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   BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08   

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https://dejure.org/2009,4064
BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08 (https://dejure.org/2009,4064)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2009 - XII ZB 121/08 (https://dejure.org/2009,4064)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - XII ZB 121/08 (https://dejure.org/2009,4064)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zu einer Auskunft; Umfang des Zeitaufwands und Kostenaufwands für eine geschuldete Auskunft über das Endvermögen und den Verbleib einzelner Vermögensgegenstände; Voraussetzungen für den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 1379 Abs. 1; ; ZPO § 2; ; ZPO § 3; ; ZPO § 511 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Wertermittlung beim Zugewinnausgleich

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Wertermittlung beim Zugewinnausgleich

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung - Für die Berufungsbeschwer können die Kosten der Wertermittlung herangezogen werden

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Wertermittlung beim Zugewinnausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 595
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 37/90

    Wertermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08
    Es ist aber zu beachten, dass der Auskunftspflichtige nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Vermögenswerte verpflichtet ist, als er dazu selbst imstande ist; ihm ist bei einer - wie hier - auf § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB beruhenden Verurteilung dagegen nicht die Pflicht auferlegt, die Vermögensgegenstände, insbesondere das Grundeigentum, begutachten zu lassen (BGHZ 64, 63, 65 f. ; 84, 31, 32 ; Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 37/90 - FamRZ 1991, 316 und vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711, 712 m. Anm. Schröder).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08
    Dabei ist - abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses, den das Berufungsgericht unangefochten verneint hat - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (st.Rspr., vgl. BGH GSZ 128, 85, 87 ff. = FamRZ 1995, 349; Senatsbeschlüsse BGHZ 155, 127, 128 f. = FamRZ 2003, 1267; vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 25/05 - FamRZ 2006, 33, 34 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08
    Es ist aber zu beachten, dass der Auskunftspflichtige nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Vermögenswerte verpflichtet ist, als er dazu selbst imstande ist; ihm ist bei einer - wie hier - auf § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB beruhenden Verurteilung dagegen nicht die Pflicht auferlegt, die Vermögensgegenstände, insbesondere das Grundeigentum, begutachten zu lassen (BGHZ 64, 63, 65 f. ; 84, 31, 32 ; Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 37/90 - FamRZ 1991, 316 und vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711, 712 m. Anm. Schröder).
  • BGH, 04.06.2003 - XII ZB 22/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08
    Dabei ist - abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses, den das Berufungsgericht unangefochten verneint hat - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (st.Rspr., vgl. BGH GSZ 128, 85, 87 ff. = FamRZ 1995, 349; Senatsbeschlüsse BGHZ 155, 127, 128 f. = FamRZ 2003, 1267; vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 25/05 - FamRZ 2006, 33, 34 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZB 25/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08
    Dabei ist - abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses, den das Berufungsgericht unangefochten verneint hat - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (st.Rspr., vgl. BGH GSZ 128, 85, 87 ff. = FamRZ 1995, 349; Senatsbeschlüsse BGHZ 155, 127, 128 f. = FamRZ 2003, 1267; vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 25/05 - FamRZ 2006, 33, 34 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 150/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08
    Es ist aber zu beachten, dass der Auskunftspflichtige nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Vermögenswerte verpflichtet ist, als er dazu selbst imstande ist; ihm ist bei einer - wie hier - auf § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB beruhenden Verurteilung dagegen nicht die Pflicht auferlegt, die Vermögensgegenstände, insbesondere das Grundeigentum, begutachten zu lassen (BGHZ 64, 63, 65 f. ; 84, 31, 32 ; Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 37/90 - FamRZ 1991, 316 und vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711, 712 m. Anm. Schröder).
  • BGH, 05.03.1975 - IV ZR 72/74

    Zugewinnausgleich. Auskunft über Endvermögen

    Auszug aus BGH, 28.01.2009 - XII ZB 121/08
    Es ist aber zu beachten, dass der Auskunftspflichtige nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Vermögenswerte verpflichtet ist, als er dazu selbst imstande ist; ihm ist bei einer - wie hier - auf § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB beruhenden Verurteilung dagegen nicht die Pflicht auferlegt, die Vermögensgegenstände, insbesondere das Grundeigentum, begutachten zu lassen (BGHZ 64, 63, 65 f. ; 84, 31, 32 ; Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 37/90 - FamRZ 1991, 316 und vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711, 712 m. Anm. Schröder).
  • OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21

