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   OLG Saarbrücken, 09.07.2009 - 9 W 205/09 - 7   

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https://dejure.org/2009,5411
OLG Saarbrücken, 09.07.2009 - 9 W 205/09 - 7 (https://dejure.org/2009,5411)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.07.2009 - 9 W 205/09 - 7 (https://dejure.org/2009,5411)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 9 W 205/09 - 7 (https://dejure.org/2009,5411)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 311 b Abs. 1; ; BGB § 313 b Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1353; ; BGB § 1378 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 1410; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer zwischen Ehegatten getroffenen Vereinbarung über die Hingabe eines Geldbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 506
  • MDR 2010, 89
  • FamRZ 2010, 297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 19.08.1987 - 15 W 3/87

    Ehegatte; Darlehen; Ansprüche auf Rückzahlung eines Darlehens; Hingabe des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2009 - 9 W 205/09
    Letztlich ist es auch Ehegatten unbenommen, rechtsgeschäftliche Verträge mit den entsprechenden Folgen abzuschließen (BGH aaO; OLG Köln NJW-RR 2000, 818; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 91; OLG Schleswig, FamRZ 1988, 165).
  • BGH, 30.06.1993 - XII ZR 210/91

    Schenkung und unbenannte Zuwendung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2009 - 9 W 205/09
    Zwar mag durchaus davon ausgegangen werden, dass Ehegatten in einer funktionierenden Ehe ihre Beziehungen zueinander auch bei Zuwendung größerer Geldbeträge in der Regel nicht in den Formen des rechtlich durchsetzbaren Vertragsrechtes regeln wollen, da ihnen innerhalb eines solchen Näheverhältnisses der Rechtsbindungswille meist fehlen wird (BGH FamRZ 1993, 1297, 1298).
  • OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98

    "Zinslose Darlehen" als ehebedingte Zuwendungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.07.2009 - 9 W 205/09
    Letztlich ist es auch Ehegatten unbenommen, rechtsgeschäftliche Verträge mit den entsprechenden Folgen abzuschließen (BGH aaO; OLG Köln NJW-RR 2000, 818; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 91; OLG Schleswig, FamRZ 1988, 165).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 8 UF 167/19

    Zur Abgrenzung zwischen Rechtsgeschäft und Zuwendung unter Ehegatten

    In der Regel ist nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, jedoch davon auszugehen, dass Zuwendungen (auch) größerer Vermögenswerte unter Ehegatten keine "eheneutralen" Rechtsgeschäfte wie etwa Schenkungen oder Darlehen, sondern der ehelichen Lebensgemeinschaft dienende, ehebedingte Zuwendungen sind (BGH FamRZ 1990, 600; BGH FamRZ 1992, 293; so auch OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 297; KG FamRZ 2010, 33; OLG Köln FamRZ 2000, 227; OLG Hamm NJW-RR 1993, 706; Staudinger/Freitag, BGB, Neubearbeitung 2015, § 488 BGB Rn. 63).

    Für eine Einordnung als eheneutrales Rechtsgeschäft, nicht als ehebedingte Zuwendung muss sich ein anderweitiger Rechtsbindungswille deutlich manifestieren (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 297).

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