Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2867
BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09 (https://dejure.org/2009,2867)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09 (https://dejure.org/2009,2867)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2009 - 1 BvR 2146/09 (https://dejure.org/2009,2867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen die Vergütung von Verfahrensbeiständen in Kindschaftssachen nach Fallpauschalen (§ 158 Abs 7 FamFG) gerichteten Verfassungsbeschwerde - Unzureichende Substantiierung der Selbstbetroffenheit sowie Subsidiarität

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung der berufsmäßig tätigen Verfahrensbeistände in Kindschaftssachen nach § 158 Abs. 1 BVerfGG

  • Judicialis

    FamFG § 158 Abs. 7; ; BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung der berufsmäßig tätigen Verfahrensbeistände in Kindschaftssachen nach § 158 Abs. 1 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 359
  • FamRZ 2010, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Das gilt nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum lässt, der es ermöglicht, die vom Betroffenen behauptete Grundrechtsverletzung zu vermeiden, sondern auch dann, wenn - wie hier - ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ; 74, 69 ; 86, 15 ).

    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 72, 39 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Erreicht werden soll damit, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 ).

    Es ist weder ersichtlich noch vorgetragen, dass der Beschwerdeführer bereits durch die gesetzliche Regelung zu nicht mehr korrigierbaren Dispositionen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts veranlasst werden könnte (vgl. BVerfGE 97, 157 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Danach soll die Verfassungsbeschwerde nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßig verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ).

    Setzt das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Gewalt beeinflussten Vollzugsakt - wie vorliegend die Festsetzung der Vergütung gegen die Staatskasse gemäß § 158 Abs. 7 Satz 6 in Verbindung mit § 168 FamFG voraus, so kann sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen diesen Vollzugsakt als den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen richten (BVerfGE 1, 97 ).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 72, 39 ; 86, 382 ).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Die mit der Anrufung der Fachgerichte verbundene umfassende gerichtliche Vorprüfung soll bewirken, dass dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 72, 39 ; 86, 382 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Gerichts, im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Verfassungsverletzungen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 47, 144 ; 68, 376 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Erreicht werden soll damit, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Das gilt nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum lässt, der es ermöglicht, die vom Betroffenen behauptete Grundrechtsverletzung zu vermeiden, sondern auch dann, wenn - wie hier - ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ; 74, 69 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Das gilt nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum lässt, der es ermöglicht, die vom Betroffenen behauptete Grundrechtsverletzung zu vermeiden, sondern auch dann, wenn - wie hier - ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ; 74, 69 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
    Das gilt nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum lässt, der es ermöglicht, die vom Betroffenen behauptete Grundrechtsverletzung zu vermeiden, sondern auch dann, wenn - wie hier - ein solcher Spielraum fehlt (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ; 74, 69 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu erwogen, dass man unzulängliche Einnahmen durch ein mehrfaches Entstehen der Fallpauschale für Geschwisterkinder im Rahmen einer Mischkalkulation ausgleichen könnte (BVerfG FamRZ 2010, 185).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu erwogen, dass man unzulängliche Einnahmen durch ein mehrfaches Entstehen der Fallpauschale für Geschwisterkinder im Rahmen einer Mischkalkulation ausgleichen könnte (BVerfG FamRZ 2010, 185).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 5 UF 139/10

    Verfahrensbeistand in einer Familiensache: Vergütung bei einer Bestellung für

    Der Beschluss vom 24.2.2010 über die Vergütungsfestsetzung ist eine Endentscheidung im Sinne des § 38 FamFG, gegen die gemäß §§ 58 ff. FamFG die Beschwerde eröffnet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.11.2009, 1 BvR 2146/09, FamRZ 2010, 185).

    Die gesetzliche Vergütungsregelung enthält, worauf auch das BVerfG hinweist (Beschl. v. 9.11.2009, 1 BvR 2146/09, FamRZ 2010, 185), keinen Auslegungs- , Ermessens- oder Beurteilungsspielraum.

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 260/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu erwogen, dass man unzulängliche Einnahmen durch ein mehrfaches Entstehen der Fallpauschale für Geschwisterkinder im Rahmen einer Mischkalkulation ausgleichen könnte (BVerfG FamRZ 2010, 185).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 289/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu erwogen, dass man unzulängliche Einnahmen durch ein mehrfaches Entstehen der Fallpauschale für Geschwisterkinder im Rahmen einer Mischkalkulation ausgleichen könnte (BVerfG FamRZ 2010, 185).
  • OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auf diese Möglichkeit habe auch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen (BVerfG v. 09.11.2009, 1 BvR 2146/09).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seiner Entscheidung vom 09.11.2009, 1 BvR 2146/09 (in JURIS), mit der die Verfassungsbeschwerde eines berufsmäßigen Verfahrensbeistandes unmittelbar gegen § 158 Abs. 7 FamFG als unzulässig verworfen worden ist, auf die Möglichkeit einer Vervielfachung der Fallpauschale bei mehreren Kindern zur Kompensation einer Unterdeckung in anderen Fällen hingewiesen, diese Frage aber ausdrücklich als klärungsbedürftig bezeichnet und die Klärung hierbei ausdrücklich zunächst den Fachgerichten überlassen.

  • OLG Frankfurt, 08.09.2010 - 2 UF 256/10

    Verfahrensbeistand: Vergütungsanspruch bei Bestellung im einstweiligen

    Im Übrigen schließt sich der Senat der wohl herrschenden Meinung an, wonach mit der Pauschalierung letztlich eine Mischkalkulation für Verfahrensbeistände ermöglicht werden soll, die dem aus verfassungsrechtlichen Gründen zu beachtenden Gebot entspricht, dass die dem Verfahrensbeistand zu zahlende Vergütung so auskömmlich sein muss, dass er die Kindesinteressen tatsächlich mit der gebotenen Sorgfalt vertreten kann (BVerfG, FamRZ 2004, 1267-1270, zitiert nach Juris Rn. 34; BVerfG, FamRZ 2010, 185, zitiert nach Juris, Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 UF 286/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands bei Parallelverfahren

    (Vgl. BVerfG FamRZ 2010, 185).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2010 - 5 UF 236/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands in Verfahren nach § 1666 BGB

    Der Beschluss vom 01.06.2010 über die Vergütungsfestsetzung ist eine Endentscheidung im Sinne des § 38 FamFG, gegen die gemäß §§ 58 ff. FamFG die Beschwerde eröffnet ist (BVerfG, FamRZ 2010, 185).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1601/13

    Nichtannahmebeschluss: Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG auch dann

    Die Obliegenheit, mit einem behaupteten Grundrechtsverstoß zunächst die Fachgerichte zu befassen, entfällt grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Fachgerichte der gerügten Grundrechtsverletzung nicht selbst abhelfen können, sondern zur Beseitigung des gerügten Verfassungsverstoßes nur durch eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG beitragen können, denn die vorrangige Befassung der Fachgerichte behält auch in einem solchen Fall ihren Sinn (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats 9. November 2009 - 1 BvR 2146/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei

  • OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 9 WF 28/10

    Kindschaftssache: Vergütung des Verfahrensbeistands bei Bestellung für mehrere

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht