Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.10.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09   

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https://dejure.org/2011,164
BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 (https://dejure.org/2011,164)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 (https://dejure.org/2011,164)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 (https://dejure.org/2011,164)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • DFR

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG; § 6 Abs. 1 Satz 2 MVollzGRLP
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels - Rheinland-pfälzische gesetzliche Regelung verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 1 Abs 2 MVollzG RP
    § 6 Abs 1 S 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (juris: MVollzG RP), der operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen an einem im Maßregelvollzugs Untergebrachten auch ohne dessen Einwilligung zulassen, mit ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines schwerwiegenden Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG durch die medizinische Behandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen dessen natürlichen Willen; Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels bei ...

  • rewis.io

    § 6 Abs 1 S 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (juris: MVollzG RP), der operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen an einem im Maßregelvollzugs Untergebrachten auch ohne dessen Einwilligung zulassen, mit ...

  • rewis.io

    § 6 Abs 1 S 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (juris: MVollzG RP), der operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen an einem im Maßregelvollzugs Untergebrachten auch ohne dessen Einwilligung zulassen, mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung einer medizinischen Behandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen dessen natürlichen Willen zur Erreichung des Vollzugsziels; Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels bei krankheitsbedingter Nichteinsichtsfähigkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht verbietet grundsätzliche Zwangsmedikation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsmedikamentation im Maßregelvollzug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsmedikation im Maßregelvollzug erfolgreich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Medizinische Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung

  • Telepolis (Pressebericht, 18.04.2011)

    Zwangsbehandlung in der Psychiatrie wurden Grenzen gesetzt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe beschränkt Zwangsbehandlung von Straftätern

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe beschränkt Zwangsbehandlung von Straftätern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Strafvollzug erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Medizinische Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug untergebrachten Straftäters unzulässig

Besprechungen u.ä. (9)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstbestimmung des Kranken sticht Fürsorge des Staates

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsbehandlung

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug: Jetzt werden den Psychiatern die Hände gebunden

  • taz.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 17.04.2011)

    Zwangsbehandlung von Straftätern: "Kriminelle in weißen Kitteln"

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Habeas Mentem? Psychiatrische Zwangseingriffe im Maßregelvollzug und die Freiheit gefährlicher Gedanken (Jan Christoph Bublitz; ZIS 2011, 714)

  • lexmedblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfassungswidrige Zwangsmedikation?

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 4 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Neuregelung von § 1906 BGB durch das Gesetz vom 18.02.2013 und zu den Auswirkungen auf die notarielle Praxis (Dr. Johann Andreas Dieckmann; BWNotZ 2013, 34-46)

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 4 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsrealismus im Betreuungsrecht (Notar Dr. Johann Andreas Dieckmann; BWNotZ 2014, 2-17)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 128, 282
  • NJW 2011, 2113
  • NStZ 2013, 149
  • NZS 2011, 500 (Ls.)
  • NJ 2011, 388
  • StV 2012, 94
  • FamRZ 2011, 1128
  • DÖV 2011, 572
 
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Wird zitiert von ... (196)Neu Zitiert selbst (83)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
    Fehlende Einsichtsfähigkeit lässt den Schutz des Art. 2 Abs. 2 GG nicht von vornherein entfallen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ; für die Freiheit der Person grundlegend BVerfGE 10, 302 ).

    Die grundrechtlich geschützte Freiheit schließt auch die "Freiheit zur Krankheit" und damit das Recht ein, auf Heilung zielende Eingriffe abzulehnen, selbst wenn diese nach dem Stand des medizinischen Wissens dringend angezeigt sind (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 30, 47 ; 22, 180 ).

    bb) Das Gewicht, das dem eingeschränkten Grundrecht in der Abwägung mit denjenigen grundrechtlichen Belangen zukommt, die durch den Eingriff in dieses Recht gewahrt werden sollen, kann jedoch nicht vollkommen losgelöst von den tatsächlichen Möglichkeiten des Grundrechtsträgers zu freier Willensentschließung bestimmt werden (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat angenommen, dass unter dieser Voraussetzung der schwerwiegende Grundrechtseingriff, der in einer Freiheitsentziehung liegt, zum Schutz des Betroffenen selbst gerechtfertigt sein kann, und die nach Landesunterbringungsrecht für einen solchen Fall vorgesehene Möglichkeit fürsorgerischer Unterbringung zum Zweck der Behandlung gebilligt (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96, NJW 1998, S. 1774 ).

    Ein Eingriff, der darauf zielt, die tatsächlichen Voraussetzungen freier Selbstbestimmung des Untergebrachten wiederherzustellen, kann unter diesen Umständen zulässig sein (vgl. BVerfGE 58, 208 ; s. auch BVerwGE 82, 45 ; Murswiek, in: Sachs, GG, 5. Aufl. 2009, Art. 2 Rn. 209; Wiedemann, in: Umbach/Clemens, GG, 2002, Art. 2 Abs. 2, Rn. 329 m. Fn. 167; Wagner, Selbstmord und Selbstmordverhinderung, 1975, S. 134; Seewald, Das Verfassungsrecht auf Gesundheit, 1981, S. 214 ff.; Michale, Recht und Pflicht zur Zwangsernährung bei Nahrungsverweigerungen in Justizvollzugsanstalten, 1983, S. 163 ff.; Robbers, Sicherheit als Menschenrecht, 1987, S. 220 ff. ; Hillgruber, Der Schutz des Menschen vor sich selbst, 1992, S. 121 f.; Dröge, Die Zwangsbetreuung,1997, S. 198 f., 207 f.; Heide, a.a.O., S. 217 ff.; v. Storch, a.a.O., S. 39 ff. , m.w.N.).

    Weil der Betroffene insoweit hilfsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 58, 208 ), darf der Staat - nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - in diejenigen Grundrechte eingreifen, die der Betroffene allein krankheitsbedingt übergewichtet.

    Soweit unter dieser Voraussetzung ausnahmsweise eine Befugnis des Staates, den Einzelnen "vor sich selbst in Schutz zu nehmen" (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96 -, NJW 1998, S. 1774 ), anzuerkennen ist, eröffnet dies keine "Vernunfthoheit" staatlicher Organe über den Grundrechtsträger dergestalt, dass dessen Wille allein deshalb beiseite gesetzt werden dürfte, weil er von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint (vgl. BVerfGE 58, 208 ; Baumann, Unterbringungsrecht, 1966, S. 25; Marschner, in: Marschner/Volckart/Lesting, a.a.O., Rn. 41; Wagner, in: Kammeier, a.a.O., Rn. D 152; zur Gefahr eines fürsorgerischen Paternalismus auch Fink, Selbstbestimmung und Selbsttötung, 1992, S. 188 ff.; Hermes, Das Grundrecht auf Schutz von Leben und Gesundheit, 1987, S. 228 ff.; Neumann, KritV 1993, S. 276 ; Schwabe, JZ 1998, S. 66 ).

    Erforderlich ist eine krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit oder Unfähigkeit zu einsichtsgemäßem Verhalten (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

    Soweit die gerichtliche Überprüfung nur auf der Grundlage ärztlichen Sachverstandes möglich ist, gehört es zur aus den Grundrechten des Betroffenen folgenden Sachverhaltsaufklärungspflicht der Gerichte (vgl. allg. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ), sich solchen Sachverstandes zu bedienen (vgl. für den Fall der Entscheidung über eine freiheitsentziehende Unterbringung BVerfGE 58, 208 ).

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
    Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer medizinischen Zwangsbehandlung mit dem Ziel, den Betroffenen entlassungsfähig zu machen, hat strikt dessen krankheitsbedingte Unfähigkeit zu verhaltenswirksamer Einsicht - kurz: krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit - zur Voraussetzung (vgl. Bernsmann, in: Blau/Kammeier, a.a.O., S. 142 ; Heide, a.a.O., S. 236; Tietze, a.a.O., S. 120; s. auch Lesting, in: Marschner/Volckart/Lesting, a.a.O., Rn. B 209; Rinke, NStZ 1988, S. 10 ; aus psychiatrischer und medizinethischer Sicht Garlipp, BtPrax 2009, S. 55 ; Maio, in: Rössler/Hoff, a.a.O., S. 145 ; s. auch Grundsätze für den Schutz von psychisch Kranken und die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung, Resolution 46/119 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 17. Dezember 1991, , Grundsatz 11 Absätze 6 ff.; zur möglichen Bedeutung nicht rechtsverbindlicher Entschließungen internationaler Organisationen für die Grundrechtsauslegung BVerfGE 116, 69 ).

    Diese ist, soweit es um Zwangsbehandlungenzur Erreichung des Vollzugsziels geht, sowohl als Element zukunftsgerichteten Schutzes der unmittelbar betroffenen Grundrechte als auch im Hinblick auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Resozialisierungsziel geboten (vgl. BVerfGE 116, 69 ; zu Defiziten in der damaligen Praxis Ketelsen/Zechert/Klimitz/Rauwald, PsychiatPrax 2001, 28: S. 69 ; Steinert, in: Kebbel/Pörksen, Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie, Köln 1998, S. 135 ).

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Eingriffs müssen hinreichend klar und bestimmt geregelt sein (vgl. für den Strafvollzug i.w.S. BVerfGE 116, 69 , m.w.N.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
    Die Betroffenen müssen jedoch die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 103, 332 ; 113, 348 , m.w.N.), und die gesetzesausführende Verwaltung muss für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfinden (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ).

    Die Anforderungen an den Grad der Klarheit und Bestimmtheit sind umso strenger, je intensiver der Grundrechtseingriffist, den eine Norm vorsieht (vgl. BVerfGE 59, 104 ; 75, 329 ; 86, 288 ; 110, 33 ; 117, 71 ).

    Für die näheren Anforderungen kann, nicht zuletzt in der Frage, inwieweit Maßgaben, die sich aus dem Grundgesetz ableiten lassen, ausdrücklicher und konkretisierender Festlegung im einfachen Gesetz bedürfen, auch der jeweilige Kreis der Normanwender und Normbetroffenen von Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 123, 39 ).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Das schließt Mitwirkungspflichten aus, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der "Besserung" gerichtet sind (vgl. BVerfGE 128, 282 ; zur historischen Entwicklung oben Rn. 5, 7).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Maßgeblich ist der Wille des Grundrechtsträgers, der sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit entzieht (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 für Heileingriffe).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass der Freiheitsanspruch nicht losgelöst von der tatsächlichen Möglichkeit zu freier Willensentschließung beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 128, 282 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

    Auch hier müssen dem Betroffenen - um eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können - die für die Einwilligung wesentlichen Umstände, einschließlich bestehender Alternativen, bekannt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; BGHZ 102, 17 ; 106, 391 ; 168, 103 ).

