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   OLG Zweibrücken, 13.12.2010 - 5 WF 159/10   

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https://dejure.org/2010,9135
OLG Zweibrücken, 13.12.2010 - 5 WF 159/10 (https://dejure.org/2010,9135)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.12.2010 - 5 WF 159/10 (https://dejure.org/2010,9135)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 5 WF 159/10 (https://dejure.org/2010,9135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 233, 234 ZPO; §§ 117 Abs. 5, 63 Abs. 2 Nr. 1, 39, 56 Abs. 3 FamFG
    Beschwerdefrist; einstweilige Anordnung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsbehelfsbelehrung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 39 FamFG, § 56 Abs 3 S 2 FamFG, § 63 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 117 Abs 5 FamFG, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem durch einen Belehrungsmangel verursachten Irrtum über die Rechtsmittelfrist im Falle anwaltlicher Vertretung; Pflicht zur Wahl des "sichersten Weges" bei strittigen Rechtsfragen; einstweilige Anordnungssache: Rechtsmittel ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschulden eines Rechtsanwalts an der Fristversäumung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschulden eines Rechtsanwalts an der Fristversäumung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de

    Verschulden eines Rechtsanwalts an der Fristversäumung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1016
  • FamRZ 2011, 987
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2010 - 5 WF 159/10
    Das gilt auch für einen Irrtum über die Frist eines zulässigen Rechtsbehelfs (BGH NJW-RR 2010, S. 1297 - 1299).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2010 - 6 WF 196/10

    Einstweiliges Anordnungsverfahren: Frist zur Anfechtung einer ablehnenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2010 - 5 WF 159/10
    Zwar ist derzeit in der Rechtsprechung und der Literatur umstritten, ob auf den Fall des § 56 Abs. 3 FamFG die allgemeine Beschwerdefrist von einem Monat des § 63 Abs. 1 FamFG oder die zweiwöchige Beschwerdefrist des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG Anwendung findet (für eine Frist von zwei Wochen: Soyka, Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2010, § 56 FamFG Rn 10; Bumiller/Harders FamFG/FGG, 9. Aufl., § 58 Rn 8; Schwonberg in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG, 2009, § 56 Rn 25; Musielak/Borth Familiengerichtliche Verfahren, 2009, § 56 Rn 14 ; a.A.: Stößer in Prütting/Helms FamFG, 2009, § 56 Rn 11 und Giers in Keidel FamFG, 16. Auflage, § 56 Rn 11 unter Verweis auf Schürmann FamRB 2009, S. 375, 382; vgl. auch Beschluss des 6. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. Oktober 2010, Az.: 6 WF 196/10, wonach bei einem Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren die Zweiwochenfrist des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gilt).
  • OLG München, 06.05.2009 - 12 UF 1832/08

    Erneute Klage auf Kindesunterhalt nach Abweisung im Vorprozess wegen fehlender

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.2010 - 5 WF 159/10
    Zwar ist derzeit in der Rechtsprechung und der Literatur umstritten, ob auf den Fall des § 56 Abs. 3 FamFG die allgemeine Beschwerdefrist von einem Monat des § 63 Abs. 1 FamFG oder die zweiwöchige Beschwerdefrist des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG Anwendung findet (für eine Frist von zwei Wochen: Soyka, Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2010, § 56 FamFG Rn 10; Bumiller/Harders FamFG/FGG, 9. Aufl., § 58 Rn 8; Schwonberg in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG, 2009, § 56 Rn 25; Musielak/Borth Familiengerichtliche Verfahren, 2009, § 56 Rn 14 ; a.A.: Stößer in Prütting/Helms FamFG, 2009, § 56 Rn 11 und Giers in Keidel FamFG, 16. Auflage, § 56 Rn 11 unter Verweis auf Schürmann FamRB 2009, S. 375, 382; vgl. auch Beschluss des 6. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. Oktober 2010, Az.: 6 WF 196/10, wonach bei einem Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren die Zweiwochenfrist des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gilt).
  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Das Interesse an der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist nicht teilbar und bei allen Wohnungseigentümern dasselbe, so dass ihr Wert bei einer Anfechtungsklage nicht etwas nur zu 50% anzusetzen ist, sondern gemäß § 49a Abs. 1 S. 2 Hs. 1 ZPO die Wertuntergrenze bildet (BGH NJW-RR 2011, 1016, 12 f.).
  • OLG Celle, 19.08.2014 - 10 UF 186/14

    Teilentscheidung auf Abweisung allein des Auskunftsanspruchs bei Verneinung der

    Schließlich hat das Amtsgericht die von ihm für den Verwirkungsvorwurf herangezogenen Umstände in der Jugend des Antragsgegners, zu denen von beiden Seiten bislang lediglich rudimentär vorgetragen worden ist, jedenfalls nicht in dem offenkundig gebotenen zeitlichen und rechtlichen Kontext (vgl. insofern bereits Senatsurteil vom 2. November 2010 - 10 UF 176/10 - juris = BeckRS 2011, 17047 [in FamRZ 2011 987 f. nur redaktioneller Leitsatz]) gewürdigt.
  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13

    Beschwerdefrist im Erbbaurecht

    Dem schließt sich der Senat aus der genannten Überlegung heraus an; überdies entspricht dies auch zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nun herrschender Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 50; NJW-RR 2011, 1016; KG NJW-RR 2011, 1228; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zitiert nach juris).

    Ein Rechtsanwalt hat die einschlägigen Gesetze zu kennen und ist gehalten, bei einer umstrittenen Rechtsfrage den sichersten Weg zu wählen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 1016; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG).

  • LG Dortmund, 08.07.2011 - 9 T 210/11

    Beschwerde ist bei Nichteinlegung innerhalb von zwei Wochen nach der erfolgten

    Ein Rechtsanwalt muss die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen ( BGH NJW 2011, 386; OLG Schleswig FamFR 2011, 210; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 987 ).

    Wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der Rechtsanwalt den sicheren Weg wählen ( BGH NJW 2011, 386; OLG Schleswig FamFR 2011, 210; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 987 ).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 3 Wx 19/11

    Umfang der Prüfung der Identität einer ausländischen Staatsbürgerin bei

    Es kann dabei dahinstehen, ob bei einer Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge einer unterbliebenen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Beschwerdeführer anwaltlich vertreten ist, oder ob es in einem derartigen Fall regelmäßig an der erforderlichen Kausalität zwischen unrichtiger Rechtmittelbelehrung und Fristversäumung fehlt (Senat, Beschluss vom 20.01.2010, I - 3 Wx 139/09; OLG Hamm, FamFR 2011, 162; OLG Zweibrücken, FamFR 2011, 119; OLG Schleswig-Holstein, 10 UF 254/10; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223; OLG Koblenz, NJW 2010, 2594, a.A. für den Fall der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung OLG Rostock, Beschluss vom 28.12.2010, 10 UF 199/10).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2013 - 3 WF 63/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist im

    Bei anwaltlicher Vertretung ist ein durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung verursachter Irrtum über die Rechtsmittelfrist regelmäßig verschuldet (BGH, NJW 2011, 3240 Rn. 18; OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, NJOZ 2012, 1625; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 1016).
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