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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11   

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https://dejure.org/2011,5263
BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11 (https://dejure.org/2011,5263)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - XII ZB 118/11 (https://dejure.org/2011,5263)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 (https://dejure.org/2011,5263)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB, § 1897 Abs 4 BGB, § 1903 Abs 1 S 1 BGB, § 26 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG
    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anordnung der Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne Anhörung des Betroffenen allein auf Grundlage der Überzeugung des Amtsrichters trotz eines gegenläufigen Sachverständigengutachtens; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei hinreichend konkreten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerbestellung, Anhörung, Sachverständigengutachten, freier Wille, Einwilligungsvorbehalt, Auswahl des Betreuers

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht; Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt; Berücksichtigung der Wünsche eines Geschäftsunfähigen bei der Betreuerauswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Anordnung der Betreuung durch das Beschwerdegericht ohne Anhörung des Betroffenen allein auf Grundlage der Überzeugung des Amtsrichters trotz eines gegenläufigen Sachverständigengutachtens; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei hinreichend konkreten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Entscheidung über Betreuungsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Betreuung trotz Sachverständigengutachten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freie Willensbildung - Geht der Eindruck des Amtsrichters vor dem Sachverständigengutachten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1507
  • MDR 2011, 1039
  • FGPrax 2011, 290
  • FamRZ 2011, 1577
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
    Dabei kommt es maßgeblich auf die Wünsche des Betroffenen im Zeitpunkt der Betreuerbestellung an; das gilt auch für Vorschläge, bestimmte Personen nicht zu bestellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2011, XII ZB 601/10, FamRZ 2011, 880 Rn. 21).

    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 21).

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11
    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem

    b) Die Einrichtung einer Betreuung kann im vorliegenden Fall auch nicht damit begründet werden, dass diese als Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577, Rn. 18 ff.).
  • BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20

    Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Sofern sich die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als zum Schutz des Vermögens des Betroffenen erforderlich erweisen sollte, wird es - wie das Landgericht zutreffend ausführt - für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge nicht auf die Wirksamkeit der Vorsorgevollmachten ankommen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren;

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24).
  • BGH, 25.07.2012 - XII ZB 526/11

    Betreuungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung eines

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11

    Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 13 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 531/11

    Betreuungsverfahren: Fortbestehen der durch Hinzuziehung in erster Instanz

    Außerdem durfte das Landgericht von der Anhörung der Betroffenen nicht absehen, schon weil es von der Einschätzung des Amtsgerichts abgewichen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 13 und vom 16. März 2011 - XII ZB 601/10 - FamRZ 2011, 880 Rn. 13; s. auch Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14

    Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen, eine bestimmte Person nicht als Betreuer zu bestellen (§ 1897 Abs. 4 Satz 2 BGB), bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 24).
  • LG Münster, 15.04.2020 - 5 T 326/19
    Die Betreuerbestellung ist jedoch dort nicht gegenüber der Vollmachtserteilung subsidiär, wo - wie hier - die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1507; BeckOK BGB/Müller-Engels, 53. Ed. 1.11.2019, BGB § 1896 Rn. 33).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6223
BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11 (https://dejure.org/2011,6223)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2011 - XII ZB 19/11 (https://dejure.org/2011,6223)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 (https://dejure.org/2011,6223)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenspfleger im Verfahren auf Aufhebung der Betreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahrenspfleger bei Verfahren auf Aufhebung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 66
  • MDR 2011, 1132
  • FGPrax 2011, 232
  • FamRZ 2011, 1577
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 467/10

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Veranlassung der Durchführung

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11
    Das setzt wiederum greifbare Anhaltspunkte für eine Veränderung der tatsächlichen Umstände voraus, die der Betreuerbestellung zugrunde lagen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011, XII ZB 467/10, FamRZ 2011, 556 Rn. 10).

    Das setzt wiederum greifbare Anhaltspunkte für eine Veränderung der tatsächlichen Umstände voraus, die der Betreuerbestellung zugrunde lagen (Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 467/10 - FamRZ 2011, 556 Rn. 10 f.).

