Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 1914/10 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9608
FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 1914/10 U (https://dejure.org/2010,9608)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2010 - 1 K 1914/10 U (https://dejure.org/2010,9608)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2010 - 1 K 1914/10 U (https://dejure.org/2010,9608)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der umsatzsteuerfreien oder umsatzsteuerpflichtigen Leistungen einer selbstständig tätigen Berufsbetreuerin; Ungleichbehandlung zwischen Vereinsbetreuern und Berufsbetreuern

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufsbetreuer, Umsatzsteuerpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerbefreiung einer Berufsbetreuerin; Umsatzsteuerbefreiung; Berufsbetreuerin; Einrichtung mit sozialem Charakter; Privilegierung; Betreuungsverein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerbefreiung einer Berufsbetreuerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer für Berufsbetreuer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berufsbetreuertätigkeit unterliegt dem Regelsteuersatz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Tätigkeit als Berufsbetreuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1339
  • EFG 2011, 1115
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 25.04.2013 - V R 7/11

    Steuerfreiheit für Berufsbetreuer - Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht

    Für die Klageabweisung führte das Finanzgericht (FG) in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1115 veröffentlichten Urteil an, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 18 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht erfüllt seien.
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

    Sie werden für mittellose Betreute vergleichbar den Regelungen über die PKH aus der Staatskasse und damit aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht (vgl auch FG Düsseldorf vom 26.11.2010 - 1 K 1914/10 U - Juris RdNr 32 mwN) .
  • FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10

    Tätigkeit eines Berufsbetreuers unterliegt Umsatzsteuer

    Die Richtlinienformulierung ("einschließlich derjenigen") ist diesbezüglich ungenau (dazu näher FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).

    Die in § 4 Nr. 18 Satz 1 Buchst. a) UStG enthaltene Voraussetzung, wonach nur solche Unternehmer in den Genuss der Steuerbefreiung kommen sollen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie die in § 23 UStDV enthaltene Aufzählung bestimmter Vereine deuten eher darauf hin, dass der nationale Gesetzgeber Betreuungsvereine im Hinblick auf die Steuerbefreiung gegenüber Berufsbetreuern bevorzugt behandeln wollte (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).

    Aus den Gesetzgebungsmaterialien zum VBVG ergibt sich, dass insoweit ein Vorteil für Betreuungsvereine gewollt war, um diese gezielt zu fördern (Bundestagsdrucksache 15/4874, S. 31; so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).

    Der Senat vertritt die Ansicht, dass nur solche Leistungen erfasst sein sollen, die bereits dem Grunde nach von Sozialleistungsträgern übernommen werden (so im Ergebnis auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 26. November 2010 5 V 366/10, BB 2011, 214 und FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).

  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 K 338/09

    Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze des Betreuers eines Jugendlichen bei

    Zur Steuerbefreiung für Umsätze gewerblicher Betreuer sind beim BFH zudem bereits mehrere Revisionsverfahren anhängig (Az. V R 52/10 gegen das Urteil des FG Münster in EFG 2011, 594, und Az. V R 7/11 gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 26. November 2010 - 1 K 1914/10 U, EFG 2011, 1115; siehe auch Urteil des FG Münster vom 16. Juni 2011 - 5 K 3437/10 U, bislang nicht veröffentlicht).
  • LG Halle, 21.11.2014 - 3 O 210/14

    Steuerberaterhaftung: Pflichtlektüre des Steuerberaters

    Vorliegend gingen die untergerichtlichen Finanzgerichte noch bis in das Jahr 2011 davon aus, dass die Umsätze steuerpflichtig seien und Berufsbetreuer keine "staatlich anerkannte Einrichtung" seien (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2010, 1 K 1914/10 U, FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2011 5 K 3437/10 U , juris mit weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 30.03.2011 - 16 K 293/10

    Steuerbare Umsätze aus einer Tätigkeit als Berufsbetreuer sind

    Selbst wenn es sich bei den Leistungen auch des Berufsbetreuers um eng mit der sozialen Fürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen handeln würde, lägen die Voraussetzungen für steuerbefreite Umsätze nicht vor, da das Unternehmen des Klägers nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist (im Ergebnis ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2010 1 K 1914/10 U, n.v., Revision eingelegt, Az. des BFH: V R 7/11).
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Rechtsprechung
   FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10 U   

