Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.06.2011

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   BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09   

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BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09 (https://dejure.org/2011,1067)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09 (https://dejure.org/2011,1067)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09 (https://dejure.org/2011,1067)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 2 Abs 4 BEEG, § 2 Abs 7 S 5 BEEG
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes gem § 2 Abs 7 BEEG - hier: Berücksichtigung von Elternzeit, die über die Bezugszeit von Elterngeld hinausgeht - keine Verletzung von Art 3 Abs 2 GG, Art ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eine nicht finanzielle Förderung von längerfristig familienbedingten Auszeiten bei der Berechnung des Elterngeldes i.R.d. der Elternzeit ist verfassungsmäßig; Verfassungsmäßigkeit der nicht finanziellen Förderung von längerfristig familienbedingten Auszeiten bei der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes gem § 2 Abs 7 BEEG - hier: Berücksichtigung von Elternzeit, die über die Bezugszeit von Elterngeld hinausgeht - keine Verletzung von Art 3 Abs 2 GG, Art ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes gem § 2 Abs 7 BEEG - hier: Berücksichtigung von Elternzeit, die über die Bezugszeit von Elterngeld hinausgeht - keine Verletzung von Art 3 Abs 2 GG, Art ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine nicht finanzielle Förderung von längerfristig familienbedingten Auszeiten bei der Berechnung des Elterngeldes i.R.d. der Elternzeit ist verfassungsmäßig; Verfassungsmäßigkeit der nicht finanziellen Förderung von längerfristig familienbedingten Auszeiten bei der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der Berechnung des Elterngeldes erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berücksichtigung der Elternzeit bei der Berechnung des Elterngeldes

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Elternzeit bei Berechnung des Elterngeldes GG -konform

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Elterngeldberechnung: Einbezug einkommensloser Betreuungszeiten = verfassungskonform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elterngeld und Erziehungszeiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Elternzeit ohne Elterngeld bei Berechnung des Elterngeldes zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Elternzeit muss bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 456
  • NJW 2011, 2869
  • FamRZ 2011, 1209
  • DÖV 2011, 737
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich zwar umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).

    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09
    Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Neben dieser Pflicht, die von den Eltern im Dienst des Kindeswohls getroffenen Entscheidungen anzuerkennen und daran keine benachteiligenden Rechtsfolgen zu knüpfen, folgt aus Art. 6 Abs. 1 GG auch eine gewisse positive Verpflichtung des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten abweichend behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (stRspr, vgl. BVerfGE 117, 272 ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09
    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09
    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich zwar umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09
    Der dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich zukommende Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ) besteht auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).
  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu

    Zudem umfasst Art. 6 Abs. 1 GG das Recht auf ein eheliches Zusammenleben (vgl. BVerfGE 76, 1 ), auf Schutz des ehelichen Zusammenlebens (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 53, 224 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 114, 316 ) sowie die Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung des ehelichen und familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09 -, Rn. 9 und vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11 -, Rn. 12).
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Dabei ist für den Bereich des BEEG auch zu beachten, dass der Gesetzgeber bereits eine beachtliche Förderung der Eigenbetreuung von Kindern durch die Eltern vorgesehen hat (vgl Senatsurteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 46; BVerfG Beschluss vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870).

    Deshalb können insoweit aus verfassungsrechtlicher Sicht grundsätzlich keine weitergehenden Verpflichtungen des Gesetzgebers angenommen werden (BVerfG Beschluss vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870).

    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt immer dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG Beschlüsse vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1 RdNr 40 mwN; vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214, 215 mwN; vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870 und vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 - BVerfGE 126, 400, 416 mwN).

    Unter Berücksichtigung des im Rahmen der gewährenden Staatstätigkeit weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers ( vgl BVerfG Beschluss vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - NJW 2011, 2869, 2870; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 8/10 R - ZFSH/SGB 2012, 24, 26) ist diese Ungleichbehandlung von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Zu einer weitergehenden Förderung der Kindesbetreuung innerhalb der Familie war der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (zur Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung eines späteren Elterngelds BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 9; vgl auch BSG vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R ; BVerfG 25.11.2004 - 1 BvR 2303/03 - BVerfGK 4, 215; BSG SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 3) .

    Dass der Gesetzgeber, der gleichwohl auch längerfristige familienbedingte Auszeiten durch die Elternzeit ermöglicht, diese nicht auch finanziell über die Berechnung von Sozialleistungen fördert, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (zur Berücksichtigung von Erziehungsurlaub bei der Berechnung eines späteren Elterngelds: BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 5) .

