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   OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08   

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https://dejure.org/2008,6299
OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08 (https://dejure.org/2008,6299)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.2008 - 6 W 59/08 (https://dejure.org/2008,6299)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 6 W 59/08 (https://dejure.org/2008,6299)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Grundstücksübertragung mit Wohnrecht und Pflegeverpflichtung: Feststellung der Teilunentgeltlichkeit des Übertragungsvertrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anl. 9 zu ; § 14 BewG; § 2325 Abs. 1 BGB; § 2329 Abs. 1 S. 2 BGB
    Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages; Rechtliche Ausgestaltung von Pflichtteilsergänzungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages; Rechtliche Ausgestaltung von Pflichtteilsergänzungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grundstückübertragungsvertrag - Bewertung

  • Judicialis

    BGB § 516; ; BGB § 2325; ; BGB § 2329

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 516; BGB § 2325; BGB § 2329
    Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und Pflegeverpflichtung - Gemischte Schenkung - Pflichtteilsergänzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemischte Schenkung bei Grundstücksübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gemischte Schenkung - Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksübertragung gegen Pflegeleistung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzung und Grundstückübertragungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 462
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08
    Bei der Bewertung eines Grundstückübertragungsvertrages, bei dem ungewiss ist, ob und für welche Dauer Pflege und Wohnrecht vom Erwerber zu gewähren sind, ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).

    Zum einen hat die Kapitalisierung des Jahreswertes für das Wohnrecht nicht mit dem im Gutachten genannten Faktor 7, 6, sondern mit dem Faktor 6, 93 zu erfolgen, der sich aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in der damaligen Fassung für die damals 76-jährige Erblasserin ergibt (vgl. Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).

    Denn bei der Bewertung eines solchen Risikogeschäfts ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08
    Bei einer davon abweichenden Bewertung würde dem Erwerber, der bewusst eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung von § 2325 Abs. 1 BGB "schutzwerte Interessen Dritter berührt werden" (BGH NJW 1995, 1349 f.), die nicht mit dem Argument ausgehöhlt werden dürfen, es sei ein Verlauf denkbar, bei dem der Erwerber eine Gegenleistung erbringen muss, die über den Betrag hinausgeht, der sich aufgrund des maßgeblichen Kapitalisierungsfaktors errechnet (so aber OLG Oldenburg in NJW-RR 1992, 778 f).

    b) Auf den subjektiven Tatbestand einer Schenkung, nämlich die Einigkeit der Vertragspartner über die Unentgeltlichkeit, kann allerdings nach der Lebenserfahrung in der Form einer tatsächlichen Vermutung als Beweiserleichterung dann geschlossen werden, wenn zwischen den wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis (auffallend und grob) zum Zeitpunkt der Zuwendung festzustellen ist, wobei der Tatrichter die Werte notfalls auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln und zu beziffern hat (BGH NJW-RR 1996, 754 f und NJW 1995, 1349 f jeweils m. w. N.).

    Bei einer davon abweichenden Bewertung mit der Erwägung, es sei ein anderer Verlauf der Dinge möglich, würde dem Erwerber, der bewusst eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung von § 2325 Abs. 1 BGB "schutzwerte Interessen Dritter berührt werden" (BGH NJW 1995, 1349 f.), die nicht mit dem Argument ausgehöhlt werden dürfen, es sei ein Verlauf denkbar, bei dem der Erwerber eine Gegenleistung erbringen muss, die über den Betrag hinausgeht, der sich aufgrund des maßgeblichen Kapitalisierungsfaktors errechnet.

  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91

    Begünstigung, Nichtbegünstigung, Erbquote, Schenkung, Pflichtteilsergänzung,

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08
    Bei einer davon abweichenden Bewertung würde dem Erwerber, der bewusst eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung von § 2325 Abs. 1 BGB "schutzwerte Interessen Dritter berührt werden" (BGH NJW 1995, 1349 f.), die nicht mit dem Argument ausgehöhlt werden dürfen, es sei ein Verlauf denkbar, bei dem der Erwerber eine Gegenleistung erbringen muss, die über den Betrag hinausgeht, der sich aufgrund des maßgeblichen Kapitalisierungsfaktors errechnet (so aber OLG Oldenburg in NJW-RR 1992, 778 f).

    ff) Die Annahme einer gemischten Schenkung bei Abschluss eines Grundstücksübertragungsvertrages, bei dem ungewiss ist, ob und für welche Dauer Pflege und Wohnrecht vom Erwerber zu gewähren sind, kann nicht mit den Erwägungen aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg in NJW-RR 1992, 778 f verneint werden, dass im Hinblick auf das Alter des Veräußerers in jenem Fall "beide Vertragsparteien das Risiko eingegangen (seien), daß die eigene Leistung im Endeffekt die des anderen - je nach dem Verlauf der Dinge - übersteigen könne".

