Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.03.2010

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09   

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https://dejure.org/2010,129
BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09 (https://dejure.org/2010,129)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2010 - XII ZB 81/09 (https://dejure.org/2010,129)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 (https://dejure.org/2010,129)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1626 BGB, § 1671 BGB, § 1684 BGB, Art 2 GG, Art 6 GG
    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der Elternrechte bei der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil wegen der beabsichtigten Auswanderung nach Mexico; Kindesanhörung durch den gesamten ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1671, 1626, 1684; GG Art. 2, 6; FGG §§ 12, 50, 50b; FamFG §§ 26, 158, 159
    Kindeswohl und beiderseitige Elternrechte als Maßstab für Entscheidung über Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Auswanderung des betreuenden Elternteils

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Auswanderung in ein entferntes Land unter Berücksichtigung des Kindeswohls; Reichweite der allgemeinen Handlungsfreiheit eines auswanderungswilligen Elternteils; Abwägung verschiedener Kindeswohlbelange

  • rewis.io

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der Elternrechte bei der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil wegen der beabsichtigten Auswanderung nach Mexico; Kindesanhörung durch den gesamten ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der Elternrechte bei der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil wegen der beabsichtigten Auswanderung nach Mexico; Kindesanhörung durch den gesamten ...

  • RA Kotz

    Sorgerecht - Auswanderung eines Elternteils

  • fr-blog.com

    Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Übersiedlung ins Ausland (Nicht-EU-Land)

  • kanzleibeier.eu

    Sorgerecht bei Auswanderung und zur Sachaufklärung durch das Familiengericht anhand von Kindeswohlkriterien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Auswanderung in ein entferntes Land unter Berücksichtigung des Kindeswohls; Reichweite der allgemeinen Handlungsfreiheit eines auswanderungswilligen Elternteils; Abwägung verschiedener Kindeswohlbelange

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Entscheidung über Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensbeistand und Kindesanhörung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auswandern mit Kind

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Sorgerecht: Auswandern mit dem Kind?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschiedene Mutter will auswandern - Streit mit dem Vater um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auswandern eines Elternteils mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Auswanderung eines Elternteils

Besprechungen u.ä.

  • anwalt-wille.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Umzug mit Kind ins Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 185, 272
  • NJW 2010, 2805
  • MDR 2010, 810
  • FGPrax 2010, 184
  • FamRZ 2010, 1060
  • Rpfleger 2010, 500
  • JR 2011, 382
 
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Wird zitiert von ... (112)

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls (Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 - FamRZ 2016, 1439 Rn. 44 und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19).

    Als gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls hat der Senat in Sorgerechtsfragen bislang die Erziehungseignung der Eltern, die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens angeführt (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19 und vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393 mwN).

    Dass dadurch die Bedeutung der Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen unterstrichen wird, verleiht diesem Gesichtspunkt aber noch keinen generellen Vorrang gegenüber anderen Kindeswohlkriterien (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 25).

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    aa) Wie bei § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB sind alle für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände im Rahmen einer einzelfallbezogenen und umfassenden Betrachtung gegeneinander abzuwägen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 18 ff.; BVerfG FamRZ 2010, 1403 Rn. 58).

    Zu berücksichtigen sind dabei auch die durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Elternrechte (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19 f.).

    Die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19), so dass in allen Verfahren betreffend das Sorgerecht regelmäßig eine Anhörung auch des unter 14 Jahre alten Kindes erforderlich ist (Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 159 Rn. 7; Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 159 Rn. 8).

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Die vom Senat zu Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren aufgestellten Grundsätze sind auch auf den Erörterungstermin in Kindschaftsverfahren übertragbar, da diese Verfahrenshandlung vom Regelungsbereich des § 68 FamFG gleichermaßen erfasst wird (vgl. auch BVerfG FamRZ 2016, 1917, 1921 und noch zu § 50 a FGG Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 171 f. und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2010 - XII ZB 193/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1740
BGH, 24.03.2010 - XII ZB 193/07 (https://dejure.org/2010,1740)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2010 - XII ZB 193/07 (https://dejure.org/2010,1740)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2010 - XII ZB 193/07 (https://dejure.org/2010,1740)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 UhEntschÜbk Haag 1973, Art 12 UhEntschÜbk Haag 1973, § 12 Abs 1 AVAG, § 767 ZPO
    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Trennungsunterhaltstitels: Begrenzung der Vollstreckbarkeit auf die Zeit bis zum Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    HUVÜ 73 Art. 5, 12; AVAG § 12; ZPO § 767
    Vollstreckbarkeit eines türkischen Titels über Trennungsunterhalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Titels auf Zahlung von Trennungsunterhalt; Erlöschen eines ausländischen Titels auf Zahlung von Trennungsunterhalt nach rechtskräftiger Ehescheidung in der ...

  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Trennungsunterhaltstitels: Begrenzung der Vollstreckbarkeit auf die Zeit bis zum Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Trennungsunterhaltstitels: Begrenzung der Vollstreckbarkeit auf die Zeit bis zum Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung

  • rechtsportal.de

    HUVÜ 73 Art. 5; HUVÜ 73 Art. 12; ZPO § 767 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Titels auf Zahlung von Trennungsunterhalt; Erlöschen eines ausländischen Titels auf Zahlung von Trennungsunterhalt nach rechtskräftiger Ehescheidung in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Rechtskraft der Ehescheidung als Vorbedingung für Unterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung eines türkisches Urteil zum Trennungsunterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Ehescheidung unterbricht türkischen Unterhaltstitel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1750
  • NJW-RR 2010, 1368 (Ls.)
  • MDR 2010, 748
  • FamRZ 2010, 1060
  • FamRZ 2010, 966
  • AnwBl 2010, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18

    Anerkennungsfähigkeit einer durch ein ausländisches Gericht oder eine

    Der deutsche ordre public wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erst dann berührt, wenn das Verfahren im Erststaat derart von wesentlichen Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts abweicht, dass die ausländische Entscheidung nicht mehr als Ergebnis eines geordneten, rechtsstaatlichen Verfahrens angesehen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. März 2010 - XII ZB 193/07 - FamRZ 2010, 966 Rn. 19 und BGHZ 182, 188 = FamRZ 2009, 1816 Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 17 UF 276/11

    Vollstreckbarerklärung eines türkischen Scheidungsverbundurteils: Vereinbarkeit

    Dies liegt aber nicht schon immer dann vor, wenn das ausländische Verfahren im konkreten Fall von zwingenden Vorschriften des deutschen Verfahrensrechts abweicht (BGH FamRZ 2010, 966).

    Die Entscheidung des BGH vom 24.03.2010 - XII ZB 193/07 - FamRZ 2010, 966 steht dieser Rechtsaufassung nicht entgegen.

  • OLG Saarbrücken, 12.06.2012 - 5 W 46/11

    Vollstreckbarerklärung eines französischen Nichtversöhnungsbeschlusses:

    Für das Exequaturverfahren ist dieser Fall der oben erwähnten Aufhebung einer Entscheidung im Ursprungsstaat gleich zu achten (vgl. auch BGH, Beschl. v. 24.3.2010 - XII ZB 193/07 - NJW 2010, 1750 [für das HUVÜ 73]: der Unterhaltsschuldner könne mit der Beschwerde nach § 12 Abs. 1 AVAG auch geltend machen, der Unterhaltstitel erstrecke sich nur auf den Trennungsunterhalt und nicht auf den nachehelichen Unterhalt; in einem solchen Fall bringe die rechtskräftige Ehescheidung den Titel zum Erlöschen).
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