    Mit Eintritt des Versicherungsfalls hat sich das Familieneinkommen deshalb nicht in dem Maße verschlechtert, in dem es sich verschlechtert hätte, wenn Entgelt aus einer Vollzeittätigkeit entfallen wäre (BVerfG vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - Juris RdNr 8) .

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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1413
BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09 (https://dejure.org/2011,1413)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2011 - XII ZR 45/09 (https://dejure.org/2011,1413)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - XII ZR 45/09 (https://dejure.org/2011,1413)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1570 Abs 1 S 1 BGB, § 1570 Abs 2 BGB, § 1578b BGB, § 1684 BGB
    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus aus kindbezogenen Gründen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ein bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein aus kindbezogenen Gründen auf das Kindesalter abstellendes Altersphasenmodell genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen; Genügen der gesetzlichen Anforderungen bei einem hinsichtlich der Frage der ...

  • rewis.io

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus aus kindbezogenen Gründen

  • rewis.io

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus aus kindbezogenen Gründen

  • rechtsportal.de

    BGB § 1570

  • rechtsportal.de

    BGB § 1570

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Nachehelicher Unterhalt und kindbezogene Gründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umgang und Unterhalt - BGH stellt Trennung in Frage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlängerung des Betreuungsunterhalts und das Altersphasenmodell

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht und Umgangsrecht

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Ehegattenunterhalt: Weniger Unterhalt durch Ausweitung des Umgangsrechts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenhang zwischen Unterhaltspflicht und Umgangsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wenn der Vater sich um den Sohn kümmern kann muss die geschiedene Mutter einen Ganztages-Job suchen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch beim Betreuungsunterhalt ist maßgeblich auf das Kindeswohl abzustellen

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Betreuung des Kindes nach Änderung Betreuungsunterhaltsregelungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlängerung des Betreuungsunterhalts

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betreuungsunterhalt // bei anteiliger Betreuung oder erweitertem Umgang des Unterhaltsverpflichteten

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum neuen Unterhaltsrecht: Mami muss Geld verdienen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2430
  • MDR 2011, 856
  • FamRZ 2011, 1209
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
    Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa während der Kindergarten- und Grundschulzeit, abstellt, wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 30. März 2011, XII ZR 3/09, FamRZ 2011, 791).

    Dabei wird der Betreuungsunterhalt vor allem im Interesse des Kindes gewährt, um dessen Betreuung und Erziehung sicherzustellen (BT-Drucks. 16/6980 S. 9; Senatsurteil vom 30. März 2011 - XII ZR 3/09 - FamRZ 2011, 791 Rn. 18 mwN).

    Nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen (§ 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB) und elternbezogenen (§ 1570 Abs. 2 BGB) Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich (Senatsurteil vom 30. März 2011 - XII ZR 3/09 - FamRZ 2011, 791 Rn. 20 mwN).

    a) Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach Billigkeit entfalten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung das stärkste Gewicht und sind deswegen vorrangig zu prüfen (BT-Drucks. 16/6980 S. 9; Senatsurteil vom 30. März 2011 - XII ZR 3/09 - FamRZ 2011, 791 Rn. 23 mwN).

    Das gilt sowohl für den rein zeitlichen Aspekt der Betreuung als auch für den sachlichen Umfang der Betreuung in einer kindgerechten Einrichtung (Senatsurteil vom 30. März 2011 - XII ZR 3/09 - FamRZ 2011, 791 Rn. 24 mwN).

    Unter Berücksichtigung des konkreten Betreuungsbedarfs ist dann eine Prüfung geboten, ob und in welchem Umfang die Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten Elternteils auch während der Zeit der möglichen Betreuung des Kindes in einer kindgerechten Einrichtung eingeschränkt ist (Senatsurteil vom 30. März 2011 - XII ZR 3/09 - FamRZ 2011, 791 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 20/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
    Wie bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB ist auch im Rahmen des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB maßgeblich auf das Kindeswohl abzustellen, hinter dem rein unterhaltsrechtliche Erwägungen zurücktreten müssen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 15. September 2010, XII ZR 20/09, FamRZ 2010, 1880).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass grundsätzlich auch der barunterhaltspflichtige Elternteil als Betreuungsperson in Betracht zu ziehen ist, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet (Senatsurteil vom 15. September 2010 - XII ZR 20/09 - FamRZ 2010, 1880 Rn. 28; vgl. auch Empfehlung 5 des Arbeitskreises 2 des 18. Deutschen Familiengerichtstages).

