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   OLG Nürnberg, 28.04.2011 - 7 UF 487/11   

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https://dejure.org/2011,12293
OLG Nürnberg, 28.04.2011 - 7 UF 487/11 (https://dejure.org/2011,12293)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.04.2011 - 7 UF 487/11 (https://dejure.org/2011,12293)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. April 2011 - 7 UF 487/11 (https://dejure.org/2011,12293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 58 Abs. 1, 38 Abs. 1 Satz 1, 156 Abs. 2 FamFG
    Ein Beschluss, in dem eine Umgangsvereinbarung gebilligt wird, hat rein deklaratorischen Charakter und ist nicht anfechtbar.

  • openjur.de

    Umgangsverfahren: Anfechtbarkeit eines Billigungsbeschlusses

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlüsse zur Billigung von Umgangsvereinbarungen haben rein deklaratorischen Charakter und sind nicht anfechtbar; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Billigung einer Umgangsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Billigung einer Umgangsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2816
  • FamRZ 2011, 1533
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18

    Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im

    Der Billigungsbeschluss sei nicht anfechtbar (OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1533; Hausleiter NJW-Spezial 2011, 68; Schael FamRZ 2011, 865, 866 f.; Schulte-Bunert/Weinreich/Ziegler FamFG 5. Aufl. § 156 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 21.05.2015 - 2 UF 3/15

    Beschwerderecht, Wegfall des Einvernehmens der Beteiligten über das Umgangsrecht

    Teilweise wird zwar angenommen, dass der Beschluss, mit dem die Billigung ausgesprochen wird, nicht angefochten werden kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 7 UF 487/11 - FamRZ 2011, 1533; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, FamFG, 5. Auflage 2015, § 156 FamFG Rn. 10), weil dieser rein deklaratorischen Charakter habe und der Gesetzgeber bewusst zwischen gerichtlichen Beschluss und gerichtlich gebilligten Vergleich unterscheide.

    Wäre der Billigungsbeschluss maßgeblich, so wäre es nicht erforderlich, den gerichtlich gebilligten Vergleich zusätzlich neben dem gerichtlichen Beschluss als Vollstreckungstitel zu nennen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 7 UF 487/11 - FamRZ 2011, 1533; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, a.a.O., § 156 FamFG Rn. 10; offengelassen vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 4 UF 50/12 - FamRZ 2013, 234).

  • OLG Hamm, 07.08.2014 - 10 UF 115/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen gerichtlich gebilligten Vergleich im

    Allerdings ist streitig, ob ein Beschluss, mit dem die einvernehmliche Regelung zum Umgang des Kindes nach § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligt wird, überhaupt anfechtbar ist (bejahend Hammer FamRZ 2011, 1268; Cirullies ZKJ 2011, 448; verneinend OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1533; MünchKomm-Schumann, FamFG, § 156 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2012 - 1 WF 327/12

    Einschränkung der Dispositionsmaxime im Amtsverfahren

    Zwar ist umstritten, ob ein entsprechender Vermerk im Vergleichsprotokoll genügt, dem die Billigung zu entnehmen ist (so etwa OLG Schleswig, FamRZ 2012, 895; OLG Nürnberg, NJW 2011, 2816; OLG Naumburg, FamFR 2012, 44; Haußleiter, NJW-Spezial 2011, 68 f.; Schael, FamRZ 2011, 865, 866 f.; Heilmann, NJW 2012, 887, 889; BeckOK-FamFG/Schlünder Rn. 18) oder ob das Gericht seine Billigung durch gesonderten Beschluss zu erklären hat (so Hammer, FamRZ 2011, 1268, 1271; Cirullies, FPR 2012, 473, 474; ders., ZKJ 2011, 448, 450 jew.m.w.Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 20.03.2019 - 11 UF 35/19

    Gerichtliche Billigung einer Umgangsentscheidung: Statthaftigkeit einer

    1 UF 113/17, FamRZ 2018, 128; Hammer, Die gerichtliche Billigung von Vergleichen nach § 156 Abs. 2 FamFG, FamRZ 2011, 1268; MüKoFamFG/Schumann, 3. Aufl. 2018, FamFG § 156 Rn. 27; a. A. OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1533).
  • OLG Schleswig, 30.12.2011 - 10 UF 230/11

