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OLG Saarbrücken, 25.05.2010 - 9 WF 45/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zum Einsatz von Mitteln einer Unterhaltsabfindung für die Finanzierung der Prozesskosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 115
Pflicht zum Einsatz von Mitteln einer Unterhaltsabfindung für die Finanzierung der Prozesskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Völklingen, 15.03.2010 - 8 F 284/08 UE PKH 2
- AG Völklingen, 15.03.2010 - 8 F 284/08 UE/PKH 2
- OLG Saarbrücken, 25.05.2010 - 9 WF 45/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 2001
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 23.01.2008 - 7 WF 92/08
Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Abänderung des Bewilligungsbeschlusses …
- OLG Karlsruhe, 23.01.2014 - 2 WF 271/13
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Unterhaltsabfindung als nachträglich …
Eine Unterhaltsabfindung kann, da es sich um eine grundsätzliche zweckgebundene Zuwendung handelt, die an die Stelle laufender Unterhaltszahlungen tritt, nicht als ein im Rahmen des § 120 Abs. 4 in Verbindung mit § 115 Abs. 3 ZPO nachträglich für Prozesskosten einzusetzendes Vermögen angesehen werden (…Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 115 Rdn. 5; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2001; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1196 für eine Abfindung zum Ausgleich des Verlustes des Arbeitsplatzes).