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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.09.2008 - 13 UF 44/08   

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https://dejure.org/2008,5971
OLG Oldenburg, 23.09.2008 - 13 UF 44/08 (https://dejure.org/2008,5971)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.09.2008 - 13 UF 44/08 (https://dejure.org/2008,5971)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. September 2008 - 13 UF 44/08 (https://dejure.org/2008,5971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert im Nachehelichenunterhalt betreffenden Berufungsverfahren: Anspruch auf Wegfall der Unterhaltspflicht bzw. im Wege der Anschlussberufung auf Wegfall der Befristung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 1 GKG; § 45 Abs. 1 GKG; § 45 Abs. 2 GKG; § 47 Abs. 1 S. 1 GKG
    Grundlagen zur Bemessung des Gebührenstreitwerts in einem Rechtsmittelverfahren über die Befristung eines Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt; Wirtschaftliche Identität im Falle einer Berufung i.R.e. begehrten Klageabweisung und gleichzeitiger unselbstständiger auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen zur Bemessung des Gebührenstreitwerts in einem Rechtsmittelverfahren über die Befristung eines Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt; Wirtschaftliche Identität im Falle einer Berufung i.R.e. begehrten Klageabweisung und gleichzeitiger unselbstständiger auf ...

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 1; ; GKG § 45 Abs. 1; ; GKG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 41 Abs. 1; GKG § 45 Abs. 1; GKG § 45 Abs. 2
    Streitwert: Befristung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 73
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 17.12.2007 - 16 UF 124/07

    Berufungstreitwert im Streit um die Befristungsdauer für nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.09.2008 - 13 UF 44/08
    Auch dann, wenn nur die Befristung angegriffen wird, richtet sich der Gebührenstreitwert nach dem Wert der ersten zwölf noch im Streit befindlichen Monate (BGH FamRZ 2003, 1274. OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1205).
  • BGH, 04.06.2003 - XII ZB 24/02

    Berechnung des Streitwerts in Unterhaltssachen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.09.2008 - 13 UF 44/08
    Auch dann, wenn nur die Befristung angegriffen wird, richtet sich der Gebührenstreitwert nach dem Wert der ersten zwölf noch im Streit befindlichen Monate (BGH FamRZ 2003, 1274. OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1205).
  • OLG Koblenz, 16.09.2020 - 9 UF 213/20

    Kindesunterhalt: Anforderungen an die Darlegung nachhaltiger Bewerbungsbemühungen

    Letztlich betreffen aber beide Anträge, auch wenn verschiedene zeitlichen Phasen angegriffen werden, denselben Gegenstand im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 3 FamGKG, nämlich den einheitlichen Anspruch auf Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht (vgl. Senat , Beschluss vom 16. Juli 2020 - 9 UF 255/20 - OLG Oldenburg, FamRZ 2009, 73, 74).
  • OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Rettungswagens

    Die Festsetzung des Gesamtstreitwerts für das Berufungsverfahren berücksichtigt die Entscheidung über die Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG) und beruht im Übrigen auf § 45 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 GKG (vgl. dazu OLG Celle - 14. Zivilsenat -, OLGR 2008, 313 - juris-Rdnr. 23; ebenso OLG Oldenburg, OLGR 2008, 955 - juris-Rdnr. 4 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2015 - 18 WF 234/12

    Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren

    f) Entsprechendes gilt, soweit unter Bezugnahme auf obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Stuttgart vom 17.12.2007 - 16 UF 124/07, FamRZ 2008, 1205, mit Anm. Schneider FamRB 2008, 77; OLG Oldenburg vom 23.09.2008 - 13 UF 44/08, FamRZ 2009, 73, mit Anm. Krause FamRB 2009, 114; OLG Köln vom 08.12.2009 - 4 WF 189/09, FamRZ 2010, 754, und vom 29.03.2010 - 27 WF 41/10, FamRZ 2010, 1933) die Auffassung vertreten wird, die Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts spiele für die Bemessung des Verfahrenswerts keine Rolle (Schneider/Herget/Thiel, a.a.O., Rn. 8475; Zöller/Feskorn, ZPO, 30. Auflage 2014, Anh FamFG, Stichwort "Unterhalt"; vgl. auch Gerhardt u.a./Keske, a.a.O., Kap. 17 Rn. 60), trifft dies doch nicht in allgemeiner Weise zu, sondern lediglich für bestimmte, von der genannten Rechtsprechung entschiedene Fallkonstellationen zu (etwa für die Stellung gegenläufiger, auf den gleichen Unterhaltsanspruch, aber insoweit auf unterschiedliche Zeiträume bezogene Anträge oder für die Vereinbarung einer Befristung nach vorangegangenen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts auf 0).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 5 UF 222/14

    Verfahrenswert für Beschwerden in Unterhaltssachen

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben sich das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart vom 17.12.2007 - 16 UF 124/07, FamRZ 2008, 1205, juris Rn. 2) und das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg vom 23.09.2008 - 13 UF 44/08, FamRZ 2009, 73, juris Rn. 2 f.) ausdrücklich angeschlossen.
  • OLG Köln, 29.03.2010 - 27 WF 41/10

