Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Befristung eines durch Vergleich zunächst unbefristet titulierten Anspruchs auf Ehegattenunterhalt nach Änderung der Rechtsprechung des BGH vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG); Folgen der Abänderung eines ...
- Judicialis
BGB § 1573 Abs. 5 a.F.; ; BGB § 1578 b Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1578 b Abs. 2 n.F.; ; EGZPO § 36 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachträgliche Befristung eines Unterhaltsvergleichs; Abänderung eines Prozessvergleichs wegen Änderung der Rechtslage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Speyer, 07.07.2008 - 43 F 161/08
- OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1161
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Abänderung eines Prozessvergleichs
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08
Eine nachträgliche Befristung kann deshalb nur unter den Voraussetzungen der Störung der Geschäftsgrundlage beansprucht werden (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1357;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rdnr. 1075).Bei der Abänderung eines Prozessvergleichs wegen Änderung der Rechtsprechung ist immer zunächst zu ermitteln, welche Verhältnisse die Parteien zur Grundlage ihrer Einigung gemacht haben und von welcher Rechtslage sie ausgegangen sind (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1357, 1358;… siehe auch Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 8. Aufl., Rdn. 1348).
- BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03
Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08
Im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung zu § 1573 Abs. 5 BGB, nach der bei einer Ehedauer von mehr als 10 Jahren eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nur unter besonderen Umständen angenommen wurde, hat der BGH indes bereits mit Urteil vom 12. April 2006 (FamRZ 2006, 1006) noch zur alten Rechtslage dem Gesichtspunkt der Ehedauer nur noch eingeschränkte Bedeutung beigemessen (vgl. zur Problematik auch: Rose, FamRZ 2007, 1289, 1295). - OLG Dresden, 04.07.2008 - 20 WF 574/08
Abänderung; nachehelicher Unterhalt, Befristung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08
Unter Hinweis auf diese Rechtsprechung des BGH wird vertreten, dass ein Abänderungsbegehren, mit dem eine nachträgliche Befristung von zunächst unbefristet tituliertem Ehegattenunterhalt verlangt wird, trotz Änderung des Unterhaltsrechts zum 01. Januar 2008 und des hierzu erlassenen Übergangsrechts grundsätzlich unzulässig ist, wenn der ursprüngliche Titel nach der maßgeblichen Änderung der Rechtsprechung des BGH errichtet worden ist, so dass die seither ersichtlichen erweiterten Möglichkeiten einer Unterhaltsbefristung bereits hätten berücksichtigt werden können (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, 20 WF 574/08, OLGR 2008, 687; OLG Bremen, Beschluss vom 24.06.2008, 4 WF 68/08, OLGR 2008, 684). - OLG Bremen, 24.06.2008 - 4 WF 68/08
Anpassung einer Unterhaltsregelung an das neue Unterhaltsrecht im Wege der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08
Unter Hinweis auf diese Rechtsprechung des BGH wird vertreten, dass ein Abänderungsbegehren, mit dem eine nachträgliche Befristung von zunächst unbefristet tituliertem Ehegattenunterhalt verlangt wird, trotz Änderung des Unterhaltsrechts zum 01. Januar 2008 und des hierzu erlassenen Übergangsrechts grundsätzlich unzulässig ist, wenn der ursprüngliche Titel nach der maßgeblichen Änderung der Rechtsprechung des BGH errichtet worden ist, so dass die seither ersichtlichen erweiterten Möglichkeiten einer Unterhaltsbefristung bereits hätten berücksichtigt werden können (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, 20 WF 574/08, OLGR 2008, 687; OLG Bremen, Beschluss vom 24.06.2008, 4 WF 68/08, OLGR 2008, 684). - BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08
Dem Gläubiger soll demgegenüber dann eine Einstellung auf die neue Rechtslage zumutbar sein, wenn die Voraussetzungen für eine Befristung bei Errichtung des Titels nicht vorhersehbar waren und sich die Änderung der Rechtslage deshalb als wesentliche Änderung darstellt (Gerhardt a.a.O. unter Bezug auf BGH FamRZ 2007, 793).
