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Rechtsprechung
   KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13286
KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09 (https://dejure.org/2009,13286)
KG, Entscheidung vom 24.11.2009 - 1 W 49/09 (https://dejure.org/2009,13286)
KG, Entscheidung vom 24. November 2009 - 1 W 49/09 (https://dejure.org/2009,13286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Vorsorgebevollmächtigten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bevollmächtigung, Erforderlichkeit der Betreuung, natürlicher Wille, Vollmacht

  • Judicialis

    FGG § 13; ; FGG § 66; ; BGB § 1896 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13; FGG § 66; BGB § 1896 Abs. 2
    Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Vorsorgebevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuer für Demenzkranke trotz Geschäftsfähigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 835
  • Rpfleger 2010, 211
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06

    Betreuungsverfahren: Wirksamkeit einer durch einen geschäftsunfähigen Betroffenen

    Auszug aus KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09
    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, Verfahrenshandlungen, zu denen auch die Bevollmächtigung eines Vertreters gehört, könnten einem Betroffenen nur dann zugerechnet werden, wenn sie von einem "natürlichen Willen" getragen seien (OLG Saarbrücken, FGPrax 1999, 108; a.A. OLG Schleswig, FGPrax 2007, 130; BayObLG, a.a.O.; FamRZ 2002, 764; BtPrax 2003, 129 und die h.M. in der Literatur, wo die Verfahrensfähigkeit allenfalls bei nachteiligen Verfahrenshandlungen abgelehnt wird, vgl. Meier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 66 FGG, Rdn. 5, Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, a.a.O., § 66, Rdn. 13, Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 66, Rdn. 2; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 66, Rdn. 4; Schwab, in: MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1896, Rdn. 144; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 66, Rdn. 3; Schmidt, FGPrax 1999, 178).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 203/01

    Auslagen im gebührenfreien Beschwerdeverfahren

    Auszug aus KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09
    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, Verfahrenshandlungen, zu denen auch die Bevollmächtigung eines Vertreters gehört, könnten einem Betroffenen nur dann zugerechnet werden, wenn sie von einem "natürlichen Willen" getragen seien (OLG Saarbrücken, FGPrax 1999, 108; a.A. OLG Schleswig, FGPrax 2007, 130; BayObLG, a.a.O.; FamRZ 2002, 764; BtPrax 2003, 129 und die h.M. in der Literatur, wo die Verfahrensfähigkeit allenfalls bei nachteiligen Verfahrenshandlungen abgelehnt wird, vgl. Meier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 66 FGG, Rdn. 5, Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, a.a.O., § 66, Rdn. 13, Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 66, Rdn. 2; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 66, Rdn. 4; Schwab, in: MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1896, Rdn. 144; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 66, Rdn. 3; Schmidt, FGPrax 1999, 178).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).
  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02

    Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen

    Auszug aus KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09
    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, Verfahrenshandlungen, zu denen auch die Bevollmächtigung eines Vertreters gehört, könnten einem Betroffenen nur dann zugerechnet werden, wenn sie von einem "natürlichen Willen" getragen seien (OLG Saarbrücken, FGPrax 1999, 108; a.A. OLG Schleswig, FGPrax 2007, 130; BayObLG, a.a.O.; FamRZ 2002, 764; BtPrax 2003, 129 und die h.M. in der Literatur, wo die Verfahrensfähigkeit allenfalls bei nachteiligen Verfahrenshandlungen abgelehnt wird, vgl. Meier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 66 FGG, Rdn. 5, Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, a.a.O., § 66, Rdn. 13, Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 66, Rdn. 2; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 66, Rdn. 4; Schwab, in: MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1896, Rdn. 144; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 66, Rdn. 3; Schmidt, FGPrax 1999, 178).
  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 268/03

    Voraussetzungen für die Vollmachtserteilung in einer Betreuungssache

    Auszug aus KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09
    Nichts anderes galt bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes am 1. Juli 2008 (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 -, juris; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1994, 48).
  • OLG Saarbrücken, 09.02.1999 - 5 W 397/98
    Auszug aus KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09
    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, Verfahrenshandlungen, zu denen auch die Bevollmächtigung eines Vertreters gehört, könnten einem Betroffenen nur dann zugerechnet werden, wenn sie von einem "natürlichen Willen" getragen seien (OLG Saarbrücken, FGPrax 1999, 108; a.A. OLG Schleswig, FGPrax 2007, 130; BayObLG, a.a.O.; FamRZ 2002, 764; BtPrax 2003, 129 und die h.M. in der Literatur, wo die Verfahrensfähigkeit allenfalls bei nachteiligen Verfahrenshandlungen abgelehnt wird, vgl. Meier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 66 FGG, Rdn. 5, Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, a.a.O., § 66, Rdn. 13, Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 66, Rdn. 2; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 66, Rdn. 4; Schwab, in: MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1896, Rdn. 144; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 66, Rdn. 3; Schmidt, FGPrax 1999, 178).
  • KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07

    Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach

    Auszug aus KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09
    Der Senat hat es bislang offen gelassen, ob der Auffassung des OLG Saarbrücken zu folgen ist (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 W 593-596/07 und 13-16/09 -, FGPrax 2009, 209).
  • OLG München, 17.09.1993 - 11 W 2027/93
    Auszug aus KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09
    Nichts anderes galt bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes am 1. Juli 2008 (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 -, juris; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1994, 48).
  • AG Lübeck, 14.11.2011 - 4 XVII H 23481

    Wird Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr unberechtigt die Akzeptanz verweigert ist

