Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.2010

Rechtsprechung
   BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09   

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https://dejure.org/2010,616
BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09 (https://dejure.org/2010,616)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2010 - V ZR 132/09 (https://dejure.org/2010,616)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - V ZR 132/09 (https://dejure.org/2010,616)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 157 BGB
    Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks: Ergänzende Vertragsauslegung bei Umzug des Übergebers in ein Pflegeheim

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 157, 242
    Pflegeverpflichtung bei Übergabe; im Zweifel keine Umwandlung in Zahlungsanspruch durch ergänzende Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Entstehung eines Zahlungsanspruches für den ersparten Zeitaufwand; Pflegeübernahme einer Person als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstückes

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Auslegung eines Grundstückübertragungsvertrags bezüglich Betreuungs- und Pflegeverpflichtung des Erwerbers gegenüber Übergeber

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksübertragung gegen Pflegevertrag und ersparte Aufwendungen bei Wegfall der Pflegeleistung; Schenkung; vorzeitige Erbfolge; dingliches Wohnrecht

  • rewis.io

    Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks: Ergänzende Vertragsauslegung bei Umzug des Übergebers in ein Pflegeheim

  • ra.de
  • rewis.io

    Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks: Ergänzende Vertragsauslegung bei Umzug des Übergebers in ein Pflegeheim

  • RA Kotz

    Grundstücksübertragung - Pflegeübernahme und Pflegeheim

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pflegeleistung: Umzug des pflegebedürftigen Familienangehörigen in ein Pflegeheim

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nichterbringbarkeit einer Gegenleistung für Grundstücksübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157
    Voraussetzung für die Entstehung eines Zahlungsanspruches für den ersparten Zeitaufwand; Pflegeübernahme einer Person als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstückes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsauslegung/Grundstücksübertragung: Pflege als Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstück gegen Pflege

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unmöglich gewordene Pflegeleistung bei Umzug in Pflegeheim - Pflegeheim zahlen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unmöglich gewordene Pflegeleistung bei Umzug des Übergebers in Pflegeheim

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 43 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 157
    Zahlungsanspruch bei Umzug des Pflegeberechtigten in ein Pflegeheim

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2649
  • MDR 2010, 614
  • DNotZ 2010, 831
  • NZM 2010, 759
  • FamRZ 2010, 554
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09
    a) Allerdings ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, wenn die Beteiligten eines Übergabevertrages bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zu Hause gepflegt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzugs in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen haben (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578; Urt. v. 9. Januar 2009, V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 [für ein Wohnrecht] sowie Krüger, ZNotP 2010, 2).

    Sollen die Verpflichtungen des Übernehmers, wie hier, zu der Alterssicherung des Übergebers beitragen oder diese umfassend gewährleisten, entspricht es dessen Absicherungsinteresse, dass ihm im Umfang der ersparten Aufwendungen ein Anspruch auf Beteiligung an den Pflegekosten zusteht, wenn er in einem Maße pflegebedürftig wird, dass er professionelle Pflege braucht und der Übernehmer seine Pflegeverpflichtung deshalb nicht mehr selbst erfüllen kann (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127).

    Abweichendes ergibt sich, anders als die Revision unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (RNotZ 2005, 485 sowie Urt. v. 5. April 2004, I-9 U 180/03, juris Rdn. 46 ff.) meint, nicht aus der Entscheidung des Senats vom 21. November 2002 (V ZB 40/02, NJW 2003, 1126).

  • BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02

    Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und

    Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09
    a) Allerdings ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, wenn die Beteiligten eines Übergabevertrages bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zu Hause gepflegt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzugs in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen haben (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578; Urt. v. 9. Januar 2009, V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 [für ein Wohnrecht] sowie Krüger, ZNotP 2010, 2).

    An die Stelle nicht mehr zu erbringender Sachleistungen treten Zahlungsverpflichtungen, die den Wert der ersparten Aufwendungen für diese Leistungen abschöpfen (Senat, Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578).