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https://dejure.org/2011,8786
FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10 U (https://dejure.org/2011,8786)
FG Münster, Entscheidung vom 16.06.2011 - 5 K 3437/10 U (https://dejure.org/2011,8786)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 5 K 3437/10 U (https://dejure.org/2011,8786)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umsätze aus einer Tätigkeit als Berufsbetreuer sind nicht steuerfrei; Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer Tätigkeit als Berufsbetreuer

  • Betriebs-Berater

    Tätigkeit eines Berufsbetreuers unterliegt Umsatzsteuer

  • Bt-Recht

    Umsatzsteuer, Berufsbetreuer

  • rechtsportal.de

    UStDV § 23; VBVG § 4 Abs 1; UStG § 4 Nr 18 Satz 1
    Frage der Steuerbefreiung der Umsätze eines Berufsbetreuers

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung der Umsätze eines Berufsbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Tätigkeit des Berufsbetreuers unterliegt der Umsatzsteuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufsbetreuer unterliegt der Umsatzsteuer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tätigkeit eines Berufsbetreuers unterliegt Umsatzsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umsätze eines Berufsbetreuers sind steuerpflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeit des Berufsbetreuers unterliegt der Umsatzsteuer - Selbständige Tätigkeit weder nach nationalen Umsatzsteuerrecht noch nach EU-Recht von der Umsatzsteuer befreit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1339
  • EFG 2011, 2202
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Münster, 13.12.2011 - 15 K 1041/08

    Umsatzsteuer: Befreiung oder ermäßigter Steuersatz für Schwimm- und

    Die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter kann nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.06.2011, XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804; vgl. auch FG Münster Urteil vom 16.06.2011, 5 K 3437/10 U, juris) aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch eine für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit zuständige Einrichtung, d.h. einen Sozialversicherungsträger, wie auch aus der Anerkennung als soziale Einrichtung in einer entsprechenden Bescheinigung der nationalen Behörden abgeleitet werden.
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 19/11

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines Berufsbetreuers

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 2202 veröffentlicht.
  • FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 1581/09

    Frage der Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen in der

    Die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter kann nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.06.2011 XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804; vgl. auch FG Münster Urteil vom 16.06.2011 5 K 3437/10 U, juris) aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch eine für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit zuständige Einrichtung, d.h. einen Sozialversicherungsträger (FG Münster, Urteil vom 13.12.2011 15 K 1041/08 U, EFG 2012, 985) oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FG Köln, Urteil vom 29.1.2007 7 K 6072/04 EFG 2007, 800; vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.03.2007 2 V 126/06, DStRE 2007, 1391) wie auch aus der Anerkennung als soziale Einrichtung in einer entsprechenden Bescheinigung der nationalen Behörden abgeleitet werden.
  • FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 1583/09

    Frage der Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen

    Die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter kann nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.06.2011 XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804; vgl. auch FG Münster Urteil vom 16.06.2011 5 K 3437/10 U, juris) aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch eine für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit zuständige Einrichtung, d.h. einen Sozialversicherungsträger (FG Münster, Urteil vom 13.12.2011 15 K 1041/08 U, EFG 2012, 985) oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FG Köln, Urteil vom 29.1.2007 7 K 6072/04 EFG 2007, 800; vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.03.2007 2 V 126/06, DStRE 2007, 1391) wie auch aus der Anerkennung als soziale Einrichtung in einer entsprechenden Bescheinigung der nationalen Behörden abgeleitet werden.
  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 K 338/09

    Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze des Betreuers eines Jugendlichen bei

    Zur Steuerbefreiung für Umsätze gewerblicher Betreuer sind beim BFH zudem bereits mehrere Revisionsverfahren anhängig (Az. V R 52/10 gegen das Urteil des FG Münster in EFG 2011, 594, und Az. V R 7/11 gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 26. November 2010 - 1 K 1914/10 U, EFG 2011, 1115; siehe auch Urteil des FG Münster vom 16. Juni 2011 - 5 K 3437/10 U, bislang nicht veröffentlicht).
  • LG Halle, 21.11.2014 - 3 O 210/14