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08
    b) Auf den subjektiven Tatbestand einer Schenkung, nämlich die Einigkeit der Vertragspartner über die Unentgeltlichkeit, kann allerdings nach der Lebenserfahrung in der Form einer tatsächlichen Vermutung als Beweiserleichterung dann geschlossen werden, wenn zwischen den wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis (auffallend und grob) zum Zeitpunkt der Zuwendung festzustellen ist, wobei der Tatrichter die Werte notfalls auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln und zu beziffern hat (BGH NJW-RR 1996, 754 f und NJW 1995, 1349 f jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 30/80

    Gastwirtschaft gegen Umsatzbeteiligung - § 2329 BGB, Ergänzungsanspruch des

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08
    Denn bei einem "zur Befriedigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nicht ausreichendem Nachlaß kann auch der pflichtteilsberechtigte Miterbe in entsprechender Anwendung von § 2329 Abs. 1 S. 2 BGB direkt gegen den Beschenkten vorgehen" (BGHZ 80, 205).
  • BGH, 28.09.2016 - IV ZR 513/15

    Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers: Vorliegen einer Schenkung einerseits

    Zur Kapitalisierung ist der jährliche Nettoertrag des Nießbrauchs mit der Lebenserwartung des Nießbrauchers auf der Grundlage des Vervielfältigungsfaktors gemäß Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in der zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung gültigen Fassung vom 23. Juni 1993 (BGBl. 1993 I S. 971) zu multiplizieren (zu dieser Berechnungsmethode vgl. OLG Celle FamRZ 2009, 462, 463; ZEV 2003, 83, 84; OLG Koblenz ZEV 2002, 460, 461).

    Hierbei verkennt das Berufungsgericht, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Wertes der vertraglich versprochenen Pflegeleistungen der Vertragsabschluss ist (BGH, Urteil vom 11. April 2000 - X ZR 246/98, NJ 2000, 598 unter 1 e; OLG Celle FamRZ 2009, 462, 463; OLG Koblenz ZEV 2002, 460, 461).

    Hier kann - ähnlich wie bei der Bewertung des Nießbrauchs - eine Berechnung anhand des Produktes von Vervielfältigungsfaktor gemäß Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in Verbindung mit der jährlichen Pflegeleistung vorgenommen werden (vgl. OLG Celle FamRZ 2009, 462, 463; zu anderen Möglichkeiten der Berechnung vgl. DeutschErbRK-Gemmer, 2. Aufl. § 2325 Rn. 26).

  • OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 11/08

    Anwendung des Niederstwertprinzips und Leibrentenverpflichtung

    Die herrschende Meinung geht von einer Kapitalisierung nach der abstrakten Lebenserwartung des Erblassers aus, wobei eine Abzinsung nach der Anlage 9 zum Bewertungsgesetz vorzunehmen ist (jeweils zu § 2325 Frieser/Linder, 2. Aufl. 2007, Rn. 25; Soergel/Dieckmann Rn. 39; ausführlich zum Streitstand Staudinger/Olshausen Rn. 100-104; zur kapitalisierten Bewertung vertraglich vereinbarter Pflegeverpflichtungen OLG Celle, OLGR 2008, 770; Juris PK-BGB/ Birkenheier Rn. 114 f.).

    Daraus folgt dann aber auch, dass der Nießbrauch unberücksichtigt bleiben muss, denn er erlosch mit dem Tode der Erblasserin und belastete damit den Wert des Geschenks zum maßgeblichen Bewertungszeitpunkt nicht mehr (BGH NJW-RR 2006, 877, 878; OLG Celle, OLGR 2008, 770, 771 a. E.; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 3 W 50/06 -, S. 13 f.; Palandt/Edenhofer, § 2325 Rn. 20).

    Es ist nicht gerechtfertigt, ihm dies abzunehmen (OLG Celle, OLGR 2008, 770, 771).

    Dementsprechend hat der Senat auch in vorangegangenen Entscheidungen, in denen wegen des Niederstwertprinzips ein Nutzungsvorbehalt des Erblassers außer Ansatz blieb, von dem Übernehmer des Grundstücks zu erbringende Leibrenten- oder Pflegeleistungen oder auch von ihm übernommene Darlehensverpflichtungen als Gegenleistungen berücksichtigt, die den Schenkungsanteil der Grundstücksübertragung verringern (Senat, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 W 85/06 - , S. 4 ff. zu allen genannten Verpflichtungen; ebenso OLG Celle, OLGR 2008, 770, 771 unter 3.; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 W 50/06 -, S. 17 zu Darlehensverpflichtungen).

  • OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung

    Dabei obliegt es dem Tatrichter, die für diese Beurteilung maßgeblichen Werte notfalls auf der Grundlage von § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln und zu beziffern (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; BGH NJW-RR 1996, 754 [755]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.).

    Deshalb ist bei der Bewertung eines derartigen Geschäfts auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluß abzustellen und zur Bewertung der für die Lebenszeit des einen Teils zu gewährenden Leistungen eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus der Anlage 9 zu § 14 des Bewertungsgesetzes vorzunehmen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448 f.; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.).

    Bei einer davon abweichenden Bewertung, es sei auch ein anderer Verlauf möglich, würde dem Erwerber, der bewußt eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung der §§ 2325, 2329 BGB schützenswerte Interessen Dritter berührt werden (vgl. BGH NJW 1995, 1349 [1350]; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.), nämlich das auch verfassungsrechtlich verbürgte Recht der Kinder auf Teilhabe am Nachlaß ihrer Eltern (vgl. BVerfGE 112, 332 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 15.11.2023 - 5 U 35/23

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Gewährung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Im Streitfall ist der im Vertrag mit 9.600,- Euro angegebene, von den Parteien auch übereinstimmend zugrunde gelegte Jahresnutzwert dieses Rechts als künftig wiederkehrende Gegenleistung für die am 2. Juni 1932 geborene Erblasserin, den insoweit zutreffenden Rechtsausführungen des Beklagten entsprechend, mit dem Faktor 5, 770 für Frauen mit vollendetem 84. Lebensjahr zu kapitalisieren: Dieser Faktor entspricht dem vom Bundesministerium der Finanzen gemäß § 14 Abs. 1 BewG ermittelten Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im hier maßgeblichen Zeitraum ab 1. Januar 2017 (BMF-Schreiben vom 4. November 2016, Gz.: IV C 7 - S 3104/09/10001, Dok. Nr. 2016/1012678 = Anlage K6); er kann anerkanntermaßen für die Ermittlung des Wertes eines - wie hier - lebenslänglich eingeräumten Nutzungsrechts herangezogen werden (s. etwa OLG Celle, FamRZ 2009, 462; OLG Koblenz, FamRZ 2006, 1413).
  • OLG Koblenz, 24.09.2020 - 12 U 646/20

    Bewertung von der Erblasserin erwarteter Leistungen ihrer Testamentserbin im

    Dabei ist entscheidend auf den Zeitpunkt der Überlassung des Verkaufserlöses, also Juli 2011 (BGH NJW 2017, 329 ; BGH, NJW 2000, 598 ; OLG Celle, FamRZ 2009, 462 [463]; OLG Koblenz, ZEV 2002, 460 [461]), unter Einbeziehung des Zeitraums ab Oktober 2010, auf den sich die Leistungsverknüpfung nach dem Willen der Erblasserin ebenfalls rückwirkend beziehen sollte, abzustellen.
  • OLG Schleswig, 25.10.2011 - 3 U 112/10

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Bewertungsspielraum der Beteiligten bei

    Bei einem auffallend groben Missverhältnis zwischen den objektiven Werten von Leistung und Gegenleistung indes spricht eine Vermutung dafür, dass sich die Vertragsparteien in Wahrheit teilweise über die Unentgeltlichkeit einig waren (BGH NJW-RR 2007, 803, 804; BGH NJW 2002, 2469, 2470; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2010, 933, bei juris Rn. 12; OLG Celle FamRZ 2009, 462, bei juris Rn. 6M; jurisPK-BGB/Birkenheier, 5. Aufl. 2010, § 2325 Rn. 51; Palandt/Weidlich, § 2325 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 27.08.2013 - 307 O 76/10

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit einer Leistung

    Den monatlichen Wert umfassender Pflegeleistungen bemisst die Kammer in Übereinstimmung mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 08. Juli 2008 (6 W 59/08, Tz. 13) mit Euro 800, 00.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2008 - L 8 SO 189/08
    Denn die Bewertung eines derartigen Wohnungsrechtes richtet sich nach § 14 Bewertungsgesetz, wonach das zu erwartende Lebensalter des mit dem Wohnungsrecht Begünstigten den Wert des Wohnungsrechtes maßgeblich bestimmt (vgl OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 6 W 59/08 - OLGR Celle 2008, Seite 770).
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