- OLG Karlsruhe, 25.02.2009 - 2 UF 200/08
Befristung des nachehelichen Unterhalts bei langer Ehedauer
Entsprechend geht auch das OLG Zweibrücken von der Maßgeblichkeit der Rechtslage aus, die die Parteien ihrem Vergleich zu Grunde gelegt haben (OLG Zweibrücken, B. v. 09.10.2008, Az. 5 WF 107/08 zitiert nach juris). - OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen wesentlicher Veränderung der …
Überwiegend wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass frühestens mit Veröffentlichung dieses Urteils in Fachzeitschriften im Sommer 2006 davon ausgegangen werden muss, dass eine Befristung durchgesetzt werden konnte und musste (OLG Zweibrücken, OLGR 2009, 174. OLG Bremen, NJW 2008, 3074 ff.. Schürmann, jurisPR-FamR 8/2009 Anm. 3 m.w.N.). - OLG Koblenz, 19.05.2009 - 11 UF 762/08
Verpflichtung der Erben aus einer durch den Erblasser eingegangenen …
Bei der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung wegen Änderung der Rechtslage ist zu ermitteln, welche Verhältnisse die Parteien zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht haben und von welcher Rechtslage sie ausgegangen sind (vgl. BGH FamRZ 2004, 1357 ; OLG Zweibrücken OLGR 2009, 174 zur Abänderung eines Prozessvergleichs). - OLG Karlsruhe, 12.11.2009 - 2 UF 95/09
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs bei Vorbehalt der Geltendmachung der …
Umstände, die eine Befristung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs zulassen, können präkludiert sein, wenn die Voraussetzungen dafür schon bei einer früheren Entscheidung gegeben waren und der Unterhaltsschuldner dies nicht geltend gemacht hat (…Dose, aaO., FamRZ 2007, 1289, 1296; Palandt/Brudermüller, aaO., Einführung II v § 1569 Rn. 15, OLG Dresden NJW 2008, 3073 , OLG Bremen NJW 2008, 3074 , OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 1161, OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 803 , vgl. auch BGH NJW 2008, 3213 Rn. 62).
Rechtsprechung
OLG Celle, 08.08.2008 - 21 UF 65/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1573 Abs. 2 BGB; § 1578b Abs. 2 S. 1 BGB
Anspruch eines Ehegatten auf Aufstockungsunterhalt nach Eintritt in die Altersrente; Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf den Elementarunterhalt bei Wegfalls des Anspruchs auf Altersvorsorgeunterhalt - Wolters Kluwer
Anspruch eines Ehegatten auf Aufstockungsunterhalt nach Eintritt in die Altersrente; Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf den Elementarunterhalt bei Wegfalls des Anspruchs auf Altersvorsorgeunterhalt
- rechtsportal.de
BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1578b Abs. 2 S. 1
Anspruch eines Ehegatten auf Aufstockungsunterhalt nach Eintritt in die Altersrente; Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf den Elementarunterhalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neustadt am Rübenberge, 11.03.2008 - 33 F 180/07
- OLG Celle, 08.08.2008 - 21 UF 65/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1161
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07
Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der …
Auszug aus OLG Celle, 08.08.2008 - 21 UF 65/08
War die nacheheliche Einkommensdifferenz nicht auf ehebedingte Nachteile, sondern darauf zurückzuführen, dass beide Ehegatten schon vorehelich infolge ihrer Berufsausbildung einen unterschiedlichen Lebensstandard erreicht hatten, konnte es im Einzelfall dem unterhaltsberechtigten Ehegatten nach einer Übergangszeit zumutbar sein, auf einen Lebensstandard nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu verzichten und sich statt dessen mit dem Lebensstandard zu begnügen, den er auch ohne die Ehe erreicht hätte (vgl. BGH FamRZ 2008, 134, 135).Der Nachteil in der Versorgungsbilanz ist dann in gleichem Umfang von beiden Ehegatten zu tragen und damit in der Regel vollständig ausgeglichen, was einen zusätzlichen unterhaltsrechtlichen Ausgleich ausschließt (vgl. BGH FamRZ 2008, 134).
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Celle, 08.08.2008 - 21 UF 65/08
Zwar handelt es sich beim Altersvorsorgeunterhalt um einen unselbständigen Teil des einheitlichen Unterhaltsanspruchs (vgl. BGH FamRZ 1982, 255), so dass der Wegfall des Anspruchs auf Altersvorsorgeunterhalt grundsätzlich durch den sich aufgrund der aktuellen Einkommensverhältnisse der Parteien rechnerisch ergebenden Elementarunterhaltsanspruch (rund 536 EUR monatlich) kompensiert werden könnte, mit der Folge, dass der Kläger weiterhin den titulierten Unterhalt in Höhe von 478, 37 EUR zu zahlen hätte. - BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97
Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Celle, 08.08.2008 - 21 UF 65/08
Da die Beklagte infolge des Bezugs der Altersrente keinen Anspruch mehr gegen den Kläger auf Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt hat (vgl. BGH FamRZ 2000, 351 [BGH 20.10.1999 - XII ZR 297/97] ), ist es aus Sicht des Senats angemessen, den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt auf den titulierten Elementarunterhalt in Höhe von 385, 34 EUR zu begrenzen.
- OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
Nachehelicher Unterhalt: Verlust einer den Unterhalt nachhaltig sichernden …
Die ehebedingte Berufsunterbrechung führt dazu, dass die Beklagte entsprechend geringere Rentenanwartschaften erzielen kann (vgl. OLG Celle FamRZ 2009, 1161; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1252). - OLG Schleswig, 24.11.2010 - 10 UF 89/10
Befristung und Herabsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs
Ehebedingte Nachteile können allerdings dann vorliegen, wenn die Berufsunterbrechung während der Ehe dazu führt, dass auch nach der Scheidung nur geringere oder gar keine Versorgungsanrechte mehr begründet werden können (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2009 S. 123, 124; OLG Zweibrücken, FuR 2009 S. 60 ; vgl. auch OLG Celle FamRZ 2009, S. 1161).