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   OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10   

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OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10 (https://dejure.org/2010,6011)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.08.2010 - 13 UF 46/10 (https://dejure.org/2010,6011)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. August 2010 - 13 UF 46/10 (https://dejure.org/2010,6011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ehescheidungsverbundverfahren: Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund bei Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG; § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG; § 217 ZPO
    Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist von § 137 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG); Anforderungen an eine einschränkende Auslegung des § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG aus ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist von § 137 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG); Anforderungen an eine einschränkende Auslegung des § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 137 Abs. 2 S. 1; ZPO § 217
    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rascher Richter - OLG bremst ihn aus

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Trotz Fristversäumung gem. § 137 II FamFG kommen spät eingereichte Folgesachen noch in den Verbund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2015
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10
    Der Ausschluss verspäteten Vorbringens - so das Gericht - setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, dass die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 (98); 54, 117 (124); 55, 72 (94); 62, 249 (254); 67, 39 (42); 69, 126 (137); 75, 183 (191).

    Gerade bei der Überprüfung der Anwendung von Verspätungsvorschriften hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere die Verfahrensgestaltung rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechen muss (BVerfG, BVerfGE 55, 72 (93 f.); 69, 126 (140); 75, 183 (190)).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10
    Der Ausschluss verspäteten Vorbringens - so das Gericht - setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, dass die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 (98); 54, 117 (124); 55, 72 (94); 62, 249 (254); 67, 39 (42); 69, 126 (137); 75, 183 (191).

    Gerade bei der Überprüfung der Anwendung von Verspätungsvorschriften hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere die Verfahrensgestaltung rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechen muss (BVerfG, BVerfGE 55, 72 (93 f.); 69, 126 (140); 75, 183 (190)).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10
    Der Ausschluss verspäteten Vorbringens - so das Gericht - setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, dass die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 (98); 54, 117 (124); 55, 72 (94); 62, 249 (254); 67, 39 (42); 69, 126 (137); 75, 183 (191).

    Gerade bei der Überprüfung der Anwendung von Verspätungsvorschriften hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere die Verfahrensgestaltung rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechen muss (BVerfG, BVerfGE 55, 72 (93 f.); 69, 126 (140); 75, 183 (190)).

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10
    Der Ausschluss verspäteten Vorbringens - so das Gericht - setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, dass die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 (98); 54, 117 (124); 55, 72 (94); 62, 249 (254); 67, 39 (42); 69, 126 (137); 75, 183 (191).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10
    Wenn ohne jeden Aufwand erkennbar ist, dass eine Überbeschleunigung des Rechtsstreits bewirkt wird, ist die Zurückweisung von Vorbringen rechtsmissbräuchlich (BVerfG, BVerfGE 75, 302 (316 f.)).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10
    Der Ausschluss verspäteten Vorbringens - so das Gericht - setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, dass die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 (98); 54, 117 (124); 55, 72 (94); 62, 249 (254); 67, 39 (42); 69, 126 (137); 75, 183 (191).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10
    Der Ausschluss verspäteten Vorbringens - so das Gericht - setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, dass die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 (98); 54, 117 (124); 55, 72 (94); 62, 249 (254); 67, 39 (42); 69, 126 (137); 75, 183 (191).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.08.2010 - 13 UF 46/10
    Der Ausschluss verspäteten Vorbringens - so das Gericht - setzt als folgenschwere Einschränkung des rechtlichen Gehörs voraus, dass die betroffene Partei hinreichend Gelegenheit hatte, sich in allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, diese Gelegenheit aber schuldhaft ungenutzt verstreichen ließ (vgl. BVerfGE 36, 92 (98); 54, 117 (124); 55, 72 (94); 62, 249 (254); 67, 39 (42); 69, 126 (137); 75, 183 (191).
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 447/10

    Terminsbestimmung in Ehesachen: Rechtzeitige Geltendmachung einer Folgesache nach

