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   OLG Saarbrücken, 25.05.2010 - 9 WF 45/10   

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https://dejure.org/2010,15906
OLG Saarbrücken, 25.05.2010 - 9 WF 45/10 (https://dejure.org/2010,15906)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.05.2010 - 9 WF 45/10 (https://dejure.org/2010,15906)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 9 WF 45/10 (https://dejure.org/2010,15906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zum Einsatz von Mitteln einer Unterhaltsabfindung für die Finanzierung der Prozesskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 115
    Pflicht zum Einsatz von Mitteln einer Unterhaltsabfindung für die Finanzierung der Prozesskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2001
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 23.01.2008 - 7 WF 92/08

    Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Abänderung des Bewilligungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2010 - 9 WF 45/10
    Sie kann daher nicht als ein im Rahmen des § 120 Abs. 4 i.V.m. § 115 Abs. 3 ZPO nachträglich für Prozesskosten einzusetzendes Vermögen angesehen werden (vgl. dazu etwa Zöller/Philippi, ZPO, 28 Aufl., § 115 Rn. 5; OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1261).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2014 - 2 WF 271/13

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Unterhaltsabfindung als nachträglich

    Eine Unterhaltsabfindung kann, da es sich um eine grundsätzliche zweckgebundene Zuwendung handelt, die an die Stelle laufender Unterhaltszahlungen tritt, nicht als ein im Rahmen des § 120 Abs. 4 in Verbindung mit § 115 Abs. 3 ZPO nachträglich für Prozesskosten einzusetzendes Vermögen angesehen werden (Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 115 Rdn. 5; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2001; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1196 für eine Abfindung zum Ausgleich des Verlustes des Arbeitsplatzes).
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