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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 16 UF 76/10   

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OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 16 UF 76/10 (https://dejure.org/2010,7255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.07.2010 - 16 UF 76/10 (https://dejure.org/2010,7255)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 16 UF 76/10 (https://dejure.org/2010,7255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch eine anwaltlich vertretene Partei bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung in der angefochtenen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 17 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Und wieder: Anwalt muss schlauer sein als der Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1223
  • MDR 2010, 1483
  • FamRZ 2010, 2011
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 26.03.2010 - 13 UF 159/10

    Beschwerdebegründungsfristversäumnis in Familienstreitsachen: Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 16 UF 76/10
    Eine derartige Kenntnis ist bei anwaltlich vertretenen Parteien regelmäßig anzunehmen (Senat, B. v. 23.04.2010, 16 UF 2/10; BT-Drucksache 16/6308 S. 183; MünchKomm zum FamFG/Pabst, 3. Auflage, § 17 Rdn. 9; Musielak/Borth, FamFG, 1. Auflage, § 17 Rdn. 2; Keidel/Sternal, FamFG, 16. Auflage, § 17 Rdn. 37; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage, § 17 Rdn. 3; vgl. auch OLG Koblenz, B. vom 26.03.2010, 13 UF 159/10 und OLG Stuttgart, B. vom 04.03.2010, 17 UF 13/10).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 17 UF 13/10

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Beschwerdebegründungsfrist: Anwaltsverschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 16 UF 76/10
    Eine derartige Kenntnis ist bei anwaltlich vertretenen Parteien regelmäßig anzunehmen (Senat, B. v. 23.04.2010, 16 UF 2/10; BT-Drucksache 16/6308 S. 183; MünchKomm zum FamFG/Pabst, 3. Auflage, § 17 Rdn. 9; Musielak/Borth, FamFG, 1. Auflage, § 17 Rdn. 2; Keidel/Sternal, FamFG, 16. Auflage, § 17 Rdn. 37; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage, § 17 Rdn. 3; vgl. auch OLG Koblenz, B. vom 26.03.2010, 13 UF 159/10 und OLG Stuttgart, B. vom 04.03.2010, 17 UF 13/10).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 16 UF 76/10
    Belehrt ein Gericht falsch über die Dauer einer Rechtsmittelfrist, bleibt es gleichwohl bei der Rechtsmittelfrist entsprechend der gesetzlichen Regelung (BGH NJW-RR 2004, 408).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des

    Dementsprechend geht die ganz überwiegende Auffassung davon aus, dass es an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen der unterbliebenen Rechtsmittelbelehrung und der Versäumung der Rechtsmittelfrist fehlt, wenn der Rechtsmittelführer anwaltlich vertreten war (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 aaO; OLG Rostock FamRZ 2011, 986; OLG Naumburg MDR 2011, 387; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 2011; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1691; Keidel aaO Rn. 37; Musielak/Borth, FamFG 2. Aufl. § 17 Rn. 3; Bahrenfuss, FamFG, § 17 Rn. 11; Prütting aaO Rn. 31 f.; Maurer, FamRZ 2009, 465, 467, 473; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO).
  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Entschuldbar ist der Rechtsirrtum vielmehr schon dann, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. September 1993 - LwZR 10/92, NJW 1993, 3206; vom 11. Juni 1996 - VI ZB 10/96, VersR 1996, 1522, 1523; vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03, NJW-RR 2004, 408; OLG Rostock, FamRZ 2011, 986 f.; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 233 Rn. 23 unter "Rechtsirrtum" aE; zu undifferenziert OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223 und OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, 2595).
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 15 W 16/13

    Rechtsfolgen einer inhaltlich offensichtlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung

    Außerdem hebt § 17 Abs. 2 FamFG das Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis nicht auf (Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 17, Rn. 37; OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2011, 8 UF 249/10, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 2011).

    Auch wenn diese Rechtsprechung nicht uneingeschränkt auf den - hier vorliegenden - Fall einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung übertragen werden kann, muss von einem Rechtsanwalt gleichwohl erwartet werden, dass er die Grundzüge des Verfahrensrechts und das Rechtsmittelsystem in der jeweiligen Verfahrensart kennt; dementsprechend kann ein Rechtsanwalt das Vertrauen in die Richtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung nicht uneingeschränkt, sondern nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die inhaltlich fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwalts geführt hat; auch in den Fällen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung kann es jedenfalls dann an der Ursächlichkeit zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis fehlen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch war (BGH FamRZ 2012, 1287; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.01.2013, 6 WF 182/12, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.11.2012, 6 UF 390/12, zitiert nach juris, Rn. 10; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2011, 233, OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 2011, OLG Frankfurt NJW 2012, 3250 und Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.09.2011, 9 WF 239/11, zitiert nach juris).