    Denn dann müsste künftigen Geschäftsgegnern gegenüber jeweils der Bedingungseintritt nachgewiesen werden, was offensichtlich zu Problemen führt (vgl. KG, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 W 49/09, Tz. 14; OLG Köln, Beschluss vom 10.04.2007 - 2 Wx 20/07, Tz. 21, zitiert jeweils nach [...]; Palandt/Diederichsen, BGB , 70. A. 2011, Einf. v. § 1896 Rdn. 5).
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Rechtsprechung
   KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9172
KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09 (https://dejure.org/2009,9172)
KG, Entscheidung vom 19.11.2009 - 1 W 225/09 (https://dejure.org/2009,9172)
KG, Entscheidung vom 19. November 2009 - 1 W 225/09 (https://dejure.org/2009,9172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufgabenkreise des Betreuers nur mit Zwang durchzuführender, notwendiger Heilbehandlung

  • Bt-Recht

    Aufgabenkreis, Einschränkung, notwendige Heilbehandlung (Zwang), Aufenthaltsbestimmung

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; BGB § 1896

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906; BGB § 1896
    Aufgabenkreise des Betreuers nur mit Zwang durchzuführender, notwendiger Heilbehandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuung der Mieterin bei Wahrnehmung der Wohnungsangelegenheiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkte Betreuung bei Mieterin mit Verfolgungswahn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 835
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Bei der Würdigung des Gutachtens eines Sachverständigen hat das Rechtsbeschwerdegericht zusätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens nur kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Allein der Aufgabenbereich "Wahrnehmung der Rechte bei einer psychiatrischen Heilbehandlung" genügt nicht, eine notwendige Behandlung der Betroffenen auch zwangsweise durchzusetzen (vgl. BGH, NJW 2001, 888, 890; FamRZ 2006, 615, 617; 2008, 866).

    Dies wäre allein im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung der Betroffenen nach § 1906 BGB möglich (BGH, FamRZ 2006, 615, 618).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Dabei kann dahinstehen, ob in den Fällen, in denen die Ablehnungsgründe erst aus dem Gutachten des Sachverständigen hergeleitet werden, die Frist zur Geltendmachung des Ablehnungsgesuchs gleichzeitig mit derjenigen abläuft, die das Gericht einem Beteiligten gemäß § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO setzt (BGH, NJW 2005, 1869) oder hiervon unabhängig innerhalb angemessener Zeit das Ablehnungsgesuch vorzubringen ist (BayObLG, MDR 1995, 425).
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine solche Bestimmung nur dann in Betracht kommt, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu betreiben und diese Verfahren zu einer Gefährdung des Vermögens des Betroffenen führen können (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 W 125/06 -, FGPrax 2008, 101; Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FGPrax 2008, 62).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Allein der Aufgabenbereich "Wahrnehmung der Rechte bei einer psychiatrischen Heilbehandlung" genügt nicht, eine notwendige Behandlung der Betroffenen auch zwangsweise durchzusetzen (vgl. BGH, NJW 2001, 888, 890; FamRZ 2006, 615, 617; 2008, 866).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Allein der Aufgabenbereich "Wahrnehmung der Rechte bei einer psychiatrischen Heilbehandlung" genügt nicht, eine notwendige Behandlung der Betroffenen auch zwangsweise durchzusetzen (vgl. BGH, NJW 2001, 888, 890; FamRZ 2006, 615, 617; 2008, 866).
  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Der Senat hat deshalb im Rahmen der weiteren Beschwerde auch über die Ablehnung zu entscheiden (BGH, NJW-RR 2007, 411; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 6, Rdn. 70).
  • KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine solche Bestimmung nur dann in Betracht kommt, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu betreiben und diese Verfahren zu einer Gefährdung des Vermögens des Betroffenen führen können (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 W 125/06 -, FGPrax 2008, 101; Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FGPrax 2008, 62).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.06.2009 - 14 W 349/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25311
OLG Koblenz, 23.06.2009 - 14 W 349/09 (https://dejure.org/2009,25311)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2009 - 14 W 349/09 (https://dejure.org/2009,25311)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 14 W 349/09 (https://dejure.org/2009,25311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer Verfahrensgebühr durch die Entgegennahme einer Rechtsmittelschrift durch den erstinstanzlich Bevollmächtigten ohne Auftrag zur weiteren Vertretung

  • rechtsportal.de

    Entstehung der Verfahrensgebühr für die Rechtsmittelinstanz durch Entgegennahme und Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 236
  • FamRZ 2010, 835
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2009 - 14 W 349/09
    Jedoch setzt das Entstehen einer Verfahrensgebühr für die Rechtsmittelinstanz nicht nur voraus, dass der Anwalt noch in Vollmacht des Mandanten handelt, sondern dass er auch von diesem beauftragt ist, im Rechtsmittelzug für ihn tätig zu werden (BGH NJW 2005, 2233 ; BGH AGS 2003, 219; Gerold/Schmidt, RVG 18. Aufl., § 19 RVG , Rn 100 ff, insbes. 104).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2009 - 14 W 349/09
    Jedoch setzt das Entstehen einer Verfahrensgebühr für die Rechtsmittelinstanz nicht nur voraus, dass der Anwalt noch in Vollmacht des Mandanten handelt, sondern dass er auch von diesem beauftragt ist, im Rechtsmittelzug für ihn tätig zu werden (BGH NJW 2005, 2233 ; BGH AGS 2003, 219; Gerold/Schmidt, RVG 18. Aufl., § 19 RVG , Rn 100 ff, insbes. 104).
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