    Voraussetzung ist zudem, dass der Betroffene keinen unzulässigen Einflussnahmen oder Druck ausgesetzt ist (vgl. BVerfGE 128, 282 für die Einwilligung in medizinische Maßnahmen).

    Die Voraussetzungen für eine bloße Unvereinbarkeitserklärung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit verlangt, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 103, 332 ; 113, 348 ; 128, 282 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Nachteile des sofortigen Außerkrafttretens gegenüber den Nachteilen überwiegen, die mit der vorläufigen Weitergeltung verbunden wären (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 61, 319 ; 83, 130 ; 85, 386 ; 87, 153 ; 128, 282 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Fehlende Einsichtsfähigkeit lässt den Schutz des Art. 2 Abs. 2 GG nicht entfallen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 128, 282 ); er ist auch dem psychisch Kranken und nicht voll Geschäftsfähigen garantiert (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Die besondere Intensität des Eingriffs folgt bei der 5-Punkt- und der 7-Punkt-Fixierung zudem daraus, dass ein gezielt vorgenommener Eingriff in die Bewegungsfreiheit als umso bedrohlicher erlebt wird, je mehr der Betroffene sich dem Geschehen hilflos und ohnmächtig ausgeliefert sieht (vgl. zur Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 ).

    Hinzu kommt, dass der Eingriff in der Unterbringung häufig Menschen treffen wird, die aufgrund ihrer psychischen Verfassung die Nichtbeachtung ihres Willens besonders intensiv empfinden (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Dabei sind die Anforderungen an den Grad der Klarheit und Bestimmtheit umso strenger, je intensiver der Grundrechtseingriff ist, den eine Norm rechtfertigen soll (vgl. BVerfGE 59, 104 ; 75, 329 ; 83, 130 ; 86, 288 ; 93, 213 ; 109, 133 ; 128, 282 ; 134, 33 ).

    Für die näheren Anforderungen kann, nicht zuletzt in der Frage, inwieweit Maßgaben, die sich aus dem Grundgesetz ableiten lassen, ausdrücklicher und konkretisierender Festlegung im einfachen Gesetz bedürfen, auch der jeweilige Kreis der Normanwender und Normbetroffenen von Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 126, 170 ; 128, 282 ).

    Grundsätzlich fehlt es an der notwendigen Bestimmtheit nicht schon deshalb, weil eine Norm auslegungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 117, 71 ; 128, 282 ; stRspr).

    Eine Fixierung darf nur als letztes Mittel vorgesehen sein, wenn mildere Mittel nicht (mehr) in Betracht kommen (vgl. zur Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 m.w.N.).

    Aus den grundrechtlichen Garantien ergeben sich in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch Anforderungen an das Verfahren von Behörden und Gerichten (vgl. BVerfGE 51, 150 ; 52, 380 ; 52, 391 ; 101, 106 ; 128, 282 ; stRspr).

    Insoweit sind die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht für die Anordnung einer Zwangsbehandlung entwickelt hat (vgl. BVerfGE 128, 282 ), auf die Anordnung einer Fixierung größtenteils übertragbar.

    Sie muss vor allem davor geschützt werden, dass ihre Grundrechte etwa aufgrund von Eigeninteressen der Einrichtung oder ihrer Mitarbeiter - insbesondere bei Überforderungen, die im Umgang mit oft schwierigen Patienten auftreten können -, bei nicht aufgabengerechter Personalausstattung oder aufgrund von Betriebsroutinen unzureichend gewürdigt werden (vgl. zur Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 ).

    b) Zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unabdingbar ist die Anordnung und Überwachung der Fixierung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebrachter Personen durch einen Arzt (vgl. zur Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    c) Als Vorwirkung der Garantie effektiven Rechtsschutzes ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG die Notwendigkeit, die gegen den natürlichen Willen der untergebrachten Person erfolgte Anordnung einer Fixierung, die maßgeblichen Gründe hierfür, ihre Durchsetzung, Dauer und die Art der Überwachung zu dokumentieren (vgl. zu grundrechtlich begründeten Dokumentationspflichten in anderen Zusammenhängen BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; 128, 282 m.w.N.).

    Nur auf Grundlage einer detaillierten Dokumentation bleibt fachgerechtes und verhältnismäßiges Handeln auch unter der für Kliniken typischen Bedingung sichergestellt, dass die zuständigen Akteure wechseln (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Hinzu kommt schließlich, dass die Dokumentation auch ein unentbehrliches Mittel der systematischen verbesserungsorientierten Qualitätskontrolle und Evaluation ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14 -, juris, Rn. 33 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits festgestellt, dass den Konventionsbestimmungen - insbesondere Art. 12 BRK -, die auf Sicherung und Stärkung der Autonomie behinderter Menschen gerichtet sind, kein grundsätzliches Verbot für Maßnahmen entnommen werden kann, die gegen den natürlichen Willen des Betroffenen vorgenommen werden und an eine krankheitsbedingt eingeschränkte Selbstbestimmungsfähigkeit anknüpfen (vgl. für die Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 ).

    Die Vertragsstaaten sind allerdings verpflichtet, geeignete Sicherungen gegen Interessenkonflikte, Missbrauch und Missachtung sowie zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit vorzusehen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 ).

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Die Rechtsprechung leitet aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) eine "Freiheit zur Krankheit' ab, die es grundsätzlich einschließt, Heilbehandlungen auch dann abzulehnen, wenn sie medizinisch angezeigt sind (vgl. BVerfG, aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13, BGHZ 202, 27 28 29 226, 236; jeweils unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfGE 128, 282, 304; 129, 269, 280; 133, 112, 131).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei

    Der Beschwerdeführer rügt, dass die Vorschrift nicht den in der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 (vgl. BVerfGE 128, 282 ff.) aufgestellten Anforderungen an die gesetzliche Regelung einer Zwangsbehandlung genüge, denn es fehle an einer Regelung zur Konkretisierung der geplanten Maßnahme nach Art, Dauer und Dosierung.

    Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Rechtsverletzung unter Bezugnahme auf die verfassungsgerichtliche Entscheidung zur Zwangsbehandlung vom 23. März 2011 (vgl. BVerfGE 128, 282) im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit hinreichend substantiiert geltend gemacht.

    Zu seinem traditionellen Gehalt gehört der Schutz gegen eine staatliche Zwangsbehandlung (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 128, 282 ).

    Ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit setzt keine schädigende Zielrichtung voraus (vgl. BVerfGE 89, 120 ; 128, 282 ; 146, 294 ).

    Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ) und/oder krankheitsbedingt einsichtsunfähig ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Dies setzt allerdings deren Einwilligungsfähigkeit voraus (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Die materiellen Freiheitsgarantien des Art. 2 Abs. 2 GG - darunter das Recht auf körperliche Unversehrtheit - haben unter den grundrechtlich verbürgten Rechten ein besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 128, 282 ).

    Der in der medizinischen Zwangsbehandlung einer untergebrachten Person mit Neuroleptika liegende Grundrechtseingriff wiegt besonders schwer (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Ihre Verabreichung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen berührt daher, auch unabhängig davon, ob sie mit körperlichem Zwang durchgesetzt wird, in besonderem Maße den Kern der Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Ungeachtet der besonderen Schwere des mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffs kann die Zwangsbehandlung einer untergebrachten Person jedoch gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Er rechtfertigt daher keinen Behandlungszwang gegenüber einem Untergebrachten, denn dessen Weigerung, sich behandeln zu lassen, ist nicht der Sicherheit der Allgemeinheit vor schweren Straftaten, sondern seiner Entlassungsperspektive abträglich (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    dd) Im Maßregelvollzug und ebenfalls in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung kann jedoch zur Rechtfertigung des Eingriffs das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse der untergebrachten Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) herangezogen werden, sofern sie zur Wahrnehmung dieses Interesses infolge krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit nicht in der Lage ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ).

    Soweit der Betroffene insoweit hilfsbedürftig ist, darf der Staat zum Schutz seines Freiheitsinteresses - nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - in diejenigen Grundrechte eingreifen, die der Betroffene krankheitsbedingt übergewichtet (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat in Fällen, in denen eine Zwangsbehandlung mit dem Schutz der Gesundheit und/oder den Freiheitsinteressen des Betroffenen selbst gerechtfertigt wurde, aus den grundrechtlichen Garantien (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ) und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ) umfangreiche konkrete Anforderungen an Zwangsbehandlungen untergebrachter Personen hergeleitet.

    aa) Eine Zwangsbehandlung darf als letztes Mittel nur eingesetzt werden, wenn mildere Mittel nicht (mehr) in Betracht kommen, eine weniger in die Grundrechte des Betroffenen eingreifende Behandlung mithin aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ).

    Weiterhin ist erforderlich, dass der Betroffene krankheitsbedingt nicht einsichtsfähig ist oder sich nicht einsichtsgemäß verhalten kann (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ) und dass der Behandlung der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks unternommene Versuch vorausgegangen ist, seine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu erlangen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert überdies, dass die Zwangsbehandlung im Hinblick auf das Behandlungsziel, dem sie dient, Erfolg verspricht und der zu erwartende Nutzen den möglichen Schaden einer Nichtbehandlung sowie die mit der Maßnahme verbundene Beeinträchtigung deutlich überwiegt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ).

    Jedenfalls bei planmäßigen Behandlungen sind diese anzukündigen, um den Betroffenen in die Lage zu versetzen, rechtzeitig um Rechtsschutz zu ersuchen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs unabdingbar ist überdies die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch ärztliches Personal (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes ergibt sich ferner die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Hierzu bedarf es einer vorausgehenden Prüfung der Maßnahme durch Dritte in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    aa) Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer medizinischen Zwangsbehandlung mit dem Ziel, den Gesundheitszustand des Betroffenen zu bessern und ihn entlassungsfähig zu machen, hat, wie dargelegt, dessen krankheitsbedingte Unfähigkeit zu verhaltenswirksamer Einsicht zur Voraussetzung (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Diese Freiheit ist Ausdruck der persönlichen Autonomie des Einzelnen und als solche durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG in der Ausprägung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten geschützt (vgl. BVerfGE 142, 313 ; im Ergebnis ebenso BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; jeweils unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben BVerfGE 153, 182 ).