    Rechtsfolgen der Erledigungserklärung im Umgangsverfahren

    Während das Oberlandesgericht Nürnberg (FamRZ 2011, 1533) der Ansicht ist, ein Beschluss, in dem eine Umgangsvereinbarung gebilligt werde, habe rein deklaratorischen Charakter, ist der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/6308 Seite 237) und der herrschenden Rechtsprechung (KG BeckRS 2010, 29600; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 394 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 10.08.2011, Az. 3 UF 170/11, zitiert nach juris; BVerfG FamRZ 2011, 957 ; AG Ludwigslust FamRZ 2010, 488; BGH FamRZ 2005, 1471 zur alten Rechtslage) eher zu entnehmen, dass ein gesonderter Billigungsbeschluss erforderlich ist.
  • OLG Bremen, 29.05.2012 - 4 UF 50/12

    Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters gegen die

    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob die gerichtliche Billigung eines Vergleichs als beschwerdefähige Endentscheidung im Sinne von § 38 Abs. 1 FamFG anzusehen ist (so z.B. Keidel/Engelhardt, FamFG, 17. Auflage, § 156 Rn. 13; Schlünder, FamRZ 2012, 9; Hammer, FamRZ 11, 1268), oder ob die gerichtliche Billigung rein deklaratorischen Charakter hat und demgemäß nicht anfechtbar ist (so z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.04.2011, FamRZ 2011, 1533; Rüntz/Viefhues, FamRZ 2010, 1285).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.04.2011 - 8 WF 32/11   

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https://dejure.org/2011,17598
OLG Stuttgart, 06.04.2011 - 8 WF 32/11 (https://dejure.org/2011,17598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.04.2011 - 8 WF 32/11 (https://dejure.org/2011,17598)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. April 2011 - 8 WF 32/11 (https://dejure.org/2011,17598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ohne Aufhebung oder Änderung der Bestellung eines Verfahrensbeistandes durch die zweite Instanz gelten die erstinstanzlich hierzu getroffenen Entscheidungen weiter; Grundsätze zur Fortwirkung der erstinstanzlichen Bestellung eines Verfahrensbeistandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 158 Abs. 4 S. 3
    Fortwirkung der erstinstanzlichen Bestellung eines Verfahrensbeistandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 WF 141/10

    Erwerbsobliegenheit eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.04.2011 - 8 WF 32/11
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 30.8.2010 (8 WF 141/10) entschieden hat, endet die Bestellung des Verfahrensbeistandes, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 14.08.2015 - 6 WF 168/15

    Keine Ausschlussfrist für Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes

    Da der Bestellungsbeschluss in 2. Instanz keine Aufhebung oder Abänderung erfahren hat, ist es auch für das Rechtsmittelverfahren bei der Bestellung des Verfahrensbeistands zu den Bedingungen des erstinstanzlichen Beschlusses geblieben (BGH FamRZ 2012, 728-729; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 1533-1534 m. w. N.).
  • OLG München, 24.11.2011 - 11 WF 2054/11

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Fortwirkung der Bestellung eines

    Vielmehr hatte der Verfahrensbeistand im Rechtsmittelverfahren die Aufgaben, die ihm schon in erster Instanz übertragen worden waren (OLG Stuttgart Beschluss vom 06.04.2011 - 8 WF 32/11 - JurBüro 2011, 379).

    Hieran hält der Senat aus den genannten Gründen nicht mehr fest und schließt sich der vom Rechtspfleger zur Begründung herangezogenen Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 06.04.2011 - Az.: 8 WF 32/11 - JurBüro 2011, 379 = ZJK 2011, 309) an.

  • OLG München, 25.11.2011 - 11 WF 1577/11

    Kostenansatzverfahren nach Bestellung eines Verfahrenspflegers für minderjährige

    Soweit der Senat hierzu in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 08.06.2011 - 11 WF 859/11 - eine andere Auffassung vertreten hatte, hat er diese mit Beschluss vom 24.11.2011 - 11 WF 2054/11 (zur Veröffentlichung vorgesehen) - aufgegeben (ebenso OLG Stuttgart JurBüro 2011, 379).
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