    Wenn sie zu dem Ergebnis führt, dass der Betreuungsunterhalt über die Vollendung des dritten Lebensjahrs hinaus wenigstens teilweise fortdauert, können dieselben Gründe nicht zu einer Befristung im Rahmen der Billigkeit nach § 1578 b BGB führen (Senatsurteil vom 15. September 2010 - XII ZR 20/09 - FamRZ 2010, 1880 Rn. 33 mwN).

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
    Kind- oder elternbezogene Umstände, die aus Gründen der Billigkeit zu einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahrs hinaus führen könnten, sind deswegen vom Unterhaltsberechtigten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (Senatsurteile BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 23 und BGHZ 177, 272 = FamRZ 2008, 1739 Rn. 97).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur auch zu der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage abweichende Auffassungen vertreten wurden, die an das frühere Altersphasenmodell anknüpften und eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein oder überwiegend vom Kindesalter abhängig machten, sind diese im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht haltbar (Senatsurteil BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 28).

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
    Wie das Oberlandesgericht selbst anführt, kann eine solche zusätzliche Altersvorsorge nach der Senatsrechtsprechung lediglich bis zur Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens berücksichtigt werden (Senatsurteile BGHZ 163, 84, 97 ff. = FamRZ 2005, 1817, 1821 f. und BGHZ 171, 206, 216 = FamRZ 2007, 793, 795).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
    Wie das Oberlandesgericht selbst anführt, kann eine solche zusätzliche Altersvorsorge nach der Senatsrechtsprechung lediglich bis zur Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens berücksichtigt werden (Senatsurteile BGHZ 163, 84, 97 ff. = FamRZ 2005, 1817, 1821 f. und BGHZ 171, 206, 216 = FamRZ 2007, 793, 795).
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 65/07

    Kita-Kosten (ausgenommen Verpflegungskosten) sind Mehrbedarf

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
    Lediglich die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind mit dem Tabellenunterhalt abgegolten (BGH Urteil vom 26. November 2008 - XII ZR 65/07 - FamRZ 2009, 962 Rn. 25 ff.).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09
    Kind- oder elternbezogene Umstände, die aus Gründen der Billigkeit zu einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahrs hinaus führen könnten, sind deswegen vom Unterhaltsberechtigten darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (Senatsurteile BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770 Rn. 23 und BGHZ 177, 272 = FamRZ 2008, 1739 Rn. 97).
  • BGH, 04.10.2017 - XII ZB 55/17

    Kindesunterhalt: Mehrbedarf des Kindes wegen Betreuungskosten des betreuenden

    Ein solcher weitergehender Bedarf der Kinder liegt nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich der üblichen pädagogisch veranlassten Betreuung in staatlichen Einrichtungen wie etwa Kindergärten, Schulen und Horten vor (vgl. insoweit Senatsurteile vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152 Rn. 19 ff. und vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - FamRZ 2011, 1209 Rn. 36 und Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 565/15 - FamRZ 2017, 437 Rn. 37).
  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    Diese beträgt beim Ehegattenunterhalt im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze bis zu 4 % des Bruttoeinkommens eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers (Senatsurteile BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 27 mwN und vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - FamRZ 2011, 1209 Rn. 35 mwN).

    Daher erkennt es der Senat in ständiger Rechtsprechung als gerechtfertigt an, dass in Anlehnung an den Höchstfördersatz der sogenannten Riester-Rente ein Betrag von bis zu 4 % des Gesamtbruttoeinkommens als angemessene zusätzliche Altersvorsorge durch Abzug vom jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommen berücksichtigt wird (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817, 1822 und vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - FamRZ 2011, 1209 Rn. 35 mwN), und zwar unabhängig davon, ob eine solche Vorsorge bereits während der Ehezeit betrieben oder erst nach der Scheidung aufgenommen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/08 - FamRZ 2009, 1207 Rn. 31).

