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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08   

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https://dejure.org/2009,6568
OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08 (https://dejure.org/2009,6568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.2009 - 2 WF 205/08 (https://dejure.org/2009,6568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 2 WF 205/08 (https://dejure.org/2009,6568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1; BGB § 1712 Nr. 1
    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das auf Feststellung der Vaterschaft klagende Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • familienrecht-portal.net (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Anwalt bei Nichtannahme der kostenfreie Hilfe des Jugendamts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2897
  • MDR 2009, 390
  • FamRZ 2009, 1614
  • FamRZ 2009, 900
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Nach wohl herrschender Meinung in Schrifttum und Literatur legt bereits die existentielle Bedeutung der Statusfeststellung die Beiordnung eines Rechtsanwalts nahe, so dass grundsätzlich für Statusprozesse Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so BGH FamRZ 2007, 1968 für die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Seiten des Beklagten; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 241 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 121 Rn. 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. Rn. 547; einschränkend Zöller/Philippi, ZPO , 27. Aufl., § 121 Rn. 6; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. Rn. 335).

    Der BGH hat deshalb in seiner Entscheidung vom 11.09.2007 dem Beklagten Prozesskostenhilfe für das Vaterschaftsfeststellungsverfahren bewilligt (BGH FamRZ 2007, 1968 ).

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Mutwillig im Sinne des § 114 Abs. 1 ZPO handelt nur, wer von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen beschreitet, von dem von vornherein anzunehmen ist, dass er für ihn der kostspieligere ist (BGH FamRZ 2005, 786 ff).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Kindschaftsprozesse gelten deshalb zu Recht als so schwierig, dass auch aus verfassungsrechtlicher Sicht eine Beiordnung eines Rechtsanwaltes als erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 7, 53 für die Verteidigung im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren).
  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Die besseren Argumente sprechen deshalb dafür, einem klagenden Kind, zumindest in den Fällen, in denen es tatsächlich nicht durch ein Jugendamt als Beistand vertreten wird, sondern nur die Möglichkeit einer derartigen Beistandschaft besteht, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen (OLG Köln, FamRZ 2005, 530 ; BGH NJW 2006, 1204 für den Fall der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsforderungen; ebenso MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rn. 9; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO , 29. Aufl., § 121 Rn. 5; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1936; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03

    Prozesskostenhilfebewilligung im Vaterschaftsfeststellungsprozess: Ablehnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Die besseren Argumente sprechen deshalb dafür, einem klagenden Kind, zumindest in den Fällen, in denen es tatsächlich nicht durch ein Jugendamt als Beistand vertreten wird, sondern nur die Möglichkeit einer derartigen Beistandschaft besteht, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen (OLG Köln, FamRZ 2005, 530 ; BGH NJW 2006, 1204 für den Fall der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsforderungen; ebenso MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rn. 9; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO , 29. Aufl., § 121 Rn. 5; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1936; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 6).
  • OLG Köln, 26.07.2004 - 14 WF 143/04

    Anwaltsbeiordnung zur Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Die besseren Argumente sprechen deshalb dafür, einem klagenden Kind, zumindest in den Fällen, in denen es tatsächlich nicht durch ein Jugendamt als Beistand vertreten wird, sondern nur die Möglichkeit einer derartigen Beistandschaft besteht, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen (OLG Köln, FamRZ 2005, 530 ; BGH NJW 2006, 1204 für den Fall der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsforderungen; ebenso MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rn. 9; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO , 29. Aufl., § 121 Rn. 5; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1936; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 W 247/94

    Abstammungsprozeß; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Negative Feststellungsklage;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Nach wohl herrschender Meinung in Schrifttum und Literatur legt bereits die existentielle Bedeutung der Statusfeststellung die Beiordnung eines Rechtsanwalts nahe, so dass grundsätzlich für Statusprozesse Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so BGH FamRZ 2007, 1968 für die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Seiten des Beklagten; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 241 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 121 Rn. 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. Rn. 547; einschränkend Zöller/Philippi, ZPO , 27. Aufl., § 121 Rn. 6; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. Rn. 335).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2014 - 2 WF 172/14

