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   OLG Brandenburg, 07.09.2010 - 10 UF 15/10   

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https://dejure.org/2010,15686
OLG Brandenburg, 07.09.2010 - 10 UF 15/10 (https://dejure.org/2010,15686)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2010 - 10 UF 15/10 (https://dejure.org/2010,15686)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2010 - 10 UF 15/10 (https://dejure.org/2010,15686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Zugewinnausgleichs einer vor dem Beitritt auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschlossenen Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 Abs. 1; FGB-DDR § 40 Abs. 1
    Höhe des Zugewinnausgleichs einer vor dem Beitritt auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschlossenen Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 114
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Schleswig, 20.12.2011 - 3 U 31/11

    Fortsetzung der Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaft nach Erbfall

    Nach der in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts zurückreichenden, aber auch in den letzten Jahren immer wieder bestätigten Rechtsprechung des BGH und einiger Oberlandesgerichte zur stillschweigend eingegangenen Bruchteilsgemeinschaft an Forderungen in Bezug auf ein Einzelkonto eines Ehegatten können Ehegatten jederzeit, auch stillschweigend, eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren (OLG Brandenburg, Urt. v. 07.09.2010 - 10 UF 15/10, bei juris Rn. 50, mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 11.09.2002 - XII ZR 9/01, FamRZ 2002, 1696 = NJW 2002, 3702, 3703 und BGH, Urt. v. 19.04.2000 - XII ZR 62/98, FamRZ 2000, 948, bei juris Rn. 16; grundlegend: BGH, Urt. v. 07.04.1966 - II ZR 275/63, bei juris Rn. 17 ff.; s.a. schon OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.1996 - 9 U 4/96, bei juris Rn. 14; OLG Naumburg, Urt. v. 26.06.2006 - 10 U 23/06, bei juris Rn. 38; OLG Celle, Urt. v. 28.03.2008 - 18 UF 120/07, bei juris Rn. 29).

    Eine derartige konkludente Vereinbarung ist anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die eingezahlten Sparguthaben eine gemeinsame Zweckverfolgung der Parteien feststellen lässt (BGH, Urt. v. 19.04.2000 - XII ZR 62/98, bei juris Rn. 16; OLG Brandenburg, Urt. v. 07.09.2010 - 10 UF 15/10, bei juris Rn. 50).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 278/11

    Grundbuch: Klarstellung der Vorsorgevollmacht

    Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, so kann eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte, oder der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht erfüllt sind (Senat Beschluss vom 15.10.2010 -20 W 399/2010 FamRZ 2011, 114= FGPrax 2011, 58, 59 ; vgl. die Nachweise bei Meikel/Hertel, aaO.,§ 29, Rdnr. 59).
  • FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1390/11

    Unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten: Umkehr der Feststellungslast,

    Ehegatten können zivilrechtlich und auch stillschweigend eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren (BGH-Urteil vom 11.09.2002 XII ZR 9/01, NJW 2002, 3702; Brandenburgisches Oberlandesgericht Urteil vom 07.09.2010 10 UF 15/10, FamRZ 2011, 114; Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 10 Rn. 24).
  • OLG Schleswig, 17.11.2015 - 3 U 20/15

    Berechtigung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an einem

    Die Rechtsprechung bejaht eine solche gemeinsame Zweckverfolgung jedenfalls dann, wenn zwischen den Partnern Einvernehmen besteht, dass die Ersparnisse beiden zugutekommen sollen (vgl. Urteil des Senats vom 20.12.2011, 3 U 31/11, [...]; BGH FamRZ 1966, 442; NJW 2000, 2347 und 2002, 3702 ; OLG Bremen NJW-RR 2005, 1667; OLG Brandenburg, Urt. v. 07.09.2010 - 10 UF 15/10, bei [...] Rn. 50).
  • OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18

    Aufteilung eines zum Zweck der Finanzierung des Familienheimes angesparten

    Vorstehende Erwägungen sind auf Bausparverträge oder andere Produkte, bei denen die Geldanlage lediglich auf den Namen eines Ehegatten läuft, entsprechend übertragbar (Heinle FamRB 2009, 1; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 114 m. w. Nachw.).

    Im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten war dieses Verhalten - wie bereits dargelegt - abredewidrig, so dass die Antragstellerin weiterhin aus § 749 Abs. 1 BGB einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch auf hälftige Auskehr des vereinnahmten Geldbetrages hat (OLG Naumburg, 10 UF 23/06 = FamRZ 2007, 1105 Tz. 39-42; OLG Brandenburg 10 UF 15/10 = FamRZ 2011, 114 Tz. 52).

  • OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 20 W 258/13

    Grundbuch: Auslegung als unbedingte Vorsorgevollmacht

    Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, so kann eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte, oder der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht erfüllt sind (Senat FamRZ 2011, 114 = FGPrax 2011, 58, 59 und FGPrax 2011, 273 = FamRZ 2012, 61 ; vgl. die Nachweise bei Meikel/Hertel, a.a.O., § 29, Rdnr. 59).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2013 - 10 UF 295/11

    Ehescheidungsrecht: Zugewinnausgleich; Ermittlung der Höhe des Zugewinnanspruchs;

    Denn der hier zu Gunsten der Antragstellerin bestehende Ausgleichsanspruch nach § 40 FGB /DDR ist sowohl in das Anfangsvermögen als auch in das Endvermögen einzustellen (vgl. hierzu z. B. BGH, FamRZ 1999, 1197; Senat, FamRZ 2011, 114).
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