Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 12.07.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10   

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https://dejure.org/2010,15914
OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10 (https://dejure.org/2010,15914)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2010 - 12 WF 137/10 (https://dejure.org/2010,15914)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 12 WF 137/10 (https://dejure.org/2010,15914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beiordnung eines Rechtsanwalt für einen Beteiligten mit begrenzten Kenntnissen der deutschen Schriftsprache

  • Justiz Hamburg

    § 78 Abs 2 FamFG, § 121 Abs 2 ZPO, Art 3 GG, Art 20 GG
    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beiordnung eines Rechtsanwalt für einen Beteiligten mit begrenzten Kenntnissen der deutschen Schriftsprache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ausländischen juristischen Vaters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abstammungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 22.6.2007 - 1 BvR 681/07 - und Kammerbeschluss vom 6.5.2009 - 1 BvR 439/08) ist hinsichtlich der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Umfang und Schwierigkeit der Sache und auch auf die Fähigkeit der Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken, abzustellen.

    Die anwaltlichen Aufklärungs- und Beratungspflichten gehen dabei über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Richters hinaus (vgl. BVerfGE v. 22.6.2007 aaO.).

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10
    Ausschlaggebend ist der konkrete Einzelfall (vgl. BGH, FamRZ 2009 S. 857; Hanseatisches OLG Hamburg, Entsch. v. 28.1.2010, 12 WF 254/09, zitiert bei juris).
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 22.6.2007 - 1 BvR 681/07 - und Kammerbeschluss vom 6.5.2009 - 1 BvR 439/08) ist hinsichtlich der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Umfang und Schwierigkeit der Sache und auch auf die Fähigkeit der Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken, abzustellen.
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10
    Eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift, unter Beachtung, dass dem aus dem Sozial- und Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebot der Gleichstellung von Bemittelten und Unbemittelten bei der Gewährung effektiven Rechtsschutzes Genüge getan wird, gebietet es jedoch, der bedürftigen Partei dann einen Anwalt beizuordnen, wenn aus ihrer Sicht die Sach- und Rechtslage so schwierig erscheint, dass eine anwaltliche Beiordnung geboten erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Entsch. v. 26.5.2010, 16 WF 65/10, zitiert bei juris).
  • OLG Hamburg, 28.01.2010 - 12 WF 254/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10
    Ausschlaggebend ist der konkrete Einzelfall (vgl. BGH, FamRZ 2009 S. 857; Hanseatisches OLG Hamburg, Entsch. v. 28.1.2010, 12 WF 254/09, zitiert bei juris).
  • OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09

    Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Griechen auf Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10
    Dabei ist die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage auch nicht abstrakt aus Sicht eines fiktiven Beteiligten zu beurteilen, sondern konkret aus der Sicht des antragstellenden Beteiligten (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Entsch. v. 23.3.2010, 10 WF 91/09, zitiert bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 204/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2010 - 12 WF 137/10
    Die Frage, ob eine Sach- und Rechtslage schwierig ist, ist nicht aus Sicht des erfahrenen Familienrichters, sondern aus der Perspektive eines juristischen Laien zu entscheiden, der ohne besondere Vorkenntnisse um Rechtsschutz nachsucht und sich unter Umständen nach Trennung oder Scheidung in einer schwierigen Lebensphase befindet (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2010 S. 580).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    (1) Die wohl überwiegende Auffassung spricht sich grundsätzlich für die Beiordnung eines Rechtsanwalts aus (OLG Frankfurt ZKJ 2010, 162; OLG Celle FamRZ 2012, 467; OLG Hamm FamRZ 2010, 1363; OLG Hamburg FamRZ 2011, 129).
  • OLG Celle, 30.06.2011 - 10 WF 176/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Anbringung eines Antrags auf Erlass einer

    Vielmehr kann diesem Aspekt allein dann eine - verstärkende - Bedeutung zukommen, wenn bereits andere Gesichtspunkte erheblich für die Annahme einer Beiordnungsnotwendigkeit streiten (vgl. etwa OLG Celle [17. Zivilsenat] - Beschluß vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 - FamRZ 2010, 582 = NJW 2010, 1008 f. [die Tatsache, daß die im Umgangsverfahren streitenden Kindeseltern "der deutschen Sprache nicht mächtig sind" wird lediglich am Rande erwähnt]; OLG Hamburg - Beschluß vom 2. Juli 2010 - 12 WF 137/10 - FamRZ 2011, 129 = AGS 2011, 241 [" zudem hat der Beteiligte aufgrund seiner chilenischen Abstammung Schwierigkeiten insbesondere mit der chilenischen Abstammung" in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren]; OLG Hamburg - Beschluß vom 23. März 2010 - 10 WF 91/09 - FamRZ 2010, 1459 f. [die Tatsache "mangelnder Sprachkenntnisse" wird lediglich als möglicher Grund für die im Umgangsregelungsverfahren nicht wie erhofft erhaltene Unterstützung durch das Jugendamt erwähnt]; OLG Schleswig - Beschluß vom 10. Dezember 2009 - 10 WF 199/09 - FamRZ 2010, 826 f. ["es kommt als ... beachtliches subjektives Kriterium hinzu, daß ... die Antragstellerin türkischstämmig [ist und] ... nicht davon ausgegangen werden [kann], daß die Antragstellerin in der Lage ... wäre, die gebotenen Schritte zur Wahrnehmung ihrer Rechte eigenständig zu unternehmen und ihr Anliegen dem Gericht ausreichend schriftlich dazulegen"; ob diese Entscheidung, die "grundsätzlich" von einer erforderlichen Anwaltsbeiordnung wegen der existentiellen Bedeutung einer Kindschaftssache ausgeht, nicht ohnehin durch BGHZ 186, 70 - nach dessen Leitsatz 1 eine Herausbildung von Regeln, nach denen für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich eine Beiordnung zu erfolgen hat, regelmäßig nicht zulässig ist - überholt ist, kann hier dahinstehen]; KG - Beschluß vom 14. Januar 2010 - 19 WF 136/09 - FamRZ 1020, 1460 = NJW-RR 2010, 1157 [wonach persönliche Gründe des Antragstellers - der im Verfahren bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes u.a. auch "bei Aufregung der deutschen Sprache nicht völlig fehlerfrei mächtig" war - eine Beiordnung nicht rechtfertigen können sollen, ist jedenfalls durch BGHZ 186, 70 überholt]).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 15 WF 65/11