  • BGH, 23.01.2009 - V ZR 197/07

    Verpflichtung des Nießbrauchers zur Erhaltung der belasteten Sache in ihrem

    Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09
    Die Auslegung einer Individualabrede kann von dem Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich darauf, ob der Tatrichter die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die der Auslegung zugrunde gelegten Tatsachen ohne Verfahrensfehler ermittelt hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Urt. v. 23. Januar 2009, V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, 1811 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09
    a) Allerdings ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, wenn die Beteiligten eines Übergabevertrages bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zu Hause gepflegt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzugs in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen haben (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578; Urt. v. 9. Januar 2009, V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 [für ein Wohnrecht] sowie Krüger, ZNotP 2010, 2).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 193/04

    Bemessung der ersparten Aufwendungen, wenn die in einem Übertragungsvertrag

    Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09
    Abweichendes ergibt sich, anders als die Revision unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (RNotZ 2005, 485 sowie Urt. v. 5. April 2004, I-9 U 180/03, juris Rdn. 46 ff.) meint, nicht aus der Entscheidung des Senats vom 21. November 2002 (V ZB 40/02, NJW 2003, 1126).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2004 - 9 U 180/03

    Zum Anspruch auf Entschädigung für Pflegeleistungen

    Auszug aus BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09
    Abweichendes ergibt sich, anders als die Revision unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (RNotZ 2005, 485 sowie Urt. v. 5. April 2004, I-9 U 180/03, juris Rdn. 46 ff.) meint, nicht aus der Entscheidung des Senats vom 21. November 2002 (V ZB 40/02, NJW 2003, 1126).
  • OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Übergabevertrag durch den Träger der

    Wenn die Beteiligten beim Abschluss eines Übergabevertrages davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zu Hause gepflegt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzuges in ein Senioren- oder Pflegeheim eingetroffen haben, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, nach der der Verpflichtete die ersparten Aufwendungen zu erstatten hat (BGH NJW 2010, 2649; Krüger ZNotP 2010, 2 jew. m.w.N.).

    Müsste der Übernehmer den aufgrund des Heimaufenthaltes des Übergebers entstandenen (Frei-) Zeitgewinn in Geld ausgleichen, wäre jedoch genau dieses die Folge (zum Vorstehenden BGH NJW 2010, 2649).

  • BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10

    Rücktritt von einem Erbvertrag und einem damit verbundenen gegenseitigen Vertrag

    So hat der V. Zivilsenat in seinem Urteil vom 29. Januar 2010 - V ZR 132/09 - (FamRZ 2010, 554 unter 2 b) entschieden, ein Familienangehöriger, der als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks die Pflege des Übergebers übernommen habe und seine Leistung wegen Umzugs des Übergebers in ein Pflegeheim nicht mehr erbringen könne, sei aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung im Zweifel nicht verpflichtet, an Stelle des ersparten Zeitaufwands eine Zahlungsverpflichtung zu übernehmen.
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 4 U 96/17

    Haftung für Pflegeheimkosten im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge: Ergänzende

    Der Beklagte wandte gegen seine Inanspruchnahme im Wesentlichen ein, auf den notariellen Vertrag könne die Klageforderung nicht gestützt werden, denn nach der höchstrichterlichen Entscheidung vom 29. Januar 2010 - V ZR 132/09 - könne bei Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim nicht anstelle der zu erbringenden Pflegeleistungen ein Zahlungsanspruch angenommen werden; zur Pflege aufgrund Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung sei er ohnehin nicht verpflichtet gewesen, sondern nur zur Pflege bei Krankheit.

    Denn es ist- im Einklang mit der von beiden Parteien zitierten höchstrichterlichen Entscheidung vom 29. Januar 2010 (V ZR 132/09 - Rdnr. 12) - jedenfalls nicht gerechtfertigt, die etwaig vorliegende Regelungslücke dadurch zu schließen, dass der zur Pflege verpflichtete Beklagte bei einer notwendigen Heimunterbringung die entstehenden Kosten zu tragen hat.

