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   OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10   

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https://dejure.org/2010,3995
OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10 (https://dejure.org/2010,3995)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.04.2010 - 2 WF 40/10 (https://dejure.org/2010,3995)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. April 2010 - 2 WF 40/10 (https://dejure.org/2010,3995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht hinsichtlicht der Vollstreckung einer Umgangsregelung in Übergangsfällen

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Vollstreckungsverfahren in Umgangssachen ist eigenes Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht hinsichtlicht der Vollstreckung einer Umgangsregelung in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung einer Umgangsregelung

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Familienrecht: Vollstreckung eines Umgangstitels aus der Zeit vor dem 1.9.2009

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2142
  • FGPrax 2010, 167
  • FamRZ 2010, 1366
  • Rpfleger 2010, 504
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10
    Maßgeblich ist, ob bei verständiger und objektiver Betrachtungsweise hinreichend deutlich ist, was mit der Verfügung von dem Betroffenen verlangt wird (Senat FamRZ 2005, 1698).
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ARZ 26/89

    Zuständigkeit des Gerichts für die Festsetzung eines Zwangsgeldes im FGG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10
    Vollstreckungsverfahren wurden bereits nach § 33 FGG als selbständige Verfahren und nicht als Fortsetzung des Verfahrens der Hauptsache angesehen (BGH, FamRZ 1990, 35).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2010 - 5 WF 28/10

    Zwangsmittel im Zusammenhang mit einer Umgangsregelung: anwendbares Recht bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10
    Zweifelhaft ist bereits, ob die Vorschrift überhaupt auf Vollstreckungstitel, die nach altem Recht erstellt worden sind und deshalb einen derartigen Hinweis nicht enthalten können, angewendet werden kann (dafür: Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., § 89 FamFG Rn. 8; Keidel/Giers, a.a.O. § 89 FamFG Rn. 12; OLG Karlsruhe, Bes. vom 19.02.2010 - 5 WF 28/10 - veröffentlicht in juris -).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10
    Vielmehr bezeichnet der Begriff die gesamte, bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel auch mehrere Instanzen umgreifende gerichtliche Tätigkeit (BGH WM 2010, 470 Tz. 8).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Denn das Vollstreckungsverfahren ist ein selbständiges Verfahren im Sinne von Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG, weil es sich nach besonderen Verfahrensvorschriften richtet (§§ 86 ff. FamFG) und mit einer Endentscheidung abgeschlossen wird (vgl. OLG Karlsruhe [5. Senat für Familiensachen] FamRZ 2010, 1103 Rn. 29; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1594 Rn. 13; OLG Karlsruhe [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 2010, 1366 Rn. 10; OLG Hamm FamRZ 2010, 1838 Rn. 1).

    Das Ziel der Reform, das Vollstreckungsverfahren zu beschleunigen und die umständliche und unpraktikable Vollstreckung nach § 33 FGG zu ersetzen, wäre ins Gegenteil verkehrt (OLG Karlsruhe [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 2010, 1366 Rn. 15 ff.; OLG Köln FamRZ 2011, 663 Rn. 4).

  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10

    Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in Umgangsvereinbarung verletzt

    Das Oberlandesgericht übersieht bei seiner Argumentation, dass die Belehrung gemäß § 89 Abs. 2 FamFG Voraussetzung für eine Vollstreckung der Umgangsvereinbarung ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. April 2010 - 2 WF 40/10 -, FamRZ 2010, S. 1366 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 13 WF 326/10 -, FamRZ 2010, S. 1930 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 16 WF 41/10 -, FamRZ 2010, S. 1594 ; Feskorn, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 89 FamFG Rn. 8) und der Beschwerdeführer deshalb durch ihr Fehlen durchaus beschwert wird.
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10