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11
    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 786, 787; 1997, 1358; KG FamRZ 2009, 641; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 276 Rn. 3; vgl. auch Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 276 Rn. 9).
  • BGH, 04.08.2010 - XII ZB 167/10

    Verfahrenspflegerbestellung: Bestellungsbedürfnis im Verfahren zur Anordnung

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11
    Eine Verfahrenspflegschaft ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers allerdings dann nicht anzuordnen, wenn die Verfahrenspflegerbestellung "einen rein formalen Charakter hätte" (Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - XII ZB 167/10 - FamRZ 2010, 1648 Rn. 15 unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/7158 S. 36).
  • KG, 16.09.2008 - 1 W 259/08

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspfleger bei einem

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11
    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 786, 787; 1997, 1358; KG FamRZ 2009, 641; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 276 Rn. 3; vgl. auch Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 276 Rn. 9).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - XII ZB 19/11
    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 786, 787; 1997, 1358; KG FamRZ 2009, 641; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 276 Rn. 3; vgl. auch Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 276 Rn. 9).
  • BFH, 25.11.2021 - V R 34/19

    Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

    aa) Die vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers --auch als "Pfleger für das Verfahren" bezeichnet-- besteht darin, gegenüber dem Gericht den Willen des Betroffenen kundzutun und dessen aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Anspruch auf rechtliches Gehör zu verwirklichen (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17.05.2017 - XII ZB 546/16, Zeitschrift für das Gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2017, 1322; vom 29.06.2011 - XII ZB 19/11, FamRZ 2011, 1577, Rz 8, sowie vom 28.05.2014 - XII ZB 705/13, FamRZ 2014, 1446, Rz 5, m.w.N.).
  • OLG München, 27.09.2021 - 34 Wx 252/21

    Betreuungsverfahren: Abgrenzung Betreuer gegen Verfahrenspfleger

    Hieraus folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (BGH NJW 2012, 3509; NJW-RR 2012, 66; Jurgeleit/Meier BtR 4. Aufl. § 276 Rn. 6; Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 276 Rn. 3; Leeb/Weber NJOZ 2014, 1201/1203).

    Aus dieser Aufgabenstellung folge, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen sei, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage sei, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (BGH NJW-RR 2012, 66 f.).

  • BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18

    Betreuungssache: Verfahrenspflegerbestellung bei Prüfung der Aufhebung einer

    Im Verfahren betreffend die Prüfung der Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 276 FamFG jedenfalls dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011, XII ZB 19/11, FamRZ 2011, 1577).

    Dabei wird auch im Aufhebungsverfahren die Bestellung eines Verfahrenspflegers zu prüfen sein, wenn das Gericht in nennenswerte neue Tatsachenermittlungen eintritt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. August 2016 - XII ZB 531/15 - FamRZ 2016, 1922 Rn. 10).

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 339/13

    Betreuungssache: Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer

    Die vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht daher darin, gegenüber dem Gericht den Willen des Betroffenen kundzutun und dessen aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu verwirklichen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 8; BT-Drucks. 15/2494 S. 18 und 41).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 474/11

    Betreuungsverfahren: Einrede der Verjährung durch den Verfahrenspfleger

    Aus dieser Aufgabenstellung folgt, dass ein Verfahrenspfleger vor allem dann zu bestellen ist, wenn der Betreute nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 199/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 7 f. mwN).
  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 531/15

    Betreuungssache: Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren

    Die Zurückverweisung gibt dem Beschwerdegericht zugleich Gelegenheit, die Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen zu prüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 8 f.) und ergänzende Feststellungen zur Fortdauer der materiellen Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung in den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge sowie Wohnungsangelegenheiten zu treffen.
  • BGH, 28.05.2014 - XII ZB 705/13

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Verfahrenspflegerbestellung bei

    Dass eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet oder verlängert wird, begründet für sich genommen noch nicht die Notwendigkeit, einen Verfahrenspfleger zu bestellen (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011, XII ZB 19/11, FamRZ 2011, 1577).

    Etwas Anderes folgt auch nicht aus dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 (XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 546/16

    Betreuungsverfahren: Erforderliche Bestellung eines Verfahrenspflegers;

    Die vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht darin, gegenüber dem Gericht den Willen des Betroffenen kundzutun und dessen aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Anspruch auf rechtliches Gehör zu verwirklichen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 8; vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. Mai 2014 - XII ZB 705/13 - FamRZ 2014, 1446 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 442/21

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren auf

    bb) Hält das Betreuungsgericht in einem Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 276 Abs. 1 FamFG für erforderlich (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZB 19/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 9 mwN), muss es grundsätzlich durch die rechtzeitige Bestellung des Verfahrenspflegers und dessen Benachrichtigung vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann.
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