden sind (so noch der Beschluss des Senates vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08
    müssen die Kinder mit Teilen ihres Anspruchs nach dem SGB II bzw. sonstigen Einkünften zur Versorgung in einer Bedarfsgemeinschaft beitragen (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 10.05.2007, L 20 B 24/07 SO ER = FEVS 58, 555, sowie Beschluss des Senates vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass die Vertretungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Lichte dieses Rechtes auszulegen sind (hierzu eingehend BVerfG, Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, Rn. 70 f bei juris; BVerfG, Beschluss vom 25.10.1994, 1 BvR 1197/93 = NJW 1995, 1342; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2007, L 8 AS 491/05, Rn. 32 bei juris), wobei sich in verfassungskonformer Auslegung der §§ 1626 ff., 1687 Abs. 1 S. 2 BGB jedenfalls insoweit ein alleiniges Vertretungsrecht des Antragstellers zu 1) für die Antragsteller zu 2) und 3) ergibt (vgl. hierzu eingehend Urteil des Senates v. 21.04.2008, L 20 AS 112/06, offen gelassen im Beschluss vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER), allerdings nur für die Zeiten, zu denen diese gemeinsam mit ihm in einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft leben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05

    Zusätzliche Leistungen für die Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass die Vertretungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Lichte dieses Rechtes auszulegen sind (hierzu eingehend BVerfG, Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, Rn. 70 f bei juris; BVerfG, Beschluss vom 25.10.1994, 1 BvR 1197/93 = NJW 1995, 1342; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2007, L 8 AS 491/05, Rn. 32 bei juris), wobei sich in verfassungskonformer Auslegung der §§ 1626 ff., 1687 Abs. 1 S. 2 BGB jedenfalls insoweit ein alleiniges Vertretungsrecht des Antragstellers zu 1) für die Antragsteller zu 2) und 3) ergibt (vgl. hierzu eingehend Urteil des Senates v. 21.04.2008, L 20 AS 112/06, offen gelassen im Beschluss vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER), allerdings nur für die Zeiten, zu denen diese gemeinsam mit ihm in einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft leben.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08
    Insoweit ist auch auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG, Urteil v. 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R mit eingehender Besprechung von Behrend, jurisPR 9/2007 Anm. 1) hinzuweisen, wonach es nicht Aufgabe des SGB II ist, bis in jede Einzelheit für eine Verteilung der für das Existenzminimum der einzelnen Personen notwendigen Gelder zwischen allen Beteiligten zu sorgen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass die Vertretungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Lichte dieses Rechtes auszulegen sind (hierzu eingehend BVerfG, Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, Rn. 70 f bei juris; BVerfG, Beschluss vom 25.10.1994, 1 BvR 1197/93 = NJW 1995, 1342; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2007, L 8 AS 491/05, Rn. 32 bei juris), wobei sich in verfassungskonformer Auslegung der §§ 1626 ff., 1687 Abs. 1 S. 2 BGB jedenfalls insoweit ein alleiniges Vertretungsrecht des Antragstellers zu 1) für die Antragsteller zu 2) und 3) ergibt (vgl. hierzu eingehend Urteil des Senates v. 21.04.2008, L 20 AS 112/06, offen gelassen im Beschluss vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER), allerdings nur für die Zeiten, zu denen diese gemeinsam mit ihm in einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft leben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08
    Der Senat geht jedoch davon aus, dass die Vertretungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Lichte dieses Rechtes auszulegen sind (hierzu eingehend BVerfG, Urteil vom 01.04.2008, 1 BvR 1620/04, Rn. 70 f bei juris; BVerfG, Beschluss vom 25.10.1994, 1 BvR 1197/93 = NJW 1995, 1342; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2007, L 8 AS 491/05, Rn. 32 bei juris), wobei sich in verfassungskonformer Auslegung der §§ 1626 ff., 1687 Abs. 1 S. 2 BGB jedenfalls insoweit ein alleiniges Vertretungsrecht des Antragstellers zu 1) für die Antragsteller zu 2) und 3) ergibt (vgl. hierzu eingehend Urteil des Senates v. 21.04.2008, L 20 AS 112/06, offen gelassen im Beschluss vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER), allerdings nur für die Zeiten, zu denen diese gemeinsam mit ihm in einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft leben.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08

    Sozialgeldanspruch - minderjähriges Kind in Vollzeitpflege - zeitweise

    Die damit verbundene Rechtsfrage ist vielmehr im Rahmen eines Erstattungsanspruchs gegen den (bei Zugrundelegung eines Anspruchs nach § 39 SGB VIII wohl gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII vorrangig verpflichteten) Jugendhilfeträger zu klären (vgl. zum Fehlen bereiter Mittel für die Wahrnehmung des Umgangsrechts, wenn diese erst im gerichtlichen Hauptsacheverfahren erstritten werden müssen, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2008 - L 20 B 3/08 AS ER - sowie FamRZ 2009, 257).
  • LSG Bayern, 20.03.2009 - L 7 AS 39/09

    Anrechnung von Einkommen und Kindergeld auf Sozialgeld

    Nach einem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2008, L 20 B 4/08 AS könne der umgangsberechtigte Vater auch ohne Zustimmung der Mutter die minderjährigen Antragsteller im sozialgerichtlichen Verfahren vertreten.

    Bezüglich der Bf zu 2. und 3. dürfte zwar entsprechend dem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30.04.2008, L 20 B 4/08 AS von einer Vertretungsbefugnis des Bf zu 1. auch für gerichtliche Verfahren auszugehen sein, jedoch würde sich für die Bf zu 2. und 3.bei überschlägiger Berechnung lediglich ein Anspruch auf ein Sozialgeld in Höhe von jeweils circa 15, 00 EUR monatlich errechnen, da auf das anteilige Sozialgeld gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II das anteilige Kindergeld, das an die Mutter der Kinder ausbezahlt wird, anzurechnen wäre.

  • SG Aachen, 14.07.2008 - S 14 AS 14/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach Auffassung der Kammer bedeutet das Vorhandensein von Hilfebedürftigkeit ausschließenden bereiten Mitteln im Haushalt desjenigen Elternteils, bei dem sich die Kinder überwiegend aufhalten, keinen Ausschluss von Leistungen für die Kinder für die Zeit der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft mit dem anderen Elternteil (so auch ausdrücklich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.04.2008, L 20 AS 112/06 sowie Beschluss vom 30.04.2008, L 20 B 4/08 AS unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung).

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hatte in seinem Beschluss vom 30.04.2008 (L 20 B 4/08 AS) bei einem Aufenthalt von freitags ab 18:00 Uhr bis sonntags 18:00 Uhr einen Leistungsanspruch für zwei volle Tage angesetzt.

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