    Die Pflicht des Staates, den Einzelnen "vor sich selbst in Schutz zu nehmen', eröffnet keine "Vernunfthoheit' staatlicher Organe über den Grundrechtsträger dergestalt, dass dessen Wille allein deshalb beiseitegesetzt werden dürfte, weil er von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 142, 313 ).

    Das schließt die "Freiheit zur Krankheit' und damit das Recht ein, auf Heilung zielende Eingriffe abzulehnen, selbst wenn diese nach dem Stand des medizinischen Wissens dringend angezeigt sind und deren Unterlassung zum dauerhaften Verlust der persönlichen Freiheit im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG führen kann (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 30, 47 ; 58, 208 ; 128, 282 ; 142, 313 ).

    Bei den Behandlungen, die auf die landgerichtlichen Beschlüsse vom 16. März 2017 und vom 28. März 2018 folgten, handelt es sich um medizinische Behandlungen eines Untergebrachten gegen seinen natürlichen Willen und mithin um Zwangsbehandlungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Die gesetzliche Grundlage gibt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung vor (vgl. dazu BVerfGE 128, 282 ; 146, 294 ).

    Insbesondere genügt der Begriff des "Beachtens' einer Patientenverfügung in Art. 6 Abs. 4 Satz 6 BayMRVG a.F. den Bestimmtheitsanforderungen, auch wenn diese angesichts der Intensität des in Rede stehenden Grundrechtseingriffs hier besonders streng sind (vgl. BVerfGE 59, 104 ; 75, 329 ; 83, 130 ; 86, 288 ; 93, 213 ; 109, 133 ; 128, 282 ; 134, 33 ; 149, 293 ).

    An der notwendigen Bestimmtheit fehlt es nicht schon deshalb, weil eine Norm auslegungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 117, 71 ; 128, 282 ; 149, 293 ; stRspr).

    Da es sich um schwerwiegende Grundrechtseingriffe handelt (vgl. BVerfGE 128, 282 ), besteht für den Beschwerdeführer weiterhin ein Rechtsschutzinteresse an der Klärung der Frage, ob die jeweils angeordneten und durchgeführten Zwangsbehandlungen rechtswidrig oder rechtmäßig waren (vgl. BVerfGE 146, 294 ; sowie allgemein zum Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung: vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; 139, 245 ).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 23. März 2011 zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug entschieden hatte, dass die wesentlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung klarer und bestimmter gesetzlicher Vorgaben bedürfen (vgl. BVerfGE 128, 282), gab der Bundesgerichtshof seine bislang zur Zulässigkeit medizinischer Zwangsbehandlungen im Betreuungsrecht auf der Grundlage von § 1906 Abs. 1 BGB in der Fassung von 1992 vertretene Rechtsprechung auf und vertrat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun die Auffassung, es fehle hierfür an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage, weshalb ein Betreuer auch im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung keine Zwangsbehandlungen veranlassen dürfe (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - XII ZB 99/12 -, BGHZ 193, 337 ).

    Wenn sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, in eigener Sache die medizinische Notwendigkeit einer Untersuchung oder Heilmaßnahme zu erkennen oder danach zu handeln, sind sie insofern schutzlos und hilfsbedürftig, als sie Gefährdungen von Leib und Leben ausgeliefert sind, ohne selbst für ihren Schutz sorgen zu können (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 128, 282 ).

    Diese Freiheit ist Ausdruck seiner persönlichen Autonomie und als solche auch durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt (im Ergebnis ebenso BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 jeweils unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Eine Pflicht des Staates, den Einzelnen "vor sich selbst in Schutz zu nehmen", eröffnet keine "Vernunfthoheit" staatlicher Organe über den Grundrechtsträger dergestalt, dass dessen Wille allein deshalb beiseitegesetzt werden dürfte, weil er von durchschnittlichen Präferenzen abweicht oder aus der Außensicht unvernünftig erscheint (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Die grundrechtlich geschützte Freiheit schließt auch die "Freiheit zur Krankheit" und damit das Recht ein, auf Heilung zielende Eingriffe abzulehnen, selbst wenn diese nach dem Stand des medizinischen Wissens dringend angezeigt sind (vgl. BVerfGE 128, 282 m.w.N.).

    Können Betroffene keinen freien Willen in Bezug auf den Umgang mit einer Krankheit bilden, weil sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, die Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme zu erkennen oder nach dieser Einsicht zu handeln (zu dieser Bedingung vgl. BVerfGE 128, 282 sowie § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB), bleibt ein etwa vorhandener natürlicher Wille in Bezug auf ihre Krankheit verfassungsrechtlich auch hier Ausdruck ihres durch das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit geschützten Selbstbestimmungsrechts, in das auch unter diesen Voraussetzungen im Falle einer Zwangsbehandlung eingegriffen wird.

    (3) Wird eine ärztliche Maßnahme nicht durch ein auf dem freien Willen der Betroffenen beruhendes Einverständnis gerechtfertigt, gerät sie im Falle der Zwangsbehandlung gegen den natürlichen Willen auch in Konflikt mit dem Grundrecht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit (vgl. auch dazu bereits BVerfGE 128, 282 ).

    (c) Weil sich in den beschriebenen Fällen einer konkreten Schutzpflicht diese im Ergebnis gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität der Betroffenen durchsetzt, ist der Gesetzgeber im Interesse einer möglichst weitgehenden Rücksichtnahme auf die zurücktretenden Freiheitsrechte der Betroffenen gehalten, inhaltlich anspruchsvolle und hinreichend bestimmt formulierte materielle und begleitende verfahrensrechtliche Voraussetzungen für eine medizinische Zwangsbehandlung zu normieren (so bereits für die Rechtfertigung der Zwangsbehandlung als Eingriff BVerfGE 128, 282 ).

    (d) Die materiellen Voraussetzungen einer durch die Schutzpflicht gebotenen Regelung zur medizinischen Zwangsbehandlung haben zu gewährleisten, dass eine solche bei offensichtlicher Eindeutigkeit des Abwägungsergebnisses der genannten Parameter (drohende erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen, nicht zu eingriffsintensive Behandlung, hohe Erfolgsaussichten) erfolgen darf (vgl. dazu den im Nachgang zu BVerfGE 128, 282 geschaffenen § 1906 Abs. 3 BGB und dort insbes. die Nrn. 3 und 5).

    Die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 zur medizinischen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (BVerfGE 128, 282 ) aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abgeleiteten Verfahrensanforderungen gelten in gleicher Weise für die Behandlung von in ihre Krankheit nicht einsichtsfähigen Betreuten.

    Dass die ärztliche Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug ihre Rechtfertigung wesentlich auch in der Wiedererlangung der persönlichen Freiheit findet (vgl. BVerfGE 128, 282 ), bei Betreuten hingegen die Schutzpflicht unmittelbar auf die Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Gesundheit zielt, ändert nichts an der Notwendigkeit gleichartiger verfahrensrechtlicher Sicherungen.

    Zu den notwendigen Verfahrenssicherungen gehören die Anordnung und Überwachung der Maßnahme durch Ärzte, ihre vorherige Ankündigung, die Einbeziehung von - auch von den behandelnden Ärzten - unabhängigen Sachverständigen, der Genehmigungsvorbehalt durch einen Richter und auch die Dokumentationspflicht (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. März 2011 entschieden, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 111, 307 ), kein anderes Ergebnis nahe legt (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Denn der Regelungszusammenhang des Art. 12 Abs. 4 BRK, der sich gerade auf Maßnahmen bezieht, die Betroffene in der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit beschränken, belegt, dass die Konvention solche Maßnahmen nicht allgemein untersagt, sondern ihre Zulässigkeit unter anderem dadurch beschränkt, dass Art. 12 Abs. 4 BRK die Vertragsstaaten zu geeigneten Sicherungen gegen Interessenkonflikte, Missbrauch und Missachtung sowie zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit verpflichtet (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

  • BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der

    Mit der Zwangsbehandlung der Beschwerdeführerin ohne ausreichende gesetzliche Grundlage steht jedenfalls ein tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtsverstoß in Rede (vgl. BVerfGE 128, 282 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 1698/12 -, juris, Rn. 21), gegen den die Beschwerdeführerin eine verfassungsgerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig hätte erlangen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 1698/12 -, juris, Rn. 21).

    Die medizinische Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greift in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Dem Eingriffscharakter einer Zwangsbehandlung steht nicht entgegen, dass sie zum Zweck der Heilung vorgenommen wird (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Eine schädigende Zielrichtung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 128, 282 m.w.N.).

    Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Eine Zwangsbehandlung im Sinne einer medizinischen Behandlung, die gegen den natürlichen Willen des Betroffenen erfolgt, liegt unabhängig davon vor, ob eine gewaltsame Durchsetzung der Maßnahme erforderlich wird oder der Betroffene sich, etwa weil er die Aussichtslosigkeit eines körperlichen Widerstandes erkennt, ungeachtet fortbestehender Ablehnung in die Maßnahme fügt und damit die Anwendung körperlicher Gewalt entbehrlich macht (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten kann allerdings ungeachtet der besonderen Schwere des darin liegenden Eingriffs durch sein grundrechtlich geschütztes Freiheitsinteresse gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    a) Es ist dem Gesetzgeber nicht prinzipiell verwehrt, medizinische Zwangsbehandlungen zuzulassen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Zur Rechtfertigung des damit verbundenen Grundrechtseingriffs kann das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse des Untergebrachten selbst (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) als legitimer Zweck geeignet sein, sofern der Untergebrachte zur Wahrnehmung dieses Interesses infolge krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit nicht in der Lage ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus den grundrechtlichen Garantien (vgl. BVerfGE 128, 282 ) und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 128, 282 ) konkrete Anforderungen an die Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung der im Maßregelvollzug Untergebrachten aufgestellt.

    Die gesetzliche Grundlage muss sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung vorgeben (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des besonders schwerwiegenden Eingriffs müssen hinreichend klar und bestimmt geregelt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 m.w.N.).

    aa) Eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung einer Zwangsbehandlung mit dem Ziel, den Betroffenen so bald wie möglich in die Freiheit zu entlassen, muss strikt dessen krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit oder dessen Unfähigkeit zu einsichtsgemäßem Verhalten zur Voraussetzung haben (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Jedenfalls bei planmäßigen Behandlungen ist - abgeleitet aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG - eine Ankündigung erforderlich, die dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, rechtzeitig um Rechtsschutz zu ersuchen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs unabdingbar ist überdies die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch einen Arzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes ergibt sich ferner die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Hierzu bedarf es einer vorausgehenden Prüfung der Maßnahme durch Dritte in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Eine gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Zwangsbehandlung muss ferner festlegen, dass eine solche nur durchgeführt werden darf, wenn sie im Hinblick auf das Behandlungsziel, das ihren Einsatz rechtfertigt, Erfolg verspricht (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Überdies darf eine medizinische Zwangsbehandlung nur als letztes Mittel vorgesehen sein, wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 128, 282 m.w.N.).

