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   BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08   

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https://dejure.org/2009,563
BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08 (https://dejure.org/2009,563)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - XII ZB 207/08 (https://dejure.org/2009,563)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 (https://dejure.org/2009,563)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 93; FamFG § 243 Nr. 4
    Veranlassung zur Klage i. S. v. § 93 ZPO auf vollen Unterhalt auch bei Teilleistungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung von Teilleistungen auf den geschuldeten Unterhalt

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; FamFG § 243 Nr. 4

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kindesunterhalt: Titulierungsinteresse auch ohne vorherige Aufforderung des Schuldners

  • fr-blog.com

    Klageanlass auch bei Teilzahlung ohne Titel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; ZPO § 258; ZPO § 323; FamFG § 243 Nr. 4
    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung von Teilleistungen auf den geschuldeten Unterhalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kostenpflicht bei sofortigem Anerkenntnis von Unterhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsklage bei teilweisem Unterhaltsrückstand

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Anlass zur Unterhaltsklage bei Teilleistungen

  • familienrecht-portal.net (Leitsatz)

    Teilleistungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kosten des Rechtsstreits bei freiwilliger (Teil-)Zahlung von Kindesunterhalt

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Kurzanmerkung)

    Kostenpflicht bei sofortigem Anerkenntnis von Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 238
  • MDR 2010, 213
  • FamRZ 2010, 195
  • FamRZ 2010, 447
  • AnwBl 2010, 49
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Oldenburg, 23.01.2003 - 2 WF 4/03

    Veranlassung einer Unterhaltsklage; Mutwilligkeit einer Klage zur Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08
    Danach kommt in einem anschließenden Rechtsstreit ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO in Betracht, soweit der Unterhaltsschuldner zuvor nicht zur Titulierung des Sockelbetrages aufgefordert worden war (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1575; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 102; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 621; OLG Braunschweig OLGR 1998, 332; OLG Hamburg FamRZ 1993, 101; OLG München OLGR 1992, 25; OLG Bremen FamRZ 1989, 876 und Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO § 93 Rdn. 7 a).

    Zum Teil wird hier allerdings vertreten, dass der Unterhaltsschuldner Veranlassung zur Erhebung der gesamten Klage gegeben hat, wenn der geschuldete Unterhalt erheblich über dem tatsächlich gezahlten Unterhalt liege (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1575; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 252; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Hamm FamRZ 1993, 712).

  • OLG Nürnberg, 10.08.1999 - 10 WF 2504/99

    Kostenverteilung im Kindesunterhaltsprozess bei sofortigem Anerkenntnis des

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08
    Danach kommt in einem anschließenden Rechtsstreit ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO in Betracht, soweit der Unterhaltsschuldner zuvor nicht zur Titulierung des Sockelbetrages aufgefordert worden war (OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1575; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 102; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 621; OLG Braunschweig OLGR 1998, 332; OLG Hamburg FamRZ 1993, 101; OLG München OLGR 1992, 25; OLG Bremen FamRZ 1989, 876 und Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO § 93 Rdn. 7 a).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 120/02

    Rechtskraft der Abweisung einer Klage auf künftigen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08
    Denn wenn der Unterhaltsschuldner mit einem außergerichtlichen Titel lediglich einen Sockelbetrag als Teilunterhalt anerkannt hat, ist der restliche Unterhalt nicht im Wege der Abänderungsklage nach § 323 ZPO, sondern mit der Leistungsklage nach § 258 ZPO geltend zu machen (Senatsurteile BGHZ 172, 22 = FamRZ 2007, 983; vom 3. November 2004 - XII ZR 120/02 - FamRZ 2005, 101 und vom 7. November 1990 - XII ZR 9/90 - FamRZ 1991, 320).
  • OLG Hamm, 20.01.2016 - 2 WF 199/15

    Veranlassung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt; Jugendamtsurkunde;

    Beachtlich ist zunächst, dass ein Unterhaltsgläubiger auch dann ein Rechtsschutzinteresse an der vollständigen Titulierung seines Unterhaltsanspruchs hat, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - FamRZ 2010, 195; BGH, Urteil vom 01. Juli 1998 - XII ZR 271/97 - FamRZ 1998, 1165).

    Damit hat er Verfahrensanlass gegeben, da er trotz der regelmäßigen und pünktlichen Unterhaltszahlungen erfolglos zu einer Titulierung des Unterhalts aufgefordert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - FamRZ 2010, 195; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 15. Februar 2011 - 14 UF 213/10 - NJW-RR 2011, 661; KG Berlin, Beschluss vom 01. März 2011 - 13 UF 263/10 - FamRZ 2011, 1319; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. September 2010 - 1 WF 327/10 - FamRZ 2011, 491).

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 37/09

    Unterhaltsrecht: Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage und anwendbares

    bb) Schließlich ist es der Klägerin auch nicht verwehrt, ihren Unterhaltsanspruch aus § 1615 l BGB gerichtlich titulieren zu lassen, um eine denkbare Vollstreckbarkeit im Inland sicherzustellen (zum Titulierungsinteresse vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - FamRZ 2010, 195 Rn. 16).
  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

    § 258 ZPO eröffnet daher ausdrücklich die Möglichkeit einer Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen (BGH 2. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - Rn. 15) .

    Will der Gläubiger ein sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO mit Kostenlast vermeiden, kann er den Schuldner zunächst zur außergerichtlichen Titulierung des Anspruchs auffordern (BGH 2. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - Rn. 16) .

  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

    dd) Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2009 (- XII ZB 207/08 - NJW 2010, 238) zur Kostentragungspflicht bei einem Teilanerkenntnis aufgestellt hat, gebieten keine andere Beurteilung.
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2011 - 6 UF 94/11

    Kostenentscheidung in einer Unterhaltsfamilienstreitsache: Statthaftes

    Nachdem der Antragsteller nachfolgend den Unterhalt (nur) in Höhe von 115 % des Mindestunterhalts anhängig gemacht hat, handelt es sich bei den Zahlungen des Antragsgegners auch um den vollen Unterhalt und nicht etwa um Teilleistungen (dazu BGH FamRZ 2010, 195).

    In Ansehung dessen hätte der Antragsteller - seines freilich bestehenden Titulierungsinteresses (BGH FamRZ 2010, 195; 1998, 1165) unbeschadet - vor Antragseinreichung dem Antragsgegner sein Einverständnis mit der Titulierung in Höhe von 115 % des Mindestunterhalts erteilen und diese entsprechend anfordern müssen.

  • OLG Koblenz, 01.04.2016 - 13 UF 44/16

    Berechnung des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle

    Darauf, ob ein Unterhaltsschuldner, der lediglich Teilleistungen auf den geschuldeten Unterhalt erbringt, dem Unterhaltsgläubiger Anlass zur Klage hinsichtlich des gesamten Unterhalts gibt, ohne dass eine vorherige Aufforderung zur außergerichtlichen Titulierung erforderlich ist (vgl. so BGH FamRZ 2010, 195), kommt es hier folglich für den anerkannten laufenden Unterhalt ab August 2015 nicht an.
  • KG, 01.03.2011 - 13 UF 263/10

    Kostenentscheidung bei Unterhaltsklagen: Isolierte Anfechtung nach sofortigem

    Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer vollständigen Titulierung seines Unterhaltsanspruchs, wenn der Unterhaltsschuldner den Unterhalt in der Vergangenheit regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat (vgl. BGH FamRZ 2010, 195, 196 und FamRZ 1998, 1165).

    Zwar ist es beim Kindesunterhalt ausreichend, wenn der Unterhaltsschuldner außergerichtlich aufgefordert wird, eine Urkunde über den Kindesunterhalt zu errichten, denn es ist Sache des Unterhaltsschuldners, welche Titulierungsmöglichkeit er wählt und jedenfalls bei einem anwaltlich vertretenen Unterhaltsschuldner bedarf es keiner Aufklärung über die Möglichkeit der kostenfreien Schaffung des Titels beim Jugendamt (vgl. BGH FamRZ 2010, 195, 196 unter ausdrücklichem Hinweis auf OLG Stuttgart FamRZ 1990, 1368).

  • OLG Jena, 27.09.2010 - 1 WF 327/10

    Trennungsunterhaltssache: Wahlmöglichkeit zur Einleitung eines

    § 258 ZPO sieht deswegen ausdrücklich die Möglichkeit einer Klage auf künftige wiederkehrende Leistungen vor (BGH, FamRZ 2010, 195-197).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2011 - 10 UF 253/10

    Unterhaltsrecht: Berechnung des Kindsunterhalts; Anrechnung des einmaligen

    Der vom Antragsteller erhobene Nachforderungsantrag ist zulässig (vgl. BGH, FamRZ 2010, 195).
  • KG, 21.03.2016 - 13 WF 33/16

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Verweigerung der Titulierung eines

    Um derartige Schwierigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen - dem Unterhaltsberechtigten soll nicht zugemutet werden, mit zwei Titeln "herumhantieren" zu müssen - und weil der Unterhaltsberechtigte Anspruch auf Titulierung des vollen gesetzlichen Unterhalts hat, gewährt die Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - XII ZB 20/08, FamRZ 2010, 195 [bei juris Rz. 11, 14ff.]) mit Zustimmung der Literatur (vgl. Knittel, Beurkundungen im Kindschaftsrecht [7. Aufl. 2013], Rn. 370ff.; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe [7. Aufl. 2014] Rn. 470) ihm einen Anspruch auf den vollen Unterhalt; ein Unterhaltspflichtiger, der nur zu Teilleistungen bereit ist, gibt Anlass zu dem Unterhaltsverfahren über den gesamten, vollen gesetzlichen Unterhalt und damit scheidet Mutwillen des Unterhaltsberechtigten im Ergebnis aus.
  • OLG Koblenz, 04.04.2016 - 13 UF 44/16

    Kindesunterhaltsache: Berücksichtigung überobligatorischen Einkommens des

  • OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09

    Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und

  • KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17

    Rückabwicklungsklage eines Kreditnehmers nach Widerruf und Hilfswiderklage der

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 68/09

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • OLG Hamm, 30.01.2013 - 9 WF 256/12

    Kostenentscheidung im Unterhaltsprozess

  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2011 - 18 Ta 24/11

    Betriebsrente - Klage auf wiederkehrende Leistung - Kostentragung -

  • OLG Oldenburg, 15.02.2011 - 14 UF 213/10

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Unterhalts-Abänderungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2022 - 9 W 12/22

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Veranlassung zur

  • OLG Köln, 16.02.2010 - 4 UF 168/09

    Maßgebliches Verfahrensrecht im Verfahren vor den Familiengerichten in

  • OLG Saarbrücken, 24.09.2010 - 6 UF 70/10

    Unterhaltsfamilienstreitsache: Statthaftes Rechtsmittel gegen eine nach

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - 3 Sa 65/09

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für die Ermittlung des

  • OLG Hamm, 19.01.2011 - 10 WF 201/10

    Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren bei

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 95/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • OLG Zweibrücken, 25.05.2011 - 6 WF 207/10

    Geltendmachung von Mehrforderungen durch den im Besitz einer vollstreckbaren

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2022 - 3 WF 18/22

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterhaltsverfahrens durch Vergleich

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 93/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 94/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

  • OLG Hamm, 29.12.2010 - 12 WF 288/10
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