    Verfahrenskostenhilfe im Abstammungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung

    Die Beurteilung ist nicht aus der Perspektive des erfahrenen Familienrichters, sondern aus Sicht des juristischen Laien vorzunehmen (OLG Hamburg, FamRZ 2011, 129).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.07.2010 - 5 WF 60/10   

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https://dejure.org/2010,16701
OLG Bremen, 12.07.2010 - 5 WF 60/10 (https://dejure.org/2010,16701)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.07.2010 - 5 WF 60/10 (https://dejure.org/2010,16701)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 5 WF 60/10 (https://dejure.org/2010,16701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 124 Nr. 4, 120 Abs. 4 ZPO
    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Zahlungsrückstand

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Nichtzahlung der Raten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 124 Nr. 4
    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Nichtzahlung der Raten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 129
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 10 WF 3/01

    Erfordernis der Gewährung von rechtlichem Gehör bei der Aufhebung der Bewilligung

    Auszug aus OLG Bremen, 12.07.2010 - 5 WF 60/10
    Zwar wird die Ansicht vertreten, dass eine solche Androhung jeweils vor der Aufhebung der Bewilligung zu erfolgen habe (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1419 m.w.N.).

    Diesen Einwand und den Antrag auf Abänderung des entsprechenden Beschlusses betreffend die Ratenzahlungen gemäß § 120 Abs. 4 ZPO konnte die Beklagte, wie hier geschehen, auch gleichzeitig mit ihrer Beschwerde geltend machen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1419).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 21 Ta 1066/15

    Zustellungen im Prozesskostenhilfeaufhebungsverfahren

    Deshalb setzt die Aufhebung regelmäßig voraus, dass die Partei zuvor erfolglos auf den Rückstand hingewiesen und ihr unter Androhung der Aufhebung mit Hinweis auf deren mögliche Folgen eine Frist zum Ausgleich des Rückstandes gesetzt worden ist (LAG Hamm vom 19.02.2003 - 18 Ta 60/03 -, Rn. 10 m. w. N., NZA-RR 2003, 382; Saenger-Kießling, § 124 Rn. 9; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2014 - L 6 AS 1124/14 B - Rn. 13, a. a. O.; vom 14.12.2006 - L 19 B 43/06 AL - Rn. 6 juris; im Ergebnis ähnlich unter dem Aspekt Gewährung rechtlichen Gehörs LSG Sachsen vom 05.08.2014 - L 3 AS 619/12 B PKH - Rn. 14, juris; OLG Bremen vom 12.07.2010 - 5 WF 60/10 - Rn. 4, zitiert nach juris, FamRZ 2011, 129; OLG Brandenburg vom 29.01.2001 - 10 WF 3/01 - Rn. 2 zitiert nach juris, FamRZ 2002, 1419).
  • LSG Sachsen, 05.08.2014 - L 3 AS 619/12

    Androhung der der Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung; Anhörung durch das

    Im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs hat grundsätzlich die vorherige Androhung der Aufhebung durch das Gericht zu erfolgen (vgl. Brandenbg. OLG, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 10 WF 3/01 - JURIS-Dokument Rdnr. 2; Thür. LSG, Beschluss vom 15. November 2004 - L 6 B 59/04 SF - JURIS-Dokument Rdnr. 20; OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 5 WF 60/10 - JURIS-Dokument Rdnr. 4; Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO [33. Aufl., 2012] § 124 Rdnr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2016 - L 4 KR 319/16
    Hat die Partei den Rückstand nicht zu vertreten, weil sie im fraglichen Zeitraum zur Ratenzahlung nicht in der Lage war oder ihr PKH ohne Ratenzahlung hätte bewilligt werden müssen, wenn sie diese zu diesem Zeitpunkt beantragt hätte, dann darf die PKH-Bewilligung nicht aufgehoben werden (BGH NJW 97, 1077; KG FamRZ 2006, 962; Bremen FamRZ 2011, 129; Dresden 22.12.2014 - 20 WF 1354/14 FamRZ 2015, 948; Bdb 9.12.2014 - 13 WF 285/14 FamRZ 2015, 949; s Rn 12).
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