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OLG Rostock, 07.05.2009 - 10 UF 33/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 1696 Abs. 1, 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB
Zum zeitlich befristeten Ausschluss des Umgangsrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinem 14 Jahre alten Kind wegen erheblichen Wutpotentials
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684; BGB § 1696
Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinem 14 Jahre alten Kind wegen erheblichen Wutpotentials - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 997
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08
Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender …
Auszug aus OLG Rostock, 07.05.2009 - 10 UF 33/09
Dabei hat der Senat beachtet, dass in Umgangs- und Sorgerechtssachen Prozesskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, FamRZ 2009, 399, 400/401).
- OLG Hamm, 17.04.2018 - 10 UF 56/17
Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein
Das gleiche gilt für "typische Standardkonflikte" zwischen den Eltern (OLG Rostock, FamRZ 2010, 997). - OLG Saarbrücken, 08.05.2012 - 9 UF 23/12
Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts
Zudem ist ein Eingriff in die elterliche Sorge durch Einrichtung einer Umgangspflegschaft dann angezeigt, wenn wegen eines hohen Konfliktpotenzials zwischen den Elternteilen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Umgangsregelung nicht praktizierbar ist; sie ist jedoch kein Instrument zur Beseitigung sämtlicher - wie von dem Kindesvater geschilderten - Schwierigkeiten bei der Verwirklichung des Umgangs (…vgl. Bauer in: jurisPK- BGB , 5. Aufl. 2010, § 1684 , Rz.62, ff/64, sowie Palandt/Diederichsen, BGB , 70. Aufl., § 1684 , Rz. 18, j.m.w.N.; OLG Rostock, FamRZ 2010, 997).