    Umfang der Auskunftspflicht des neu verheirateten, barunterhaltspflichtigen

    Beim Verfahren zur Vollstreckung einer Endentscheidung -hier des Teilurteils vom 17.02.2010 - handelt es sich um ein selbständiges Verfahren i.S. des Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-Reformgesetz (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1366; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1930; Keidel/Engelhardt, FamFG, 16. Aufl., Art. 111 FGGRG, Rn. 5; Johannsen/Henrich/Büte, Familienrecht, 5. Aufl., Art. 111 FGG-RG, Rn. 8; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., Vorbemerkung vor § 86 FamFG, Rn. 4).
  • KG, 27.01.2011 - 19 WF 220/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsregelung in

    Unerheblich ist, dass der zu vollstreckende Titel noch nicht in einem bereits dem FamFG unterfallenden Verfahren erwirkt wurde (ebenso z.B. OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1594; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1103; FamRZ 2010, 1366; OLG Hamm FGPrax 2010 166; Zöller/Geimer, 28. Aufl., Einl FamFG Rn 47).

    Dies gilt unabhängig davon, dass der Titel aus der Zeit vor dem 1. September 2010 stammt (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1594; OLG Karlsruhe - 5. ZS - FamRZ 2010, 1103; OLG Hamm FGPrax 2010, 166; a.A. OLG Karlsruhe - 2. ZS - FamRZ 2010, 1366).

    Der Senat (ebenso OLG Stuttgart, OLG Karlsruhe - 5. ZS -, OLG Hamm, je aaO) vermag sich nicht der Ansicht des Amtsgerichts - und des 17. Zivilsenats des Kammergerichts in seinem Beschluss vom 28. Mai 2010 (ebenso OLG Karlsruhe - 2. ZS - FamRZ 2010, 1366) - anzuschließen, dass der Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG wegen der Androhung von Zwangsgeld (§ 33 FGG) in dem Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 3. November 2009 entbehrlich ist.

  • OLG Koblenz, 10.06.2010 - 13 WF 326/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung eines Umgangsbeschlusses in

    Daher richten sich Vollstreckungsverfahren, die nach dem 31. August 2009 eingeleitet wurden, auch dann nach neuem Recht, wenn sie - wie hier - auf Titeln beruhen, die vor dem 1. September 2009 geschaffen worden sind (vgl. Keidel/Giers, FamFG, 16. Aufl., § 86 Rz. 6; Zöller/Herget/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., Vorbemerkung 4 zu § 86 FamFG; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. April 2010 - 2 WF 40/10 - recherchiert in juris, Rz. 13; Götz, Das neue Familienverfahrensrecht - erste Praxisprobleme, NJW 2010, 897, 898).

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen vor dem 1. September 2009 ein Zwangsgeld angeordnet worden ist, künftig Ordnungsmittel nach § 89 FamFG festgesetzt werden können, sofern dem Pflichtigen für den Fall der Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel Zwangsgeld bzw. Zwangshaft angedroht worden war; bei den sogenannten Alttiteln ist nach dieser Auffassung mithin nicht erforderlich, dass vor der Anordnung eines Ordnungsmittels (erneut) gemäß § 89 Abs. 2 FamFG ein Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnung des Umgangs erfolgt (so: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. April 2010 Az: 2 WF 40/10, recherchiert in juris, Rz. 18 f).

  • OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 4 U 103/10

    Anspruch auf Rückzahlung von Honorar für Strafverteidigung aufgrund

    Es ist zulässig, dass von den in einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälten aufgrund entsprechender Einzelvollmachten jeder einen anderen Mitbeschuldigten verteidigt (BGH NJW 2010, 2142 unter II. A. II. 5.; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 146 Rz. 8).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10

    Vollstreckung vor dem 01.09.2009 errichteter Vollstreckungstitel

    Wird ein Vollstreckungsverfahren ab dem 01.09.2009 eingeleitet, sind die §§ 86 ff., 120 FamFG auch dann anzuwenden, wenn der Vollstreckungstitel auf dem vor dem 1. September 2009 geltenden Recht beruht (OLG Karlsruhe, ZFE 2010, 273; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1838 ; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1594 ).