    Steuerberaterhaftung: Pflichtlektüre des Steuerberaters

    Vorliegend gingen die untergerichtlichen Finanzgerichte noch bis in das Jahr 2011 davon aus, dass die Umsätze steuerpflichtig seien und Berufsbetreuer keine "staatlich anerkannte Einrichtung" seien (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2010, 1 K 1914/10 U, FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2011 5 K 3437/10 U , juris mit weiteren Nachweisen).
  • LG Magdeburg, 09.06.2015 - 11 O 258/15

    Steuerberaterhaftung: Analyse der Rechtsprechungsentwicklung;

    Es ist auch zutreffend, wenn der Beklagte darauf hinweist, dass die Finanzgerichte sowohl im Jahre 2010 (FG Düsseldorf 1 K 19814/10) als auch noch im Jahr 2011 (etwa FG Münster EFG 2011, 2202 bei juris) von der Umsatzsteuerpflicht des Berufsbetreuers ausgegangen sind.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 12 A 2860/09   

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https://dejure.org/2011,21704
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 12 A 2860/09 (https://dejure.org/2011,21704)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.2011 - 12 A 2860/09 (https://dejure.org/2011,21704)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 12 A 2860/09 (https://dejure.org/2011,21704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Nach einer abgeschlossenen Ausbildung und einem abgeschlossenen Diplomstudiengang besteht kein Anspruch auf Förderung eines Masterstudiengangs; Förderungsfähigkeit von Masterstudiengängen in der Umstellungsphase zwischen den herkömmlichen und den neuen Studiengängen

  • rechtsportal.de

    BAföG § 7 Abs. 1a; BAföG § 7 Abs. 2 S. 2
    Anspruch auf Förderung eines Masterstudiengangs nach einer abgeschlossenen Ausbildung und einem abgeschlossenen Diplomstudiengang; Förderungsfähigkeit von Masterstudiengängen in der Umstellungsphase zwischen den herkömmlichen und den neuen Studiengängen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1339
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2014 - 12 S 274/14

    Ausbildungsförderung für Ergänzungsstudium mit Studienziel Erste Juristische

    Die von dem Kläger gewählte Studienfolge erachtet der Senat nach allem als eine dem Bologna-Modell sehr nahekommende Studienkombination, welche allein wegen des Umstands, dass nach wie vor die Ausbildung zum "Volljuristen" nur mittels Ablegung des Ersten juristischen Staatsexamens erfolgreich durchgeführt werden kann, auf die Verleihung eines Master- bzw. Magistergrades verzichten muss (vgl. zu weiteren Studienkombinationen, bei denen eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG in Frage stand: BVerwG, Urteil vom 15.05.2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.12.2012 - 4 LA 330/11 - NVwZ-RR 2013, 263; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 A 7/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2012 - 12 A 687/11 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - NVwZ-RR 2012, 238; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2011 - 12 A 2860/09 - FamRZ 2011, 1339; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2009 - 6 S 22.08 - NVwZ-RR 2009, 728; Sächs. OVG, Urteil vom 06.11.2008 - 1 B 188/07 - DÖV 2009, 215; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.09.2007 - 4 ME 594/07 - NVwZ-RR 2008, 401; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2007 - 4 A2168/05 - FamRZ 2007, 1594; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.12.2006 - 4 Bs 284/06 - NVwZ-RR 2007, 321).
  • OVG Sachsen, 11.05.2017 - 1 A 904/16

    Ausbildungsförderung; Bachelor-Studiengang Architektur; Diplom-Studiengang

    32 Die vom Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 17. Oktober 2006 a. a. O. mit Anm. Berlit, jurisPR-BVerwG 3/2007) bereits im Jahr 2006 festgestellte unbeabsichtigte, planwidrige Lückenhaftigkeit des § 7 Abs. 1a BAföG a. F. und seine analoge Anwendbarkeit (entschieden für einen Staatsexamens-Studiengang mit integriertem Bachelor-Grad) ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Fallgruppe der nicht "typenreinen" hochschulrechtlichen Stufung des auf einen Bachelor- Abschluss folgenden Studiengangs anerkannt worden (vgl. etwa VGH BW, Urt. v. 16. September 2014 - 12 S 274/14 -, juris Rn. 4. m. w. N.; nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2015 - 5 B 64/14 -, juris; zur Abgrenzung: Senatsurt. v. 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris Rn. 25; Senatsbeschl. v. 20. November 2012 - 1 A 7/12 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 4 LA 330/11 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschl. v. 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 30.08.2017 - 1 A 116/16