    Beschwerdebefugnis des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren

    Ob der Unterhalt nach einigen Jahren herabgesenkt oder befristet wird, spielt für die Bemessung des (Gebühren-) Streitwertes keine Rolle (vgl. OLG Köln, FamFR 2010, 91 m. zustimmender Anmerkung von Schneider; OLG OLdenburg, FamRZ 2009, 73 f.; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1205).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2023 - 20 UF 80/23

    Verfahrenswert; Anschlussbeschwerde; Beschwerderücknahme

    In einem solchen Fall ist es sachgerecht, den Verfahrenswert für das Rechtsmittelverfahren nach den ersten zwölf Monaten zu bemessen, die noch im Streit sind (BGH, NJW-RR 2003, 1657 = FamRZ 2003, 1274 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.12.2007 - 16 UF 124/07, BeckRS 2008, 00282; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2008 - 13 UF 44/08, BeckRS 2008, 20769).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2023 - 20 UF 80/23

    Verfahrenswert für Beschwerde und Anschlussbeschwerde im Unterhaltsverfahren nach

    In einem solchen Fall ist es sachgerecht, den Verfahrenswert für das Rechtsmittelverfahren nach den ersten zwölf Monaten zu bemessen, die noch im Streit sind (BGH, NJW-RR 2003, 1657 = FamRZ 2003, 1274; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.12.2007 - 16 UF 124/07, BeckRS 2008, 00282; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2008 - 13 UF 44/08, BeckRS 2008, 20769).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.08.2008 - 14 W 518/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7229
OLG Koblenz, 26.08.2008 - 14 W 518/08 (https://dejure.org/2008,7229)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.08.2008 - 14 W 518/08 (https://dejure.org/2008,7229)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. August 2008 - 14 W 518/08 (https://dejure.org/2008,7229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Urteilsverkündung durch das Gericht trotz Mitteilung eines Vergleichs durch einen Prozessbevollmächtigten unmittelbar vor dem Verkündungstermin als unrichtige Sachbehandlung; Rechtsfolgen des Ausstehens einer schriftlichen Erklärung des Prozessgegners zum Vergleich im ...

  • Anwaltsblatt

    § 21 GKG 2004, § 278 ZPO, § 839 BGB
    Keine Urteilsverkündung mehr nach Vergleich

  • rechtsportal.de

    ZPO § 21; BGB § 278; BGB § 839
    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abschluss eines Vergleichs unmittelbar vor dem Verkündungstermin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unrichtige Sachbehandlung durch Urteilsverkündung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtsfehler - Wenn die Arbeit doch schon gemacht ist …

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 358
  • MDR 2008, 1306
  • FamRZ 2009, 73
  • AnwBl 2009, 152
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2008 - 14 W 518/08
    Um zu verhindern, dass es zu einer Kette nicht endender Nichterhebungsverfahren kommt, verlangt die Rechtsprechung vielmehr einen schweren Verfahrensverstoß (BGH NJW-RR 2005, 1230 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 152/18

    Verlegung des Verkündungstermins wegen angekündigter Vergleichsgespräche;

    aa) Anerkannt ist, dass das Gericht eine vorbereitete Entscheidung nicht (mehr) verkünden darf, wenn die Parteien unmittelbar vor dem Termin eine außergerichtliche Einigung bekannt geben (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2009, 528 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 358 f.).

    Soweit es noch andere Beweggründe für eine gütliche Einigung gibt, hindert die Verkündung der Endentscheidung die Parteien nicht an einem anschließenden Vergleichsschluss; dann könnten die mit dem Urteil einhergehenden Mehrkosten ggf. gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG niedergeschlagen werden, weil sie (nur) in diesem Fall auf dem Verfahrensfehler beruhen können (vgl. dazu OLG Karlsruhe, OLGR 2009, 528 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 358 f.).

  • OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 178/19

    Niederschlagung von Gerichtskosten; Aufforderungen zur Überprüfung einer

    Ein schwerer Verfahrensverstoß, der gemäß § 21 GKG eine Niederschlagung der Gerichtskosten rechtfertigt [vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 341/13 -, Rn. 2, zitiert nach juris; BGH, MDR 2005, 956], ist in der Rechtsprechung beispielsweise bejaht worden bei Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten über unstreitiges Vorbringen [OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 14 W 533/13 -, Leitsatz und Rn. 3 und 5, zitiert nach juris], bei einer Verkündung eines Urteils trotz telefonischer Mitteilung über einen Vergleichsschluss kurz vor dem Verkündungstermin durch eine Partei [OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2008 - 14 W 518/08 -, Leitsatz und Rn. 21 - 35, zitiert nach juris] und bei einer Einspruchsverwerfung ohne vorherige Überprüfung des Eingangsdatums der Einspruchsschrift bei begründetem Anlass für eine Nachfrage [OLG Köln, Urteil vom 24. August 2011 - 5 U 159/19 -, Leitsatz und Rn. 13 - 15, zitiert nach juris].
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2009 - 17 W 45/08

    Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung: Festhalten am

    Bei dieser Sachlage stellt es einen eindeutigen und offen zu Tage tretenden Gesetzesverstoß dar, wenn das Gericht die Parteien um ihr Recht bringt, das gerichtliche Verfahren ohne Urteil durch einen Vergleich zu beenden (vgl. auch: OLG Koblenz MDR 2008, 1306).
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