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 65/10

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Kind bezogenen

    Schließlich ist - insbesondere zur Überbrückung von Betreuungsengpässen - grundsätzlich auch ein dem Kindeswohl nicht widersprechendes ernsthaftes und verlässliches Betreuungsangebot des Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen (Senatsurteile vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - FamRZ 2011, 1209 Rn. 24 und vom 15. September 2010 - XII ZR 20/09 - FamRZ 2010, 1880 Rn. 28).
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZR 94/09

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte

    Ein solcher gestufter Übergang setzt aber nach dem Willen des Gesetzgebers voraus, dass der unterhaltsberechtigte Elternteil kind- und/oder elternbezogene Gründe vorträgt, die einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils mit Vollendung des dritten Lebensjahres entgegenstehen (Senatsurteil vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die kindbezogenen Verlängerungsgründe, insbesondere die Betreuungsbedürftigkeit, und die elternbezogenen Verlängerungsgründe als Ausdruck der nachehelichen Solidarität sind vielmehr nach den individuellen Verhältnissen zu ermitteln (Senatsurteil vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 235/12

    Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich des ehebedingten Nachteils geringerer

    Wenn sie zu dem Ergebnis führt, dass der Betreuungsunterhalt über die Vollendung des dritten Lebensjahrs hinaus wenigstens teilweise fortdauert, können dieselben Gründe nicht zu einer Befristung im Rahmen der Billigkeit nach § 1578 b BGB führen (Senatsurteile vom 15. September 2010 - XII ZR 20/09 - FamRZ 2010, 1880 Rn. 33 mwN und vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - FamRZ 2011, 1209 Rn. 37).
  • AG Starnberg, 21.11.2018 - 2 F 366/16

    Unterhaltsverfahren: Einkommensermittlung bei Gesellschaftergeschäftsführer

    Sie stellen Mehrbedarf des Kindes dar, für den beide Elternteile nach Abzug eines Sockelbetrages in Höhe des angemessenen Selbstbehalts anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen haben (BGH FamRZ 2009, 962 BGH NJW 2011, 2430).

    Neben der primären Altersvorsorge können wegen der bereits erfolgten Kürzung der Renten und Pensionen weitere 4 % des Bruttoerwerbseinkommens als zweite Säule für die Altersvorsorge verwendet werden (Gerhardt a.a.O. Kap. 6 B Rdn. 198; BGH FamRZ 2005, 1817; 2006, 387; 2007, 793; 2008, 963; 2008, 1739; 2009, 1207; 2009, 1391; 2011, 1209; 2012, 956).

    Übersteigt die Gesamtversorgung 24 %, ist sie auf diesen Betrag zu begrenzen (BGH FamRZ 2011, 1209).

  • LG Hamburg, 28.05.2018 - 330 T 10/18

    Restschuldbefreiungsverfahren: Verpflichtung des Schuldners zur Aufnahme einer

    Denn nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen (§ 1570 Abs. 1, S. 3 BGB) Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2011, XII ZR 45/09 Rd. 16, 18).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - 8 UF 180/13

    Grund und Höhe des nachehelichen Unterhalts

    Inwieweit für diesen neben der bestehenden Ganztags- und therapeutischen Betreuung sowie ernsthaft angebotenen Betreuungsmöglichkeiten beim Antragsteller noch ein die Vollerwerbstätigkeit hindernder persönlicher Betreuungsbedarf durch die Antragsgegnerin fortbesteht, ist nicht erkennbar (vgl. insoweit auch BGH, NJW 2011, 2430; NJW 2010, 3369 zum Betreuungsuntehalt).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09

    Nutzungsentschädigung nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass mit der Einführung des auf drei Jahre befristeten Basisunterhalts regelmäßig kein abrupter Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollerwerbstätigkeit verlangt wird, sondern nach Maßgabe kind- und elternbezogener Gründe (§ 1570 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 BGB n.F.), auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich sei (BGH, Urteil vom 1. Juni 2011, XII ZR 45/09, BeckRS 2011, 16689; BGH NJW 2011, 1582).
  • OLG Oldenburg, 14.07.2011 - 14 UF 49/11

    Voraussetzungen für eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen

    Sowohl die kind- als auch die elternbezogenen Verlängerungsgründe, insbesondere die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes sind daher stets nach den individuellen Verhältnissen festzustellen (st. Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 zu § 1570 BGB).

    Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Antragstellerin auf diese Weise durch den Antragsgegner eine größere Entlastung als derzeit während der Umgangswochenenden hätte erfahren können (vgl. hierzu BGH Urteil vom 01.Juni 2011 - XII ZR 45/09 - juris).

  • OLG Köln, 01.03.2021 - 25 UF 147/20

    Abänderung einer Endentscheidung über eine Verpflichtung zu künftig fällig

  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 16 UF 196/14

    Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch des für den Kindesunterhalt

  • OLG Hamm, 20.12.2011 - 11 UF 159/11
  • OLG Hamm, 29.11.2011 - 11 UF 159/11
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2012 - 9 UF 9/12

    Voraussetzungen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern

  • KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11

    Strafvollzug: Verfahren zur Festsetzung des Überbrückungsgeldes

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