    Für eine medikamentöse Zwangsbehandlung zur Erreichung des Ziels, die Unterbringung möglichst bald zu beenden und so die persönliche Freiheit wiederzuerlangen, bedeutet dies erstens, dass eine weniger eingreifende Behandlung aussichtslos sein muss (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Zweitens muss der Zwangsbehandlung, soweit der Betroffene gesprächsfähig ist, der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks unternommene Versuch vorausgegangen sein, seine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu erlangen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Die Angemessenheit ist nur gewahrt, wenn, unter Berücksichtigung der jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, der zu erwartende Nutzen der Behandlung den möglichen Schaden der Nichtbehandlung überwiegt (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Im Hinblick auf die bestehenden Prognoseunsicherheiten und sonstigen methodischen Schwierigkeiten des hierfür erforderlichen Vergleichs trifft es die grundrechtlichen Anforderungen, wenn in medizinischen Fachkreisen ein deutlich feststellbares Überwiegen des Nutzens gefordert wird (BVerfGE 128, 282 m.w.N.).

    c) Diese - zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug entwickelten - Maßgaben sind auf die Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu übertragen (vgl. BVerfGK 19, 286 unter Bezugnahme auf BVerfGE 128, 282; zur Übertragbarkeit vgl. LG Darmstadt, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 T 646/11 -, juris, Rn. 39 ff.; LG Verden, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 1 T 163/12 -, juris, Rn. 10; LG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - 86 O 88/14 -, juris, Rn. 53 ff.; Olzen/Metzmacher, BtPrax 2011, S. 233 ; Dodegge, NJW 2012, S. 3694 ; Diener, Patientenverfügungen psychisch kranker Personen und fürsorglicher Zwang, 2013, S. 193 ff.; Henking/Mittag, JR 2013, S. 341 ; Henking/Mittag, BtPrax 2014, S. 115 f.; Budde, in: Keidel, FamFG, 19. Auflage 2017, § 312 Rn. 9).

    a) § 23 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 PsychKG M-V wird den sich aus den Grundrechten ergebenden Anforderungen in Bezug auf das Verfahren der Behörden und Gerichte nicht gerecht, auf deren Einhaltung der in einer geschlossenen Einrichtung Untergebrachte, der einer Zwangsbehandlung unterzogen werden soll, jedoch in besonders hohem Maße angewiesen ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    aa) Anders als es etwa § 22 Abs. 3 Satz 1 PsychKG M-V für die Anordnung und Überwachung besonderer Sicherungsmaßnahmen vorsieht, enthält die angegriffene Norm entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgabe (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ) keine Regelung dazu, dass die Anordnung und Überwachung der medizinischen Zwangsbehandlung durch einen Arzt erfolgen muss.

    bb) Die Vorschrift erfüllt zudem die sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende verfahrensmäßige Vorgabe nicht, dass dem Eingriff eine von der Unterbringungseinrichtung unabhängige Prüfung vorausgehen muss (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Es fehlt insbesondere an einer angemessenen Regelung des - unabhängig von der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen bestehenden - Erfordernisses des vorherigen Bemühens um eine auf Vertrauen gegründete, im Rechtssinne freiwillige Zustimmung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Nachdem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wesentlichen Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen einer Zwangsbehandlung jedoch geklärt sind (vgl. BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112), muss von den Fachgerichten aber erwartet werden, dass sie diese bei Entscheidungen, die die Zwangsbehandlung von Untergebrachten betreffen, von Amts wegen im Auge behalten und entsprechend verfahren (vgl. BVerfGK 19, 286 ).

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil auch sechs Jahre nach der ersten Entscheidung des Zweiten Senats zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (vgl. BVerfGE 128, 282) noch nicht alle Länder die Eingriffsgrundlage für die medizinische Zwangsbehandlung in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst haben.

    § 23 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 PsychKG M-V stellt mit Blick auf § 23 Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 einen abtrennbaren Teil der Vorschrift dar, dem eine unabhängige, selbstständige Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 112, 255; 128, 282 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Dieser verpflichtet den parlamentarischen Gesetzgeber, wesentliche, für die Grundrechtsverwirklichung maßgebliche Regelungen selbst zu treffen und nicht anderen Normgebern oder der Exekutive zu überlassen (vgl. zum sog. Wesentlichkeitsgrundsatz BVerfGE 34, 165 ; 40, 237 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 47, 46 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 98, 218 ; 105, 279 ; 108, 282 ; 116, 24 ; 128, 282 ; 134, 141 ; 141, 143 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Nachteile des sofortigen Außerkrafttretens gegenüber den Nachteilen, die mit der vorläufigen Weitergeltung verbunden wären, überwiegen (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 61, 319 ; 83, 130 ; 85, 386 ; 87, 153 ; 100, 313 ; 128, 282 ; stRspr).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 73, 280 ; 82, 209 ; 83, 130 ; 108, 282 ; 120, 378 ; 128, 282 ).

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Eingriffs müssen hinreichend klar und bestimmt geregelt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Der Gesetzgeber ist gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 ; 59, 104 ; 78, 205 ; 103, 332 ; 128, 282 ).

    Die Betroffenen müssen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten daran ausrichten können (vgl. BVerfGE 103, 332 ; 113, 348 ; 128, 282 ), und die gesetzesausführende Verwaltung muss für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfinden (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 128, 282 ).

    Die notwendige Bestimmtheit fehlt aber nicht schon deshalb, weil eine Norm auslegungsbedürftig ist (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 117, 71 ; 128, 282 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger

  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug -

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 130/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

  • BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15

    Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

  • KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21

    Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche

  • BVerfG, 14.07.2015 - 2 BvR 1549/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigung einer vorläufigen

  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 17/12 R

    Krankenversicherung der Studenten - Überschreiten der Altershöchstgrenze -

  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16

    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 59/18

    Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21

    Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt

  • LG Stuttgart, 16.02.2012 - 2 T 35/12

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an die zwangsweise Unterbringung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

  • BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21

    Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß

  • BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit

  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen

  • BVerfG, 10.06.2015 - 2 BvR 1967/12

    In einer Vorsorgevollmacht kann nicht auf gerichtliche Genehmigung bei

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 459/22

    Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegenüber dem

  • OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19

    Voraussetzungen für die gerichtliche Genehmigung einer Zwangsbehandlung

  • SG Hamburg, 04.12.2018 - S 28 SO 279/14

    Gewährung von Leistungen einer ambulanten 24-Stunden Betreuung als persönliches

  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

  • BVerwG, 23.01.2018 - 5 C 9.16

    Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 30/16 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf zahnärztliche Zahnreinigung zur

  • SG Fulda, 07.03.2018 - S 7 SO 73/16

    Landkreis hat das Persönliche Budget eines Behinderten rechtswidrig beschränkt

  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB

  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

  • BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1529/19

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts der Beschwerdeführerin durch rechtswidrige

  • OLG Hamm, 03.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 311/18

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Vorschriften zur medizinischen

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10

    Berufsbezogene Sonderrechte von Rechtsanwälten beim Zugang zu Mandanten während

  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 1698/12

    Zwangsmedikation eines untergebrachten Betreuten auf Grundlage von § 1906 BGB aF

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 708/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Jugendlicher;

  • BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13

    Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

  • LG Berlin, 28.01.2015 - 86 O 88/14

    Amtshaftung bei Zwangsbehandlung eines untergebrachten Patienten: Abgrenzung von

  • OLG Stuttgart, 13.05.2014 - 4 Ws 63/14

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an die Begründung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - L 33 R 964/15

    Sozialhilferecht: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - volle

  • LSG Bayern, 12.04.2018 - L 8 SO 227/15

    Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Eingliederungshilfeleistungen

  • LSG Hessen, 09.05.2018 - L 4 SO 214/16

    Kostenübernahme für die Anschaffung und den Umbau eines Kraftfahrzeugs (Kleinbus)

  • BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

  • OLG Celle, 03.08.2011 - 1 Ws 233/11

    Voraussetzungen für die Zwangsmedikation Untergebrachter nach Nds. MVollzG

  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.1999

    Infektionsschutz: Maskenpflicht im Schulunterricht

  • BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18

    Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach

  • AG Offenbach, 26.10.2012 - 14 XVII 1205/12

    Selbstmbestimmungungsrecht und Zwangsbehandlung im Betreeungsrecht

  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R

    Asylbewerberleistung - Verpflichtung zum Verbrauch von Einkommen und Vermögen vor

  • LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11

    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

  • OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18

    Rechtsbeschwerde von Strafgefangenen- Antrags auf Anordnung einer

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 979/10

    Briefgeheimnis im Strafvollzug (Postkontrolle; Verteidigerpost; Sichtkontrolle);

  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 3/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz - Erreichbarkeit

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 195/17

    Unterbringungssache: Antrag des Verfahrenspflegers des Betreuten auf Feststellung

  • BGH, 30.01.2024 - XII ZB 572/23
  • BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht

  • VerfGH Bayern, 12.09.2016 - 12-VII-15

    Popularklage gegen Regelungen zur Zwangsbehandlung im bayerischen Maßregelvollzug

  • BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15

    Medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (Grundrecht auf körperliche

  • BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 374/22

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger

  • BGH, 15.03.2023 - XII ZB 232/21

    Patientenverfügung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten hinsichtlich einer

  • OLG Köln, 07.09.2012 - 2 Ws 644/12

    Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten

  • OLG Zweibrücken, 01.08.2011 - 1 Ws 90/11

    Maßregelvollstreckung: Verbot der Kameraüberwachung in einem

  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001

    Erfolgloser Eilantrag gegen bayerische Regelung zur verpflichtenden

  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 3 Ws 51/16

    Anordnung von Zwangsmedikation

  • LG Freiburg, 16.05.2012 - 4 T 93/12

    Unterbringung eines Betreuten: Zwangsmedikation im Rahmen einer Unterbringung zur

  • LSG Sachsen, 31.03.2020 - L 8 SO 5/20
  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11

    Zwangsmedikation eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten mit

  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16

    Einstweilige strafrechtliche Unterbringung in Baden-Württemberg: Rechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 26.08.2013 - 1 Ws (Vollz) 78/13

