Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 02.12.2009

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   OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06   

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OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06 (https://dejure.org/2009,21859)
OLG München, Entscheidung vom 27.08.2009 - 23 U 3098/06 (https://dejure.org/2009,21859)
OLG München, Entscheidung vom 27. August 2009 - 23 U 3098/06 (https://dejure.org/2009,21859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung: Zuwendung fast der gesamten Vermögensgegenstände des Erblassers in unterschiedlichen Werten an die Kinder

  • erbfall.eu

    BGB §§ 2306 I 2042, 2087 II
    Auslegungsfragen zur Abgrenzung von Teilungsanordnung oder Erbeinsetzung | Erbteil, Testament. Teilungsanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments bei Zuwendung sämtlicher Vermögensgegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments bei Zuwendung sämtlicher Vermögensgegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 758
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
    Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (BGH FamRZ 1990, 396, 398).

    Da eine wertverschiebende Teilungsanordnung nicht existiert, wäre zwar davon auszugehen, dass es sich dann vielmehr tatsächlich um ein Vorausvermächtnis handelt (BGH NJW-RR 1990, 391, 392 m.w.N.).

    Diese Auslegungsregel kommt aber erst dann zur Anwendung, wenn die Erbquoten nicht durch Auslegung des Testaments ermittelt werden konnten (BGH NJW-RR 1990, 391, 392; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2091 Rn. 1 m.w.N.).

    Dann hat er nämlich verschieden hohe Erbquoten grundsätzlich in Kauf genommen (BGH NJW-RR 1990, 391, 392; BGH DNotZ 1972, 500).

    Dies hat allerdings nicht zur Folge, dass die Teilungsanordnung im Verhältnis zur Beklagten zu 1) vollständig als nicht angeordnet gilt, d. h. auch soweit sie die Erbquote festlegt (BGH NJW-RR 1990, 391, 392; a.A. RG LZ 1932, 1050, 1051).

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
    55 Hat der Erblasser praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt, so kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Gegenständen oder Vermögensgruppen bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

    Dann hat er nämlich verschieden hohe Erbquoten grundsätzlich in Kauf genommen (BGH NJW-RR 1990, 391, 392; BGH DNotZ 1972, 500).

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
    55 Hat der Erblasser praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt, so kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Gegenständen oder Vermögensgruppen bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94

    Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302; BayObLGZ 1965, 457, 460).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 226/00

    Erbauseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
    Sie ersetzt in ihrem Umfang den Teilungsplan und geht den gesetzlichen Regelungen für die Auseinandersetzung vor (BGH NJW 2002, 2712 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 349/95

    Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
    Die Erbeinsetzung mehrerer Personen nach Vermögensgruppen im Sinne einer Einsetzung zu denjenigen Erbquoten, welche sich aus dem Wertverhältnis dieser Vermögensgruppen zum Gesamtnachlass ergeben, bildet daher zwar nicht die Regel, ihre rechtliche Zulässigkeit ist aber anerkannt (BGH LM § 2084 BGB, Nr. 12 m.w.N.; BGH NJW 1997, 392, 393; RG LZ 30, 1050, 1051).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
    Unter Berücksichtigung der Wertverhältnisse kann die Auslegung aber auch ergeben, dass nur eine der bedachten Personen zum Erben eingesetzt ist, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (BayObLG NJW-RR 1997, 517, 518; FamRZ 1990, 59, 60; 1392/1394; BGB-RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 2087 Rn. 14; Palandt/Edenhofer BGB 68. Aufl. § 2087 Rn. 3).
  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

    Auszug aus OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06
    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1302; BayObLGZ 1965, 457, 460).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2018 - 8 W 198/16

    Testamentsauslegung: Zuwendung der gesamten Vermögensgegenstände einzeln und in

    In einem solchen Fall der erschöpfenden Zuwendung nach Vermögensgruppen sind die Erbteile anhand des wirtschaftlichen Wertverhältnisses der zugewandten Vermögensgruppen zum Gesamtnachlass zu ermitteln (BGH NJW-RR 1990, 391; BGH MDR 1960, 484; OLG München FamRZ 2010, 758; OLG Düsseldorf NotBZ 2013, 389).

    Die Regelung des § 2091 BGB kommt, da die konkreten Erbquoten durch Auslegung ermittelt werden können, in diesen Fällen, nicht zur Anwendung (OLG München FamRZ 2010, 758).

  • OLG Oldenburg, 04.02.2014 - 12 U 144/13

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines im Eigentum einer Erbengemeinschaft

    Sie geht damit den gesetzlichen Regeln über die Auseinandersetzung vor (BGH NJW 2002, 2712; OLG München FamRZ 2010, 758 f).
  • KG, 31.01.2018 - 26 W 57/16

    Testamentsauslegung: Erbscheinserteilungsanspruch eines als "Haupterben"

    Vor diesem Hintergrund wird auch vertreten, dass dann, wenn der Erblasser praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt, grundsätzlich nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (Weidlich, a. a. O., § 2087 Rdnr. 3; OLG München, Urteil vom 27.08.2009 - 23 U 3098/06 - FamRZ 2010, 758, Rdnr. 55 nach juris; BGH - BGH, Urteil vom 19.01.1972 - IV ZR 1208/68 - DNotZ 1972, 500).
  • AG Warstein, 19.10.2010 - VI 62/10

    Ausnahmsweise Annahme einer Erbeinsetzung durch Zuwendung von einzelnen

    09), OLG München FamRZ 2010, 758, OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 14, BayObLG NJW-RR 1995, 1096).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 02.12.2009 - 2 T 798/09   

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LG Koblenz, 02.12.2009 - 2 T 798/09 (https://dejure.org/2009,32335)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02.12.2009 - 2 T 798/09 (https://dejure.org/2009,32335)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 2 T 798/09 (https://dejure.org/2009,32335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des vom Betreuten an die Staatskasse zu erstattenden Betrages infolge der Auszahlung einer Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befriedigung des Betreuers durch Staatskasse - Wann ist ein Rückgriff möglich?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch der Staatskasse, Mittellosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 758
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Auszug aus LG Koblenz, 02.12.2009 - 2 T 798/09
    Maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung der Mittellosigkeit ist nach der Rechtsauffassung des Landgerichts Koblenz (2 T 555/98) der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich (ebenso: BayObLG RPfleger 1996, 287; FamRZ 2002, 1289 ; Pfalz.
  • LG Koblenz, 18.01.1999 - 2 T 555/98
    Auszug aus LG Koblenz, 02.12.2009 - 2 T 798/09
    Maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung der Mittellosigkeit ist nach der Rechtsauffassung des Landgerichts Koblenz (2 T 555/98) der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich (ebenso: BayObLG RPfleger 1996, 287; FamRZ 2002, 1289 ; Pfalz.
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