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem

    Eine besondere Schwierigkeit der Sachlage ergibt sich in der vorliegenden Konstellation auch nicht daraus, dass die Beteiligte zu 2 etwa gezwungen wäre, in besonderen Maße ihre Intim- oder Privatsphäre zu offenbaren, und deshalb ein starkes Interesse hätte, sich eines Verfahrensbevollmächtigten zu bedienen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 900 Rn. 13; OLG Brandenburg, FamRZ 2014, 586 Rn. 9).
  • OLG Rostock, 20.08.2009 - 10 WF 184/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Die Rechtsfrage, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalt im Hinblick auf die mögliche unentgeltliche Interessenwahrnehmung durch das Jugendamt abgelehnt werden kann, ist umstritten (vgl.: für eine Ablehnung: OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1936, 1937; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. § 121 Rn. 6; dagegen: OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 900 - 902; OLG Köln FamRZ 2005, 530; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Auflage § 121 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6817
OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08 (https://dejure.org/2008,6817)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2008 - 3 So 39/08 (https://dejure.org/2008,6817)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2008 - 3 So 39/08 (https://dejure.org/2008,6817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Ausschluss einer Rechtsanwaltsbeiordnung im Prozesskostenhilfeverfahren, wenn Rechtsanwalt zugleich Betreuer des Beteiligten ist.

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Beiordnung des Betreuers des Klägers in einem ausländerrechtlichen Rechtsstreit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beiordnung eines (Anwalts-) Betreuers als Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1292
  • FamRZ 2009, 900
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2008 - L 15 B 162/08

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung; Anwaltsbetreuer; Anschluss an BGHZ XII ZB 118/03

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08
    Nach mittlerweile herrschender Rechtsauffassung ist es nicht mangels Erforderlichkeit ausgeschlossen, einen Rechtsanwalt zur Vertretung seines mittellosen Mandanten auch dann beizuordnen, wenn er zugleich dessen Betreuer mit einem in dem Rechtsstreit einschlägigen Aufgabenkreis ist (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2006, NJW 2007, 844, 846; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.8.2008, L 15 B 162/08 SO; Beschl. v. 26.7.2006, L 18 B 583/06 AS; beide in juris).

    Auch der 15. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat seine frühere gegenteilige Rechtsprechung (vgl. den Beschluss vom 29.6.2006, L 15 B 132/06 SO, juris), auf die das Verwaltungsgericht Bezug genommen hat (vgl. das dem angefochtenen Beschluss zugrunde liegende Hinweisschreiben an den Klägervertreter vom 4.3.2008, S. 2), mittlerweile im Hinblick auf den o. g. Beschluss des Bundesgerichtshofs aufgegeben (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.8.2008, a. a. O.).

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08
    Nach mittlerweile herrschender Rechtsauffassung ist es nicht mangels Erforderlichkeit ausgeschlossen, einen Rechtsanwalt zur Vertretung seines mittellosen Mandanten auch dann beizuordnen, wenn er zugleich dessen Betreuer mit einem in dem Rechtsstreit einschlägigen Aufgabenkreis ist (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2006, NJW 2007, 844, 846; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.8.2008, L 15 B 162/08 SO; Beschl. v. 26.7.2006, L 18 B 583/06 AS; beide in juris).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu folgendes ausgeführt (Beschl. v. 20.12.2006, a. a. O.):.

  • OLG Düsseldorf, 17.05.1984 - 8 U 20/83
    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08
    Dieser Ansicht ist bereits deshalb zuzustimmen, weil sie mit dem allgemeinen Grundsatz korrespondiert, dass der Rechtsanwalt im Rahmen seiner umfassenden Beratungspflicht jeden erkennbar mittellosen Mandanten auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe hinzuweisen hat (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1984, 937 f. und AnwBl. 1987, 147 ff.; Palandt/Heinrichs aaO § 280 Rdn. 73; Rinsche/Fahrendorf/Termille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl. Kap. 10 Rdn. 1333; Schneider MDR 1988, 282 f.; vgl. auch § 16 Abs. 1 BORA).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08
    a) Dabei entspricht es ganz überwiegender Auffassung, dass der Anwaltsbetreuer schon aus dem Gesichtspunkt einer kostensparenden Amtsführung verpflichtet ist, für die gerichtliche Vertretung des Betroffenen Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass er im Falle der Bewilligung die entsprechenden Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 49 RVG (früher § 123 BRAGO) erhält (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 59, 60; BayObLG BtPrax 2004, 70, 71; Knittel aaO Rdn. 27; Staudinger/Bienwald aaO Rdn. 12 Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rdn. 30; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 Rdn. 12; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rdn. 51; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht F Rdn. 46; jurisPK/Klein/Pammler, BGB 3. Aufl. § 1835 Rdn. 68; Zimmermann FamRZ 2002, 1373, 1374).
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag -

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08
    a) Dabei entspricht es ganz überwiegender Auffassung, dass der Anwaltsbetreuer schon aus dem Gesichtspunkt einer kostensparenden Amtsführung verpflichtet ist, für die gerichtliche Vertretung des Betroffenen Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass er im Falle der Bewilligung die entsprechenden Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 49 RVG (früher § 123 BRAGO) erhält (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 59, 60; BayObLG BtPrax 2004, 70, 71; Knittel aaO Rdn. 27; Staudinger/Bienwald aaO Rdn. 12 Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rdn. 30; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 Rdn. 12; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rdn. 51; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht F Rdn. 46; jurisPK/Klein/Pammler, BGB 3. Aufl. § 1835 Rdn. 68; Zimmermann FamRZ 2002, 1373, 1374).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2006 - L 18 B 583/06

    Beiordnung des als Betreuer bestellten Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08
    Nach mittlerweile herrschender Rechtsauffassung ist es nicht mangels Erforderlichkeit ausgeschlossen, einen Rechtsanwalt zur Vertretung seines mittellosen Mandanten auch dann beizuordnen, wenn er zugleich dessen Betreuer mit einem in dem Rechtsstreit einschlägigen Aufgabenkreis ist (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2006, NJW 2007, 844, 846; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.8.2008, L 15 B 162/08 SO; Beschl. v. 26.7.2006, L 18 B 583/06 AS; beide in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2006 - L 15 B 132/06

    Prozesskostenhilfe für einen als Betreuer bestellten Rechtsanwalt

    Auszug aus OVG Hamburg, 03.11.2008 - 3 So 39/08
    Auch der 15. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat seine frühere gegenteilige Rechtsprechung (vgl. den Beschluss vom 29.6.2006, L 15 B 132/06 SO, juris), auf die das Verwaltungsgericht Bezug genommen hat (vgl. das dem angefochtenen Beschluss zugrunde liegende Hinweisschreiben an den Klägervertreter vom 4.3.2008, S. 2), mittlerweile im Hinblick auf den o. g. Beschluss des Bundesgerichtshofs aufgegeben (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.8.2008, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.02.2009 - 8 WF 37/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19984
OLG Schleswig, 24.02.2009 - 8 WF 37/09 (https://dejure.org/2009,19984)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.02.2009 - 8 WF 37/09 (https://dejure.org/2009,19984)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 8 WF 37/09 (https://dejure.org/2009,19984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts nach dem Grundsatz der Waffengleichheit i.R.e. von einem durch das Jugendamt vertretenen Kind angestrengten Unterhaltsprozesses; Beiordnung eines Rechtsanwalts zu Gunsten des durch das Jugendamt vertretenen ...

  • rechtsportal.de

    MRK Art. 6; ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts zu Gunsten des durch das Jugendamt vertretenen Unterhaltsklägers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 900
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 149/03

    Prozesskostenhilfe für minderjährigen Unterhaltskläger: Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.02.2009 - 8 WF 37/09
    Dies gilt auch für ein durch das Jugendamt vertretenes Kind: Lässt sich im Unterhaltsrechtsstreit der Unterhaltsbeklagte durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist dem Unterhaltskläger, dem Prozesskostenhilfe bewilligt ist, auch dann ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn er durch das Jugendamt vertreten wird (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 48 ; Zöller/Philippi, aaO.; Münchener Kommentar zur ZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rdnr. 4; Musielak/Fischer, ZPO , 6. Aufl., § 121 Rdnr. 13).
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