    Auskunft, Beschwerdewert, Belegvorlage, Verkündungsmängel

    Der Auskunftspflichtige ist grundsätzlich nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Vermögenswerte verpflichtet, als er dazu selbst in der Lage ist (BGH FamRZ 2009, 595); eine Pflicht, Vermögensgegenstände begutachten zu lassen, besteht nicht.
  • BGH, 22.04.2009 - XII ZB 49/07

    Rechtliche Ausgestaltung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur Auskunft über

    Für die Bewertung dieses Interesses kommt es, soweit ein besonderes Geheimhaltungsinteresse nicht zu erkennen ist, auf den Zeit- und Arbeitsaufwand an, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (BGH - GSZ -128, 85, 87 ff. = FamRZ 1995, 349, 350 ; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2009 - XII ZB 146/08 - FamRZ 2009, 594, 595 und vom 28. Januar 2009 - XII ZB 121/08 - FamRZ 2009, 595, 596).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2009 - 20 UF 105/09

    Kosten der Wertermittlung

    Darüber hinaus hat jeder Ehegatte das Recht, die Ermittlung der Werte der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten zu verlangen, § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB n.F. Soweit der auskunftsberechtigte Ehegatte Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangen kann, hat er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die diesbezüglichen Kosten selbst zu tragen (BGH FamRZ 1982, 682 ; FamRZ 1991, 316 ; NJW-RR 1992, 188; FamRZ 2009, 595 ).
  • OLG Hamm, 08.09.2009 - 2 WF 84/09

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Wertermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Einen Sachverständigen braucht er - wie auch in den Gründen des zu vollstreckenden Urteils zurecht angenommen worden ist - hierfür nicht zu beauftragen (vgl. BGH FamRZ 2009, 595 f.; FamRZ 2007, 711, 712; Palandt-Brudermüller, a. a. O.§ 1379 Rz. 14).
  • AG Aachen, 12.10.2016 - 224 F 124/15
    Zur Auskunft Verpflichtete sind nicht zur Einholung eines Wertgutachtens verpflichtet (BGH, Beschluss vom 28.01.2009, XII ZB 121/08).
  • OLG Hamm, 05.05.2014 - 8 UF 45/14

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Der Wert einer Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Auskunfts- und Belegerteilung bemisst sich - wie auch die Antragsgegnerin nicht in Frage stellt - abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (ständige Rechtsprechung, zB BGH, Beschluss vom 02. April 2014 - XII ZB 486/12 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 28.1.2009, XII ZB 121/08, FamRZ 2009, 595-59, zit. nach juris; Borth/Grandel in: Musielak/Borth, FamFG, 4. Auflage 2013, § 117 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2020 - 5 UF 224/19

    Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren Auskunft über den Verbleib

    Um den Zweck des § 1379 BGB zu erreichen, jedem Ehegatten eine zuverlässige Berechnung seiner Ausgleichsforderung zu ermöglichen, hat der Auskunftsverpflichtete zur Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs zu Einzelfragen Auskünfte einzuholen und Hilfskräfte einzuschalten, wobei er anfallende Auslagen zu tragen hat (BGH FamRZ 2009, 595, 596 Rdnr. 9).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2022 - 15 UF 96/22

    Auskunftsklage bezüglich der Ermittlung des Zugewinnausgleichs Stufenklage

    Der Auskunftspflichtige ist grundsätzlich nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Vermögenswerte verpflichtet, als er dazu selbst in der Lage ist (BGH, FamRZ 2009, 595 ); eine Pflicht, Vermögensgegenstände begutachten zu lassen, besteht nicht.
  • OLG Brandenburg, 21.10.2022 - 15 UF 96/22
    Der Auskunftspflichtige ist grundsätzlich nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Vermögenswerte verpflichtet, als er dazu selbst in der Lage ist (BGH, FamRZ 2009, 595); eine Pflicht, Vermögensgegenstände begutachten zu lassen, besteht nicht.
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