    Nach einer Ansicht rechtfertigen die verfahrensrechtlichen Unterschiede zwischen den vormaligen Zwangsmitteln des § 33 FGG a.F. und den seit 1. September 2009 geltenden Ordnungsmitteln des § 89 FamFG es nicht, einen rechtlichen Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung nach § 89 Abs. 2 FamFG zu fordern, wenn bereits zuvor die Verhängung von Zwangsgeld nach altem Recht angedroht worden ist; begründet wird dies im Wesentlichen damit, dass § 89 Abs. 2 FamFG die vormalige Androhung ersetzen wollte (OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1366 mit zustimmender Anmerkung Schaefer, jurisPR-FamR 15/2010 Anm. 2).

  • OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gegen einen

    Dass allein hieraus aber noch nicht auf die Unselbständigkeit des Verfahrens geschlossen werden kann, folgt aus dem Vergleich mit dem Vollstreckungsverfahren, welches gleichfalls stets eine andere Entscheidung, nämlich die des Erkenntnisverfahrens, als Grundlage voraussetzt, dennoch aber allgemein als selbständiges Verfahren im Sinne des § 111 Abs. 2 FGG-RG angesehen wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2010 - 13 WF 326/10; OLG Hamm, FGPrax 2010, 166; OLG Karlsruhe, FGPrax 2010, 167; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 16 WF 41/10).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2010 - 10 UF 25/10

    Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils: Umfang der Erkundigungspflicht

    Dieses wäre im Rahmen des Art. 111 Abs. 1 FGG-RG als ein selbstständiges Verfahren und nicht als bloße Fortsetzung des Verfahrens der Hauptsache anzusehen, so dass sich Vollstreckungsverfahren, die nach dem 31.8.2009 eingeleitet würden, nach den §§ 86 ff., 120 FamFG richteten (vgl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.4.2010 - 2 WF 40/10 -, NJW 2010, 2142 m. Anm. Beger-Oelschlegel FamFR 2010, 231).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2010 - 9 WF 350/10

    Zur entsprechenden Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung auf die

    Wird ein Vollstreckungsverfahren nach dem 31. August 2009 eingeleitet, sind die §§ 86 ff., 120 FamFG auch dann anzuwenden, wenn der Vollstreckungstitel auf dem vor dem 1. September 2009 geltenden Recht beruht (vgl. OLG Karlsruhe ZFE 2010, 273; OLG Hamm FamRZ 2010, 1838; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1594; erkennender Senat, Beschluss vom 18. November 2010, Az. 9 WF 319/10).
  • OLG Köln, 09.09.2010 - 21 WF 231/10

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichteinhaltung einer gerichtlichen

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.12.2009 - 1 W 833/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26538
OLG Koblenz, 22.12.2009 - 1 W 833/09 (https://dejure.org/2009,26538)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.12.2009 - 1 W 833/09 (https://dejure.org/2009,26538)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 1 W 833/09 (https://dejure.org/2009,26538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Erfüllungseinwandes im Verfahren zur Erteilung einer Vollstreckungsklausel oder einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung; Eröffnung des Rechtsweges für eine Vollstreckungsabwehrklage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 724 Abs. 1; ZPO § 733; ZPO § 767
    Zulässigkeit des Erfüllungseinwandes im Verfahren zur Erteilung der Vollstreckungsklausel oder einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1366
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 8 Ta 43/11

    Sofortige Beschwerde gegen die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren

    Der Schuldner kann sich nämlich im Rahmen des Verfahrens nach § 733 ZPO nicht auf Erfüllung berufen, sondern er kann diese wie alle materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen (OLG Koblenz v. 22.12.2009 - 1 W 833/09 - OLG Saarbrücken v. 15.05.2007 - 5 W 74/07 -).
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