    Anwendungsbereich des § 40 Abs. 2 und 3 BbgPsychKG. Zur Zulässigkeit der

  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 Ws 40/15

    Maßregelvollzug in Thüringen: Anfechtbarkeit der gerichtlichen Zustimmung zur

  • OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 4a Ws 211/13

    Maßregelvollzug: Anforderungen an einen die Zwangsmedikation eines

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

  • BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 5 S 2429/12

    Beeinträchtigung des Eigentums infolge eines bestandskräftigen

  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

  • AG Oldenburg/Holstein, 25.01.2013 - 20 XIV 36/13

    Vorlage an das Landesverfassungsgericht: Verfassungswidrigkeit der

  • BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 633/11

    Aussetzung der Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten mit

  • LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 U 619/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - Unternehmer des Baugewerbes -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2022 - L 8 SO 42/22

    Ablösungsprozessvom Elternhaus; Angemessenheit; Assistenzleistungen; besondere

  • OLG Stuttgart, 15.02.2013 - 14 U 5/13

    GmbH: Rückgewähr einer verdeckten Gewinnausschüttung; Darlegungs- und Beweislast

  • AG Sangerhausen, 27.04.2014 - 2 Ber 2604/14

    Vorlage an das Landesverfassungsgericht: Verfassungswidrigkeit der medikamentösen

  • AG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 49 XVII HOF 399/12

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung für die Zwangsmedikation einer

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 SB 4071/16

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - MdE-Feststellung der gesetzlichen

  • LG Kleve, 05.05.2020 - 182 StVK 3/20

    Medizinische Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach §63 StGB

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - 14 A 4304/19

    Vermietung von Wohnraum an "Medizintouristen" ist Zweckentfremdung!

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 Ws 344/18

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Bestellung eines externen Sachverständigen

  • AG Bremen, 16.01.2012 - 41 XVII A 89/03

    Zur Zwangsbehandlung

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2017 - 2 Ws 36/17

    Maßregelvollzug: Rechtsschutz gegen eine gerichtlich angeordnete Zwangsbehandlung

  • BVerfG, 21.03.2016 - 1 BvR 53/14

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen des einstweiligen

  • VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 20-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages zur

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

  • BVerfG, 10.02.2012 - 2 BvR 228/12

    Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten - Kein Überwiegen der

  • AG Bremen, 16.12.2011 - 44 XVII L 141/05
  • VGH Bayern, 20.04.2021 - 22 A 21.40004

    Änderung der sachlichen Zuständigkeit für Windenergieanlagen

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2016 - 3 LB 17/15

    Notwendigkeit einer Arbeitsassistenz für zweite berufliche Tätigkeit

  • VG Schleswig, 07.02.2019 - 1 A 66/16

    Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer trotz

  • AG Waldbröl, 12.03.2015 - 10 XVII 103/15

    Ärztliche Zwangsbehandlung, Zwangsmedikation, Unterbringung, Genehmigung,

  • FG Hessen, 17.10.2012 - 1 K 2343/08

    Investition in eine Schuldverschreibung über eine vermögensverwaltende

  • BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Aufarbeitung und

  • OLG Hamm, 20.11.2018 - 1 Vollz (Ws) 391/18

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im

  • BVerfG, 01.02.2018 - 1 BvR 1379/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Reduzierung des Landesblindengeldes in

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der

  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 5 Ws 88/16

    Vorschriften der Untersuchungshaft erlauben keine Zwangsmedikation

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15

    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 6 A 10976/13

    Keine Beteiligung des Vereins "Jüdische Gemeinde Speyer" an der Landesförderung

  • LG Bremen, 10.05.2012 - 5 T 101/12

    Unterbringung; Zwangsbehandlung; konkrete Normenkontrolle

  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 212/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2018 - 2 Ws 79/18

    Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung: Notwendigkeit erneuter

  • SG Speyer, 18.09.2015 - S 19 KR 219/14

    Rehabilitation - Krankenversicherung - Eingliederungshilfe - Versorgung mit

  • VG Minden, 06.11.2023 - 7 L 883/23
  • OLG Koblenz, 04.04.2019 - 2 Ws 767/18

    Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz: Voraussetzungen der Zwangsmedikation eines an

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

  • OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 3 Ws 847/18

    Kein Antragsrecht der Maßregelvollzugseinrichtung nach § 109 StVollzG, eine

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung von vollzugsöffnenden Maßnahmen aus

  • LG Offenburg, 21.10.2015 - 2 KLs 304 Js 8759/15

    Einstweilige Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen

  • LG Kiel, 02.07.2012 - 3 T 188/12

    Betreuungsverfahren: Zwangsweise Unterbringung und Zwangsmedikation einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2022 - 12 A 2.21

    Brandenburgische Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz; Abschussplan;

  • BSG, 23.01.2013 - B 9 SB 90/12 B

    Schwerbehindertenrecht - Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für die

  • LG Verden, 03.12.2012 - 1 T 163/12

    Zwangsmedikation im Rahmen der Unterbringung: Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage

  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - L 7 AY 3998/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Asylbewerberleistung -

  • AG Ludwigsburg, 30.01.2012 - 8 XVII 58/12

    Betreuungsrecht: Anforderungen an die gerichtliche Genehmigung einer

  • VG Minden, 06.11.2023 - 7 L 882/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen Masernimpfung bei Schulkindern

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - L 7 SO 2638/15
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 23 CS 23.195

    Sperrverfügung gegenüber Access-Provider - Verantwortlichkeit des

  • BSG, 22.01.2021 - B 13 R 177/19 B

    Anspruch auf höhere Witwenrente ohne Minderung eines Zugangsfaktors und

  • AG Elmshorn, 30.08.2012 - 71 XIV 4779

    Unterbringungsverfahren in Schleswig-Holstein: PsychKG-Unterbringung zur

  • BVerwG, 18.05.2011 - 9 B 74.10

    Nichtigerklärung einer Norm; Sinn der Urteilsformel; Umfang der Nichtigerklärung

  • BVerfG, 08.02.2022 - 2 BvR 356/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend den richterlichen

  • LG Berlin, 27.05.2015 - 595 StVK 118/15

    Psychiatrischer Maßregelvollzug in Berlin: Rechtsgrundlage für eine

  • OVG Hamburg, 25.08.2016 - 2 Bf 153/13

    Schwerbehinderung, Behindertenwerkstatt, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

  • LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15

    Pflegeversicherung

  • LSG Hessen, 11.03.2017 - L 8 P 4/15
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2016 - 2 Ws 364/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Abwägung zwischen Belastung

  • BVerwG, 08.12.2021 - 4 BN 19.21

    Belange behinderter Menschen in der Bauleitplanung

  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 1 Vollz (Ws) 415/19

    Maßregelvollzug; medizinische Zwangsbehandlung zur Erreichung der

  • OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 2 Ws 102/18

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anfechtbarkeit der durch einstweilige

  • OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11

    Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der zehnjährigen Höchstdauer:

  • VG Stuttgart, 12.08.2021 - 7 K 476/20

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 14-IV-20
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2023 - 8 A 11061/22

    Ablösung; aliud; Auslegung; barrierefrei; barrierefreie Wohnung; barrierefreier

  • OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 3 Ws 903/19

    Therapieweisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB trotz fehlender Einwilligung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 12 B 1483/14

    Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit einer Maßnahme der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2014 - 19 A 285/13

    Reduzierung der Zügigkeit an integrativer Gesamtschule nur bei Anmelderückgang an

  • OLG Jena, 19.06.2019 - 1 Ws 114/19

    Maßregelvollzug in Thüringen: Verlängerung der gerichtlichen Zustimmung zur

  • LSG Baden-Württemberg, 15.01.2018 - L 6 SB 3758/17
  • LG Arnsberg, 15.02.2016 - 2 Ks 39/15

    Untersuchungshaft, Zwangsmedikation

  • LAG Köln, 14.12.2011 - 3 Sa 1212/11
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 SB 321/15
  • SG Mainz, 24.09.2013 - S 17 KR 177/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erlass eines Grundurteils bei Rechtsstreit über

  • LG Freiburg, 03.03.2021 - 4 T 39/21

    Amtsermittlungspflicht hinsichtlich der Voraussetzungen der Zwangsbehandlung

  • OLG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Ws 449/16
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 6 SB 474/15
  • OLG Stuttgart, 10.10.2013 - 4a Ws 207/13

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbehelf gegen die Erteilung der

  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 38-IV-20
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17

    Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung bei Bewilligung von

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 SB 4494/17
  • LG Gießen, 08.06.2020 - 7 T 155/20
  • OLG Celle, 12.12.2019 - 3 Ws 325/19

    Unabhängigkeit zweier Gutachter auch bei bezahlter Tätigkeit für ein Land;

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 1899/14

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl einer Zwangsmedikation

  • BGH, 16.10.2013 - 2 StR 420/13

    Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung bei Zwangsmedikation eines Angeklagten

  • LG Kassel, 28.04.2017 - 3 T 438/16
  • OLG Schleswig, 23.03.2017 - 1 VollzWs 109/17
  • OLG Jena, 26.02.2015 - 1 Ws 72/15

    Maßregelvollzug in Thüringen: Beschwerde der Vollzugseinrichtung gegen die

  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

  • VG Oldenburg, 10.09.2012 - 5 A 1482/11

    Abschiebungsschutz; EMRK, 1. Zusatzprotokoll; Gesundheitsversorgung;

  • LG Köln, 17.07.2019 - 123 StVK 98/19
  • VG Leipzig, 28.08.2014 - 4 L 619/14

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Schulbesuchsdauer an einer Förderschule

  • AG Ludwigsburg, 18.05.2011 - 8 XVII 257/11

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Genehmigungsfähigkeit einer Einwilligung des

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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,118
BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11 (https://dejure.org/2011,118)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2011 - 2 BvR 633/11 (https://dejure.org/2011,118)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 633/11 (https://dejure.org/2011,118)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 8 Absatz 2 Satz 2 UBG BW; § 109 StVollzG; § 138 Abs. 1 StVollzG
    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug; Rechtsgrundlage (verfassungsrechtliche Anforderungen); Einsichtsfähigkeit; Verfahrensgarantien

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 19 Abs. 4, 2 Abs. 2 Satz 1 GG
    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung in einem weiteren Fall erfolgreich - auch baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 8 Abs 2 S 2 UbrgG BW 1991

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 8 Abs 2 S 2 UbrgG BW 1991
    § 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (juris: UbrgG BW 1991), wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 8 Abs. 2 S. 2 UBG BW vom 2. Dezember 1991 mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsbehandlung, Maßregelvollzug, Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg

  • rewis.io

    § 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (juris: UbrgG BW 1991), wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich ...

