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   OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 16 UF 204/08   

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https://dejure.org/2009,3441
OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 16 UF 204/08 (https://dejure.org/2009,3441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.01.2009 - 16 UF 204/08 (https://dejure.org/2009,3441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 16 UF 204/08 (https://dejure.org/2009,3441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhaltsabänderungsverfahren: Befristung von Aufstockungsunterhalt, der schon im Ausgangsverfahren hätte befristet werden können

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung nachträglich eingetretener Tatsachen in einem Unterhaltsrechtsstreit

  • Judicialis

    BGB a.F. § 1573 Abs. 5; ; BGB § § 1578 b Abs. 2; ; EGZPO § 36 Nr. 1; ; EGZPO § 36 Nr. 2

  • fr-blog.com

    Befristung Ehegattenunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung nachträglich eingetretener Tatsachen in einem Unterhaltsrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 803
  • FamRZ 2009, 788
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 16 UF 204/08
    Der Bundesgerichtshof hält dies in seiner Entscheidung FamRZ 2007, 793 bereits dann für möglich, wenn alle hierfür maßgeblichen Umstände bei Schluss der mündlichen Verhandlung zuverlässig voraussehbar sind (vgl. Rdnr. 60 der genannten Entscheidung).

    Folgt man der Auffassung von Gerhardt in Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 6. A., 6. Kapitel Rdnr. 420 a, der aus der Entscheidung BGH FamRZ 2007, 793 ableitet, das aus vollschichtiger Erwerbstätigkeit gesichert erzielbare Einkommen sei erst nach (realer) Aufnahme einer Ganztagsarbeit zuverlässig feststellbar, so wäre eine für jede Befristung unerlässliche sichere und zuverlässige Prognose, dass dem Unterhaltsberechtigten durch Unterhaltsleistungen auszugleichende ehebedingte Nachteile nicht verbleiben, erst ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Unterhaltsberechtigte tatsächlich vollschichtig erwerbstätig ist.

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 16 UF 204/08
    Die Möglichkeiten zur Befristung des Aufstockungsunterhalts nach dieser Vorschrift waren und sind seit der Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 12.4.2006 (FamRZ 2006, 1006) identisch mit denjenigen im neu formulierten § 1578 b BGB, soweit diese den Aufstockungsunterhalt betreffen.
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2009 - 2 UF 200/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts bei langer Ehedauer

    Entsprechend ist davon auszugehen, dass ein Abänderungskläger mit seinem Vorbringen der Befristung eines Unterhaltsanspruchs gegen Urteile ausgeschlossen ist, die nach der Entscheidung des BGH vom 12.04.2006, FamRZ 2006, 1006 , ergangen sind und in denen keine Befristung eines Unterhaltsanspruchs festgestellt worden ist, obwohl eine Befristung nach dieser Entscheidung des BGH möglich gewesen wäre (vgl. hierzu insbesondere OLG Stuttgart, U. v. 08.01.2009, Az. 16 UF 204/08, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, U. v. 04.12.2008, Az. 6 UF 40/08, zitiert nach juris; OLG Dresden, FamRZ 2008, 2135 ).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 205/08

    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt: Abänderungsklage wegen Änderung der

    a) Die maßgebliche Änderung seiner Rechtsprechung hat der Senat hinsichtlich der Gewichtung von Ehedauer und ehebedingten Nachteilen im Rahmen der Befristung (§ 1573 Abs. 5 BGB aF) bereits durch sein Urteil vom 12. April 2006 (XII ZR 240/03 - FamRZ 2006, 1006) vollzogen (Senatsurteile BGHZ 177, 356 = FamRZ 2008, 1911 Rn. 62; BGHZ 183, 197 = FamRZ 2010, 111 Rn. 60 und vom 27. Januar 2010 - XII ZR 100/08 - FamRZ 2010, 538 Rn. 22; ebenso OLG Dresden FamRZ 2008, 2135; OLG Bremen NJW 2008, 3074; OLG München FamRZ 2009, 1154; OLG Hamm FPR 2009, 374; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 788; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1160).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2011 - 16 UF 277/09

    Abänderung des Aufstockungsunterhalts: Präklusion des Befristungseinwandes ab

    Die Argumentation der Beklagten werde auch durch die Entscheidung des Senats vom 08.01.2009, Az.: 16 UF 204/08, gestützt.

    Auch aus der Entscheidung des Senats vom 08.01.2009 (FamRZ 2009, 788), die eine kinderlose Ehe betraf, ergibt sich nichts anderes.

  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 16 UF 277/09

    Abänderung des Aufstockungsunterhalts: Präklusion des Befristungseinwandes ab

    Die Argumentation der Beklagten werde auch durch die Entscheidung des Senats vom 08.01.2009, Az.: 16 UF 204/08, gestützt.

    Auch aus der Entscheidung des Senats vom 08.01.2009 (FamRZ 2009, 788), die eine kinderlose Ehe betraf, ergibt sich nichts anderes.

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09

    Zulässigkeit einer auf nachträgliche Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt war auf der Grundlage des damals festgestellten Sachverhalts - so das Gutachten von Dr. C. B. vom 14. März 2007 - sicher absehbar, dass der Antragsgegnerin durch Aufnahme einer ihr zumutbaren vollschichtigen Erwerbstätigkeit jedenfalls auf Dauer keine ehebedingten Nachteile verbleiben würden, die eines Ausgleichs durch Gewährung von unbefristetem Geschiedenenunterhalt bedurft hätten, so dass die Befristung des Geschiedenenunterhalts nicht nur möglich, sondern insbesondere mit Blick auf den in Ziffer 2. des Teilvergleichs formulierten Vorbehalt auch geboten gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 788, m.w.N; siehe auch OLG Dresden, FamRZ 2008, 2135, m.w.N.; Palandt/ Brudermüller, aaO, § 1578 b, Rz. 20, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2009 - 2 UF 95/09

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs bei Vorbehalt der Geltendmachung der

    Umstände, die eine Befristung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs zulassen, können präkludiert sein, wenn die Voraussetzungen dafür schon bei einer früheren Entscheidung gegeben waren und der Unterhaltsschuldner dies nicht geltend gemacht hat (Dose, aaO., FamRZ 2007, 1289, 1296; Palandt/Brudermüller, aaO., Einführung II v § 1569 Rn. 15, OLG Dresden NJW 2008, 3073 , OLG Bremen NJW 2008, 3074 , OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 1161, OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 803 , vgl. auch BGH NJW 2008, 3213 Rn. 62).
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