  • BFH, 16.06.2021 - X R 29/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.06.2021 X R 31/20 -

    Der BGH führt in seinem Urteil vom 29.01.2010 - V ZR 132/09 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 2649) aus: "Der Übernehmer verpflichtet sich zu der Pflege und Betreuung des Übergebers meist in der Annahme, die geschuldeten Dienste selbst oder durch Familienangehörige, also ohne finanziellen Aufwand, erbringen zu können.
  • OLG Oldenburg, 29.05.2012 - 12 U 67/09

    Grundsätze zur rechtlichen Einordnung eines Erbvertrages mit Pflegeverpflichtung

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bzw. in welchen Fällen die obergerichtliche Rechtsprechung Pflegedienstleistungen grundsätzlich als nicht von dem Schuldner höchstpersönlich zu erbringende Verpflichtungen betrachtet (vgl. BGHZ 25, 293; BGH NJW 2003, 1126, 1127; ZEV 2010, 316; NJW 2011, 2995; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708).
  • BGH, 23.01.2018 - II ZR 76/16

    Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der

    Die richterliche (ergänzende) Auslegung darf dabei - wie der Bundesgerichtshof für die Auslegung von Verträgen bereits entschieden hat - nicht zu einer unzulässigen Erweiterung des Beschlussgegenstandes führen (BGH, Urteil vom 22. April 1953 - II ZR 143/52, BGHZ 9, 273, 278; Urteil vom 15. Dezember 1954 - II ZR 76/54, BGHZ 16, 71, 77; Urteil vom 29. Januar 2010 - V ZR 132/09, FamRZ 2010, 554 Rn. 12) und muss in dem Beschluss eine Stütze finden (BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79, BGHZ 77, 301, 304; vgl. auch Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 185/10, ZIP 2013, 366 Rn. 8).
  • OLG München, 12.03.2014 - 20 U 4214/13

    Ansprüche wegen Nichterfüllung eines Übergabevertrages

    Auch eine ergänzende Vertragsauslegung (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; BGH, Urteil vom 29.01.2010, V ZR 132/09, NJW 2010, 2649, 2650) ist nicht mehr möglich.
  • BGH, 23.01.2018 - II ZR 73/16

    Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der

    - V ZR 132/09, FamRZ 2010, 554 Rn. 12) und muss in dem Beschluss eine Stütze finden (BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79, BGHZ 77, 301, 304; vgl. auch Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 185/10, ZIP 2013, 366 Rn. 8).
  • BGH, 23.01.2018 - II ZR 74/16

    Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der

    Die richterliche (ergänzende) Auslegung darf dabei - wie der Bundesgerichtshof für die Auslegung von Verträgen bereits entschieden hat - nicht zu einer unzulässigen Erweiterung des Beschlussgegenstandes führen (BGH, Urteil vom 22. April 1953 - II ZR 143/52, BGHZ 9, 273, 278; Urteil vom 15. Dezember 1954 - II ZR 76/54, BGHZ 16, 71, 77; Urteil vom 29. Januar 2010 - V ZR 132/09, FamRZ 2010, 554 Rn. 12) und muss in dem Beschluss eine Stütze finden (BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79, BGHZ 77, 301, 304; vgl. auch Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 185/10, ZIP 2013, 366 Rn. 8).
  • LG Münster, 12.01.2016 - 9 S 35/15

    Auslegung eines Übergabevertrags hinsichtlich eines Umzugs des Übergebers in ein

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil, vom 29.1.2010 - V ZR 312/09 -, NJW 2010, 2649 m.w.N.) ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, wenn die Beteiligten eines Übergabevertrages bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zuhause versorgt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzugs in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen haben.
  • BGH, 23.01.2018 - II ZR 75/16

    Einzahlung eines Beitrags zur "Bildung einer Liquiditätsreserve" auf der

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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1842
BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08 (https://dejure.org/2010,1842)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2010 - VI ZB 36/08 (https://dejure.org/2010,1842)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - VI ZB 36/08 (https://dejure.org/2010,1842)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 1008 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als Nebenintervenient im Haftpflichtprozess

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf erhöhte Gebühr nach Nr. 1008 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG-VV) bei Tätigwerden für eine im Wege des Direktanspruchs mitverklagte Partei und zugleich für diese als Streithelferin einer anderen Partei

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 1008
    Erhöhte Gebühr für Nebenintervention bei Identität von Partei und Streithelfer?