  • ra.de
  • rewis.io

    § 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (juris: UbrgG BW 1991), wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich ...

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit des § 8 Abs. 2 S. 2 UBG BW vom 2. Dezember 1991 mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung in einem weiteren Fall erfolgreich - auch baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung in einem weiteren Fall erfolgreich - auch baden-württembergische gesetzliche Regelung verfassungswidrig

  • faz.net (Pressemeldung)

    Rechte psychisch kranker Straftäter gestärkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßregelvollzug: Medizinische Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg verfassungswidirg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung erfolgreich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Medizinische Zwangsbehandlung - § 8 Abs. 2 des UBG (Baden-Württemberg) ist verfassungswidrig!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung erfolgreich

  • Telepolis (Pressemeldung)

    Zwangsbehandlung pädophiler Straftäter eingeschränkt

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Rechte psychisch kranker Straftäter

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 129, 269
  • NJW 2011, 3571
  • NStZ 2013, 150
  • StV 2012, 102
  • FamRZ 2011, 1128
  • FamRZ 2011, 1927
  • DÖV 2012, 34
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht insoweit auch nicht der Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) im Hinblick darauf entgegen, dass der Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren nicht ausdrücklich auch die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen seiner Zwangsbehandlung in Frage gestellt hat.

    Auch wenn davon auszugehen wäre, dass der Beschwerdeführer sich im fachgerichtlichen Verfahren darauf beschränkt hat, auf eine seine Grundrechte nicht verletzende Anwendung der ihn betreffenden Gesetzesbestimmungen hinzuwirken, wäre ihm dies nicht als unzureichende Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes entgegenzuhalten (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

    Insbesondere handelt es sich bei den Fragen, die der vorliegende Fall hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten gesetzlichen Vorschriften aufwirft, nicht um solche, zu deren Prüfung die Gerichte nur auf der Grundlage - hinreichend substantiierten - klägerischen Vorbringens angehalten sind (vgl. BVerfGE 112, 50 ; Beispiel etwa BVerfGE 115, 118 ).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    1. Neben dem gemäß § 94 Abs. 2 BVerfGG anzuhörenden baden-württembergischen Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren erhielten gemäß § 94 Abs. 4 in Verbindung mit § 77 Nr. 1, § 76 Abs. 1 Nr. 1 BVerfGG der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Landtag und die Landesregierung von Baden-Württemberg, jeweils unter Hinweis auf den zu Fragen der Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug ergangenen Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, Gelegenheit zur Äußerung.

    Die medizinische Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greift in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, EuGRZ 2011, S. 321 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Insoweit ist die Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründet, weil der Beschwerdeführer das im Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer eingeholte Sachverständigengutachten, auf dessen Grundlage die Gerichte entschieden haben und ohne dessen Kenntnis die Berechtigung seiner diesbezüglichen Rügen sich nicht beurteilen lässt, weder vorgelegt noch im Einzelnen wiedergegeben hat (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Insbesondere handelt es sich bei den Fragen, die der vorliegende Fall hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten gesetzlichen Vorschriften aufwirft, nicht um solche, zu deren Prüfung die Gerichte nur auf der Grundlage - hinreichend substantiierten - klägerischen Vorbringens angehalten sind (vgl. BVerfGE 112, 50 ; Beispiel etwa BVerfGE 115, 118 ).
  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Insoweit ist die Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründet, weil der Beschwerdeführer das im Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer eingeholte Sachverständigengutachten, auf dessen Grundlage die Gerichte entschieden haben und ohne dessen Kenntnis die Berechtigung seiner diesbezüglichen Rügen sich nicht beurteilen lässt, weder vorgelegt noch im Einzelnen wiedergegeben hat (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht insoweit auch nicht der Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) im Hinblick darauf entgegen, dass der Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren nicht ausdrücklich auch die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen seiner Zwangsbehandlung in Frage gestellt hat.
  • BVerfG, 21.04.2011 - 2 BvR 633/11

    Aussetzung der Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten mit

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
    Auf Antrag des Beschwerdeführers hat die 3. Kammer des Zweiten Senats durch Beschluss vom 21. April 2011 (- 2 BvR 633/11 -, EuGRZ 2011, S. 339 f.) dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, Wiesloch, sowie dem Klinikum am Weissenhof, Weinsberg, in das der Beschwerdeführer zwischenzeitlich vorübergehend verlegt worden war, im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, untersagt, die angedrohte Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers mit dem Neuroleptikum Abilify zu vollziehen.
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Die Voraussetzungen für eine bloße Unvereinbarkeitserklärung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    b) Zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unabdingbar ist die Anordnung und Überwachung der Fixierung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebrachter Personen durch einen Arzt (vgl. zur Zwangsbehandlung BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Die Rechtsprechung leitet aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) eine "Freiheit zur Krankheit' ab, die es grundsätzlich einschließt, Heilbehandlungen auch dann abzulehnen, wenn sie medizinisch angezeigt sind (vgl. BVerfG, aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13, BGHZ 202, 27 28 29 226, 236; jeweils unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfGE 128, 282, 304; 129, 269, 280; 133, 112, 131).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (BVerfG, 23. März 2011, 2 BvR 882/09, FamRZ 2011, 1128 Rn. 72 und BVerfG, 12. Oktober 2011, 2 BvR 633/11, FamRZ 2011, 1927 Rn. 38) fehlt es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung (Aufgabe der Senatsrechtsprechung BGH, Beschluss vom 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 185/07, FamRZ 2008, 866 und BGH, Beschluss vom 22. September 2010, XII ZB 135/10, FamRZ 2010, 1976).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr in zwei grundlegenden Beschlüssen aus dem Jahr 2011 entschieden, dass die Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten nur auf der Grundlage eines Gesetzes zulässig sei, das die Voraussetzung für die Zulässigkeit des Eingriffs bestimme (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 72 und 2011, 1927 Rn. 38).

    Die in verfahrensrechtlicher wie in materieller Hinsicht für die Verwirklichung der Grundrechte wesentlichen Fragen bedürften gesetzlicher Regelungen (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 72).

    Dabei könne auch der jeweilige Kreis der Normanwender und Normbetroffenen von Bedeutung sein (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 73).

    Dem Eingriffscharakter einer Zwangsbehandlung stehe nicht entgegen, dass sie zum Zweck der Heilung vorgenommen werde (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 40).

    Selbst die Einwilligung des Betreuers nehme daher der Maßnahme nicht den Eingriffscharakter (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 42), zumal der Eingriff für den Betroffenen nicht dadurch weniger belastend sei, dass gerade ein Betreuer ihr zugestimmt habe (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 71).

    Der Gesetzgeber sei (allerdings) berechtigt, unter engen Voraussetzungen Behandlungsmaßnahmen gegen den natürlichen Willen des Grundrechtsträgers ausnahmsweise zu ermöglichen, wenn dieser zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen oder zum Handeln gemäß solcher Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig sei (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 49).

    In materieller Hinsicht folge aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zunächst, dass Maßnahmen der Zwangsbehandlung nur eingesetzt werden dürften, wenn sie im Hinblick auf das Behandlungsziel, das ihren Einsatz rechtfertige, Erfolg versprächen (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 57).

    Zudem müsse der Zwangsbehandlung, soweit der Betroffene gesprächsfähig sei, der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung von unzulässigem Druck unternommene Versuch vorausgegangen sein, seine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu erreichen (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 58).

    Grundsätzlich sei eine Ankündigung erforderlich, die dem Betroffenen die Möglichkeit eröffne, vor Schaffung vollendeter Tatsachen eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, auch wenn die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vorliege (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 63).

    Allerdings dürfe die Flexibilität der fachgerechten ärztlichen Reaktion auf individuelle Unterschiede nicht über Gebühr beeinträchtigt werden (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 64), wobei die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch einen Arzt unabdingbar seien.

    Art. 2 Abs. 2 GG fordere darüber hinaus spezielle verfahrensmäßige Sicherungen gegen die besonderen situationsbedingten Grundrechtsgefährdungen, die sich ergäben, wenn über die Anordnung einer Zwangsbehandlung außerhalb akuter Notfälle allein die jeweilige Unterbringungseinrichtung entscheide (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 68).

    Die weitreichenden Befugnisse der Unterbringungseinrichtung und die dadurch eingeschränkten Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung durch Außenstehende versetzten den Untergebrachten in eine Situation außerordentlicher Abhängigkeit, in der er besonderen Schutz dagegen bedürfe, dass seine grundrechtlich geschützten Belange etwa aufgrund von Eigeninteressen der Einrichtung oder ihrer Mitarbeiter bei nicht aufgabengerechter Personalausstattung oder aufgrund von Betriebsroutinen unzureichend gewürdigt würden (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 69).

    Die Ausgestaltung der Art und Weise, in der sichergestellt werde, dass vor Durchführung einer Zwangsbehandlung eine - sich nicht in bloßer Schreibtischroutine erschöpfende - Prüfung in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung stattfinde, sei Sache des jeweils zuständigen Gesetzgebers (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 71).

    c) Nach überwiegender Auffassung in der - nach Erlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 (FamRZ 2011, 1128) veröffentlichten - Rechtsprechung und Literatur fehlt es an einer den vorgenannten verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Ermächtigungsgrundlage für eine betreuungsrechtliche Genehmigung der Zwangsbehandlung (LG Bremen Beschluss vom 10. Mai 2012 - 5 T 101/12 - juris; LG Stuttgart Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 T 35/12 - juris; AG Ludwigsburg Beschluss vom 18. Mai 2011 - 8 VII 257/11 - juris und FamRZ 2012, 739; AG Bremen BtPrax 2012, 85 und NJW 2012, 1090; AG Frankfurt a.M. Beschluss vom 29. Februar 2012 - 49 XVII HOF 399/12 - juris; Bienwald FPR 2012, 4, 8; Moll-Vogel FamRB 2011, 249, 250; Marschner R&P 2011, 160, 163; aA LG Berlin Beschluss vom 21. Mai 2012 - 83 T 163/12 - juris; Olzen/Metzmacher BtPrax 2011, 233, 236 ff., 238).

    Zudem hat es ausgeführt, dass selbst die Einwilligung des Betreuers der (Zwangs-) Maßnahme nicht den Eingriffscharakter nehme (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 42).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Vorschrift so bestimmt gefasst sein, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 73).

