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   OLG München, 10.03.2011 - 31 Wx 73/11   

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https://dejure.org/2011,16057
OLG München, 10.03.2011 - 31 Wx 73/11 (https://dejure.org/2011,16057)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2011 - 31 Wx 73/11 (https://dejure.org/2011,16057)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2011 - 31 Wx 73/11 (https://dejure.org/2011,16057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Testamentsvollstreckung: Antragsbefugnis des vormaligen Testamentsvollstreckers auf Entlassung eines neuen Testamentsvollstreckers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des ehemaligen Testamentsvollstreckers auf Beantragung der Entlassung seines Nachfolgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227; FamFG § 345
    Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers nach Beendigung des Amtes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1092
  • MDR 2011, 546
  • FamRZ 2011, 1257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 18.05.1987 - 2 Wx 3/87
    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 31 Wx 73/11
    Nach Beendigung seines Amtes hat er kein rechtliches Interesse daran, von welcher Person und auf welche Weise die Testamentsvollstreckung geführt wird (vgl. OLG Köln NJW-RR 1987, 1098; Staudinger/ Reimann BGB § 2227 Rn. 25; Keidel/Zimmermann § 345 Rn. 99).
  • BGH, 06.11.1997 - BLw 31/97

    Löschung des Hofvermerks nach negativer Hoferklärung sämtlicher Berechtigter;

    Auszug aus OLG München, 10.03.2011 - 31 Wx 73/11
    Nachdem in erster Instanz der Antrag aus verfahrensrechtlichen Gründen zurückgewiesen worden ist, genügt für die Beschwerdeberechtigung die darin begründete formelle Beschwer des Antragstellers unabhängig davon, ob er sachlich zur Antragstellung berechtigt war (vgl. BGH NJW-RR 1998, 361; Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 40).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 671/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach

    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 134; vgl. auch OLG München FamRZ 2011, 1257; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 5. Aufl. § 59 FamFG Rn. 15; Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 59 Rn. 40; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 59 Rn. 29).
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschriften wurde bisher auch der Vermächtnisnehmer gerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296, 299; MünchKomm/BGB-Zimmermann, 5. Aufl., § 2198 Rn. 12; § 2200 Rn. 14; Soergel/Damrau, BGB 13. Aufl. § 2198 Rn. 9; Palandt/Weidlich, BGB 72. Aufl. § 2198 Rn. 4; ferner für den Fall der Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB OLG München ZEV 2011, 651).
  • VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20

    Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

    Die Antragsbefugnis des Beschwerdeführers ist aber, selbst wenn sie nicht durch die Entscheidung vom 30. November 2017 entfallen wäre, spätestens mit dessen Tod weggefallen (vgl. zum Wegfall der Beteiligtenstellung eines ehemaligen Testamentsvollstreckers z. B. OLG Köln vom 18.5.1987 NJW-RR 1987, 1098; OLG München vom 10.3.2011 FamRZ 2011, 1257; Reimann in Staudinger, BGB, § 2227 Rn. 29).
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