    Ausbildungsförderung; konsekutiver Studiengang; Diplomstudiengang Physik; TU

    22 Die vom Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 17. Oktober 2006 a. a. O. mit Anm. Berlit, jurisPR-BVerwG 3/2007) bereits im Jahr 2006 festgestellte unbeabsichtigte, planwidrige Lückenhaftigkeit des § 7 Abs. 1a BAföG a. F. und seine analoge Anwendbarkeit (entschieden für einen Staatsexamens-Studiengang mit integriertem Bachelor-Grad) ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Fallgruppe der nicht "typenreinen" hochschulrechtlichen Stufung des auf einen Bachelor- Abschluss folgenden Studiengangs anerkannt worden (vgl. etwa VGH BW, Urt. v. 16. September 2014 - 12 S 274/14 -, juris Rn. 4 m. w. N.; nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2015 - 5 B 64.14 -, juris; zur Abgrenzung: Senatsurt. v. 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris Rn. 25; Senatsbeschl. v. 20. November 2012 - 1 A 7/12 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 4 LA 330/11 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschl. v. 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 4 LA 330/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung bei Wechsel von einem Doppeldiplomstudiengang

    Diese ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis der Klägerin auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Februar 2011 (12 A 2860/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11

    Ausbildungsförderungsfähigkeit eines Studiums der Rechtswissenschaften im

    Soweit der Senat mit der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei der im Zusammenhang mit der hochschulrechtlichen Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Neuregelung des § 19 HRG aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 erfolgten Einfügung des § 7 Abs. 1a BAföG durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 offenkundig die Möglichkeit nicht bedacht hat, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Bachelor-Abschluss bezogenen Masterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt - wenn etwa der bei Beginn des Studium angezielte Abschluss während des Studiums ersatzlos zugunsten des Masterabschlusses wegfällt - und jedenfalls in diesen Fällen eine planwidrige Regelungslücke anzunehmen ist, so OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 - m. H. a.: BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, und Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124, juris; zu einem früheren Konsekutivstudiengang: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 4 Bs 284/06 -, NVwZ-RR 2007, 321, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 6. November 2008 - 1 B 188/07 -, juris, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • VG Münster, 26.11.2019 - 6 K 449/18
    Soweit das Gericht mit der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei der im Zusammenhang mit der hochschulrechtlichen Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge durch die Neuregelung des § 19 HRG aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 erfolgten Einfügung des § 7 Abs. 1 a BAföG durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1998 offenkundig die Möglichkeit nicht bedacht hat, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Bachelor-Abschluss bezogenen Masterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt - wenn etwa der bei Beginn des Studium angezielte Abschluss während des Studiums ersatzlos zugunsten des Masterabschlusses wegfällt - und jedenfalls in diesen Fällen eine planwidrige Regelungslücke anzunehmen ist, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 12 A 2860/09 -, juris, Rn.3; BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 5 B 78/06 -, juris, Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18/07 -, juris, Rn. 18, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 30.03.2011 - 16 K 293/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18170
FG Niedersachsen, 30.03.2011 - 16 K 293/10 (https://dejure.org/2011,18170)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.2011 - 16 K 293/10 (https://dejure.org/2011,18170)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 2011 - 16 K 293/10 (https://dejure.org/2011,18170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umsätze eines Berufsbetreuers sind umsatzsteuerpflichtig

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 18 UStG; § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g RL 77/388/EWG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL
    Steuerbare Umsätze aus einer Tätigkeit als Berufsbetreuer sind umsatzsteuerpflichtig

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Umsatzsteuerpflicht

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 18; UStG § 4 Nr. 26b
    Umsätze eines Berufsbetreuers umsatzsteuerpflichtig

  • datenbank.nwb.de

    Umsätze eines Berufsbetreuers umsatzsteuerpflichtig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1339
  • EFG 2011, 1836
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