    Dem aktuell oder potentiell betroffenen Untergebrachten sowie den zur Normanwendung in erster Linie berufenen Entscheidungsträgern, dem Betreuer, der Unterbringungseinrichtung und den behandelnden Ärzten, müssen die wesentlichen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung aus dem Gesetz erkennbar sein (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 74).

    Hinzu kommt, dass § 1906 BGB seinem Wortlaut nach unmittelbar nur die Kontrolle eines Eingriffs in die von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Freiheit der Person gewährleistet, sich aber nicht zu dem in besonders intensiver Weise tangierten, von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mit geschützten Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hinsichtlich seiner körperlichen Integrität (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 44) verhält.

    Ebenso fehlen Regelungen dazu, dass die Zwangsbehandlung nicht mit Belastungen verbunden sein darf, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen und dass die Zwangsbehandlung nur das letzte Mittel darstellen darf, also eine weniger eingreifende Behandlung aussichtslos sein muss (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 58).

    Für die näheren Anforderungen ist auch der jeweilige Kreis der Normanwender und Normbetroffenen von Bedeutung (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 73 - s. auch LG Stuttgart Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 T 35/12 - juris Rn. 13).

    (3) Schließlich sind auch die in verfahrensrechtlicher Hinsicht für die Verwirklichung der Grundrechte wesentlichen Fragen zur Zwangsbehandlung (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 72) gesetzlich nicht geregelt.

    (a) Allerdings dürfte die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, dass vor Durchführung der Zwangsbehandlung eine - sich nicht in bloßer Schreibtischroutine erschöpfende - Prüfung in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung stattfinden muss (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 71), erfüllt sein.

    (c) Ferner finden sich im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder Vorschriften, die - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert (BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 67, 79) - zur Dokumentation der Maßnahme verpflichten, noch enthält es Bestimmungen, wonach die Maßnahme nur auf Anordnung und unter der Leitung eines Arztes durchgeführt werden darf (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2011, 1128 Rn. 79).

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Für die Feststellung des behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten beweismäßig strenge Maßstäbe, die der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter - dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgenden Selbstbestimmungsrecht einerseits (vgl. insoweit auch BVerfG FamRZ 2011, 1927 Rn. 35 f.) und dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG garantierten Schutz des Lebens andererseits - Rechnung zu tragen haben.
  • BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der

    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht auch nicht der Grundsatz der materiellen Subsidiarität (vgl. etwa BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) im Hinblick darauf entgegen, dass die Beschwerdeführerin im fachgerichtlichen Verfahren nicht ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage der Zwangsbehandlung in Frage gestellt hat (vgl. BVerfGE 129, 269 ).

    Denn es handelt sich bei den Fragen, die der vorliegende Fall hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten gesetzlichen Vorschrift aufwirft, nicht um solche, zu deren Prüfung die Gerichte nur auf der Grundlage hinreichend substantiierten Vorbringens angehalten sind (vgl. BVerfGE 129, 269 ; BVerfGK 19, 286 ).

    Die medizinische Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greift in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Entsprechendes gilt für Entscheidungen, die die Zwangsbehandlung des Untergebrachten als rechtmäßig bestätigen (vgl. BVerfGE 129, 269 ).

    Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Eine Zwangsbehandlung im Sinne einer medizinischen Behandlung, die gegen den natürlichen Willen des Betroffenen erfolgt, liegt unabhängig davon vor, ob eine gewaltsame Durchsetzung der Maßnahme erforderlich wird oder der Betroffene sich, etwa weil er die Aussichtslosigkeit eines körperlichen Widerstandes erkennt, ungeachtet fortbestehender Ablehnung in die Maßnahme fügt und damit die Anwendung körperlicher Gewalt entbehrlich macht (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten kann allerdings ungeachtet der besonderen Schwere des darin liegenden Eingriffs durch sein grundrechtlich geschütztes Freiheitsinteresse gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    a) Es ist dem Gesetzgeber nicht prinzipiell verwehrt, medizinische Zwangsbehandlungen zuzulassen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    aa) Eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung einer Zwangsbehandlung mit dem Ziel, den Betroffenen so bald wie möglich in die Freiheit zu entlassen, muss strikt dessen krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit oder dessen Unfähigkeit zu einsichtsgemäßem Verhalten zur Voraussetzung haben (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Jedenfalls bei planmäßigen Behandlungen ist - abgeleitet aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG - eine Ankündigung erforderlich, die dem Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, rechtzeitig um Rechtsschutz zu ersuchen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs unabdingbar ist überdies die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch einen Arzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes ergibt sich ferner die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Hierzu bedarf es einer vorausgehenden Prüfung der Maßnahme durch Dritte in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Zweitens muss der Zwangsbehandlung, soweit der Betroffene gesprächsfähig ist, der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks unternommene Versuch vorausgegangen sein, seine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu erlangen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Die Beschlüsse zur Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg (BVerfGE 129, 269) und in Sachsen (BVerfGE 133, 112) sind zwar im Hinblick auf im Maßregelvollzug Untergebrachte ergangen, der Anwendungsbereich der für verfassungswidrig erklärten Gesetze betraf jedoch sowohl Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung als auch solche im Maßregelvollzug (vgl. den mittlerweile außer Kraft getretenen § 15 Abs. 1 des baden-württembergischen Gesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (UBG BW) vom 2. Dezember 1991, GBl S. 794, zuletzt geändert durch Art. 9 des Vierten Gesetzes zur Bereinigung des baden-württembergischen Landesrechts vom 4. Mai 2009, GBl S. 195, 199, BVerfGE 129, 269 ; vgl. ferner § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 38 Abs. 1 Satz 2 des sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 10. Oktober 2007, SächsGVBl S. 422, BVerfGE 133, 112 ).

    aa) Anders als es etwa § 22 Abs. 3 Satz 1 PsychKG M-V für die Anordnung und Überwachung besonderer Sicherungsmaßnahmen vorsieht, enthält die angegriffene Norm entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgabe (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ) keine Regelung dazu, dass die Anordnung und Überwachung der medizinischen Zwangsbehandlung durch einen Arzt erfolgen muss.

    bb) Die Vorschrift erfüllt zudem die sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebende verfahrensmäßige Vorgabe nicht, dass dem Eingriff eine von der Unterbringungseinrichtung unabhängige Prüfung vorausgehen muss (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Es fehlt insbesondere an einer angemessenen Regelung des - unabhängig von der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen bestehenden - Erfordernisses des vorherigen Bemühens um eine auf Vertrauen gegründete, im Rechtssinne freiwillige Zustimmung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

    Die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage kann von den Fachgerichten überdies von Amts wegen - unabhängig von einer entsprechenden Rüge des jeweiligen Klägers - zu prüfen sein (vgl. BVerfGE 129, 269 ; BVerfGK 19, 286 m.w.N.).

    Nachdem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wesentlichen Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen einer Zwangsbehandlung jedoch geklärt sind (vgl. BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112), muss von den Fachgerichten aber erwartet werden, dass sie diese bei Entscheidungen, die die Zwangsbehandlung von Untergebrachten betreffen, von Amts wegen im Auge behalten und entsprechend verfahren (vgl. BVerfGK 19, 286 ).

  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug -

    d) Die Rechtsbeschwerde, mit der der Beschwerdeführer - nunmehr zusätzlich mit Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2011 (BVerfGE 129, 269) - erneut unter anderem geltend machte, die §§ 22, 23 SächsPsychKG stellten keine verfassungsgemäße Grundlage für die weitere Zwangsbehandlung dar, verwarf das Oberlandesgericht, unter Gewährung von Prozesskostenhilfe, mit angegriffenem Beschluss vom 11. Januar 2012.

    Zwar sprächen vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März und 12. Oktober 2011 (BVerfGE 128, 282 und 129, 269) gute Gründe dafür, dass auch die eine Zwangsmedikation des Beschwerdeführers regelnden §§ 22, 23 SächsPsychKG mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar seien.

    1. Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greift, unabhängig davon, ob sie mit körperlichem Zwang durchgesetzt wird, in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt (BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; zur Unabhängigkeit des Eingriffscharakters von der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen BVerfGE 128, 282 ).

    Die Eingriffsqualität entfällt nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Eine Zwangsbehandlung im Sinne einer medizinischen Behandlung, die gegen den natürlichen Willen des Betroffenen erfolgt, liegt unabhängig davon vor, ob eine gewaltsame Durchsetzung der Maßnahme erforderlich wird oder der Betroffene sich, etwa weil er die Aussichtslosigkeit eines körperlichen Widerstandes erkennt, ungeachtet fortbestehender Ablehnung in die Maßnahme fügt und damit die Anwendung körperlicher Gewalt entbehrlich macht (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten kann ungeachtet der besonderen Schwere des darin liegenden Eingriffs gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Für aktuell und potentiell betroffene Untergebrachte und für die zur Normanwendung in erster Linie berufenen Entscheidungsträger der Unterbringungseinrichtung, die einer klaren, Rechtssicherheit vermittelnden Eingriffsgrundlage auch im eigenen Interesse bedürfen, müssen die wesentlichen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels aus dem Gesetz erkennbar sein; sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht bedarf es einer über abstrakte Verhältnismäßigkeitsanforderungen hinausgehenden Konkretisierung dieser Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung zur Erreichung des Ziels des Maßregelvollzuges, einschließlich der Anforderungen, denen die gesetzliche Grundlage für eine solche Behandlung genügen muss, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. März 2011 geklärt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; s. auch BVerfGE 129, 269 ).

    aa) Weder diese Bestimmung noch andere, ergänzend heranzuziehende Vorschriften des Gesetzes beschränken die medizinische Zwangsbehandlung des Untergebrachten zur Erreichung des Vollzugsziels, wie verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ), auf den Fall seiner krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit.

    Auch wenn man diesen Schluss nicht ziehen will, weil zwischen dem Fehlen der in § 22 Abs. 2 SächsPsychKG angesprochenen Fähigkeit zu positiver Einwilligung in eine ärztlich indizierte Behandlung und einer "Vetofähigkeit" (vgl. Böse, in: FS Roxin, 2011, S. 523 ) zu unterscheiden und die Möglichkeit zu erwägen sein könnte, dass bestimmte - etwa paranoische - psychische Erkrankungen nur die letztere Fähigkeit beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 129, 269 ), stellt jedenfalls nicht schon der Verweis auf die Regeln der ärztlichen Kunst in der notwendigen Weise klar, dass krankheitsbedingt fehlende Einsichtsfähigkeit Voraussetzung der Zwangsbehandlung ist (vgl. BVerfGE 129, 269 ).

    Dies reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 129, 269 ).