  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 199/11

    Verfahrensrecht - Folgen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsmittelbelehrung

    Entschuldbar ist der Rechtsirrtum vielmehr schon dann, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. September 1993 - LwZR 10/92, NJW 1993, 3206; vom 11. Juni 1996 - VI ZB 10/96, VersR 1996, 1522, 1523; vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03, NJW-RR 2004, 408; OLG Rostock, FamRZ 2011, 986 f.; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 233 Rn. 23 unter "Rechtsirrtum" aE; zu undifferenziert OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223 und OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, 2595).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    In der Literatur und Rspr. wird allerdings bei anwaltlicher Vertretung des Beteiligten teilweise die erforderliche Kausalität einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumung verneint, weil eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung auf Seiten des Beteiligten nur den Kenntnisstand hätte vermitteln können, der bei einem anwaltlichen Vertreter (regelmäßig) als vorhanden unterstellt werden kann und unterstellt werden muss (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 1223; Keidel/Sternal, § 17 FamFG Rn. 37; MK-ZPO/Papst, 3. Aufl., § 17 FamFG Rn. 9; Musielak/Borth, FamFG, 2. Aufl., § 17 FamFG Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11

    Umfang der Prüfung der Identität einer ausländischen Staatsbürgerin bei

    Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    In der Literatur und Rspr. wird allerdings bei anwaltlicher Vertretung des Beteiligten teilweise die erforderliche Kausalität einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumung verneint, weil eine zutreffende Rechtsmittelbelehrung auf Seiten des Beteiligten nur den Kenntnisstand hätte vermitteln können, der bei einem anwaltlichen Vertreter (regelmäßig) als vorhanden unterstellt werden kann und unterstellt werden muss (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 1223; Keidel/Sternal, § 17 FamFG Rn. 37; MK-ZPO/Papst, 3. Aufl., § 17 FamFG Rn. 9; Musielak/Borth, FamFG, 2. Aufl., § 17 FamFG Rn. 3).
  • LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 133/09

    Einhaltung der Beschwerdefrist einer Insolvenzgläubigerin gegen den die Vergütung

    Von einem Anwalt ist zu erwarten, dass er sich bei der Einlegung eines Rechtsmittels über den Fristenlauf vergewissert ( OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223 , zitiert nach [...] ).Bei missverständlichen Formulierungen ist dazu eine Nachfrage bei Gericht möglich, die hier zu den Ausführungen geführt hätte, die der Rechtspfleger in seinem Nichtabhilfebeschluss gemacht hat.
  • LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 180/10

    Einhaltung der Beschwerdefrist einer Insolvenzgläubigerin gegen den die Vergütung

    Von einem Anwalt ist zu erwarten, dass er sich bei der Einlegung eines Rechtsmittels über den Fristenlauf vergewissert ( OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223, [OLG Karlsruhe 06.07.2010 - 16 UF 76/10] zitiert nach [...] ).Bei missverständlichen Formulierungen ist dazu eine Nachfrage bei Gericht möglich, die hier zu den Ausführungen geführt hätte, die der Rechtspfleger in seinem Nichtabhilfebeschluss gemacht hat.
  • LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 181/10

    Mitteilung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters als

    Von einem Anwalt ist zu erwarten, dass er sich bei der Einlegung eines Rechtsmittels über den Fristenlauf vergewissert ( OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223, [OLG Karlsruhe 06.07.2010 - 16 UF 76/10] zitiert nach [...] ).Bei missverständlichen Formulierungen ist dazu eine Nachfrage bei Gericht möglich, die hier zu den Ausführungen geführt hätte, die der Rechtspfleger in seinem Nichtabhilfebeschluss gemacht hat.
  • OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 9 UF 33/10

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Beschwerdefrist unter Berücksichtigung einer

  • LG Flensburg, 21.01.2011 - 5 T 178/10

    Mitteilung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters als

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.06.2010 - 7 WF 75/10   

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OLG Hamburg, 22.06.2010 - 7 WF 75/10 (https://dejure.org/2010,13652)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.2010 - 7 WF 75/10 (https://dejure.org/2010,13652)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 7 WF 75/10 (https://dejure.org/2010,13652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 43a Abs. 4 BRAO; § 3 Abs. 2 BORA; § 78 Abs. 2 FamFG
    Zur Zulässigkeit der Beiordnung eines RA im Wege der PKH, wenn dieser seine Kanzlei in Bürogemeinschaft mit der Gegenseite betreibt

  • Justiz Hamburg

    § 43a Abs 4 BRAO, § 3 Abs 2 S 2 RABerufsO
    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenseite in Bürogemeinschaft verbundenen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe bei Vertretung der Gegenpartei durch einen in Bürogemeinschaft stehenden Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de

    BORA § 3 Abs. 2; BRAO § 43a Abs. 4
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe bei Vertretung der Gegenpartei durch einen in Bürogemeinschaft stehenden Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zwei Anwälte im selben Verfahren aus der gleichen Bürogemeinschaft?

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 934
  • FamRZ 2010, 2011
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 1369/08

    Verletzung des Willkürverbots durch Streitwertfestsetzung für einverständliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2010 - 7 WF 75/10
    Zu Recht weist der Antragsgegner darauf hin, dass sich sein Fall von demjenigen, der der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24. September 2008 (FamRZ 2009, 491) zugrunde liegt, insoweit unterscheidet, als die in Bürogemeinschaft tätigen Anwälte vorliegend lediglich Gerichtsfach und Faxgerät gemeinsam nutzen, aber keinen Zugriff auf EDV-Anlagen der Bürogemeinschaftskollegen haben und kein gemeinsames Telefon und keine gemeinsame Geschäftsstelle unterhalten.
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