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   BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09   

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https://dejure.org/2010,436
BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09 (https://dejure.org/2010,436)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09 (https://dejure.org/2010,436)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 (https://dejure.org/2010,436)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 11a BKGG vom 30.01.1990
    Nichtannahmebeschluss: Leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld nach § 11 Abs 1 SGB 2 verletzt nicht Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte

  • Wolters Kluwer

    Leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld nach § 11 Abs 1 SGB 2 verletzt nicht Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld nach § 11 Abs 1 SGB 2 verletzt nicht Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsmindernde Anrechnung von Kindergeld auf das Sozialgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

  • beck-blog (Pressemitteilung)

    Volle Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV-Leistungen verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld und Hartz-IV-Bezug

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 163
  • NJW 2010, 1803
  • NZS 2010, 450
  • FamRZ 2010, 800
  • DVBl 2010, 149
  • DÖV 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 133 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die vollständige Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz a.F. auf die Sozialhilfe nicht gegen Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verstieß (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 7 ff.).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 133 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Denn Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt nicht die Gewährung von Leistungen die den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in gleicher Höhe wie das Steuerrecht berücksichtigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 158).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09
    Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, der - gegebenenfalls aufgrund verfassungsrechtlicher Verpflichtung (vgl. BVerfGE 99, 216 ) - Steuervergünstigungen gewährt, nicht dazu, diesen Vergünstigungen entsprechende Sozialleistungen solchen Personen und ihren Angehörigen zu gewähren, die kein zu versteuerndes Einkommen erzielen.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09
    Als solche dient es dazu, die wirtschaftliche Lage von Familien mit Kindern im Verhältnis zu solchen ohne Kinder zu verbessern und deren Lebensunterhalt zu sichern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1985 - 5 B 80/85 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09
    Danach ist Kindergeld, das, wie beim Beschwerdeführer und seinen Eltern, wegen Fehlens eines zu versteuernden Einkommens nicht zur steuerlichen Freistellung des (steuerrechtlichen) Existenzminimums eines Kindes erforderlich ist, eine Leistung zur Förderung der Familie (vgl. BVerwGE 114, 339 ).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09
    Dies gilt entsprechend für das Kindergeld (vgl. insoweit auch BVerwGE 94, 326 ) und seine Anrechnung auf die Leistungen nach dem SGB II.
  • BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 32.17

    Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen

    (eee) Kindergeldzahlungen müssen nicht gesondert angesetzt werden, weil sie gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 (bis März 2011) bzw. Satz 4 (ab April 2011) SGB II als Einkommen angerechnet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 - BVerfGK 17, 163 ).
  • BVerwG, 22.09.2017 - 2 C 56.16

    Berliner Besoldung nicht amtsangemessen

    Kindergeldzahlungen müssen nicht gesondert ausgewiesen werden, weil sie gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 (bis März 2011) bzw. Satz 4 (ab April 2011) SGB II als Einkommen angerechnet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09 - BVerfGK 17, 163 ).
  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Er kann etwa einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen und ähnliche Leistungen davon abhängig machen, dass es dem Betroffenen nicht möglich ist, sein Existenzminimum aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu decken (§§ 9, 11 ff SGB II; §§ 19, 82 ff, 90 SGB XII; vgl dazu BVerfG [Kammer] vom 11.3.2010 - 1 BvR 3163/09 - SozR 4-4200 § 11 Nr. 32 - juris RdNr 7; BVerfG [Kammer] vom 7.4.2010 - 1 BvR 688/10 - juris RdNr 2; BVerfG [Kammer] vom 7.7.2010 - 1 BvR 2556/09 - BVerfGK 17, 375 [377 f] = SozR 4-4200 § 11 Nr. 33, RdNr 12 ff) .
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