    Das Oberlandesgericht hat in seiner in FamRZ 2010, 2015 veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, das Familiengericht habe in der Sache ein unzulässiges "Teilurteil" erlassen, weil es die Anträge zum Zugewinn und Unterhalt zu Unrecht nicht als Verbundsachen angesehen und die gebotene Entscheidung über die Folgesachen unterlassen habe.
  • OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 17 UF 304/10

    Ehescheidungsverbundverfahren: Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund bei

    Sollen im Scheidungsverbundverfahren Folgesachenanträge anhängig gemacht werden, so muss die Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG eingehalten werden können (im Anschluss an OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 2015 m. Anm. Löhnig).

    Die Vorschrift des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG sei deshalb einschränkend auszulegen, wie dies auch durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg - 13 UF 46/10 - erfolgt sei.

    b) Der Senat folgt der letztgenannten Variante und schließt sich damit dem Oberlandesgericht Oldenburg an, dessen bereits oben zitierte Entscheidung in FamRZ 2010, 2015 m. Anm. Löhnig veröffentlicht ist.

    Indem nur die letztgenannte Frist eingehalten werden (können) muss, sind Ladungsfristen auch nicht zu addieren (vgl. Heiter, a.a.O., Rn. 51; anders OLG Oldenburg, a.a.O., Seite 2017 m.w.N.; Löhnig, in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, § 137 Rn. 7; ders., Anmerkung zur Entscheidung des OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 2015, 2017 f.; ders., FamRZ 2009, 737, 738; Helms, in: Prütting/Helms, FamFG, § 137 Rn. 48).

  • OLG Brandenburg, 18.10.2011 - 10 UF 143/11

    Beschwerde in Ehesachen: Frist für Geltendmachung einer Folgesache bei

    Der Senat hat aber in jener Entscheidung ausdrücklich offen gelassen, ob die Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund nur dann an der Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist scheitert, wenn die Ladung zum Termin mehr als vier Wochen vor dem Termin erfolgt ist (so OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 2015; AG Bonn, Beschluss vom 24.1.2011 - 407 F 126/10, BeckRS 2011, 06183).
  • OLG Braunschweig, 06.10.2011 - 2 UF 92/11

    Unbezifferter Zahlungsanspruch als Voraussetzung an die Geltendmachung des

    In Übereinstimmung mit dem Amtsgericht hält der Senat die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (FamRZ 2010, 2015, juris, Rdziff.14 ff; Anschluss: OLG Stuttgart, NJW 2011, 1522), wonach trotz Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 S.1 FamFG Folgesachen einzubeziehen sind, wenn die Terminsladung weniger als vier Wochen vor dem Verhandlungstermin erfolgt, für zu pauschal und weitgehend; vielmehr sind zur Beantwortung der Frage, ob die Zwei-Wochen-Frist zumutbar eingehalten werden konnte, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls heranzuziehen.
  • OLG Bamberg, 26.10.2010 - 2 UF 180/10

    Scheidungsverbundverfahren: Wahrung der Zweiwochenfrist durch einen

    Aus Gründen der Gleichstellung mit der "reichen Partei" ist § 137 Abs. 2 FamFG deshalb dahin auszulegen, dass ein Verfahrenskostenhilfeantrag ausreicht, um die Zweiwochenfrist einzuhalten ( ähnlich OLG Oldenburg v. 23.08.2010, Az. 13 UF 46/10 und OLG Hamm v. 30.06.2010, Az. 5 WF 95/10).
  • AG Bonn, 24.01.2011 - 407 F 126/10

    Antrag auf Zulassung einer Folgesache hinsichtlich der Einbeziehung eines

    Das Gericht schließt sich jedoch der Auffassung des OLG Oldenburg (FamRZ 2010, 2015) an, nach der die Einbeziehung von Folgesachen in den Verbund nur dann an der Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist scheitert, wenn die Ladung zum Termin mehr als vier Wochen vor dem Termin erfolgt ist.
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