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als Nebenintervenient im Haftpflichtprozess

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als Nebenintervenient im Haftpflichtprozess

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 1008
    Keine Gebührenerhöhung bei Vertretung eines Kfz-Haftpflichtversicherers als Partei und als Nebenintervenient

  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung der Partei auch als Streithelferin

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1008
    Anspruch eines Rechtsanwalts auf erhöhte Gebühr nach Nr. 1008 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG -VV) bei Tätigwerden für eine im Wege des Direktanspruchs mitverklagte Partei und zugleich für diese als Streithelferin einer anderen Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Mitverklagte Partei & Streithelfer -->Keine erhöhte Gebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mehrvertretungszuschlag nur bei Vertretung mehrerer Personen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    RVG-VV Nr. 1008
    Erhöhte Gebühr für Nebenintervention bei Identität von Partei und Streithelfer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1377
  • MDR 2010, 354
  • FamRZ 2010, 554
  • VersR 2010, 496
  • AnwBl 2010, 295
  • AnwBl Online 2010, 77
  • Rpfleger 2010, 344
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08
    Danach hat der Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreits dessen Führung dem Versicherer zu überlassen und dem Rechtsanwalt, den der Versicherer bestellt, Vollmacht zu erteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2004 - VI ZB 76/03 - VersR 2004, 622, 623).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 255/85

    Erhöhung der Prozeßgebühr bei Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08
    Zudem wird die Erhöhung in solchen Fällen mit dem für den Prozessbevollmächtigten bestehenden höheren Haftungsrisiko begründet (vgl. BGH, NJW 1987, 2240, 2241; OLG München, aaO; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., 1008 VV Rn. 37; BT-Drucks. 7/2016 S. 99; BT-Drucks. 15/1971 S. 205).
  • OLG Köln, 18.04.2008 - 17 W 53/08

    Gebühren bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters als

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08
    In einem solchen Fall liegt eine andere Situation vor als in den Verfahren, in denen der Rechtsanwalt den Nebenintervenienten und die von diesem unterstützte Partei vertritt (vgl. OLG Hamburg JurBüro, 1984, 702) oder eine Person gleichzeitig als Partei kraft Amtes und als natürliche Person gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen wird (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2009, 64).
  • OLG München, 17.03.1993 - 11 W 819/93
    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08
    Im Hinblick darauf wird zu Recht ein Anspruch auf eine erhöhte Gebühr nach Nr. 1008 RVG-VV (früher: § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO) verneint, wenn ein Rechtsanwalt in einem Prozess eine Partei und zugleich diese als Streithelfer eines Dritten vertritt (vgl. OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 2001, 181, 182; OLG Koblenz, JurBüro 2004, 484; OLG München, OLGR München 1993, 171).
  • OLG Koblenz, 24.06.2004 - 14 W 407/04

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Prozessvertretung durch

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08
    Im Hinblick darauf wird zu Recht ein Anspruch auf eine erhöhte Gebühr nach Nr. 1008 RVG-VV (früher: § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO) verneint, wenn ein Rechtsanwalt in einem Prozess eine Partei und zugleich diese als Streithelfer eines Dritten vertritt (vgl. OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 2001, 181, 182; OLG Koblenz, JurBüro 2004, 484; OLG München, OLGR München 1993, 171).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

    dd) Der Nebenintervenient - gleich ob als einfacher oder streitgenössischer Streithelfer - beteiligt sich also, auch wenn er dabei - wie hier - in eigenem Namen und kraft eigenen (prozessualen) Rechts neben der Hauptpartei handelt, mit der aus seiner Stellung und seinem Auftreten heraus zum Ausdruck kommenden prozessualen Erklärung, die Hauptpartei unterstützen zu wollen, an einem fremden Prozess, ohne selbst Partei zu werden (vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 1990 - IX ZB 78/90, NJW 1991, 229 unter II 2 a; vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 223/93, NJW 1995, 198 unter II 2; Beschluss vom 19. Januar 2010 - VI ZB 36/08, NJW 2010, 1377 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 39/11

    Mehrvertretungsgebühr für Rechtsanwalt bei Beschlussanfechtung der

    Sie soll dem mit dem Vorhandensein mehrerer Beteiligter typischerweise verbundenen Mehr an Arbeit und Aufwand, insbesondere durch die laufende Informationsaufnahme und Unterrichtung durch den Rechtsanwalt, und dessen höherem Haftungsrisiko in genereller Weise Rechnung tragen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - VI ZB 36/08, NJW 2010, 1377 Rn. 8).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 111/09

    Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Baden-Württemberg:

    Diese Vorschrift regelt mit der Übertragung der Prozessführungsmacht lediglich das Innenverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 2004 - VI ZB 76/03 - VersR 2004, 622, 623; vom 19. Januar 2010 - VI ZB 36/08 - VersR 2010 Rn. 5; Feyock/Jacobsen/Lemor-Jacobsen, Kraftfahrtversicherung, 3. Aufl., § 7 AKB Rn. 118; Stiefel/Hoffmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 7 AKB Rn. 193 m.w.N.).
  • BGH, 26.08.2021 - II ZB 31/14

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag

    Dadurch wird dem mit dem Vorhandensein mehrerer Beteiligter typischerweise verbundenen Mehr an Arbeit und Aufwand und dem höheren Haftungsrisiko Rechnung getragen (vgl. zu Nr. 1008 VV-RVG bzw. § 6 BRAGO: RegE BT-Drucks. 7/2016, S. 99; BGH, Urteil vom 12. Februar 1987 - III ZR 255/85, NJW 1987, 2240; Beschluss vom 19. Januar 2010 - VI ZB 36/08, NJW 2010, 1377 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 4/13

    Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der

    Zudem wird die Erhöhung in solchen Fällen mit dem für den Prozessbevollmächtigten bestehenden höheren Haftungsrisiko begründet (BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 39/11, NJW 2011, 3723 Rn. 9; Beschluss vom 19. Januar 2010 - VI ZB 36/08, NJW 2010, 1377 Rn. 8).
  • OLG Celle, 26.11.2013 - 2 W 256/13

    Höhe der Anwaltsvergütung bei Vertretung einer Prozesspartei und deren

    Insoweit ist anerkannt, dass einem Rechtsanwalt nicht einmal die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zusteht, wenn er in einem Prozess sowohl die Partei und zugleich dieselbe als Streithelfer eines Dritten vertritt (vgl. BGH MDR 2010, 354-355, Rn. 8; OLG Braunschweig OLGR 2001, 181, 182; OLG Koblenz JurBüro 2004, 484).
  • OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12

    Rechtsstellung des privaten Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess gegen

    Auch die in NJW 2010, 1377 - 1378 abgedruckte Entscheidung des 6. Zivilsenats des BGH vom 19.01.2010 - VI ZB 36/08 - befasst sich nicht mit der hier maßgeblichen versicherungsrechtlichen Frage, sondern mit einem Kostenerstattungsproblem.
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 17 W 24/12

    Erfallen der Erhöhungsgebühr in einer Auseinandersetzung zwischen den einzelnen

    Sie soll dem mit dem Vorhandensein mehrerer Beteiligter typischerweise verbundenen Mehr an Arbeit und Aufwand, insbesondere durch die laufende Informationsaufnahme und Unterrichtung durch den Rechtsanwalt, und dessen höherem Haftungsrisiko in genereller Weise Rechnung tragen (BGH NJW 2010, 1377).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

    Das ist Konsequenz der bloß unterstützenden Rolle des Nebenintervenienten in einem für ihn fremden Prozess (vgl. BGH NJW 2010, 1377 = AGS 2010, 166 Rn. 7; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 67 Rn. 1 mwN), weswegen etwa auch die vom Nebenintervenienten eingelegte Berufung - wie hier - alleine ein Rechtsmittel der Bekl. darstellt (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, vor § 511 Rn. 24 mwN).
  • OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12

    Mehrvertretungsgebühr - Anwaltskosten im vergaberechtlichen

    Die Mehrvertretungsgebühr soll dem typischerweise verbundenen Mehr an Arbeit und Aufwand, insbesondere durch die laufende Informationsaufnahme und -weitergabe durch den Rechtsanwalt und dessen höherem Haftungsrisiko in genereller Weise Rechnung tragen (vgl. BGH, Beschluss v. 19.01.2010, VI ZB 36/08, NJW 2010, 1377; Beschluss v. 15.09.2011, V ZB 39/11, NJW 2011, 3723).
  • OLG Koblenz, 26.04.2012 - 14 W 208/12

    Pflicht des Streithelfers im ständigem Beweisverfahren zur Tragung der Kosten

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