    Damit ist dem Erfordernis, die materiellen Voraussetzungen einer Zwangsbehandlung über die Anforderung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit hinaus gesetzlich zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ), nicht Genüge getan.

    Ausreichend ist die gesetzliche Regelung allerdings, soweit es um das Erfordernis der Anordnung und Überwachung von Zwangsbehandlungen durch einen Arzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ) geht.

    Das Gesetz enthält auch die erforderliche (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ) Regelung der Pflicht zur Dokumentation aller Zwangsbehandlungsmaßnahmen.

    Dagegen fehlt es an einer angemessenen Regelung des - unabhängig von der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen bestehenden - Erfordernisses der vorherigen Bemühung um eine auf Vertrauen gegründete im Rechtssinne freiwillige, insbesondere nicht bloß wegen anderenfalls drohender Gewaltanwendung erteilte Zustimmung des Betroffenen (vgl. hierzu BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Weiter fehlt es an einer zureichenden Regelung des, jedenfalls für planmäßige Behandlungsmaßnahmen bestehenden, Erfordernisses einer hinreichend konkretisierten Ankündigung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Eine solche Regelung ist nicht deshalb entbehrlich, weil das Ankündigungserfordernis, wie auch andere Voraussetzungen einer Zwangsbehandlung, die der Konkretisierung oder ausdrücklichen Klarstellung durch einfaches Gesetz bedürfen, seine Grundlage im Verfassungsrecht hat (vgl. dementsprechend die Beanstandung ihres Fehlens in BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Mit einer Regelung, die eine Androhung allein für die Anwendung physischen Zwangs vorschreibt, sind jedoch die Fälle, für die das Ankündigungserfordernis von Verfassungs wegen besteht, nicht ausreichend erfasst (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

    Entgegen den verfassungsrechtlichen Anforderungen ist zudem eine vorausgehende Überprüfung der Maßnahme in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. hierzu BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ) nicht vorgesehen.

    Die Voraussetzungen für eine bloße Unvereinbarerklärung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Diese Freiheit ist Ausdruck seiner persönlichen Autonomie und als solche auch durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt (im Ergebnis ebenso BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 jeweils unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    a) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützt die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 146, 294 ; 158, 131 ).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei

    Die Eingriffsqualität entfällt auch nicht bereits dann, wenn der Betroffene der abgelehnten Behandlung keinen physischen Widerstand entgegensetzt (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ) und/oder krankheitsbedingt einsichtsunfähig ist (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Ungeachtet der besonderen Schwere des mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffs kann die Zwangsbehandlung einer untergebrachten Person jedoch gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Weiterhin ist erforderlich, dass der Betroffene krankheitsbedingt nicht einsichtsfähig ist oder sich nicht einsichtsgemäß verhalten kann (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ) und dass der Behandlung der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks unternommene Versuch vorausgegangen ist, seine auf Vertrauen gegründete Zustimmung zu erlangen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Jedenfalls bei planmäßigen Behandlungen sind diese anzukündigen, um den Betroffenen in die Lage zu versetzen, rechtzeitig um Rechtsschutz zu ersuchen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs unabdingbar ist überdies die Anordnung und Überwachung einer medikamentösen Zwangsbehandlung durch ärztliches Personal (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes ergibt sich ferner die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Hierzu bedarf es einer vorausgehenden Prüfung der Maßnahme durch Dritte in gesicherter Unabhängigkeit von der Unterbringungseinrichtung (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; 146, 294 ).

    Diese Freiheit ist Ausdruck der persönlichen Autonomie des Einzelnen und als solche durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG in der Ausprägung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten geschützt (vgl. BVerfGE 142, 313 ; im Ergebnis ebenso BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; jeweils unter Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben BVerfGE 153, 182 ).

  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 59/18

    Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsmedikation ohne richterliche Genehmigung

  • BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im

  • BVerfG, 14.07.2015 - 2 BvR 1549/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigung einer vorläufigen

  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 1698/12

    Zwangsmedikation eines untergebrachten Betreuten auf Grundlage von § 1906 BGB aF

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

  • BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23

    Mangels Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung und Aufzeigens einer möglichen

  • BVerfG, 04.02.2024 - 2 BvR 944/23

    Mangels Aufzeigens einer möglichen Grundrechtsverletzung und mangels Wahrung des

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

  • BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer

  • BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen

  • BVerfG, 18.09.2023 - 1 BvR 1728/23

    Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender

  • BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23

    Mangels substantiierter Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung

  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23

  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

  • BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die

  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

  • BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15

    Medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (Grundrecht auf körperliche

  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22

    Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

  • BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der

  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

  • KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21

    Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche

  • BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 2831/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe

  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11

    Zwangsmedikation eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten mit

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 Ws 344/18

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Bestellung eines externen Sachverständigen

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 674/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Inobhutnahme eines Kindes sowie den

  • OLG Brandenburg, 26.08.2013 - 1 Ws (Vollz) 78/13

    Anwendungsbereich des § 40 Abs. 2 und 3 BbgPsychKG. Zur Zulässigkeit der

  • LG Stuttgart, 16.02.2012 - 2 T 35/12

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an die zwangsweise Unterbringung eines

  • BVerfG, 15.11.2022 - 1 BvR 1667/22

    Verfassungsbeschwerde trotz verfassungsrechtlicher Zweifel an angegriffener

  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

  • BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23

    Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen

  • BVerfG, 10.02.2012 - 2 BvR 228/12

    Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten - Kein Überwiegen der

  • LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11

    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

  • BVerfG, 02.10.2023 - 2 BvR 69/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Zwangsmedikation und Fixierung

  • BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des

  • BVerfG, 17.06.2020 - 2 BvR 690/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Auslieferungshaft

  • BVerfG, 29.04.2020 - 2 BvR 672/20

    Auslieferungshaft (Sicherung des Auslieferungsverfahrens; Ausreichen einer

  • LG Bremen, 10.05.2012 - 5 T 101/12

    Unterbringung; Zwangsbehandlung; konkrete Normenkontrolle

  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung im

  • BVerfG, 24.03.2020 - 2 BvR 1362/19

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2018 - 2 Ws 58/18

    Verfahrenspflegerbestellung wegen Zwangsbehandlung bei einstweiliger

  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den vorläufigen Entzug des

  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

  • BVerfG, 08.04.2019 - 1 BvR 1909/18

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage

  • BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2208/19

    Erfolgloser Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der

  • LG Offenburg, 21.10.2015 - 2 KLs 304 Js 8759/15

    Einstweilige Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen

  • BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvR 2244/19

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger

  • BVerfG, 04.06.2020 - 1 BvR 2846/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung sozialgerichtlichen

  • AG Ludwigsburg, 30.01.2012 - 8 XVII 58/12

    Betreuungsrecht: Anforderungen an die gerichtliche Genehmigung einer

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21

    Recht auf effektiven Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplanfortschreibung;

  • AG Bremen, 16.01.2012 - 41 XVII A 89/03

    Zur Zwangsbehandlung

  • BVerfG, 05.10.2022 - 1 BvR 856/22

    Abgelehnter Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung der

  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 08.02.2022 - 2 BvR 356/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend den richterlichen

  • BVerfG, 01.10.2020 - 2 BvQ 63/20

    Ablehnung eines auf die unverzügliche Verbescheidung einer Anhörungsrüge im

  • BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 2213/20

    Verfassungsbeschwerde in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 385/20

    Strafvollzug (Eilanträge eines Strafgefangenen; Verletzung der

  • AG Bremen, 16.12.2011 - 44 XVII L 141/05
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 276/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Sonderausgang zu

  • BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvR 2662/19

    Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung sowie mangels

  • OLG Stuttgart, 21.10.2013 - 4a Ws 211/13

    Maßregelvollzug: Anforderungen an einen die Zwangsmedikation eines

  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen

  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 271/21

    Nichtannahme mehrerer mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger

  • BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 1444/19

    Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz (Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei

  • BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien

  • OLG Stuttgart, 13.05.2014 - 4 Ws 63/14

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an die Begründung der

  • BVerfG, 20.04.2020 - 2 BvR 162/20

    Strafvollzug (Eilantrag auf Durchführung einer augenärztlichen Untersuchung;

  • OLG Köln, 07.09.2012 - 2 Ws 644/12

    Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten

  • BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend weitreichende und mehrjährige

  • BVerfG, 25.07.2019 - 1 BvQ 61/19

    Ablehnung eines isolierten eA-Antrags: Offensichtliche Unzulässigkeit der in der

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 VG 389/18
  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 3 Ws 51/16

    Anordnung von Zwangsmedikation

  • LG Freiburg, 16.05.2012 - 4 T 93/12

    Unterbringung eines Betreuten: Zwangsmedikation im Rahmen einer Unterbringung zur

  • BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23

    Unzulässiger Eilantrag bei fehlendem substantiierten und schlüssigen Vortrag zur

  • OLG Jena, 19.06.2019 - 1 Ws 114/19

    Maßregelvollzug in Thüringen: Verlängerung der gerichtlichen Zustimmung zur

  • BVerfG, 09.09.2017 - 1 BvR 1544/17

    Keine Betroffenheit des Beschwerdeführers in seiner Rechtsschutzgleichheit bei

  • AG Nürtingen, 10.11.2011 - 11 XIV 80/11

    Zwangsweise Behandlung psychisch Kranker bei Unterbringung nach UBG

  • BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 496/16

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit nicht hinreichend

  • OLG München, 04.03.2019 - 1 Ws 145/19

    Voraussetzungen für die gerichtliche Genehmigung einer Zwangsbehandlung

  • OLG Stuttgart, 10.10.2013 - 4a Ws 207/13

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbehelf gegen die Erteilung der

  • AG Offenbach, 26.10.2012 - 14 XVII 1205/12

    Selbstmbestimmungungsrecht und Zwangsbehandlung im Betreeungsrecht

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 1899/14

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl einer Zwangsmedikation

  • AG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 49 XVII HOF 399/12

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung für die Zwangsmedikation einer

  • OLG Jena, 26.02.2015 - 1 Ws 72/15

    Maßregelvollzug in Thüringen: Beschwerde der Vollzugseinrichtung gegen die

  • LG Kiel, 02.07.2012 - 3 T 188/12

    Betreuungsverfahren: Zwangsweise Unterbringung und Zwangsmedikation einer

  • LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12

    Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung

  • LG Verden, 03.12.2012 - 1 T 163/12

    Zwangsmedikation im Rahmen der Unterbringung: Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage

  • LG Potsdam, 04.01.2013 - 20 Vollz 2/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Rechtsgrundlage für eine

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